Bahnhöfe: Entwicklungen am S-Bahnhof Marzahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Im August 2019 wird die #Verlängerung der #nördlichen #Fußgängerbrücke zum #Wiesenburger Weg endlich
abgeschlossen sein. Gleichzeitig sind die Planungen für die Errichtung eines Mischgebiets aus Wohnen und
Gewerbe im ehemaligen Teil des #Georg-Knorr-Gewerbegebietes in Vorbereitung: Welche Planungen gibt es
nun für die Erneuerung und den #barrierefreien Ausbau der #südlichen Fußgängerbrücke am S-Bahnhof
Marzahn?
Antwort zu 1:
Im Jahre 2012 wurde zwischen dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin und der
DB Netz AG sowie der DB #Station&Service AG ein Realisierungsvertrag für die
Verlängerung der #EASTGATE-Brücke Marzahn und den Abbruch der südlichen
Fußgängerbrücke abgeschlossen. Dazu wurden im Vorfeld folgende Maßnahmen und
Vorhaben zwischen den Beteiligten vom Bezirksamt und der Deutschen Bahn AG (DB AG)
abgestimmt:
Vorhaben Verlängerung der EASTGATE-Brücke Marzahn und Abbruch der südlichen
Fußgängerbrücke
Die EASTGATE-Brücke wird bis zum Wiesenburger Weg verlängert und barrierefrei
ausgebaut. Nach der Inbetriebnahme der Verlängerung der EASTGATE-Brücke erfolgt der
Rückbau der südlichen Fußgängerbrücke. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die
DB AG vorgenommen. Die Finanzierung erfolgt durch das Bezirksamt Marzahn-
Hellersdorf im Rahmen des o.g. Realisierungsvertrages. Die Inbetriebnahme der
EASTGATE-Brücke sowie der barrierefreie Ausbau erfolgt voraussichtlich Ende 2019. Der
Abriss bzw. der Rückbau der südlichen Fußgängerbrücke wird voraussichtlich im Jahr
2021 vorgenommen.
2
Vorhaben Neubau der südlichen Fußgängerbrücke
Nach dem Abriss der südlichen Fußgängerbrücke erfolgt der Neubau vom
„Bahnhofsvorplatz“ an der Märkischen Allee bis zum S-Bahnsteig. Ein barrierefreier
Ausbau ist hier nicht geplant. Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahme werden
durch die DB Netz AG in einem separaten Vorhaben vorgenommen. Die Realisierung des
Neubaus erfolgt zeitnah nach dem Rückbau im Jahre 2022.
Frage 2:
In welchem Zustand befindet sich die bestehende südliche Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Marzahn?
Antwort zu 2:
Die südliche Fußgängerbrücke befindet sich technisch (gesehen noch) in einem sicheren
Zustand, die #Standsicherheit ist nicht gefährdet, es bestehen umfangreiche
#Korrosionsschäden. Die Brücke ist ständigem Vandalismus ausgesetzt. Zum Erhalt der
Verfügbarkeit und zur #Verkehrssicherungspflicht erfolgen jährlich
#Instandsetzungsmaßnahmen.
Frage 3:
Welche Schritte wird der Senat unternehmen, um gegenüber der DB den Bedarf einer barrierefreien
Erneuerung der Brücke deutlich zu machen und schließlich auch durchzusetzen?
Antwort zu 3:
Der Senat befindet sich hinsichtlich der Erneuerung der Brücke und den dabei zu
beachtenden Anforderungen in Abstimmung mit der DB AG. Ob ein Bedarf für eine
barrierefreie Erneuerung der Brücke gegenüber der DB AG durchgesetzt werden muss, ist
derzeit noch nicht absehbar.
Frage 4:
Welche Förderprogramme existieren, um diese Maßnahme ggf. zu finanzieren?
Antwort zu 4:
Der Neubau der Brücke wird durch die DB Netz AG im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) finanziert.
Frage 5:
Welche Planungen werden für einen Regionalbahnhalt am S-Bahnhof Marzahn verfolgt?
Antwort zu 5:
Mit der S-Bahn-Anbindung besteht eine schnelle Schienenverkehrsverbindung vom
Bahnhof Marzahn ins Berliner Zentrum und über die nahe gelegenen Regionalbahnhöfe in
Lichtenberg und Ahrensfelde auch ins Berliner Umland. Der Regionalbahnhalt in Marzahn
3
ist aktuell keine Planungsmaßnahme des Landes Berlin und ist nicht im
Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Für eventuelle spätere Entwicklungen wird
jedoch eine Flächenfreihaltung gemäß dem Flächennutzungsplan Berlin berücksichtigt.
Frage 6:
Gibt es Gespräche zwischen dem Senat und der Unternehmensleitung der Knorr-Bremse für eine gemeinsame
Erschließung des Areals?
Antwort zu 6:
Nein. Für die städtebauliche Entwicklung eines gemischten Wohn- und Gewerbeareals mit
dem Schwerpunkt Wohnen wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Diese wird sich neben der Erschließung
der geplanten Nutzungen auch mit der Einbindung der bestehenden Gewerbeareale
beschäftigen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen sowie sich mit der Verträglichkeit im
bestehenden und neu entstehenden Straßennetz auseinandersetzen.
Frage 7:
Zu welchen Ergebnissen kommen die verkehrstechnischen Untersuchungen für das neue Wohn- und
Arbeitsquartier „Knorr-Bremse“? Welche Schlüsse zieht der Senat daraus für die weiteren Planungen zur
Bewältigung des Verkehrs in dem genannten Raum?
Antwort zu 7:
Die Bearbeitung hat begonnen, es liegen noch keine belastbaren Ergebnisse vor.
Frage 8:
Welche Maßnahmen verfolgt der Senat im neuen Quartier für die Förderung des Umweltverbunds (ÖPNV,
Fußverkehr, Radverkehr), um steigenden motorisierten Individualverkehr zu vermeiden?
Frage 9:
Welche Auswirkungen hat das Bauvorhaben auf den Neubau der Marzahner Brücken?
Antwort zu 8 und zu 9:
Hierzu werden Antworten bzw. Handlungsbedarf aus der beauftragten
Verkehrsuntersuchung erwartet.
Berlin, den 01.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Royaler Gesundheitscheck Am U-Bahnhof Prinzenstraße überprüft die BVG Anfang der nächsten Woche die Substanz des Bauwerkes., aus BVG

