www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was sind die genauen Hintergründe der Ent-fernung der Schallschutzmauer, die an der Autobahn entlang der Avus vom S-Bahnhof Grunewald bis zum Auerbachtunnel vor den Baumaßnahmen am Auer-bachtunnel existierte, zwischen dem S-Bahnhof Grune-wald und dem Auerbachtunnel? Frage 2: Ist es vorgesehen, den ursprünglichen Lärm-schutz an dieser Stelle wieder herzustellen und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1 und 2: Entlang der Bundesautobahn BAB A 115 (Avus) wurde in dem Bereich keine Lärm-schutzmauer rückgebaut. Vermutlich bezieht sich die Anfrage auf die Spritzschutzverkleidung der Brücke im Zuge der A 115 über den Dauerwaldweg. Bei der letzten Prüfung des Brückenbauwerkes im Jahr 2013 wurde der teilweise schadhafte Spritzschutz bemängelt. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht sind einige Teile unmittel-bar demontiert worden. Die Wiederherstellung des Spritz-schutzes ist beauftragt. Die Spritzschutzverkleidung hat keine Lärmschutzfunktion. Frage 3: Welche Anstrengungen wurden bis jetzt un-ternommen, den Autobahnlärm an dieser Stelle auf andere Weise einzudämmen? Antwort zu 3: Im Jahr 2012 wurde im Rahmen der grundhaften Erneuerung der BAB A 115 ein lärmopti-mierter Asphalt als Deckschicht aufgebracht, deren Pe-gelminderung mindestens 2 dB beträgt. Ein zusätzlicher Lärmschutz an bestehenden Bundes-fernstraßen ist nur auf Basis von Lärmsanierungsmaß-nahmen möglich. Eine Lärmsanierung wird jedoch grund-sätzlich als freiwillige Leistung auf der Grundlage haus-haltsrechtlicher Regelungen durchgeführt. Der Senat hat bisher stets unter Beachtung der gülti-gen Gesetze, der Vorgaben des Bundes, der sachlichen Möglichkeiten, wirtschaftlicher Erwägungen und unter Abwägung der Interessenslagen aller Betroffenen und Beteiligten dafür gesorgt, dass der jeweils effektivste Lärmschutz vorgesehen und verwirklicht wird. So wurde bereits in den 80er Jahren durch den Senat eine Lärmsa-nierung an den Strecken der BAB in Berlin veranlasst und umgesetzt. Mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 25.06.2010 wurden im Interesse der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner „Im Vorgriff auf eine grundlegende Überarbei-tung der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz – VLärmSchR 97“ die Auslösewerte für Lärmsanierungs-maßnahmen an Bundesfernstraßen um 3 dB (A), somit auf 67/57 dB(A) tags/nachts für Wohngebiete abgesenkt. Allen laufenden und künftigen schalltechnischen Berech-nungen, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt beauftragt worden sind bzw. werden, liegen diese Grenzwerte zugrunde. Bei schalltechnischen Berechnungen für Lärmsanie-rungsmaßnahmen werden ausschließlich die dafür in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz – VLärmSchR 97 festgelegten Grenzwerte zugrunde gelegt. Aktuell werden alle lärmbelasteten Bereiche einer erneuten Überprüfung unter Berücksichtigung der durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) abgesenk-ten Auslösewerte für freiwillige Lärmsanierungsmaßnah-men unterzogen. Die Ergebnisse dieser schalltechnischen Berechnun-gen liegen bereits vor und werden derzeit ausgewertet. Da der Gesetzgeber in den Richtlinien für den Verkehrslärm-schutz – VLärmSchR 97 dem aktiven Schallschutz (z.B. Errichtung von Lärmschutzwänden) Priorität vor dem passiven Schallschutz (z.B. Einbau von Lärmschutzfens-tern) einräumt, sind vor der Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen die Möglichkeiten für aktiven Schallschutz zu prüfen. Sollten keine aktiven Schallschutzmaßnahmen zum Tragen kommen, werden den Eigentümern der von Pegel-überschreitungen betroffenen Wohngebäude passive Schallschutzmaßnahmen angeboten, deren Kosten nach den VLärmSchR 97 der Bund als Baulastträger zu 75 % übernimmt. Berlin, den 10. November 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2014)