Zur Zeit sind sowohl die Inklusionstaxis, die schon länger im Betrieb sind, als auch die neu hinzugekommenen barrierefreien Taxis für Menschen mit #Behinderungen nur schwer bestellbar, weil nur wenige Inklusionstaxis von den #Taxizentralen vermittelt werden und auch keine frei verfügbare niedrigschwellige Kontaktliste der entsprechenden #Taxiunternehmen vorliegt.
In wessen Zuständigkeit liegt die Informationsvermittlung über #barrierefreie Taxis im Land Berlin? 2. Wo und wann werden die aktuellen Bestellnummern aller Taxiunternehmen mit Inklusionstaxis veröffentlicht und den Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht?
Wie viele Inklusionstaxis werden auf Grundlage der Vorgabe des PBefG § 64c von der Genehmigungsbehörde für Berlin eingefordert?
Zu 1. – 3.:
Im seit 1. August 2021 geltenden Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) wird durch den neu eingefügten § 64c Taxiunternehmen ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen eine Mindestverfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen in Höhe von 5 Prozent der von dem Unternehmer betriebenen Fahrzeugen vorgegeben, sofern dies keine „ wirtschaftliche Härte“ darstellt. Das bedeutet z.B., dass bei 20 betriebenen Fahrzeugen mindestens ein Fahrzeug #barrierefrei sein muss. Diese Regelung findet auf alle beim Landesamt für Bürgerdienste und Ordnungsaufgaben (#LABO) als zuständiger Genehmigungsbehörde gestellten Anträge auf Erst- oder Neuerteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen Anwendung, über die noch zu entscheiden ist. Außerdem findet diese Regelung ebenso Anwendung bei einem etwaigen #Fahrzeugwechsel innerhalb des Geltungszeitraums der Genehmigung.
Die Information über Unternehmen mit barrierefreien Taxen im Land Berlin erfolgt derzeit durch das LABO. Mangels originärer gesetzlicher Regelung ergibt sich eine Zuständigkeit über die Informationsvermittlung kraft Sachzusammenhangs und liegt damit bei der Behörde mit der größten thematischen Schnittmenge, mithin aktuell dem LABO Berlin. Dieses ist gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 ASO G i. V. m. Nr. 33 ZustKat Ord. im Bereich der Ordnungsaufgaben unter anderem im Bereich Verkehr für Aufgaben, die nicht der obersten Landesbehörde vorbehaltenen sind, im Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes für die Genehmigungen an die Unternehmer zum Taxenbetrieb zuständig und hat damit einen Überblick über die Daten der Taxiunternehmer:Innen, welche mindestens eine Inklusionstaxe in ihrem Betrieb einsetzbar haben.
Zur Information wurden durch das LABO auf dessen Website unter:
http s:/ / www.b erlin.d e/ la b o/ mob ilitaet/ fa hrerla ub nisse-p ersonen-und- g ueterb efoerd erung / p ersonenb efoerd erung / a rtikel.1401212.p hp
http s:/ / www.b erlin.d e/ la b o/ mob ilitaet/ fa hrerla ub nisse-p ersonen-und-
g ueterb efoerd erung / p ersonenb efoerd erung / 20231228_liste_inklusionsta xen.p d f
als Service eine Liste von Taxiunternehmen, die mindestens eine #Inklusionstaxe in ihrem Bestand haben, nach inzwischen erfolgter Klärung datenschutzrechtlicher Fragen veröffentlicht. Veröffentlicht werden nur Name und Anschrift der Unternehmen, da weitergehende Angaben (aktuelle Telefonnummer und/ oder Mail-Adresse für Kunden- Vorbestellungen) dem LABO nicht vorliegen bzw. nicht über die genehmigungsbezogenen IT-Fachverfahren digital erfasst werden.
