http://www.bvg.de/index.php/de/
103839/article/840489.html
Wer noch zur Entwertung bestimmte Fahrausweise besitzt, deren Preis zum 1.
Januar 2011 angehoben wurde (zum Beispiel Einzelfahrscheine, Tageskarten),
kann diese noch bis einschließlich 14. Januar 2011 benutzen.
Danach kann unter Zuzahlung des Differenzbetrages ein Umtausch vorgenommen
werden oder auch eine Erstattung des Fahrpreises erfolgen. Bitte wenden Sie
sich hierfür an eine Verkaufsstelle des Verkehrsunternehmens, bei dem der
Fahrschein erworben wurde – erkennbar an dem Logo auf dem Fahrschein.
Bei der BVG erfolgen Umtausch und Erstattung von Fahrscheinen in den
Kundenzentren, an Service-Schaltern und Service-Punkten. In Reisemärkten
auf U-Bahnhöfen oder an Kiosken sind Umtausch oder Erstattung leider nicht
möglich. Die Umtauschfrist endet am 31. Mai 2011.