Busse ohne Fahrer

Busse ohne Fahrer

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Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Anding (PDS) befasst sich mit der Frage, ob in Berlin ein akuter Mangel an Busfahrerinnen und Busfahrern bei privaten Linien- und Reiseverkehrsunternehmen besteht und wie viele offene Stellen bei den Arbeitsämtern gemeldet sind, der Zahl der Personen mit Führerschein zur Fahrgastbeförderung (FZF), die in Berlin und Brandenburg arbeitslos gemeldet sind, und der Einschätzung des Senats zum gegenwärtigen Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen zum Erwerb des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen, vertreten durch Ingeborg Junge-Reyer, zitiert in ihrer Antwort die Stellungnahme des Präsidenten des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg, wonach bei der Gegenüberstellung von arbeitslosen Busfahrern/-innen und offenen Stellen der Bestand an Arbeitslosen überwiege, dennoch Schwierigkeiten bestünden, die offenen Stellen zu besetzen, die Stellen der BT Berlin Transport GmbH im Bestand an offenen Stellen nicht in vollem Umfang enthalten seien, Ende Februar 2000 im Landesarbeitsamtsbezirk Berlin–Brandenburg 41 offene Stellen im Berufskraftverkehr (Personenverkehr) – davon 27 in Berlin und 14 in Brandenburg – und 18 offene Stellen für Omnibusführer – davon 6 in Berlin und 12 in Brandenburg – gemeldet gewesen seien, die Stellenangebote der BT Berlin Transport GmbH sowohl im Stellen-Informations-Service (SIS) als auch in den Medien und im Zentralen Stellenanzeiger der Bundesanstalt für Arbeit „Markt & Chance“ veröffentlicht seien, Ende Februar 2000 im Landesarbeitsamtsbezirk Berlin–Brandenburg insgesamt 368 Berufskraftfahrer (Personenverkehr) und 447 Omnibusfahrer arbeitslos gemeldet gewesen seien (davon in Berlin 195 Berufskraftfahrer, 14 Frauen, und 274 Omnibusfahrer, 16 Frauen, in Brandenburg 173 Berufskraftfahrer, 23 Frauen, und 173 Omnibusfahrer, 10 Frauen), und dass der Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen zum Erwerb des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden könne, sie gehörten nicht zu den Fortbildungsmaßnahmen, die im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms durch das Land Berlin gefördert würden, und dass vom Präsidenten des Landesarbeitsamtes Berlin–Brandenburg mitgeteilt worden sei, dass mit dem Arbeitsamt Berlin Südwest und der BVG Absprachen getroffen worden seien, Trainingsmaßnahmen einzurichten, weitere Einzelheiten dazu jedoch noch nicht bekannt seien.

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Quelle: Abge