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BERLIN. Der harte Winter sorgt bei der Deutschen Bahn seit Wochen für Verspätungen und vereinzelt auch für Zugausfälle. Wie lange die Beeinträchtigungen noch andauern, ist schwer abzuschätzen. Bahn-Fahrer bei allen Bahnunternehmen haben aber seit vergangenem Jahr mehr Rechte, um bei Unannehmlichkeiten eine Entschädigung zu erhalten. Mitunter können sie sogar den kompletten Fahrkartenpreis zurückerhalten.
—-Ab welcher Verspätung bekommen Bahn-Fahrer eine Entschädigung?
Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, müssen Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine …