Was tut der Senat für die Attraktivität des BER?, aus Senat

29.10.2024

Vorbemerkung des Abgeordneten:

In einer Stellungnahme äußerte sich der #Flughafenverband #ADV zur aktuellen Situation des Luftverkehrs in Deutschland und insbesondere in Berlin. Darin wird Kritik an den überhöhten #Standortkosten für Fluggesell- schaften formuliert und auf die daraus resultierenden negativen Folgen für den #Luftverkehrsstandort #Berlin hin- gewiesen. Der Rückgang des Luftverkehrs und die damit verbundenen Herausforderungen für den #Flughafen #BER seien demnach alarmierend.

Die #Fluggesellschaft Ryanair hat angekündigt, die Kapazitäten am Flughafen BER deutlich zu verringern, und dies mit „ Missmanagement“ und den hohen Kosten am Standort begründet. Konkret machten die hohe Luftver- kehrssteuer und die angehobenen Sicherheitsgebühren den Flughafenstandort Berlin-Brandenburg im interna- tionalen Vergleich unattraktiv. Der BER sei ein „ bankrotter Flughafen“ , hieß es in einer Erklärung.

  1. Wie bewertet der Senat die Kritik des Flughafenverbands ADV, wonach überhöhte Standortkosten für Fluggesellschaften am Flughafen BER maßgeblich zur Reduzierung von Flugverbindungen beitragen? Gibt es seitens des Senats Überlegungen oder Initiativen, die Standortkosten für Fluggesellschaften zu senken, um die Wettbewerbsfähigkeit des BER zu stärken?
  2. Der Flughafenverband ADV spricht von einem #Angebotsproblem und nicht von einem #Nachfrageproblem im deutschen Luftverkehr. Welche Maßnahmen plant der Senat, um das Angebot an Flugverbindungen ab Berlin wieder zu erhöhen? Inwiefern sieht der Senat die Notwendigkeit einer Kurskorrektur in der #Standortpolitik, um dem Rückgang entgegenzuwirken?
  3. Der ADV warnt vor den Folgen einer „ verfehlten Politik“ für den Luftfahrtstandort Deutschland. Welche Ver- antwortung sieht der Senat in der bisherigen Luftverkehrspolitik Berlins und welche Schritte werden unternom- men, um eine drohende weitere Schwächung des Standortes Berlin zu verhindern?
  4. Inwiefern erwägt der Senat sofortige Maßnahmen zur Entlastung der Fluggesellschaften, die Berlin anflie- gen? Gibt es Pläne, Anreize für Fluggesellschaften zu schaffen, um bestehende Verbindungen zu erhalten und neue Verbindungen aufzubauen?
  5. Welche langfristigen Strategien verfolgt der Senat, um die #Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens BER im internationalen Vergleich zu sichern und auszubauen? Welche Maßnahmen sind geplant, um den Flughafen attraktiver für Fluggesellschaften und Passagiere zu machen?
  6. Wie ist der Senat in die #bundespolitischen Diskussionen um eine Neuausrichtung der Standortpolitik für den Luftverkehr eingebunden? Welche Position vertritt Berlin in diesen Diskussionen und wie wird sichergestellt, dass die spezifischen Bedürfnisse des Standorts Berlin berücksichtigt werden?

Zu 1. bis 6.: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ist bemüht, die Standortkosten am BER wettbewerbsfähig zu den deutschen und europäischen Luftstandorten zu gestalten. Dabei kann der Flughafen BER im innerdeutschen Vergleich den Fluggesellschaften ein at- traktives Angebot zur Verfügung stellen. Die Wettbewerbssituation des Flughafens BER sowie der deutschen Flughäfen insgesamt im internationalen Kontext wird vor allem durch den hie- sigen Kostenrahmen, aber auch durch Limitierungen in Luftverkehrsabkommen mit starken Nachfragemärkten bestimmt. Hinsichtlich der Standortkosten zählen zu den größten Positio- nen u. a. die Luftsicherheitsgebühr, die genehmigungspflichtigen Entgelte nach § 19b Luft- verkehrsgesetz, die Flugsicherungsgebühren und die Luftverkehrsteuer, die sich in den letzten zwei Jahren verdoppelt haben. Mittlerweile liegt der Standort Deutschland bei den staatli- chen Kostenbestandteilen deutlich über den übrigen europäischen Ländern. Mit der letzten Anhebung der Luftverkehrsteuer durch die Bundesregierung im Mai 2024 um 24 Prozent sieht die Luftverkehrsbranche einen dringenden Handlungsbedarf, die Steuern und Gebühren an deutschen Flughäfen zu senken. Dabei richtet sich der ADV mit seiner Kritik inhaltlich gegen die Bundesregierung, da diese für die Festlegung der Luftsicherheitsgebühr und der Luftver- kehrsteuer verantwortlich ist. Der Senat steht den Entwicklungen der steigenden staatlichen Abgaben ebenfalls kritisch gegenüber und teilt größtenteils die Kritik des ADV. Die steigen- den staatlichen Abgaben sind maßgeblich für die langsamere Verkehrserholung am Flug- hafen BER sowie für den Luftverkehrsstandort Deutschland als Ganzes.

