Fähren + Schiffsverkehr: Keine Oberdeckplätze mehr auf der BVG Wannseefähre?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Warum wurde bei der Neubeschaffung der #Wannseefähre auf das #Oberdeck, welches bei der alten Wannseefähre für eine Erhöhung des #Fahrgastaufkommens gesorgt hat, verzichtet? Antwort zu 1: „Die neue Fähre „MS Wannsee“ weist eine höhere Zahl von Fahrradstell- und Rollstuhlplätzen auf und ermöglicht durch die großen Ein- und Ausstiegstüren einen schnelleren Fahrgastwechsel, der zudem barriefrei ist. Dadurch erfüllt das Schiff alle Anforderungen an einen Fährverkehr im Linienbetrieb. Die MS Wannsee hat die gleiche Anzahl von 300 Plätzen wie das bisher eingesetzte Schiff MS Lichterfelde. Das Fahrgastaufkommen wurde mit der neuen Fähre nicht gemindert.“ Die Kapazität der Fähre ist zudem durch die Anzahl der eingesetzten Besatzungsmitglieder auf 300 Personen begrenzt. Frage 2: Wie hoch waren die Anschaffungskosten für die neue Wannseefähre? Welche Mehrkosten wären durch die Einplanung eines Oberdecks entstanden? Antwort zu 2: „Die BVG AöR kann keine Angaben über die Anschaffungskosten und eventuelle Mehrkosten für ein Oberdeck geben.“ Frage 3: Warum werden bisher keine Fahrten nach 19 Uhr angeboten Antwort zu 3: „Die vom Aufgabenträger für den ÖPNV bestellte Fährleistung unterteilt sich in Winterund Sommersaison.“ Die Sommersaison wurde mit dem neuen Vertrag ausgeweitet, sie beginnt nun mit dem ersten Samstag im April (bzw. spätestens Karfreitag) und geht bis zum letzten Sonntag im Oktober. In dieser Zeit verkehrt die F10 an fast allen Tagen auch um 19:00 Uhr ab Wannsee und 19:31 Uhr ab Kladow. Berlin, den 28. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2014)