Am #U-Bahnhof #Prinzenstraße überprüft die BVG Anfang der nächsten Woche die #Substanz des Bauwerkes. Vom 8. bis 10 Juli, jeweils von 3.30 Uhr bis 14 Uhr, halten die Züge der Linien #U1 und #U3 in Richtung Warschauer Straße daher nicht am U-Bahnhof Prinzenstraße. Fahrgäste, die dort aussteigen möchten, fahren einfach eine Station weiter bis #Kottbusser Tor und dann wieder zurück. Diejenigen, die einsteigen möchten, fahren in die andere Richtung bis #Hallesches Tor und wieder zurück.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnhöfe: Anbindung an das Ostkreuz für den Rad- und Fußverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bislang gibt es keine (gute) Verbindung für den #Rad- und #Fußverkehr von und zum S- und #Regionalbahnhof
#Ostkreuz. Vor allem im nördlichen Bereich entlang der Straßenzüge #Hauptstraße#Karlshorster Straße –
#Marktstraße#Boxhagener Straße gibt es zahlreiche Gefahrenstellen.
Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag, geschützte Radwege (Protected Bike Lanes) entlang der
Marktstraße, Karlshorster Straße, Hauptstraße sowie sichere Fuß- und Fahrrad-Überwege über diese
Straßen zu installieren?
Antwort zu 1:
Protected Bike Lanes sind gemäß Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes geeignete
Maßnahmen zum Schutz von Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen) an
Hauptverkehrsstraßen, insbesondere vor unzulässigem Befahren und Halten durch
Kraftfahrzeuge.
Für die Marktstraße strebt der Senat mit der Verlegung / Herausnahme der Straßenbahn
im Zusammenhang mit der Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz, wofür
gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren (PFV) läuft, eine Neuordnung der
Verkehrsräume an. Die Herstellung von geschützten Radverkehrsanlagen wird dabei
einen hohen Stellenwert bekommen. Ob dabei Protected Bike Lane oder bauliche,
geschützte Radwege in den Seitenbereichen die Lösung sein werden, ist in der
Gesamtbetrachtung und Abwägung aller verkehrlichen Anforderungen für den
Straßenraum zu prüfen und zu entscheiden.
Für den Abschnitt zwischen östlich Schreiberhauer Straße bis Karlshorster Straße ist mit
dem PFV die südliche Seitenlage der Straßenbahn und die Herstellung einer neuen
Haltestelle – Marktstraße geplant. In diesem Abschnitt werden separate
Radverkehrsanlagen in der Marktstraße und südlich des Haltestellenbereiches
berücksichtigt.
2
Eine sichere Querung für den Fuß- und Radverkehr ist am signalisierten Knoten mit der
Schreiberhauer Straße und an der geplanten neuen Mittelinsel als Querungshilfe östlich
der Pfarrstraße (östliche Haltestellenbereich) vorgesehen.
Für den westlichen Abschnitt der Marktstraße zwischen Schreiberhauer Straße und
Boxhagener Straße wird der Senat demnächst mit den Planungen zum Umbau der
Marktstraße beginnen.
In der Karlshorster Straße schließen sich Protected Bike Lanes aufgrund der begrenzt zur
Verfügung stehenden Straßenbreite unter den Bahnbrücken aus. Zur Herstellung von
separaten asphaltierten Radwegen und ausreichend dimensionierten Gehwegen zwischen
Türrschmidtstraße und Hauptstraße liegt eine Ausführungsplanung vor, die Umsetzung
der Maßnahme soll Anfang 2020 erfolgen.
Das gesicherte Queren für den Fuß- und Radverkehr ist an der geplanten
Lichtsignalanlage an der Nöldnerstraße möglich.
In der Hauptstraße wurden mit dem Ausbau der Hauptstraße (Fertigstellung im Jahre
2017) beidseits separate Radfahrstreifen und ausreichend dimensionierte Gehwege neu
errichtet. Damit steht ein attraktives ausreichendes Angebot für den Fuß- und Radverkehr
zur Verfügung. Da die Hauptstraße erst kürzlich ausgebaut wurde, ist die Herstellung von
Protected Bike Lanes wirtschaftlich kaum vertretbar. Sollten sich im Verlauf des Betriebs
Probleme ergeben (verkehrswidriges Halten und Parken), können zu einem späteren
Zeitpunkt sogenannte „Leitboys“ nachgerüstet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen
keine Erkenntnisse darüber vor.
Sichere Querungsmöglichkeiten sind an den mit dem Ausbau der Hauptstraße errichteten
neuen Lichtsignalanlagen an der Kynaststraße, am Knoten Hauptstraße/Karlshorster
Straße und an der Fußgängerampel im Bereich der Bushaltestelle zum Bahnhof Ostkreuz
vorhanden.
Frage 2:
Welche Überlegungen gibt es seitens des Senats, den Unfallschwerpunkt an der Kreuzung