Wie viele #Inklusionstaxis sind von der #Genehmigungsbehörde in Berlin lizenziert? Bitte tabellarisch für die Jahre 2018 bis einschließlich 2023 darstellen:
Anzahl genehmigter Inklusionstaxisdavon Inklusionstaxis mit emissionsfreiem Antrieb
Anzahl abgemeldeter Inklusionstaxis
Zu 4.:
Anzahl der vorhandenen Inklusionstaxen: 31.12.2022: 57
28.12.2023: 121
Für frühere Zeiträume können keine Angaben gemacht werden, da das Merkmal „ barrierefrei“ erst mit Einführung des § 64c PBefG im Jahr 2021 für das Genehmigungsverfahrens Bedeutung erlangt hat und nach Anpassung des IT- Fachverfahrens seit Anfang 2022 vom LABO erfasst wird. Die Antriebsart der Fahrzeuge wird bei der Genehmigungsbehörde nicht erfasst, da hierzu keine gesetzlichen Regelungen bestehen. Daher kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Inklusionstaxen über einen emissionsfreien Antrieb verfügen. Abgemeldete Fahrzeuge werden aus dem IT-Fachverfahren gelöscht. Dementsprechend ist eine Zählung nicht möglich.
Wie viele Fahrzeuge müssen nach der 5% Regelung des PBefG § 64c (i.e. jedes zwanzigste Taxi in einem Taxiunternehmen muss barrierefrei sein) noch folgen?
7. Bis wann wird das Ziel erreicht?
Zu 5. und 7.:
Das LABO setzt die gesetzlichen Vorgaben um, die sich explizit auf größere Unternehmen beschränken. Aktuell verfügen nur 77 Unternehmen über mehr als 20 Fahrzeuge in ihrer Flotte. Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen erfolgt schrittweise im Rahmen der jeweiligen Konzessionserteilung/ -verlängerung. In Summe wird so ein Bestand von 87 barrierefreien Taxen geschaffen werden.
Derzeit gibt es noch 18 Taxiunternehmen mit einer vor Einführung des § 64c PBefG erteilten Genehmigung, bei denen die Vorschrift erst mit der nächsten – maximal nach fünf Jahren erforderlichen – Erneuerung der Genehmigung greift. Da aber das Gros der über 1800 Taxiunternehmen in Berlin über deutlich weniger bzw. nur einzelne Fahrzeuge (Einzelunternehmer) verfügt, braucht Berlin hier weiterhin ein freiwilliges Engagement im Gewerbe, um eine spürbare Erhöhung des Anteils barrierefreier Taxen zu erreichen. Der Senat sieht die Fortführung des Förderprogramms für den Erwerb von Inklusionstaxen, welches jetzt mit der Förderung lokal emissionsfreier Taxen Hand in Hand geht, als Unterstützung der Taxiunternehmen auf diesem Weg. Die o.g. Anzahl der aktuell konzessionierten barrierefreien Fahrzeuge, die deutlich über den gesetzlich geschuldeten Umfang hinausgeht, verdeutlicht, dass es vor dem Hintergrund der Förderkulisse und Privilegien, wie bei der Ladeberechtigung am Flughafen BER, auch unternehmerische Gründe gibt, sich für den Einsatz von Inklusionstaxen zu entscheiden.
Mit welchen Maßnahmen will der Senat das Ziel von 250 barrierefreien Inklusionstaxis erreichen, um die spontane Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?
12. Wie steht der Senat zur Forderung von Betroffenen, die in der letzten Sitzung der AG „ Bauen und Verkehr barrierefrei“ einen runden Tisch zum effektiven Aufbau und Einsatz der barrierefreien Taxiflotte unter der Beteiligung von Vertreter*innen aus dem Taxigewerbe, Fahrzeugherstellern, der Politik, der Verwaltung und der Behindertenvertretung vorgeschlagen haben?
Zu 6. und 12.:
Der Senat fördert seit 02.12.2022 im Rahmen des Förderprogramms „ Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO ) die Neuanschaffung (M1 + M2) von e-Inklusionstaxis sowie Umbauten zum und Einbauten in ein e-Inklusionstaxi. Um die Attraktivität des Erwerbs eines e-Inklusionstaxis zu erhöhen wurde mit Anpassung der Richtlinie WELMO zum 29.12.2023 die Förderquote für e-Inklusionstaxis erhöht. Mit dieser Änderung ist eine Förderung von 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 25.000 € möglich (bis 28.12.2023: 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 €). Umbauten zum und Einbauten in ein e-Inklusionstaxi werden weiterhin mit bis zu 15.000 € gefördert.
Die Richtlinie wurde mit Anpassung zum 29.12.2023 um zwei Jahre bis 31.12.2025 verlängert. Der Senat leistet damit u.a. einen Beitrag, dem Bedarf an Inklusionstaxis in Berlin gerechter zu werden.
Derzeit erarbeitet der Senat eine Leistungsbeschreibung für ein Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung für Menschen mit Behinderungen. Nach der Vergabe wird dann durch einen externen Dienstleister eruiert, wie lückenlose barrierefreie Beförderungs- und Wegeketten umgesetzt/ gewährleistet werden können. Eine der Prämissen für barrierefreie Mobilität ist die kurzfristige bzw. spontane Nutzungsmöglichkeit barrierefreier Taxis.
Der Forderung zur Umsetzung und anschließenden Nachhaltung der Ergebnisse aus einem Runden Tisch zum weiteren Aufbau von barrierefreien Inklusionstaxis kann u.a. aus Gründen der Ressourcenverfügbarkeit im Rahmen der AG „ Bauen und Verkehr barrierefrei“ derzeit nicht nachgekommen werden.
8. Die #Taxizentrale Taxi Berlin führt alle Berliner Taxizentralen unter einem Dach. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit Inklusionstaxis regulär über die Taxizentrale vermittelt werden können und wann wird dies voraussichtlich erreicht?
Die Taxizentrale Taxi Berlin ruft vorbestellte Taxis erst kurz vor der Bestellzeit aus. Dies hat zur Folge, dass Inklusionstaxis oft nicht vermittelt werden können, da keines in der Kürze der Zeit zur Verfügung steht. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Vermittlungssystem dahingehend weiterzuentwickeln, dass die Vorbestellungen für Inklusionstaxis frühzeitiger ausgerufen werden?
Wie kann die Beförderungspflicht durchgesetzt werden, damit Inklusionstaxi-Fahrende künftig keine Fahrten für Rollstuhlnutzende ablehnen?
Zu 8., 10. und 11.:
Für die Buchung von Inklusionstaxen sind Taxizentralen an sich die richtigen Ansprechpartner. Dort sind nach Kenntnis des Senats alle Fahrzeuge mit ihren entsprechenden Merkmalen – auch zur Barrierefreiheit – registriert, sofern die Taxiunternehmerin bzw. der Taxiunternehmer – wie berlinweit üblich – einen Funkvermittlungsvertrag hat.
Taxi Berlin ist als Dachfirma der größten Berliner Taxizentralen ein privatrechtliches Fahrtvermittlungsunternehmen, über dessen interne Abruf- und Vermittlungspraxis der Senat keine Kenntnis hat. Der Senat hat die Anregung an das genannte Unternehmen übermittelt, hierzu aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit noch keine Rückmeldung erhalten.
9. Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Taxizentrale darin zu unterstützen, in ihrem Vermittlungssystem für gelistete Taxis eine Kennzeichnung für Barrierefreiheit aufzunehmen (z.B. mit einem „R“ für Rollstuhl/ Rampe), damit Disponent*innen schnellen Überblick über verfügbare barrierefreie Taxis haben?
Zu 9.:
Taxiunternehmen unterliegen der #Beförderungspflicht, Verstöße hiergegen ahndet die Genehmigungsbehörde. Erhält das LABO durch eine #Anzeige der Betroffenen Kenntnis davon, dass das #Fahrpersonal gegen die Beförderungspflicht nach § 22 PBefG verstößt, wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der Verstoß nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d PBefG geahndet. Sollten sich derartige Anzeigen und Verfahren bei einzelnen Unternehmen häufen, kann das LABO prüfen, ob das Unternehmen noch die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und ggf. eine bestehende Genehmigung widerrufen bzw. deren Erneuerung versagen.
Die aktuelle Verfügbarkeit von Taxen mit besonderen Merkmalen, also nicht nur „ barrierefrei“ , sondern auch „ Großraum“ oder „ mehrere Kindersitze bestimmter Gewichtsklassen“ kann jedoch nur bedingt über die Betriebs- oder die Beförderungspflicht abgesichert werden. Von Taxizentralen können immer nur die barrierefreien Taxen vermittelt werden, die sich im Moment der Vermittlung gerade dort betriebsbereit angemeldet haben.
Insofern ist eine Bestellung direkt bei den jeweiligen Unternehmen häufig zielführender.
Berlin, den 08. Januar 2024
In Vertretung
Aziz Bozkurt
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Mehr als 400 #Aufzüge verzeichnen BVG und Deutsche Bahn in Berlin – ein guter Wert im internationalen Vergleich. Doch was tun, wenn nahezu 50 davon nicht funktionieren? rbb|24-Autor Frank Preiss sitzt im Rollstuhl und berichtet von einem düsteren Tag.