U-Bahn: Grundsanierung der Bahnhöfe der U-Bahnlinie 9, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Für welche #Bahnhöfe der #U9 ist eine #Grundsanierung vorgesehen? Antwort zu 1.: Eine Grundinstandsetzung ist für die Bahnhöfe Rathaus Steglitz, Schloßstraße und FriedrichWilhelm-Platz geplant. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten der Grundsanierung veranschlagt? Antwort zu 2.: Für die Grundinstandsetzungen der UBahnhöfe Rathaus Steglitz und Schloßstraße wurden insgesamt 33,1 Mio. € genehmigt. Für den U-Bahnhof Friedrich-Wilhelm-Platz steht die Genehmigung noch aus. Frage 3: Wie hoch sind die Kosten für den Umbau des U-Bahnhofs Schloßstraße veranschlagt? Antwort zu 3.: Für den Umbau sind insgesamt 11,9 Mio. € geplant. Frage 4: Wer trägt die Kosten im Falle eines finanziellen Mehrbedarfs? Antwort zu 4.: Die Kosten werden im Rahmen des Verkehrsvertrages über die Erstattung der Ausgleichszahlungen für die Verkehrsinfrastruktur übernommen. Frage 5: Für welchen Zeitraum sind die Grundsanierung und der Umbau geplant? Antwort zu 5.: Die Baumaßnahmen dauern pro Bahnhof rd. 2 bis 5 Jahre. Frage 6: Enthält dieser Zeitraum bereits eine Reserve für den Fall, dass der Umbau und die Grundsanierung in der veranschlagten Zeit nicht fertiggestellt werden können? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6.: Ja. Frage 7: In welchem Bereich ist der Einsatz des SEV vorgesehen? Antwort zu 7.: Der Einsatz des Schienenersatzverkehrs mit Omnibussen (SEV) ist je nach Bauzustand ab U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz bzw. U-Bahnhof Schloßstraße nach U-Bahnhof Rathaus Steglitz bzw. entgegengesetzt vorgesehen. Frage 8: Wird der SEV in derselben Taktung fahren wie die U-Bahnlinie 9 oder wird eine Taktverdichtung zu bestimmten Uhrzeiten erfolgen? Antwort zu 8.: Die Omnibuslinien M48, M85 und 186 werden durch zusätzliche Shuttlebusse im Abschnitt U Walther-Schreiber-Platz bis U+S Rathaus Steglitz verstärkt. Durch diese Maßnahme wird eine sehr dichte, über den Takt der U9 hinausgehende Wagenfolge erreicht. Frage 9: Wird für die S-Bahnlinie 1 eine Taktverdichtung bestellt? Wenn ja, in welchem Bereich findet diese Anwendung? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 9.: Eine Taktverdichtung auf der S1 wird nicht bestellt. Die Ersatzmaßnahmen durch Omnibusse stellen eine ausreichende Verkehrsbedienung zwischen Walther-Schreiber-Platz und Rathaus Steglitz sicher. Frage 10: Wie sollen die Fahrgäste über die Auswirkungen der Grundsanierung informiert werden? Antwort zu 10.: Die Informationen an die Fahrgäste erfolgen durch Pressemitteilungen, BVG-Publikationen, BVG-Internetauftritt, Aushänge in den U-Bahnhöfen, Lauftexte auf den dynamischen Fahrtzielanzeigern in den U-Bahnhöfen, Durchsagen über die elektronische Bahnhofsbeschallung sowie automatisierte Zuginnenansagen. In Zusammenarbeit mit der S-Bahn Berlin GmbH werden auch Hinweise im dynamischen Fahrgastinformationssystem aufgenommen und entsprechende Aushänge an den betroffenen S-Bahnhöfen sowie eine Kommunikation in der S-Bahn Kundenzeitschrift „Punkt 3“ erfolgen. Frage 11: Ist aufgrund der zu erwartenden Leistungsminderung eine Entschädigung von Zeitkarteninhabern geplant? Wenn ja, in welcher Höhe und Dauer? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 11.: Die Grundsanierung ist notwendig, um in den betroffenen Bereichen auch in der Zukunft einen sicheren und leistungsfähigen U-Bahn-Betrieb sicherstellen zu können. Durch das Angebot umfangreicher SEV-Leistungen versucht die BVG AöR, die Unannehmlichkeiten für die betroffenen Fahrgäste zu minimieren. Durch den angebotenen SEV (siehe Antwort zu Frage 7) wird der Bereich grundsätzlich über Nahverkehr bedient (siehe Beförderungsbedingungen VBB –Tarif Teil A, § 16). Mit Blick auf die dargestellten Sachverhalte sind keine Entschädigungen für die betroffenen Fahrgäste vorgesehen. Berlin, den 21.02.2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2014)

Bus: Neuer BVG-Elektrobus kommt nicht in Fahrt, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-nahverkehr-neuer-bvg-elektrobus-kommt-nicht-in-fahrt/9597196.html

Berlin will Vorreiter bei der #Elektromobilität sein. Die #BVG plant deshalb in Marzahn eine Linie mit #E-#Bussen. Doch das ist dem Bundesverkehrsministerium zu weit draußen – und tritt erst einmal auf die Bremse. Die Zahnbürste auf Rädern kommt bei der BVG nicht in Schwung. Seit Jahren plant das Unternehmen ein Experiment mit Elektrobussen, deren Batterien an Haltestellen berührungslos – wie bei elektrischen Zahnbürsten – aufgeladen werden, kommt damit aber nicht voran. Und jetzt tritt auch noch das Bundesverkehrsministerium als Geldgeber auf die Bremse: Die von der BVG im vergangenen Jahr für den Test ausgewählte Linie 192 (S Friedrichsfelde Ost–S Marzahn) ist nicht förderwürdig. Unterstützt werde nur eine innerstädtische, „gut sichtbare“ Linie, sagte eine Sprecherin. Nun will die Technische Universität einspringen. Sie schlägt als Alternative eine Mischung aus den besonders bei …

Tarife + BVG + VBB: Doch keine regelmäßige Preiserhöhung bei der BVG, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/berliner-verkehrsbetriebe-doch-keine-regelmaessige-preiserhoehung-bei-der-bvg,10809298,26515062.html