Hauptstraße/Schlichtallee zu entschärfen? Gibt es Planungen, dort eine getrennte Ampelschaltung für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einzurichten?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (LSA) Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße – Schlichtallee wurde im
Oktober 2018 modernisiert. Dabei wurde die Steuerung den aktuellen Vorgaben
entsprechend angepasst, sowie die Signalgeber auf LED-Technik umgerüstet.
Für die Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße –
Schlichtallee merkt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) an, dass die
Radwegebenutzungspflicht entlang der Hauptstraße aufgrund eines Gerichtsurteils
aufgehoben wurde. Infolgedessen darf der Radverkehr sowohl die Fahrbahn als auch die
Radverkehrsanlagen nutzen. Dies erfordert eine hohe Aufmerksamkeit seitens der
Autofahrenden.
Um Fehlinterpretationen für die Radfahrenden zu vermeiden, werden in solchen Fällen in
der Regel die Radsignalgeber demontiert. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch für die
stadteinwärtige Fahrtrichtung nicht geschehen. Aufgrund der freien Zufahrtswahl des
Radverkehrs (Radweg oder Fahrbahn) und der eingeschränkten Gültigkeit des Radsignals
wird aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht die umgekehrte Konstellation
3
herbeigeführt, bei der der Radverkehr angehalten wird und rechtsabbiegender Kfz-Verkehr
weiterhin auf das Kfz-Grün nach rechts abbiegen dürfte. Allerdings existiert östlich der
Schlichtallee ein Zwei-Richtungs-Radweg, für dessen zuführende Anbindung an den
Knotenpunkt eine gemeinsame Signalisierung mit der Fußverkehrssignalisierung über die
Schlichtallee vorgesehen ist. Dies macht es an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen
ratsam, den Fußverkehr und die Radsignalgruppe in der Zufahrt Hauptstraße Ost hier
parallel zu schalten und damit eine Freigabediskrepanz gegenüber dem Grün des
Fahrverkehrs – und damit dem Radverkehr auf der Fahrbahn – zuzulassen.
Die Einführung einer kompletten Verriegelung des gesamten Rechtsabbiegerverkehrs in
die Schlichtallee gegenüber dem Radverkehr würde dann die regelmäßige Freigabe dieser
Relation als zusätzliche Phase im Signalprogramm erforderlich machen und damit den
Freigabespielraum für die derzeitige Steuerung mit Straßenbahn-Priorisierung
einschränken sowie die Wartezeiten für zu Fuß Gehende erhöhen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird daher kein Spielraum für Anpassungen an der
derzeitigen Verkehrsführung sowie der LSA-Konzeption gesehen.
Frage 3:
Um die Unterführung Marktstraße/Hauptstraße für Radfahrende sicherer zu gestalten, wäre die einfachste
Lösung, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Wie bewertet der Senat diesen Vorschlag?
Antwort zu 3:
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage sich auf die Unterführung Karlshorster
Straße bezieht.
Ziel des Senats ist es, in diesem beengten Unterführungsbereich den Fuß- und
Radverkehr unabhängig getrennt voneinander zu führen.
Zur bereits vorliegenden Planung für den Fuß- und Radverkehr siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Gibt es Überlegungen, im Bereich der Unterführung Marktstraße/Boxhagenerstraße ebenfalls die Gehwege
für Radfahrende freizugeben?
Antwort zu 4.
Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs ist nur vertretbar und anwendbar,
wenn sie mit der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und vor allem bezüglich der
Belange der in ihrer Mobiltät eingeschränkten Personenkreise vereinbar ist. Da im Umfeld
des Bahnhofs Ostkreuz mit einem hohen Rad- und Fußverkehrsaufkommen zu rechnen
ist, kann eine Mitbenutzung der Gehwege durch den Radverkehr nicht befürwortet werden.
Siehe auch Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat eine Sperrung der #Türrschmidtstraße für den #Durchgangsverkehr?
Antwort zu 5:
Die Türrschmidtstraße liegt im Wohngebiet zwischen Marktstraße – Hauffstraße –
4
Türrschmidtstraße, welches von Bahntrassen eingeschlossen ist. Daher kommt jeder
Unter- oder Überführung der Bahnanlagen zur Überwindung dieser Gleis-Barriere
besondere Erschließungsbedeutung zu. Neben den vom Durchgangsverkehr aufgrund der
übergeordneten Hauptstraßenverbindung Marktstraße – Karlshorster Straße –
Hauptstraße besonders belasteten Unterführungen in der Karlshorster Straße und
Boxhagener Straße, dienen nur noch die Unterführungen in der Pfarrstraße und der
Stadthausstraße als Anbindungsmöglichkeiten aus dem Gleisringschluss nach Außen.
Die Türrschmidtstraße hat eine wichtige Funktion als Erschließungsstraße und dient zur