Berlin-Marzahn an einem kalten Dezembermittag. Gerade habe ich mein künftiges Auto in der Spezial-Werkstatt direkt neben dem Unfallkrankenhaus inspiziert. Eine Rampe zum Verladen meines E-Rollstuhls sowie ein schwenkbarer voll elektrifizierter Fahrersitz müssen eingebaut werden. Bis mein neues Auto auf meine Bedürfnisse eingestellt ist, bin ich auf Bus und Bahn angewiesen.
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Mit dem #Landesdenkmalamt sind Abstimmungen zum Einbau der #Aufzüge erfolgt, daher werden keine negativen Auswirkungen erwartet. Die #Unterschutzstellung der U-Bahnhöfe bedeutet nicht grundsätzlich, dass keine Veränderungen mehr möglich sind. Auch auf einer Vielzahl #denkmalsgeschützter historischer Bahnhöfe wurden in den letzten Jahren Aufzüge eingebaut.“ 2
Technische Fehler und Vandalismus in Berlin: Nicht nur Behindertenvertreter ärgern Störungen und Reparaturzeiten bei Aufzügen der BVG.
Berlin. Ein #Rollstuhlfahrer, der den #U-Bahn-Bahnsteig nicht #barrierefrei erreichen kann, Eltern, die ihren #Kinderwagen nun unter großen körperlichen Anstrengungen die Treppen bis zur Station #heruntertragen müssen: Immer wieder kommt es an den 198 Aufzügen an U-Bahn-Stationen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu Störungen. Das ist im #Einzelfall ärgerlich, aber laut BVG die Ausnahme.
Frage 1: In der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drucksache 19/15899 vom 05.07.2023 werden die Projekte „#sprechendes #Fahrzeug“ und „#sprechende #App“ benannt, mit denen die berlinweite Einführung der #Fahrgastinformation nach dem #Zwei-Sinne-Prinzip im #Bus- und #Straßenbahnverkehr erfolgen soll. Welcher Zeitplan ist vorgesehen für a. das Projekt „sprechendes Fahrzeug“? b. das Projekt „sprechende App“?
Antwort zu 1: Nach Auskunft der BVG setzt sich das BVG-Projekt ‚Fahrgastinformation #akustisch‘ aus den zwei Teilprojekten ‚sprechendes Fahrzeug‘ und ‚sprechende App‘ zusammen. Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung. Ein Zuschlag soll bis Ende des 1. Quartals 2024 erfolgen. Es folgen die Implementierung, Teststellungen und Modellumbauten inklusive Erprobung der Lösung durch die beteiligten blinden und schwer sehbehinderten Fahrgäste. Anschließend sollen alle Busse und Straßenbahnen mit der technischen Lösung ausgestattet werden (Rollout). Die App soll veröffentlicht werden, sobald eine hinreichende Quote der Fahrzeuge ‚sprechen‘ kann. 2
Frage 2: Nach welchen Kriterien wird der Erfolg der Projekte beurteilt?
Antwort zu 2: Der Erfolg wird an der Verbesserung der Barrierefreiheit gemäß der Vorgaben des Nahverkehrsplans (NVP) gemessen.
Frage 3: Wie plant der Senat die Verstetigung der beiden Projekte?
Antwort zu 3: Das Projekt ist Bestandteil des bis 2035 laufenden #BVG-Verkehrsvertrages (siehe Anlage 1.6 zum BVG Verkehrsvertrag).
Frage 4: Zu welchen Anlässen erfolgen #Durchsagen, die die Fahrer*innen direkt an die Fahrgäste richten? a. Welche technischen Hilfsmittel nutzen sie dazu (Headset, Lautsprecher etc.)? b. Welche Möglichkeiten werden genutzt, um gehörlose Fahrgäste zu informieren?
Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Die allermeisten Durchsagen (#Regelbetrieb, #Baustellen) erfolgen automatisch. In der Regel sind Ansagen durch den Fahrer nur im #Störungsfall erforderlich. a. Den Fahrern steht für Ansagen ein #Mikrofon zur Verfügung. b. Alle Fahrzeuge von Bus und Straßenbahn verfügen über #Monitore, die den Namen der nächsten Haltestelle, der Folgehalte und der Zielstation anzeigen. Zudem informiert die BVG unter anderem über die App ‚Fahrinfo‘ über Abweichungen und Störungen.“
Berlin, den 19.10.2023 In Vertretung Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Was es nicht alles gibt: Ein #Aufzug, der sich aus Rücksicht auf die gesundheitlichen Bedürfnisse selbst abschaltet. Ihrer Gesundheit zuliebe müssen geheingeschränkte oder des Laufens unwillige Passagiere an heißen Tagen von einer Fahrt ab #S-Bahnhof #Storkower Straße Abstand nehmen.