Eine gute Nachricht für alle #Fahrgäste: Aller Voraussicht nach wird es in diesem Jahr keine #Preiserhöhung bei der #BVG geben. Dafür können sich die Berliner vor allem bei den Brandenburgern bedanken. Eine gute Nachricht für die Fahrgäste in Berlin und Brandenburg: Aller Voraussicht nach wird es diesem Jahr keine Fahrpreiserhöhung geben. Nach Informationen der Berliner Zeitung geht man in Senatskreisen davon aus, dass die #Tarife der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der S-Bahn und der anderen Unternehmen erst 2015 wieder steigen – als wahrscheinlich gilt eine Anhebung zum 1. Januar. Wenn es wirklich so käme, könnten sich die Berliner bei den Brandenburgern bedanken. Denn dort haben sich Politiker dem Vernehmen nach für eine Verschiebung ausgesprochen. Sie wollen sich ihre Wahlchancen nicht durch eine …

Fähren + Schiffsverkehr: Das ist doch nicht Fähr’! Unterwegs mit dem neuen BVG-Schiff, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-wannsee-das-ist-doch-nicht-faehr-unterwegs-mit-dem-neuen-bvg-schiff/9589886.html

Lust auf einen Sonntagsausflug? Wir sind mit dem neuen #BVG-#Boot über den #Wannsee geschippert: Es gibt mehr Platz für Fahrräder und Kinderwagen, aber nirgendwo geht’s raus. Viele Frühlingsausflügler vermissen ein #Sonnendeck. Und Sie? Rauf auf den Steg, ein bisschen vordrängeln in der Warteschlange und jetzt rasch an Bord: Tom und Elise schauen verdutzt. „Wo geht’s denn hier raus?“, fragt das zwölfjährige Zwillingspaar aus Steglitz. Ein Sonnendeck? Gibt’s nicht. Die Sonne strahlt zwar am Samstagvormittag vom blauen Himmel über dem Wannsee. Und die neue BVG-#Fähre, die seit dem 20. Januar zwischen Wannsee und Kladow verkehrt, hat sozusagen ihre Frühjahrspremiere: Sie schippert erstmals in einen warmen, herrlichen Tag hinein. Also wollen schon vormittags hunderte Ausflügler aufs Schiff nach Kladow. Doch die Fährtour hat für sie nicht mehr den Charme einer kurzen Dampferfahrt, bei der man die Möwen füttert und von der Reling den Seglern zuwinkt. Tom und Elise sind mit den Großeltern unterwegs, das Quartett will auf der …

U6: BVG zieht Kabelarbeiten vor

http://www.bvg.de/index.php/de/103839/name/Archiv/article/1801836.html

Die #BVG zieht ein wichtiges Bauprojekt vor und sorgt damit für Entlastung in den Sommermonaten. Von Sonntag, 9. März, bis voraussichtlich Freitag, 28. März, werden Kabel im neu gebauten #Tunnel der Linie #U6 zwischen den Bahnhöfen #Französische Straße und #Friedrichstraße in ihre endgültige Lage gebracht. Die U6 fährt in dieser Zeit tagsüber im 6-Minuten-Takt. In den Nächten von Sonntag bis Donnerstag gibt es Pendelverkehr zwischen den Bahnhöfen Hallesches Tor und Französische Straße. Mit großem logistischem Aufwand ist es der BVG gelungen, diese ursprünglich für die Sommermonate geplante Maßnahme kurzfristig vorzuziehen. Die U6 wird als zentrale Verkehrsader in der Innenstadt dadurch nach Abschluss der Arbeiten uneingeschränkt zu Verfügung stehen. Dies wird für eine deutliche Entlastung der Fahrgäste im Sommer sorgen, wenn andere Baumaßnahmen im U- und S-Bahnnetz in der Innenstadt zu Einschränkungen im Berliner Nahverkehr führen. Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, wird ausschließlich in den verkehrsschwachen Abend- und Nachtstunden von Sonntag bis Donnerstag gebaut. Tagsüber und in den Nächten Freitag/Sonnabend und Sonnabend/Sonntag ist das Verkehrsangebot nur geringfügig eingeschränkt. Weil die Signaltechnik während der gesamten Bauphase nicht in vollem Umfang zur Verfügung steht, müssen die Züge im Baustellenbereich einen größeren Abstand als im Regelbetrieb einhalten. Auf der Linie U6 fahren zwischen den Endstationen Alt-Tegel und Alt-Mariendorf daher statt zwölf Zügen pro Stunde zehn Züge pro Stunde. So fährt die U6 im Nachtverkehr (So. bis Fr., jeweils 21 Uhr bis ca. 3:30 Uhr): Alt-Tegel – Französische Straße: Regelbetrieb Französische Straße – Hallesches Tor: Pendelbetrieb im 10-Minuten-Takt Hallesches Tor – Alt Mariendorf: Regelbetrieb Im Anschluss an die vorgezogenen Kabelarbeiten beginnt planmäßig die Gleiserneuerung auf der U6 zwischen den Bahnhöfen Hallesches Tor und Mehringdamm. Auch diese Arbeiten finden in den verkehrsarmen Nächten statt. Vom 30. März bis zum 25. April 2014 richtet die BVG von Sonntag bis Donnerstag, jeweils ca. 22 Uhr bis Betriebsschluss, einen Pendelverkehr im 10-Minuten-Takt zwischen den Bahnhöfen Platz der Luftbrücke und Hallesches Tor einIn den Nächten zu Karfreitag, 18. April, und Ostermontag, 21. April, ruhen die Bauarbeiten, die U6 fährt dann planmäßig.

