Straßenbahn: Abschnittsweise oder bald flächendeckende Stilllegung von Trams in Berlin?, aus Senat

http://www.parlament-berlin.de:8080/
starweb/adis/citat/VT/15/KlAnfr/ka15-13479.pdf

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Entspricht es den Tatsachen, dass, wie in der Berliner Zeitung am 13.04.2006 berichtet, in Berlin vier Straßenbahnstrecken stillgelegt werden sollen, davon allein im Bezirk Köpenick (alt) drei Abschnitte der Linien 68, 60 und 61? Wenn ja, warum und sind noch weitere Streckenstilllegungen geplant?

Frage 2: Wie viele Kilometer sollen nach dem bisheri-gen Stand der Überlegungen und Untersuchungen stillge-legt werden und welche Kosten würden pro zu sanieren-dem Kilometer auf den jeweiligen Strecken bzw. Stre-ckenabschnitten entstehen?
Antwort zu 1 und 2: Die BVG hat auf Nachfrage mit-geteilt, dass sie vor dem Hintergrund mittelfristig anste-hender Investitionen zur Grundsanierung die Wirtschaft-lichkeit der Straßenbahnstrecken in Köpenick aus betrieb-licher Sicht überprüft. Eine konkrete Absicht zur Einstel-lung von Straßenbahnstrecken ist daraus nicht abzuleiten. Die Entscheidung, ob eine Straßenbahnstrecke eingestellt oder verändert wird, trifft der Senat in Abstimmung mit der BVG.
Nach Angaben der BVG ist keine Kostenangabe pro Kilometer möglich, da die Beschaffenheit der Strecken und deren Erneuerungsaufwand sehr stark unterschiedlich sind und selbst innerhalb einer Strecke stark variieren. Als grober Wert für die oben angegebenen Strecken kann ein Erneuerungsaufwand von ca. 36 Mio. € geschätzt werden.

Frage 3: Wurden in der Vergangenheit Maßnahmen unternommen bzw. Untersuchungen geführt, inwiefern neues Fahrgastpotenzial für die stillzulegenden Strecken-abschnitte zu generieren wäre? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3: Mit dem Vorhaben BVG 2005plus zum 12.12.2004, aber auch zum Fahrplanwechsel 28.05.2006 wurden und werden kundenorientierte Maßnahmen umge-
setzt mit dem Ziel, die Nachfrage auf dem gesamten Netz und somit auch auf den zur Diskussion stehenden Stra-ßenbahnabschnitten zu erhöhen.

Frage 4: Wie ist es zu verantworten, dass die schönste Uferbahn Berlins von den Schließungsplänen betroffen ist, wenn bisher keine Maßnahmen wie z.B. die Fahrrad-mitnahme für die naherholungssuchenden Touristen um-gesetzt wurden, obwohl hier zusätzliches Fahrgastpoten-zial für die Sommermonate zu erwarten ist?
Antwort zu 4: Die Fahrradmitnahme auf allen Stra-ßenbahnlinien ist seit dem 16.06.2002 möglich. Zur Un-tersuchung eventueller zusätzlicher Fahrgastpotenziale wurde durch die BVG im Jahr 2001 der Modellversuch „RadTour“ mit einem speziell umgebauten Fahrradbei-wagen und begleitender Befragung auf der Linie 68 durchgeführt. Nach Beobachtungen der BVG liegt die durchschnittliche Nachfrage bei ca. 5 Fahrrädern pro Ein-satztag. Das geschaffene Platzangebot für Fahrräder im Fahrradbeiwagen ist damit weit überdimensioniert.

Frage 5: Inwiefern ist es vertretbar, dass die durch den Senat ausgewiesenen Gebiete zum „Schutz des Land-schaftsbildes und der Sicherung der Naherholung“ (siehe in „Entwicklung der Berliner Wasserlagen“ Seite 22) im Südosten Berlins künftig durch Busse oder PKW bis Schmöckwitz angefahren werden müssen, obwohl die Tourismuskonzeption des Bezirks Treptow-Köpenick auf Umweltverträglichkeit im Erholungsgebiet aufbaut?
Antwort zu 5: Wie in der Antwort zu 1. und 2. erläu-tert, kann erst nach Abschluss der Wirtschaftlichkeitsun-tersuchung entschieden werden, wie das entsprechende Gebiet, auch unter Berücksichtigung der Anforderungen der Umweltverträglichkeit, bedient werden wird.