Auf das temperatursensible #Eigenleben des Fahrstuhls, der die Überführung mit dem #Bahnsteig verbindet, hatte die SPD-Bezirkspolitikerin Anne Meyer aufmerksam gemacht. In einer noch nicht beantworteten kleinen Anfrage an das Bezirksamt Lichtenberg heißt es, dass der S-Bahnhof Storkower Straße als #barrierefreier Bahnhof gelte, die Bürger*innen jedoch oft einen nicht funktionsfähigen Aufzug vorfänden.
Vorbemerkung der Abgeordneten: Beim „European Railway #Station Index“ im Jahr 2022 belegte der Bahnhof Alexanderplatz den letzten Rang unter den getesteten deutschen Bahnhöfen. Ein #Bewertungskriterium ist dabei die #Barrierefreiheit. Frage 1: Welche Berliner Bahnhöfe verfügen über barrierefreie #Sanitäranlagen? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „An den sechs Berliner Fernbahnhöfen (Berlin #Hauptbahnhof, Berlin #Ostbahnhof, Berlin #Gesundbrunnen, Berlin #Südkreuz, #Berlin-Spandau, #Berlin-Schönefeld #Flughafen) sind barrierefreie Sanitäranlagen vorhanden. Am Flughafen BER obliegen die Anlagen der Verantwortung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). An den Berliner Misch- und Regionalbahnhöfen werden viele WC-Anlagen über Betreiber wie bspw. Sanifair betrieben. Diese Daten sind nicht über Systeme der Deutschen Bahn AG auslesbar.“
Beim „ European Railway #Station Index“ im Jahr 2022 belegte der Bahnhof #Alexanderplatz den letzten Rang unter den getesteten deutschen Bahnhöfen. Ein #Bewertungskriterium ist dabei die #Barrierefreiheit. Darüber hinaus ist derzeit ein #Schlichtungsverfahren mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (#BMDV) für verständliche Durchsagen bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG anhängig.
Frage 1:
Welche U- und/ oder S-Bahn-Haltestellen verfügen nicht über
Die BVG listet die betroffenen U-Bahnhaltestellen für Teilfrage a) wie folgt auf:
U1
Görlitzer Bahnhof
U1/ U7
Möckernbrücke
U2
Hausvogteiplatz
U2
Ernst-Reuter-Platz
U2
Kaiserdamm
U2
Neu-Westend
U2
Deutsche Oper
U6
Platz der Luftbrücke
U6
Seestraße
U6
Borsigwerke
U6
Holzhauserstraße
U6
Westphalweg
U7
Altstadt-Spandau
U7
Gneisenaustraße
U7
Alt-Tempelhof
U7
Rohrdamm
U7
Konstanzer Straße
U7
Mierendorffplatz
U7
Paulsternstraße
U8
Residenzstraße
U8
Pankstraße
U8
Heinrich-Heine- Straße
U8
Franz-Neumann- Platz
U8
Moritzplatz
U8
Schönleinstraße
U8
Weinmeisterstraße
U9
Güntzelstraße
Zu den Teilfragen b), c) und d) wurden von der BVG keine Haltestellen benannt.
a hn
Die Deutsche Bahn AG beantwortet die Fragen a) – d) für die S-Bahnhaltestellen wie folgt:
„ a) Mehr als 95 % aller Bahnsteige der Berliner Bahnhöfe sind #stufenfrei erreichbar. Folgende Bahnhöfe verfügen aktuell noch nicht über Aufzüge oder Rampen:
Berlin-Marienfelde
Eichwalde
Gehrenseestraße
Hirschgarten
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Nöldnerplatz
Schönfließ
Yorckstraße
An den folgenden Bahnhöfen sind noch nicht alle Bahnsteige mit #taktilen#Leitsystemen ausgestattet:
Alt-Reinickendorf
Berlin Anhalter Bahnhof
2
Berlin Zoologischer Garten
Berlin-Hohenschönhausen
Berlin-Kaulsdorf
Berlin-Lichtenberg
Berlin-Marienfelde
Berlin-Schöneweide Personenbahnhof
Berlin-Wannsee
Buckower Chaussee
Eichborndamm
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Pankow-Heinersdorf
Yorckstraße
Hegermühle
Alle Berliner Bahnhöfe verfügen über Zuganzeiger, eine klare Wegeleitung (blaue Schilder) und Aushänge in Vitrinen. An vielen Stationen sind zudem Handlaufbeschriftungen an
Geländern verfügbar.