Bus: Wie geht es weiter mit dem Busbahnhof Rathaus Steglitz?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3., 5. und 7. Wiedergegeben. Frage 1: Was hat zur #Sperrung des #Busbahnhofs Rathaus #Steglitz im #Kreisel geführt? Antwort zu 1.: Hierzu teilt die BVG mit: „Aufgrund einer festgestellten hohen Chloridbelastung eines Deckenfeldes über dem Verbindungsgang zwischen U-Bahn und S-Bahn wurde in Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde als Vorsorgemaßnahme der Lasteintrag durch Busse in diesem Bereich reduziert. Dies bedeutet eine vorübergehende Umleitung der Busse.“ Frage 2: Bis wann wird der Busbahnhof voraussichtlich gesperrt sein? Antwort zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit: „Zur endgültigen Klärung der Standsicherheit des betroffenen Deckenfeldes sind weitere statische Untersuchungen erforderlich. Bis zum Vorliegen eines Ergebnisses bleibt der Busbahnhof gesperrt. Ein genauer Termin der Wiedereröffnung hängt von den Ergebnissen ab und kann derzeit nicht genannt werden.“ Frage 3: Wer trägt die Kosten der Sanierung? Antwort zu 3.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die Kostenübernahme muss noch juristisch geklärt werden.“ Frage 4: Inwieweit ist der geplante Umbau des Kreisels davon betroffen? Antwort zu 4.: Die aktuell laufende Schadstoffsanierung des Bürohochhauses Steglitzer Kreisel ist von der Sperrung des Busbahnhofes Rathaus Steglitz der BVG nicht betroffen. Mit Verlegung der Bushaltestellen auf die Schloßstraße ist für die mit der Verwaltung des Miteigentumsanteils des Landes Berlin beauftragte BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH lediglich ein engerer Abstimmungsbedarf mit der BVG verbunden. Frage 5: Besteht Gefahr für die Nutzer des restlichen Areals? Antwort zu 5.: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine Gefahr für die Nutzer des Areals besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.“ Frage 6: Wie bewertet der Senat die Informationspolitik des Betreibers? Warum wird die Öffentlichkeit im Dunkeln gelassen? Antwort zu 6.: Aus Sicht des Senats ist stets eine möglichst offene und transparente Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit anzustreben. Wie in der Antwort zu 2. mitgeteilt sind zur endgültigen Klärung der Problematik am Rathaus Steglitz jedoch noch Untersuchungen erforderlich. Erst anschließend können die zu ergreifenden Maßnahmen und der Zeitbedarf dafür geplant und die Öffentlichkeit über das konkrete weitere Vorgehen informiert werden. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, ob und wann die derzeit unhaltbare Situation an den Ausweichstationen verbessert werden soll (z. B. durch die Erhöhung der Anzahl von Unterstellmöglichkeiten für die Fahrgäste)? Antwort zu 7.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die BVG AöR wird die Situation ständig beobachten. Sollten Erkenntnisse vorliegen, dass der Busbahnhof für Sanierungsarbeiten längerfristig gesperrt bleiben müsste, wird die BVG in Abstimmung mit dem Bezirksamt die Wartehallensituation anpassen.“ Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

Bus: Wie geht es weiter mit dem Busbahnhof Rathaus Steglitz?