Frage 6: Wann wurden die letzten Fahrgastzählungen auf den zu schließenden Streckenabschnitten durchgeführt (bitte die Angaben jahres- und monatsscharf)? Entspricht es den Tatsachen, dass die Fahrgastzählungen während des für die Fahrgäste widrigen Schienenersatzbusverkehrs und nur auf den zu schließenden Streckenabschnitten durchgeführt wurden? Wenn ja, warum werden diese nicht repräsentativen Fahrgastzählungen für die Schlie-ßungsabsichten zugrunde gelegt?
Antwort zu 6: Fahrgastzählungen finden im gesamten Netz permanent und in repräsentativer Form statt. Diese werden sowohl periodisch als auch anlassbezogen durch-geführt.
Es entspricht nicht den Tatsachen, dass Fahrgastzäh-lungen nur während eines Schienenersatzverkehrs und auf bestimmten Streckenabschnitten durchgeführt wurden.

Frage 7: Wie wird die Befürchtung bewertet, dass die Stilllegung einzelner Streckenabschnitte (wie z.B. die auf der Linie 68 bereits erfolgte Taktausdünnung) einen wei-teren Fahrgastschwund auf den gekürzten Linien zur Fol-ge haben wird? Inwieweit sieht der Senat diese Befürch-tungen durch Erfahrungen belegt, dass außerdem der Um-steigewiderstand von Bus zur Tram zu Fahrgastverlusten führt und die Fahrgäste dann lieber gleich mit dem PKW fahren?
Antwort zu 7: Zwischen dem Angebot von ÖPNV-Leistungen bzw. der Gesamtreisezeit und der Nachfrage bestehen ohne Frage Abhängigkeiten. Daher hat sich die Senatsverwaltung gegenüber der BVG dafür eingesetzt, dass bei deren Untersuchungen neben den betriebswirt-schaftlichen Aspekten auch volkswirtschaftliche Fakten einfließen sollen. Den Modal-Split Veränderungen kommt daher eine besondere Bedeutung zu, um die Auswirkun-gen eines veränderten Angebotes bewerten zu können.

Frage 8: Wie würde die Linienführung des Busses ab Strandbad Grünau erfolgen und welche Aufwendungen sind z.B. für den Einbau einer Weiche erforderlich, um den Betrieb der Bahn am Endpunkt Strandbad Grünau zu realisieren?
Antwort zu 8: Als alternative Busbedienung für die Straßenbahnlinie 68 kommen sowohl Streckenführungen im Verlauf der bisherigen Straßenbahnstrecke als auch abschnittsweise über das Adlergestell in Frage.
Die Kosten für den Einbau einer Weiche zum Gleis-wechsel belaufen sich nach Angaben der BVG auf ca. 130.000 €.

Frage 9: Entspricht es den Tatsachen, dass die Fahrlei-tung (Kettenfahrleitung) der Linie 68, die vor ca. 10 Jah-ren aufwändig erneuert wurde, in einem sehr guten Zu-stand und auch noch nicht abgeschrieben ist?
Antwort zu 9: Ja. Die Fahrleitung wurde 1996 erneu-ert und befindet sich in einem sehr guten Zustand. Der Abschreibungszeitraum beträgt bei Fahrleitungen ca. 25 Jahre.

Frage 10: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass der Tourismusverband und die anliegenden Ausfluggast-stätten sowie Wassersportvereine die bereits erfolgte Taktausdünnung auf der Linie 68 mit den entsprechenden Fahrgastrückgängen scharf kritisierten und die gegenwär-tig geplante Stilllegung des Streckenabschnittes auch aus geschäftlichen Gründen ablehnen?
Antwort zu 10: Im Rahmen der Prüfung der Maßnah-men zur Angebotsoptimierung 2005 hat die BVG auf An-forderung des Aufgabenträgers die Fahrgastnachfrage auf der Linie 68 vorgelegt. Aufgrund der Besetzungswerte wurde vom Aufgabenträger der Taktausdünnung zuge-stimmt.

Berlin, den 18. Mai 2006
In Vertretung
K r a u t z b e r g e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2006)

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