Alle Berliner Bahnhöfe sind mit Lautsprechern oder DSA-Akustikmodulen an den Bahnsteigen ausgestattet.“
Frage 2:
Welche Bus- und Straßenbahnhaltestellen verfügen nicht über
Die BVG beantwortet die Teilfragen a) und b) wie folgt:
„ Da der barrierefreie Ausbau der #Bushaltestellen in der Zuständigkeit der Berliner Bezirke liegt, kann hier nur auf die #Straßenbahnhaltestellen geantwortet werden (siehe Anlage 1).“
Auf die Teilfragen c) und d) antwortet die BVG:
„ Alle Straßenbahn- / Bushaltestellen sind mit einem Pfosten und/ oder Kubus und entsprechenden schriftlichen Infos in den Modulen ausgestattet.
Straßenbahn- / Bushaltestellen sind nicht mit Technik für akustische Hinweise ausgestattet.“
Ferner sind die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke als #Straßenbaulastträger für den barrierefreien Ausbau ihrer Bushaltestellen verantwortlich. Diese führen jedoch, mit Ausnahme des Bezirksamts Treptow-Köpenick (siehe Anlage 2), keine entsprechenden Listen.
3
Frage 3:
Wie häufig erfolgt eine #Wartung der Aufzüge an den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs? Inwiefern gibt es Unterschiede in der #Wartungsdichte der Aufzüge der BVG und der S-Bahn GmbH?
Antwort zu 3:
Die Deutsche Bahn AG führt bzgl. der S-Bahn aus:
„ Die Aufzüge der Berliner Bahnhöfe werden vierteljährlich einer Wartung unterzogen. Auf Störungen wird unmittelbar reagiert.“
Die BVG führt zu den U-Bahnaufzügen aus:
„ Es ist vertraglich geregelt, dass die Aufzüge der BVG im Fahrgastbereich mindestens 12x im Jahr (also monatlich) gewartet werden.“
Frage 4:
Wie wird sichergestellt, dass Menschen, die auf Aufzüge angewiesen sind, im Falle einer Störung dennoch ihr Ziel erreichen?
Antwort zu 4:
Nach Auskunft der BVG ermöglicht die #BVG-Fahrinfo-App sowie die #Fahrplanauskunft auf bvg.de die Ausgabe von #barrierefreien Verbindungen, welche die jeweils zum Ausgabezeitpunkt aktuellen #Aufzugstörungen berücksichtigen.
Über die #Text-to-speech systeme von iOS und Android sind die Informationen auch vorlesbar. Alternativ bietet die BVG rund um die Uhr eine automatische #Telefon-Ansage.
Die Deutsche Bahn AG teilt ergänzend mit:
„ Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der DB AG unterstützt Fahrgäste nach vortägiger Anmeldung beim barrierefreien Ein-, Um- oder Aussteigen. Sollte es zu länger andauernden Störungen (z.B. bei Umbau, Aufzugstausch) kommen, werden Fahrgäste, die sich angemeldet haben, telefonisch bzw. per E-Mail über den Ausfall informiert. Kurzfristige Störungen werden über bahnhof.de mitgeteilt. Hier können sich die Reisenden vor ihrem Fahrtantritt über die Zugänglichkeit informieren. [ …]
An den folgenden Berliner Bahnhöfen stehen Service-Mitarbeitende zur Verfügung, die mobilitätseingeschränkten Personen innerhalb der Servicezeiten (i.d.R. 06:00-22:30 Uhr)
Unterstützung bieten können: Berlin Hauptbahnhof, Berlin Ostbahnhof, Berlin Südkreuz, Berlin- Gesundbrunnen, Berlin-Spandau, Berlin Schönefeld Flughafen, Berlin-Lichtenberg, Berlin
Ostkreuz, Berlin Alexanderplatz, Berlin Friedrichstraße, Berlin Zoologischer Garten, Berlin Potsdamer Platz und Wannsee.“
4
Im Übrigen wird auf die Alternative Barrierefreie Beförderung (ABB) verwiesen, Informationen abrufbar unter http s:/ / www.b erlin.d e/ sen/ uvk/ mob ilita et-und –
verkehr/ verkehrsp la nung / oeffentlicher-p ersonenna hverkehr/ rufb usse/ a lterna tive-b a rrierefreie- b efoerd erung / .
