12.06.2025
https://sbahn.berlin/tickets/vbb-tarif-erklaert/tarifwechsel
Gültigkeit von Tickets, die entwertet werden müssen
Bei einer #Tarifänderung beziehungsweise einem #Tarifwechsel können nicht benutzte Tickets, die entwertet werden müssen, wie beispielsweise Einzeltickets, Tageskarten oder Abschnitte der 4-Fahrten-Karte, noch 6 Monate nach Tarifwechsel genutzt werden. Tickets, die entwertet werden müssen, und bei denen sich der Preis nicht geändert hat, behalten ihre #Gültigkeit.
#Umtauschfrist
Tickets des alten Tarifs können innerhalb der Umtauschfrist von 6 Monaten gegen Ausgleich des #Differenzbetrags in Tickets des neuen Tarifes umgetauscht werden. Gegebenenfalls kann eine #Erstattung vorgenommen werden.
Umtausch oder Erstattung
Der Umtausch oder die Erstattung kann nur bei dem Verkehrsunternehmen erfolgen, bei dem das Ticket erworben wurde. Erkennbar ist dies anhand des Logos, das sich unten rechts auf dem Ticket befindet. Für Tickets der S-Bahn Berlin nutzen Sie bitte die S-Bahn-Kundenzentren. Nutzen Sie bei Bedarf den gesamten Umtauschzeitraum von 6 Monaten nach Tarifwechsel und beachten Sie die erhöhte Kundennachfrage rund um den Monatswechsel, welche zu längeren Wartezeiten führen kann.
Tarifänderungen bei Abonnements
Bei bereits abgeschlossenen Abonnements mit jährlicher Abbuchung sowie den Jahreskarten in Barzahlung erfolgt nachträglich keine Anpassung, sie gelten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter. Bei Abonnements mit monatlicher Abbuchung wird die monatliche Abbuchungsrate angepasst.
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