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3., 5. und 7. Wiedergegeben. Frage 1: Was hat zur Sperrung des #Busbahnhofs #Rathaus #Steglitz im #Kreisel geführt? Antwort zu 1.: Hierzu teilt die BVG mit: „Aufgrund einer festgestellten hohen Chloridbelastung eines Deckenfeldes über dem Verbindungsgang zwischen U-Bahn und S-Bahn wurde in Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde als Vorsorgemaßnahme der Lasteintrag durch Busse in diesem Bereich reduziert. Dies bedeutet eine vorübergehende Umleitung der Busse.“ Frage 2: Bis wann wird der Busbahnhof voraussichtlich gesperrt sein? Antwort zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit: „Zur endgültigen Klärung der Standsicherheit des betroffenen Deckenfeldes sind weitere statische Untersuchungen erforderlich. Bis zum Vorliegen eines Ergebnisses bleibt der Busbahnhof gesperrt. Ein genauer Termin der Wiederer- öffnung hängt von den Ergebnissen ab und kann derzeit nicht genannt werden.“ Frage 3: Wer trägt die Kosten der Sanierung? Antwort zu 3.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die Kostenübernahme muss noch juristisch geklärt werden.“ Frage 4: Inwieweit ist der geplante Umbau des Kreisels davon betroffen? Antwort zu 4.: Die aktuell laufende Schadstoffsanierung des Bürohochhauses Steglitzer Kreisel ist von der Sperrung des Busbahnhofes Rathaus Steglitz der BVG nicht betroffen. Mit Verlegung der Bushaltestellen auf die Schloßstraße ist für die mit der Verwaltung des Miteigentumsanteils des Landes Berlin beauftragte BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH lediglich ein engerer Abstimmungsbedarf mit der BVG verbunden. Frage 5: Besteht Gefahr für die Nutzer des restlichen Areals? Antwort zu 5.: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine Gefahr für die Nutzer des Areals besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.“ Frage 6: Wie bewertet der Senat die Informationspolitik des Betreibers? Warum wird die Öffentlichkeit im Dunkeln gelassen? Antwort zu 6.: Aus Sicht des Senats ist stets eine möglichst offene und transparente Informationspolitik gegen- über der Öffentlichkeit anzustreben. Wie in der Antwort zu 2. mitgeteilt sind zur endgültigen Klärung der Problematik am Rathaus Steglitz jedoch noch Untersuchungen erforderlich. Erst anschließend können die zu ergreifenden Maßnahmen und der Zeitbedarf dafür geplant und die Öffentlichkeit über das konkrete weitere Vorgehen informiert werden. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, ob und wann die derzeit unhaltbare Situation an den Ausweichstationen verbessert werden soll (z. B. durch die Erhöhung der Anzahl von Unterstellmöglichkeiten für die Fahrgäste)? Antwort zu 7.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die BVG AöR wird die Situation ständig beobachten. Sollten Erkenntnisse vorliegen, dass der Busbahnhof für Sanierungsarbeiten längerfristig gesperrt bleiben müsste, wird die BVG in Abstimmung mit dem Bezirksamt die Wartehallensituation anpassen.“ Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

Tarife + BVG + S-Bahn: Schwarzfahrer und Fahrscheinkontrollen bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2013