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass alle relevanten Fahrgast-Informationen alle Nutzer*innen der Verkehrsmittel erreicht (einschließlich akustischer und sprachlicher Verständlichkeit)?
Vor Fahrtantritt
An den Haltestellen
In den Verkehrsmitteln
Antwort zu 5:
Die BVG beantwortet die Fragen wie folgt:
„ a. Vor Fahrtantritt siehe Antwort zu Frage 4.
An den Haltestellen
Ebenfalls durch das Smartphone und der Fahrinfo-App oder durch scannen des QR-Codes, die an allen Haltestellen vorhanden sind. Sofern ein Fahrgastanzeiger (Daisy) vorhanden ist, werden auch über dieses System Informationen ausgegeben.
In den Verkehrsmitteln
Hier werden Informationen über die entsprechenden Monitore und durch Durchsagen des Fahrpersonals weitergegeben. Ebenfalls kann auch das Handy und die Fahrinfo-App genutzt werden.“
Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG können sich Reisende vor Fahrtantritt in digitalen Informationsmedien, auf Zuganzeigern am Bahnhof und durch Ansagen im Bahnhof informieren. In den Verkehrsmitteln und an den Bahnsteigen der Haltestellen können sich Reisende durch Anzeiger und Ansagen informieren.
Frage 6:
Welche Unterstützungsmöglichkeiten für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen sind dem Senat bekannt? a. Welche Bedingungen und Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung gelten für diesen Service? b. Wie kommen diese Restriktionen zustande?
5
Antwort zu 6:
Im Rahmen eines Pilotprojektes übernimmt der BVG Muva Aufzugersatz diese Aufgabe. Das Bediengebiet umfasst derzeit die Bahnhöfe der kompletten Linie U8, der Linie U5 vom Hauptbahnhof bis einschließlich Biesdorf Süd sowie jeweils auf Teilabschnitten die Bahnhöfe der Linien U7, S2, S3, S5, S7, S75 und S9.
Der VBB Bus- und Bahn-Begleitservice ist anlass- und zielortunabhängig und für die Nutzer*innen kostenfrei.
Auf Teilfrage a) sind nach Auskunft des VBB folgende Aspekte relevant:
Gültiger Fahrausweis
Fahrgäste müssen grundsätzlich in der Lage sein, den Weg auch physisch bewältigen zu können
Kein Ersatz für Sonderfahrdienst und Krankentransporte
Technisch intakte Hilfsmittel
Bei Kapazitätsengpässen werden Betroffene, die zu Hause wohnen vorrangig begleitet
Nach Auskunft des VBB sind Kapazitätsengpässe auf die sehr stark anwachsende Nachfrage, zurückzuführen.
Berlin, den 18.08.2023 In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
6
MerkmalederStraßenbahnhaltestellenderBVG
Erläuterung:
„Alle“: Das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ trifft auf alle
Haltepositionen/ Fahrtrichtungen zu
„—“: Das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ trifft auf keine
Halteposition/ Fahrtrichtung zu
Teilweise besteht das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ nur für einzelne Haltepositionen/ Fahrtrichtungen. So verfügt bspw. die Haltestelle „Altes Wasserwerk“ nur an der Halteposition vor der Gleisschleife nicht über ein Leitsystem.
Haltestelle
Standort I Fahrtrichtung
Keine erhohten Einstiege
Kein Leitsystem
Eichenhofweg
Alie
—
Erich-Baron-Weg
Mahlsdorf-SUd
—
Fanningerstr.
S+U Lichtenberg
S+U Lichtenberg
Firlstr.
Edisonstr.
—
Freiaplatz
Herzbergstr.
—
Freiheit
Bahnhofstr.
Bahnhofstr.