Somit sind die Standortkosten des BER nicht höher als an anderen deutschen Standorten, jedoch insgesamt höher als an anderen europäischen Standorten. Das Verhältnis der natio- nalen Gebühren und der von der FBB erhobenen Flughafenentgelte beträgt in Deutschland

ca. 1:1; bei einer Langstrecke sogar 3:1. In anderen europäischen Ländern beträgt das Ver- hältnis z. B. 1:10 (Kopenhagen, Prag). Während die Luftverkehrsteuer, die regelmäßig weiter erhöht wird, für den BER nicht steuerbar ist, hat die FBB am BER die Steuerung der Luftsi- cherheitskontrollen nach § 5 Luftsicherheitsgesetz zu Beginn des Jahres 2024 übernommen, sodass sie – als zweiter deutscher Flughafen überhaupt – zumindest die Höhe der Luftsicher- heitsgebühr selbst bestimmen kann. Diese ist am BER im Vergleich zu anderen Flughäfen mit 9,87 Euro pro Passagier vergleichsweise sehr niedrig. Dementsprechend fallen die Auswir- kungen der geplanten Erhöhung des maximalen Kostenrahmens für die Luftsicherheitsgebühr von 10 auf 15 Euro am Flughafen BER für die Airlines gering aus. Grundsätzlich ist bei den Standortkosten anzumerken, dass bei der Erholung des Luftverkehrs in Deutschland auch gesamtwirtschaftliche Faktoren eine Rolle spielen und sich die Frage der Erholung des Luft- verkehrs nicht allein auf die Standortkosten reduzieren lässt (Konjunktur in Deutschland, Fachkräftemangel, Mangel an Flugzeugen, Qualitätsprobleme der Airlines etc.).

Initiativen des Landes Berlin

Der Senat hatte in der Vergangenheit mehrere Anläufe unternommen, um die Bundesregie- rung zu einer Senkung der staatlichen Abgaben und einer generellen Liberalisierung des deutschen Luftverkehrsmarktes zu bewegen, wie beispielsweise die Erhöhung der Frequen- zen und die Aufhebung von Limitierungen in den Luftverkehrsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Ländern im südostasiatischen Raum. Bisherige Initiativen des Landes Berlin in den Bund-Länder-Gremien zur Absenkung der Luftverkehrsteuer haben nicht die nötigen Mehrheiten erreicht bzw. Erfolge erzielt. Auch haben Gespräche mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr hinsichtlich der Absenkung der staatlichen Abgaben und der Öff- nung des deutschen Luftverkehrsmarktes gegenüber arabischen und asiatischen Ländern zu keinem Umdenken der Bundesregierung geführt.

Incentivierung der Airlines am Flughafen BER

Die FBB hat in der Entgeltordnung bereits eine Volumenförderung integriert. Sobald die FBB aus der Auflagenwirkung der Beihilfegenehmigung der EU-Kommission entlassen ist (derzeit befindet sich dies in Klärung bei der EU-Kommission), ist auch eine Incentivierung, also ein System von Anreizmechanismen, für die Airlines auf dem BER möglich. Für das kommende Jahr ist bereits eine Anpassung der Entgeltordnung über weitere Fördermöglichkeiten vor- gesehen. Hierzu werden derzeit Entgeltkonsultationen mit den Airlines geführt. Ziel der FBB ist es für die Airlines mehr wirtschaftliche Planungssicherheit zu schaffen und ein langfristiges

Engagement am Flughafen BER zu fördern. Dabei werden auch die Entgelte erstmalig seit

2012 moderat erhöht. Gleichzeitig werden finanzielle Anreize zur Stärkung des Standortes implementiert.

Berlin, den 29. Oktober 2024

In Vertretung

Tanja Mildenberger Senatsverwaltung für Finanzen

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