Straßenverkehr: Umgang mit Falschparkern – Das Umsetzen von ordnungswidrig abgestellten Kfz Teil II, aus Senat
…als Regelfall des Umsetzens definiert. Für Bordsteinabsenkungen auf sonstigen Gehwegstrecken setzt die Rechtsprechung voraus, dass sie nach ihrer baulichen Ausgestaltung auch tatsächlich von mobilitätsbehinderten Menschen zur #Fahrbahnquerung genutzt werden können….