Friedrich- Ludwig-Jahn-Sportpark
Auf der Bernauer StraBe
—
Fi.irstenwalder Damm
Alle
Alie
FUrstenwalder Damm/ MUggelseedamm
Alie
Alie
Gedenkstdtte Berliner Mauer
Alle
—
Gelnitzstr.
Alie
—
Glienicker Str.
Alle
Altstadt Kopenick
Gotlindestr.
Alie
Alie
Grabbeallee/Pastor-Niemoller- Platz
Alie
Alie
Gounodstr.
—
Alie
Guntherstr.
Gudrunstr.
Gudrunstr.
Haeckelstr.
Alie
Nur Einstieg Ri. S Schoneweide
Hauptstr./Fried rich-E ngels-Str.
Alle
Alie
Heinersdorf
Gleisschleife
—
Heinersdorf Kirche
Alie
Alie
Heizkraftwerk Klingenberg
S Rummelsburg
Alie
Hermann- Hesse-Str./Waldstr.
Alie
Rathaus Pankow
Herweghstr.
Alle
Alie
Herzbergstr./lndustriegebiet
Alie
—
Herzbergstr./Siegfriedstr.
Alie
In der Herzbergstr.; in der Siegfriedstr. Ri. S Landsberger Allee bzw. Allee der Kosmonauten
Hirtestr.
Alie
Im Stellingdamm
Holteistr.
Alle
In der Holteistr.; in der Bahnhofstr. Ri. S Rummelsburg
Janitzkystr.
Alle
Alie
Johannisthal, Kirche
Alle
Alie
Josef-Nawrocki-Str.
Alie
Alie
Judith-Auer-Str.
Alie
Alie
Kosanke-Siedlung
—
Alie
Kollnischer Platz
In der GrUnauer Str.
S Gri.inau
Kopernikusstr./Warschauer Str.
S Warschauer Str.
—
Krankenhaus Kopenick/SUdseite
Alie
Alie
Lesser- Liry-Weg
Alt- Moa bit
– –
Haltestelle
Standort I Fahrtrichtung
Keine erhohten Einstiege
Kein Leitsystem
Libauer Str.
S+U Frankfurter Allee
—
Licht- und Luftbad MLlggelsee
Alie
Alie
Loeperplatz
in der Mollendorffstr.
—
Lubbenauer Weg
Alie
Alie
Mahlsdorf-Si.id
in der Gleisschleife
—
Marktplatz Adlershof
Alie
—
Mendelstr.
Alie
—
Milastr.
Alie
Alie
Monbijoupl atz
Alie
—
Muhlbergstr.
Haeckelstr.
—
Neue Bahnhofstr.
Alie
S Rummeslburg
Nordend
Alle
Rathaus Pankow
Oderbruchstr.
Alle
Alle
Ostendstr.
Aile
Alie
Pablo-Neruda-Str.
Krankenhaus Kopenick/Sudseite
Krankenhaus Kopenick/Sudseite
Pankow Kirche
S+U Pankow (nur M1), Guyotstr./ Rathaus Pankow
—
Pappelplatz
Aile
S Nordbahnhof
Pasedagplatz
Alie
In der Gleisschleife
Pastor- Niemoller- Platz
Rosenthal
—
Prenzlauer Promenade/ Am Steinberg
Alle
Alie
Rathaus Kopenick
in Alt – Kopenick
—
Rathenaustr./HTW
Alie
—
Regattatribunen
Alie
Alie
Riesaer Str.
Gleisschleife
—
Rosenthal Nord
Alie
S+U Pankow
Rosenweg
Alle
Altstadt Kopenick
Rothenbachstr.
Alie
Heinersdorf
Schillerstr.
Ri. Gleisschleife (Ausstieg)
—
Schonhauser Allee/Bornhol mer Str.
in der Schonhauser Allee
—
S Friedrichshagen
Alie
Alie
Siegfriedstr./Josef-Orlopp-Str .
Alie
Alie
Siemensstr./Nalepastr .
Betriebshof Schonweide
Betriebshof Schonweide
Simplonstr.
S Warschauer Str.
S Warschauer Str.
S Kopenick
Ri Mahlsdorf I Gleisschleife
Mahlsdorf I Gleisschleife
S Mahlsdorf
Alie
Alie
S Rummelsburg
Blockdammweg
Alie
Stechlinstr.
Alie
Treskowallee
Strandbad MUggelsee
Alie
Alie
Merkmale der Bushaltestellen im Bezirk Treptow-Köpenick