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Über 29.000 Brandenburger hatten im vergangenen Jahr ihre gültige Unterschrift unter die von einem großen Bündnis getragene „Volksinitiative für ein Sozialticket“ geleistet. Auch der DBV Berlin-Brandenburg unterstützte die Initiative. Es wurden weit mehr als die erforderlichen 20.000 Unterschriften abgegeben. Leider hat die SPD/CDU-Mehrheit im Hauptausschuss des Brandenburger Landtages am 17. Januar 2008 mehrheitlich die Initiative abgelehnt.
Der DBV Berlin-Brandenburg bedauert die Ablehnung, der aller Voraussicht nach in bälde auch die Ablehnung im Landtagsplenum folgen wird. Denn auch hier haben SPD und CDU die Mehrheit. Mit dem Argument, dass die Landkreise für die Einführung und Finanzierung zuständig seien, wird eine wichtige Voraussetzung zur Teilhabe am öffentlichen Leben und zur Verbesserung der Chancen auf einen Arbeitsplatz für Arbeitslose vertan.
Diese Begründung ist nach Ansicht des DBV falsch. Denn die Zuständigkeit liegt beim Land. Nicht umsonst definiert das Brandenburger ÖPNV-Gesetz in § 2 als Ziel und Grundsatz: „Der öffentliche Personennahverkehr soll der Verbesserung der Mobilität der Bevölkerung, der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen. Er soll so gestaltet werden, daß er eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt.“
Der DBV hofft, dass sich alle Abgeordneten vor der Behandlung im Landtag eingehend mit den Argumenten des Für und Wider beschäftigen und eine Entscheidung zum sozialen und wirtschaftlichen Wohl Brandenburgs und seiner Einwohner treffen — für die landesweite Einführung des Sozialtickets (Pressemeldung DBV Berlin-Brandenburg, 21.01.08).