Andienung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anrainerinnen und Anrainer.
Es wird eingeschätzt, dass die Türrschmidtstraße derzeit bestenfalls vom
Durchgangsverkehr in stadtauswärtiger Richtung zur Umfahrung des Knotens
Hauptstraße/Karlshorster Straße in Verbindung über den Nölderner Platz – Schlichtallee –
Hauptstraße benutzt wird. In der umgekehrten Richtung, aus Richtung Nöldnerplatz, wird
der Abfluss über die Anlage an der Einmündung Nöldnerstraße/Karlshorster Straße als
unproblematisch eingeschätzt, so dass die Verbindung über die Türrschmidtstraße kaum
eine gewinnbringende Alternative darstellt.
Grundsätzlich bewirken Sperrungen/Teilsperrungen von Straßen in der Regel
verkehrsbelastende Umwegfahrten, Verkehrsverlangerungen in angrenzende
Wohnbereiche und mindern die Erschließungsqualität für die Anliegenden.
Hier müsste der zuständige Straßenbaulastträger – das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirkes Lichtenberg unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Anforderungen und
Auswirkungen der Straße eine Abwägung treffen, zumal der Straßenquerschnitt und der
Straßenbelag ohnehin schon zur Reduzierung der Durchfahrtsattraktivität beitragen.
Frage 6:
Gibt es Planungen des Senats
a) den Fußweg auf der westlichen Seite der Kynastbrücke von Lichtenberg kommend zu sperren, da er nach
wenigen Metern ohne sichere Querungsmöglichkeit endet und so gefährliche Situationen für insbesondere
ortsunkundige zu Fußgehende herbeiführt?
b) einen #Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite der Kynastbrücke einzurichten?
Antwort zu 6a und b:
An der Kynaststraße einschließlich der Kynastbrücke gibt es auf der westlichen Seite
keine zu erschließenden Nutzungen (nur Dämme und Stützwände zu den Bahnanlagen).
Daher ist dieser Seitenbereich nur als ein ca. 1,00 m breiter Sicherheits-, Beleuchtungsund
Unterhaltungsstreifen gebaut worden. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der
fehlenden Erschließungsfunktion seitens der zu Fußgehenden kein zwingendes
Verkehrsbedürfnis besteht. Ein Querungsbedürfnis besteht daher im Regelfall ebenso
wenig.
Bisher sind keine Gefahrensituationen und gegebenenfalls Unfälle aufgrund der
genannten Situation bekannt. Der Senat wird eine Prüfung der Gegenbenheiten, und
inwiefern eine Sperrung für den ortsunkundigen Fußverkehr die Verkehrssicherheit erhöht,
bei der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Friedrichshain –
Kreuzberg veranlassen.
Gegenwärtig gibt es keine Planungen, einen Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite
einzurichten, da dieser ein Interessenkonflikt gegenüber dem Fussverkehr darstellt.
5
Frage 7:
Welche Anschlussmöglichkeiten sind ab #Kynastbrücke auf der Friedrichshainer Seite für den Fuß- und
Radverkehr vorgesehen?
Antwort zu 7:
Zur Verbesserung der Anschlussmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr an der
Marktstraße wird sich der Senat im Rahmen der Straßenraumplanung für die Marktstraße
und der damit verbundenen Anpassung der Lichtsignalanlage Marktstraße/Kynaststraße
auseinandersetzen (Siehe auch Antwort zu Frage 1).
Frage 8:
Gibt es Pläne für die sehr beengte, separate Fußgängerbrücke über die Spree? Ist eine Verbreiterung oder
auch Neubau im Zuge der Planungen zur Elsenbrücke vorgesehen?
Antwort zu Frage 8:
Nein.
Frage 9:
Wie kann die Kreuzung Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße für den Rad- und Fußverkehr sicherer
gestaltet werden? Welche Veränderungen sind dort auch im Zuge der Verlegung der Tram-Linie 21 zum
Ostkreuz vorgesehen?
Antwort zu 9:
Mit der Verlegung der #Straßenbahn von der westlichen Boxhagener Straße in die Holtei-,
#Sonntagstraße und der direkten Anbindung des nördlichen #Bahnhofsvorplatzes können die
Straßenbahnanlagen am Knoten Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße zurückgebaut
werden. Konkrete Planungen zur anschließenden Umgestaltung des Knotens liegen
gegenwärtig noch nicht vor. Der Senat wird im Zuge der angehenden Planung die Belange
zur Förderung des Rad-, Fußverkehrs und Linienbusverkehrs sowie die Erhöhung der
Verkehrssicherheit entsprechend den Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes
intensiv prüfen und berücksichtigen.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Stufenfrei zur U3 Ab dem heutigen Donnerstag, den 20. Juni 2019, ist auch am U-Bahnhof Rüdesheimer Platz ein stufenloser Zugang zur U3 möglich., aus BVG

