Schiffsverkehr: Legales und ordnungswidriges Ankern bzw. Festmachen von Schiffen und Booten, aus Senat
…Landeswasserstraßen innerhalb des Landes Berlin. Der Begriff des „Haltens“ ist in beiden Vorschriften nicht speziell geregelt. Den Begriff „Halten“ kennt das #Schifffahrtsrecht generell nicht. Das Schifffahrtsrecht kennt nur „#stillliegend“, „Fahrend…