Schiffsverkehr: Planungspfusch am Kaisersteg, aus Senat

http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/
adis/citat/VT/15/NichtbehMdlAn/n15-08718.pdf

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:
Frage 1: Wer hat die verfehlte Planung am Kaisersteg über die Spree in Schöneweide zu verantworten und wel-che Regressansprüche wurden wem gegenüber geltend gemacht?
Frage 2: Warum wurden die eklatanten Planungsfehler erst jetzt, unmittelbar vor Baubeginn, bekannt?
Antwort zu 1. und 2.: Der der Ausschreibung der Brü-ckenbaumaßnahme zugrunde liegende Entwurf wurde von einem Fachbüro unter Hinzuziehung eines Schwingungs-gutachters erbracht.
Die bauausführende Firma hat bei der Erarbeitung der Ausführungsunterlagen festgestellt, dass es beim ausge-schriebenen Entwurf zu Standsicherheitsproblemen auf Grund windinduzierter Schwingungen kommt.
Dadurch wurde die Überarbeitung des Entwurfs notwendig.
Regressansprüche wurden gegenüber dem Entwurfs-verfasser angezeigt und werden geltend gemacht, sobald die Schadenshöhe beziffert werden kann.

Berlin, den 08. Juni 2006
J u n g e – R e y e r
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Senatorin für Stadtentwicklung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2006)

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