Ab dem heutigen Donnerstag, den 20. Juni 2019, ist auch am #U-Bahnhof #Rüdesheimer Platz ein stufenloser Zugang zur #U3 möglich. Mit der Inbetriebnahme des neuen #Aufzugs ist der 1913 eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 128 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. 120 dieser Bahnhöfe verfügen über einen oder mehrere Aufzüge (insgesamt 168 Aufzüge), acht weitere Bahnhöfe sind dank Rampen stufenlos erreichbar.

Der Aufzug verbindet den Rüdesheimer Platz (Mittelinsel) mit der Bahnsteigebene der U3. Die Arbeiten zum Aufzugseinbau begannen im Mai 2018. Die Kosten für diesen Aufzug belaufen sich auf ca. 1,2 Millionen Euro.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnhöfe + Radverkehr: S-Bahnhof Mahlsdorf – Fahrradstellplätze – Aufzug – Toilette, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DB AG um
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde. Die übersandte Stellungnahme wird in der Antwort an der entsprechend
gekennzeichneten Stelle wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung des Senats zur Erhöhung der Stellplatzkapazitäten für Fahrräder
am #S-Bahnhof #Mahlsdorf
Antwort zu 1:
Am S-Bahnhof Mahlsdorf wurde in einer Standort- und Potentialanalyse ein Gesamtbedarf
für das Fahrradparken von ca. 1.000 Stellplätzen für das Jahr 2030 ermittelt. Dem stehen
derzeit ca. 250 Stellplätze gegenüber. Die im Rahmen der Analyse durchgeführten
Befragungen zeigten zudem einen Bedarf von 60% an gesicherten Stellplätzen auf.
Frage 2:
Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung der Realisierung eines #Parkhauses für #Fahrräder?
Antwort zu 2:
Am S-Bahnhof Mahlsdorf sind geringe Flächenkapazitäten im Umfeld des Bahnhofes für
die Errichtung eines #Fahrradparkhauses vorhanden. In der Standort- und Potentialanalyse
wurden Potenzialflächen ermittelt, die sich für die Errichtung eines Fahrradparkhauses
eignen würden. Aussagen zur Realisierbarkeit eines Fahrradparkhauses sind derzeit
jedoch noch nicht möglich.
2
Frage 3
Welche Kapazität würde das Parkhaus haben?
Antwort zu 3:
Zu der Kapazität eines Fahrradparkhauses können keine Aussagen gemacht werden. In
Abhängigkeit der räumlichen und städtebaulichen Situation müssen in einer
Machbarkeitsstudie mögliche Varianten für die Realisierung entwickelt werden. Ziel wäre,
am Standort den Gesamtbedarf an Fahrradstellplätzen, einschließlich der gesicherten
Stellplätze, bereitstellen zu können.
Frage 4
Welche Kosten würden für die Realisierung entstehen?
Antwort zu 4:
In Anlehnung an bereits realisierte Fahrradparkhäuser können Baukosten für die
Errichtung eines Fahrradstellplatzes in einem Fahrradparkhaus mit ca. 2.500,00 € bis
4.800,00 €/Fahrradstellplatz angenommen werden.
Aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes sind keine Angaben zu den genauen
Kosten möglich.
Frage 5:
Welche Mittel stehen dafür im Landeshaushalt zur Verfügung?
Antwort zu 5:
Für die Errichtung eines Fahrradparkhauses werden voraussichtlich finanzielle Mittel aus
dem SIWANA1 III Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt bereitgestellt.
Über deren Höhe sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes keine Aussagen
möglich.
Frage 6:
Welche Flächen kämen für die Realisierung in Frage?
Frage 7:
Wer ist Flächeneigentümer der jeweiligen Flächen?
Antworten zu 6 und 7:
In der Standort- und Potenzialanalyse wurden für die Errichtung eines Fahrradparkhauses
drei Potenzialflächen im direkten bzw. mittelbaren Umfeld des S-Bahnhofs Mahlsdorf
ermittelt. Bei diesen Potentialflächen handelt es sich um zwei Grundstücke in der
Wodanstraße, die sich im Privateigentum befinden, und um ein Grundstück auf der
derzeitigen Wendeschleife der Straßenbahn. Eigentümer des vorgenannten Grundstücks
ist das Land Berlin bzw. der Bezirk. Die Flächenverfügbarkeit dieser Potenzialflächen
muss im weiteren Projektverlauf geprüft werden.
1 Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds
3
Frage 8:
Welche Mittel stehen zum Erwerb notwendiger Flächen zur Verfügung?
Antwort zu 8:
Die finanziellen Mittel für den Flächenerwerb werden voraussichtlich aus dem SIWANA III
Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt bereitgestellt. Über deren Höhe sind
aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes keine Aussagen möglich.
Frage 9:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung der derzeit für die Wendeschleife der Tram genutzten Fläche?
Antwort zu 9:
Die Fläche der Wendeschleife der Straßenbahn ist als potenzieller Standort für die
Fahrradabstellanlage zu weit vom bestehenden Bahnhofszugang entfernt. Da kein direkter
Zugang zum Regionalbahnsteig vorgesehen ist und auch ein zweiter Zugang zu den SBahnsteigen
westlich der Bahnsteige kurz- bis mittelfristig nicht geplant wird, gibt es hier
nur ein begrenztes Potenzial, dass sich aus einer Busendhaltestelle ergeben würde. Mit
der Umsetzung des Verkehrskonzepts Mahlsdorf soll die Gleisschleife größtenteils
weiterhin für den ÖPNV2-Betrieb genutzt werden. Insbesondere werden die Flächen für
das Wenden der Linienbusse benötigt.
Frage 10:
In welchem Zeitrahmen könnte die Realisierung des Parkhauses erfolgen?
Antwort zu 10:
Angaben zum Zeitrahmen für die Realisierung eines Fahrradparkhauses können nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht abgegeben werden, da umfangreiche Abhängigkeiten zu
Dritten bestehen. Dazu gehört unter anderem die Abhängigkeit von den Neuplanungen der
verkehrlichen Situation um den S-Bahnhof Mahlsdorf.
Frage 11:
Welche Konsequenzen gehen mit der Nichterfüllung der Auflage des Bundeseisenbahnamtes zur Errichtung
einer öffentlichen #Toilette am Standort Bahnhof Mahlsdorf einher?
Frage 12:
Welche Abstimmungen gab es bisher zwischen DB und dem Senat bzgl. der Betreiberschaft einer
öffentlichen Toilette (Toilettenkonzept/ DB-eigener Standort)?
Antworten zu 11 und 12:
Bei der Beantwortung der Fragen 11 und 12 wird auf die Aussagen im Nahverkehrsplan
Berlin 2019-2023, Kapitel III.4.2.6 verwiesen. In diesem Kapitel ist unter anderem
aufgeführt, dass in der Laufzeit des Nahverkehrsplans durch die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch geprüft wird, wie an besonderen Bahnhöfen im
gesamtstädtischen Kontext die ab 2021 vorgesehene verbesserte #Toilettenversorgung
geplant und baulich wie organisatorisch-betrieblich umgesetzt werden kann. In der
2 Öffentlicher Personennahverkehr
4
laufenden Legislaturperiode werden die Verkehrsunternehmen darüber hinausgehend
aufgefordert, bereits erste Projekte zu realisieren und in Betrieb zu nehmen.
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf äußerte den Wunsch, über den berlinweiten
Toilettenvertrag eine Toilettenanlage am S- Mahlsdorf errichten zu lassen. Dies ist jedoch
noch nicht final abgestimmt.
Frage 13:
Wann wird der #Aufzug zum Regionalbahnhalt in Betrieb gehen?
Antwort zu 13:
Die DB AG hat wie folgt geantwortet:
„Der Aufzug in Mahlsdorf ist baulich schon länger fertiggestellt. Allerdings hat sich die
Mängelbeseitigung und Vervollständigung der Dokumentationsunterlagen hingezogen.
Zurzeit prüft das BM3 Berlin als künftiger Betreiber noch diese Unterlagen. Die
Inbetriebnahme wird vsl. am 6.6.19 erfolgen.“
Der Aufzug ist am 07.06.2019 in Betrieb gegangen.
Berlin, den 14.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Gleisbauarbeiten Warschauer Straße Tagtäglich steigen rund 3.000 Fahrgäste an der Straßenbahnhaltestelle Revaler Straße ein, aus und um. aus BVG

