Museum: Berlin macht Dampf: Die Bahn diskriminiert Dampflokfahrten

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Mit Ignoranz, Hochmut und permanenter Sturheit hat es die Deutsche Bahn als Monopolist geschafft, ungeachtet geltender vorhandener Vorschriften ein Befahren der Stadtbahn zu verhindern. Geplant war, am 11.11.06 mit den Lokomotiven 03 1010 und 03 2204 mit zwei Zügen über die Berliner Stadtbahn zu fahren.
Folgende Gründe wurden durch die DB angeführt:
• Eine Dampflok hat kein geschlossenes System.
• Die Zwanghaft einzuschaltende Aschkastenbewässerung verunreinigt die Fahrbahn und gefährdet die Umwelt.
• Starke Ölverluste führen zu Beeinträchtigungen der Schallabsorber und erhöhen die Brandlast.
• Rauchwolken behindern Rauchmelder und Luftansaugstutzen für die Belüftung der Ladenzeilen am Berliner Hauptbahnhof.
• Ein Halt außerhalb der Bahnhofshalle vor einem neu zu schaffenden Halteplatz kann, wegen der Auswirkungen auf andere Zugfahrstraßen und deren Ausschluss nicht realisiert werden. Maßnahmen zum Erreichen eines solchen Halteplatzes, wie z.B. Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden Signal, sind aus Gründen der Betriebssicherheit ausgeschlossen.
Wir haben als Verein gemeinsam mit unseren privaten Partnern alles versucht, für die Fahrten über die Berliner Stadtbahn die Genehmigung zu bekommen und verhandeln seit Anfang des Jahres mit der DB Netz AG. Dabei sind alle aufgeführten Argumente durch uns fachgerecht widerlegt wurden.
Alle diese Gründe beweisen, welche Unkenntnis beim Betrieb der Dampflokomotiven seitens der DB Netz besteht. Es beweißt auch, dass man als Netzbetreiber nicht einmal Kenntnis über den Standplatz der Signale am Berliner Hauptbahnhof hat.
Die Dampflokomotiven 03 1010 und 03 2204 erfüllen alle technischen Zugangsbedingungen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG. Sie sind entsprechend der EBO § 32 abgenommen und zugelassen. Sie unterliegen der ständigen fachgerechten Instandhaltung und Wartung.
Es sind keine gesonderten Einschränkungen für Dampflokomotiven in den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG angegeben. Weiterhin werden die Bedingungen des Merkblattes „Hinweise zur Bedienung rostgefeuerter Dampflokomotiven unter dem besonderen Gesichtspunkten des Brandschutzes“ (123.01117V01) beachtet und erfüllt.
Es gibt derzeit keinen betrieblichen Grund, nicht mit Dampflokomotiven die Berliner Stadtbahn zu befahren. Trotzdem lehnt die Deutsche Bahn ein Befahren dieser Strecke ab.
Weitere Information: http://www.berlin-macht-dampf.de/ (Pressemeldung Traditionszug Berlin e.V., 09.11.06).

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