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG AöR und die #S-Bahn Berlin GmbH um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013? Antwort zu 1 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR realisierte in 2013 rd. 947,3 Mio. ´Unternehmensbezogene Fahrgastfahrten´ (UBF).“ Antwort zu 1 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die Angaben der im Jahr 2013 von der S-Bahn Berlin GmbH beförderten Fahrgäste liegen noch nicht vor.“ Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) #Fahrschein-#Kontrolleure standen jeweils im Jahr 2013 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der internen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei der BVG AöR sind 40 eigene Fahrausweisprüfer und 215 Mitarbeiter mit Kontrollberechtigung des Bereiches Sicherheit im Einsatz. Der externe Dienstleister beschäftigt derzeit 80 Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst, eine Aufstockung auf 100 Mitarbeiter wird im Verlauf dieses Jahres erfolgen.“ Antwort zu 2 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „In 2013 waren bei der S-Bahn Berlin GmbH täglich bis zu 72 Kontrolleure im Einsatz. In 2014 soll die Zahl der Kontrolleure schrittweise auf 80 angehoben werden.“ Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform? Antwort zu 3 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR setzt sowohl Fahrschein-Kontrolleure in Dienstkleidung als auch in Zivil ein.“ Antwort zu 3 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungsdienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt erkennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant.“ Frage 4: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH konnten im Jahr 2013 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgastzahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 4 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „In 2013 wurden 228.727 Feststellungen von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 8%. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 4 b und 5 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 5 b gegeben. Frage 5a: Wie viele Fahrgäste haben a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH wegen Schwarzfahrens jeweils im Jahr 2013 angezeigt und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es wurden gegen 1.676 Personen Anzeigen erstattet.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt zu den Fragen 4 b und 5 b mit: „Im Jahr 2013 hat die S-Bahn Berlin GmbH 325.600 Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis festgestellt. Dies entspricht 4,5% der kontrollierten Fahrgäste. Wegen der noch nicht vorliegenden Zahl der in 2013 beförderten Fahrgäste kann der Anteil der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis an der Summe der beförderten Fahrgäste noch nicht angegeben werden. Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht: In 2013 wurden rund 9.393 Anzeigen wegen Erschleichens einer Beförderungsleistung erstattet.“ Frage 6: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 6 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Dazu liegen der BVG AöR keine IST-Daten vor. Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das Schwarzfahren dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von rund 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 8 b gegeben. Frage 7: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 7 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen) 2013 5,3 Mio. EUR“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 8 b gegeben. Frage 8: In wie vielen Fällen konnten die ertappten Schwarzfahrer das „erhöhte Beförderungsentgelt“ im Jahr 2013 bei der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH nicht bezahlen? Antwort zu 8 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Von den zu Frage 4 genannten Feststellungen wurden durchschnittlich mindestens die Hälfte der EBE-Forderungen nicht erbracht.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b mit: „Die Einnahmen, die der S-Bahn Berlin GmbH infolge des Schwarzfahrens entgangen sind, lagen 2013 bei geschätzt etwa 15 Mio. Euro. rch das erhöhte Beförderungsentgelt generierten Erlöse unterliegen den marktüblichen Forderungsausfällen und decken die Kosten der S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen der Verfolgung der Beförderungserschleichung.“ Frage 9: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 9 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Seit dem 01.01.2013 ist ein neuer Dienstleister für die Kontrollleistung bei der BVG AöR unter Vertrag, der in 2014 täglich 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrsmitteln der BVG AöR einsetzen wird. Weiterhin setzt die BVG AöR seit Oktober 2013 40 eigene Fahrausweisprü- fer ein. Weiterhin führen die Sicherheits- und Servicekräfte anlassbezogene Fahrausweiskontrollen durch. Seit zwei Jahren besteht mit der S-Bahn Berlin GmbH eine enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Fahrausweisfälschungen und bei der Durchführung von Schwerpunktkontrollen. (Siehe auch unter Punkt 2.)“ Antwort zu 9 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kundenmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin GmbH die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten erhöht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kontrolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrollen intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet.“ Frage 10: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 10 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Wie bereits aus den Vorjahren bekannt, weist die BVG AöR an ihren Fahrausweisautomaten mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nichtautorisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden Manipulationen bei Fahrausweiskontrollen festgestellt, so werden diese grundsätzlich zur Anzeige gebracht.“ Antwort zu 10 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung. Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können. Im Jahr 2013 wurden diesbezüglich 2.986 Strafanzeigen durch die S-Bahn Berlin GmbH gestellt.“ Frage 11: Was ist der Stand bei der von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 10. April 2013 einstimmig beschlossenen Erhöhung des „erhöhten Beförderungsentgelts“ von 40 auf 60 Euro, wird der Berliner Senat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen oder sich einem entsprechenden Antrag eines anderen Bundeslandes im Bundesrat anschließen und was unternimmt der Senat, um zur Umsetzung des VMKBeschlusses gegenüber der Bundesregierung hinzuwirken? Antwort zu 11: Es ist gemeinsames Ziel, das Schwarzfahren („Erschleichung einer Beförderungsleistung“) zu unterbinden. Hierzu sind geeignete Mittel von den dafür auch wirtschaftlich verantwortlichen Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die Verkehrsministerkonferenz hat mit ihrem Beschluss folgendes vertreten: 1. Der Vorschlag des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) bei „Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstätern“ in der Höhe bis zu 120 € zu staffeln, wird nicht unterstützt. 2. Die Erhöhung des EBE auf 60 € soll durch den Bund umgesetzt werden. 3. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsunternehmen und –verbünde beim Tarif und Vertrieb soll das unverschuldete Schwarzfahren möglichst vermieden werden. Der Berliner Senat hat sich erfolgreich für Aufnahme der unter Punkt 3 genannten Forderung in den VMKBeschluss eingesetzt. Damit sollen die Interessen der ehrlichen Fahrgäste berücksichtigt werden, die ungewollt bzw. nicht vorsätzlich zu Schwarzfahrenden geworden sind. Bei diesen hat das Kontrollpersonal durch die erfahrungsgemäß sehr restriktiven Vorgaben der Verkehrsunternehmen meist keine Ermessensspielräume. Auch bei kleinen Abweichungen bei der Tarif-Anwendung durch Fahrgäste wird bei situationsbedingten Kulanzabwägungen in den meisten Fällen das EBE gefordert. Entsprechende Strafzahlungen für diese Fahrgäste schaden dem Ansehen des ÖPNV und dessen Attraktivität. Aus folgenden Gründen kann ein zahlungsbereiter Fahrgast unverschuldet zum Schwarzfahrenden werden:  unverständliche Tarifbestimmungen,  unzureichender Vertrieb,  schlechte Kommunikation der Tarifbestimmungen. verfolgt daher weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung eines möglichst einfachen Tarifund Vertriebssystems und sieht aus seiner Sicht insbesondere zum Punkt 3 einen großen Handlungsbedarf. Eine Umsetzung des unter 3. genannten Ziels wird jedoch nicht durch Anpassung der beiden Verordnungen erreicht, in denen u.a. das EBE geregelt ist. Vielmehr sind hier die Stärkung der Fahrgastrechte, eine Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsverträge und Appelle an die Verkehrsunternehmen das richtige Mittel. Hierfür wird sich der Berliner Senat weiter einsetzen. Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