Tagtäglich steigen rund 3.000 Fahrgäste an der #Straßenbahnhaltestelle #Revaler Straße ein, aus und um. Dadurch werden die Gleise stark beansprucht, was zu einem hohen Verschleiß führt. Um dem die Stirn zu bieten, werden vom 14. Juni bis 8. Juli 2019, ca. 4:30 Uhr die Gleise erneuert. Für den Zeitraum der Arbeiten fährt die Straßenbahnlinie #M13 verkürzt. Vom Virchow Klinikum bis S+U Frankfurter Allee (Müggelstraße) fährt die Linie wie gewohnt. Zwischen Scharnweberstraße/Weichselstraße und Revaler Straße übernehmen Busse den Ersatzverkehr.

Hinweis: Wie bereits angekündigt, finden parallel von 14. Juni 2019 bis 15. Juli 2019 auf der Straßenbahnlinie #M10 #Gleisbauarbeiten statt. Hierfür sind Busse zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und Warschauer Straße ersatzweise unterwegs. Die Linie M10 fährt zwischen S+U Hauptbahnhof und Virchowstraße.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

U-Bahn + Bahnhöfe: Manchmal kann man nichts machen, außer weiter! Am U-Bahnhof Spichernstraße geht der Aufzugseinbau in die nächste Runde. aus BVG

Am #U-Bahnhof #Spichernstraße geht der #Aufzugseinbau in die nächste Runde. Die Berliner Verkehrsbetriebe arbeiten hintereinander weg, damit der Aufzug schnellstmöglich in Betrieb genommen werden kann. Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten in mehreren Phasen stattfinden.

Auf dem Boden geblieben

Los geht’s am Mittwoch, 12. Juni 2019. Die BVG wird neben dem Aufzugseinbau einen neuen Bodenbelag auf Gleis 1 verlegen. Dafür werden die U-Bahnen bis zum Sonntag, 14. Juli 2019 nicht auf der Gleisseite in Richtung S+U Rathaus Steglitz halten. Ansonsten fährt die U9 wie gewohnt.

