Schiffsverkehr: Legales und ordnungswidriges Ankern bzw. Festmachen von Schiffen und Booten, aus Senat
…ohne zu ankern? 3 Antwort zu 4 und zu 5: Grundsätzlich gelten die Rechtsvorschriften aus der #Binnenschifffahrtsstraßenordnung (#BinSchStrO) für alle Bundeswasserstraßen und die Regelungen aus der Landesschifffahrtsverordnung Berlin (#LandesschiffVO-BE) für…