BVG und S-Bahn Berlin 500.000 Schwarzfahrer erwischt – bald mehr Kontrollen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bvg-und-s-bahn-berlin-500-000-schwarzfahrer-erwischt—bald-mehr-kontrollen,10809148,26314422.html

Mehr als eine halbe Million #Schwarzfahrer haben Berliner #Kontrolleure im vergangenen Jahr gestellt. Trotzdem steigen viele Menschen nach wie vor ohne Ticket in Bahnen und Busse. Die Unternehmen kostet das jedes Jahr Millionen. Die #BVG plant, mehr Kontrolleure einzusetzen und eine Erhöhung des Bußgeldes wird gefordert. Schwarzfahrer machen den öffentlichen Verkehrsunternehmen weiterhin schwer zu schaffen. Im vergangenen Jahr erwischten Kontrolleure weit über eine halbe Million Fahrgäste ohne gültiges Ticket – zwei Jahre zuvor waren es noch etwas weniger als 500.000 gewesen. Genau 228.727 Schwarzfahrer wurden 2013 in Bussen und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ertappt, wie das Unternehmen mitteilte. 325.600 waren es in den #S-Bahnen und damit gut 24.000 mehr als 2012, teilte die Tochter der Deutschen Bahn mit. Damit kam die S-Bahn auf einen Schwarzfahreranteil von …