Die BVG beton(t)

Für den neuen Aufzug wird frischer Beton angeliefert und verarbeitet. Diese Arbeiten finden in der Zeit von Montag, 15. Juli 2019 bis Mittwoch, 17. Juli 2019 statt. Da hierfür der Bahnhof gesperrt werden muss, wird zwischen den Bahnhöfen S+U Zoologischer Garten und U Güntzelstraße ein #Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Auf der restlichen Strecke fährt die #U9 wie gewohnt.

Nachts

Von Mittwoch, 17. Juli 2019 bis Donnerstag, 22. August 2019 wird jeweils von Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von 23:00 Uhr bis 03:30 Uhr fleißig am Aufzug gewerkelt. Die U-Bahnen fahren zu dieser Zeit nicht zwischen S+U Zoologischer Garten und U Güntzelstraße. Es werden Busse als Ersatz im Einsatz sein.

Gleichzeitig wird tagsüber die andere Gleisseite, in Richtung U Osloer Straße, mit einem neuen Boden versehen, was dazu führt, dass die U-Bahnen nicht an Gleis 2 halten.

Hinweis: Aufgrund der bereits stattfindenden Tunnelsanierung auf der U1 und dem Aufzugseinbau auf der U9 wird die U-Bahnstation Kurfürstendamm von Mittwoch, 17. Juli 2019 bis Donnerstag, 22. August 2019 nachts von 22:00 Uhr bis 03:30 Uhr nicht von der U-Bahn angefahren.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnverkehr + Bahnhöfe: Kann Berlin mehr Zug vertragen? „Der Hauptbahnhof kommt mittelfristig ans Limit“ 30-Minuten-Takt und mehr Passagiere: Die neue Strategie der Bahn setzt auf massiven Zuwachs. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kann-berlin-mehr-zug-vertragen-der-hauptbahnhof-kommt-mittelfristig-ans-limit/24439052.html

Die Bahn hat eine neue Strategie präsentiert, mit der sie am Ende doppelt so viele Passagiere im #Fernverkehr befördern will wie heute. Was sagen #Bahnkunden dazu? Wir sprachen darüber mit Jens #Wieseke, dem Sprecher des Berliner #Fahrgastverbandes #Igeb.

Bahnchef Richard #Lutz nennt sein Programm ja „#Starke Schiene“. Was finden Sie daran stark?

Vor allem, dass erkannt wurde, dass die #Verkehrswende nur mit der #Eisenbahn möglich ist und die Strategie seines Vorvorgängers Mehdorn in eine Sackgasse führte. Das Ergebnis ist eine Eisenbahn am Limit. Eine stärker angebotsorientierte Bahn ist hoffentlich das Ziel, also eine Eisenbahn für alle.

Und was ist schwach?

Das Ganze muss auch umfassend durch den Bund unterstützt und zu großen Teilen mitfinanziert werden. Aussagen dazu fehlen mir vom Finanz- und Verkehrsminister.

Hauptproblem der Bahn ist ja die #Pünktlichkeit. Wann sind Sie das letzte Mal pünktlich angekommen?

Ich bin häufiger zwischen Berlin und Frankfurt am Main unterwegs. Eigentlich bin ich sehr zufrieden mit dem Angebot, Verspätungen im größeren Stil sind die Ausnahmen. Ich möchte aber kein Berufspendler sein, der täglich eine größere Distanz bewältigen muss. Da ist schon der Regionalverkehr eine …

