S-Bahn: Aufgabenträger muss Leistungen gemäß Regionalisierungsgesetz beim Verkehrsunternehmen bestellen

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In der Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Senat und der S-Bahn Berlin GmbH um den Abschluss eines neuen Verkehrsvertrages setzt S-Bahn-Geschäftsführer Günter Ruppert weiter auf eine zügige Einigung: „Berlin ist ohne seine S-Bahn nicht denkbar“!

„Wir wollen keine Konfrontation! Es kommt darauf an, dass beide Partner ihre Verpflichtungen erfüllen. Wir wollen auch weiterhin unsere rund 1,2 Mio. Fahrgäste täglich zuverlässig befördern. Dazu ist es erforderlich, dass das Land Berlin als Aufgabenträger gemäß Regionalisierungsge-setz diese Leistungen bestellt. Nur ein entsprechender Verkehrsvertrag schafft die planerischen und finanziellen Voraussetzungen“, erklärt der S-Bahn-Chef.

Die finanzielle Notlage des Landes lässt Ruppert nicht gelten: „Der Bund stellt dem Land Berlin die für eine Bestellung von Verkehrsleistungen bei der S-Bahn Berlin GmbH erforderlichen Mittel in voller Höhe zur Verfügung.“

Ingo Priegnitz
Pressesprecher

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