Bus: Neue Bushaltestellen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Verwaltungsschritte sind bei der Planung und Errichtung neuer #Bushaltestellen vorgesehen?
Antwort zu 1:
Die Festsetzung von #Haltestellen erfolgt entweder im Zuge der Neuerteilung einer
Genehmigung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) oder im
Rahmen einer wesentlichen Änderung einer bereits erteilten Genehmigung gemäß § 40
PBefG. Basis für die Festsetzung ist § 32 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb
von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Dazu muss ein Antrag zur
Festsetzung von Haltestellen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. In
diesem muss die Lage der Haltestelle genau definiert sein und eine Begründung
angegeben werden. Die Genehmigungsbehörde hört weitere beteiligte Stellen an, bei
Bedarf wird ein Vor-Ort-Termin durchgeführt. Danach erfolgt die Ablehnung oder die
Bestätigung durch einen Bescheid.
Haltestellen sind jeweils durch die Verkehrsunternehmen als Antragsteller bzw. Inhaber
einer Liniengenehmigung zu beantragen. In Berlin zählen dazu im Wesentlichen die BVG,
Verkehrsunternehmen aus dem Brandenburger Umland, im Schienenersatzverkehr für SBahn-,
Regional- oder Eisenbahnverkehre tätige Unternehmen, Unternehmen des
Fernbusverkehrs sowie Unternehmen, die Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43
2
PbefG anbieten (Schulbus-, Werksverkehre etc.). Die jeweiligen innerbetrieblichen
vorherigen Planungsschritte der Unternehmen sind dem Senat nicht bekannt.
Die BVG teilt zu ihren Planungs- und Errichtungsschritten mit:
 „Interne Abstimmung über den Standort (grobe Planung),
 Vorort-Besichtigung durch den zuständigen Baukoordinator – Suche nach der besten,
anordnungsfähigen Möglichkeit,
 Einberufung eines Ortstermins mit VLB (Verkehrslenkung Berlin), Tba (örtliches
Tiefbauamt) und der örtlich zuständigen Polizeidirektion zwecks Abstimmung und
Erlangung der Zustimmung für den gewünschten Standort; zeitgleiches Einmessen des
Standortes,
 Antragstellung/ Einreichung mit Verkehrszeichenplan an LABO (Landesamt für Bürgerund
Ordnungsangelegenheiten), VLB und Tba,
 Nach Genehmigung interne Auftragserteilung, Bestimmung der künftigen Beschilderung
(interner Auftrag bzw. Bestellung),
 Markierung des gewünschten Standortes vor Ort,
 interne Erfassung und Einpflege der neuen Daten (Haltestellenverzeichnis, Dano,
Fahrplan, evtl. Fahrgastinformation etc.),
 bauliche Umsetzung, Inbetriebnahme und Rückmeldung an VLB.“
Frage 2:
Wie ist die Finanzierung neuer Bushaltestellen geregelt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim zuständigen Tiefbauamt, somit ist dieses auch
für den Ausbau und die Finanzierung zuständig.
Die BVG stellt den Mast, das Haltestellenschild, die Fahrgastinformation (gemäß BOKraft
Aufgabe des Fuhrunternehmers) und installiert die Wartehalle.“
Für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, der in der Zuständigkeit der Bezirke als
Straßenbaulastträger liegt, stehen bis Ende 2020 Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderprogramm zur Verfügung (Abrechnung bis Ende 2021).
Weiterhin sind im SIWANA V (Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt und
Nachhaltigkeitsfonds) im Portfolio der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz Mittel vorgesehen, die den Bezirken zur Bewirtschaftung übertragen werden
können.
Frage 3:
Welche Bushaltestellen wurden 2018 neu eingerichtet (bitte Angabe der jeweiligen Kosten)?
3
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2018 gab es 101 Vorgänge (Dauermaßnahmen) im Zusammenhang mit
Haltestellen. Die Aufteilung war wie folgt:
 2 x Abordnung einer zeitlichen Befristung,
 16 x Aufweitung vorhandener Haltestellen,
 1 x Neuaufteilung des Haltestellenbereiches,
 73 x Verlegung der Haltestelle zum Teil mit Aufweitung oder Reduzierung des
Haltestellen-Bereiches,
 9 x Neueinrichtungen.
Die Kosten für den Bau der Haltestelle werden durch die BVG nicht erfasst, da dies in der
Verantwortung der jeweiligen Tiefbauämter liegt. Der BVG entstehen beispielsweise
Kosten für den Einbau / Versetzen des Haltestellenmastes zwischen 500 – 1.000 € pro
Mast und ca. 4.500 – 5.000 € für den Aufbau einer Wartehalle (in Anhängigkeit der
Örtlichkeiten wie z. B. Böschungsausgleich, Anschluss Länge etc.).“
Frage 4:
Welche Bushaltestellen wurden in diesem Jahr neu eingerichtet (bitte Angabe der jeweiligen Kosten)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
 „23 x Verlegungen,
 1 x Aufhebung,
 5 x Neueinrichtungen.
Zur Finanzierung siehe vorherige Antwort.“
Frage 5:
Welche neuen Bushaltestellen sind aktuell geplant und welche Kosten sind damit jeweils verbunden? Ist die
Finanzierung abgesichert?
Antwort zu 5:
In der Antwort zu Frage 1 wurden die diversen potentiellen Antragsstellerinnen/
Antragsteller für neue Bushaltestellen benannt. Dem Senat sind nicht alle
Planungsüberlegungen dieser Akteure bekannt.
Zu den im städtischen Linienbusverkehr geplanten Bushaltestellen teilt die BVG mit:
 „Haltestellenpaar Berliner Rathaus im Bereich des neuen U-Bahnhofes,
 Haltestellenpaar Boyenstraße Linie 120 zur besseren Gebietserschließung,
 2 Haltestellenpaare in der Forckenbeckstraße zur Neuerschließung,
 Endstelle Papenberger Weg Linie 136 zur Neuerschließung,
4
 15 Haltestellen zur Neuerschließung des geplanten „Clean-Tec-Parks“ Marzahn,
 Mehrere Haltestellen für einen geplanten Kiezbus im Ortsteil Blankenburg,
 Neues Haltestellenpaar U Weinmeisterstraße für den Nachtbusverkehr,
 Haltestelle im Bereich der Endstelle Aubertstraße zur Erschließung von Martha-Aue/
Elisabeth-Aue,
 Friederike-Nadig-Str. Fahrtrichtung Ost und Lieselotte-Berger-Platz Fahrtrichtung Ost.
In Fahrtrichtung West sind beide Haltestellen bereits vorhanden,
 Die Haltestelle Lieselotte-Berger-Str. Fahrtrichtung Nord wird hinter die Kreuzung
verlegt,
 Jungfernstieg, Marienstr. sowie Ostpreußendamm/ Königsberger Str. (jeweils beide
Richtungen), Carstennstr./ Ringstr. sowie die Bahnhofstraße.
Zur Finanzierung siehe vorherige Antwort.“
Frage 6:
Welche Bushaltestellen können aktuell aus welchen Gründen nicht neu eingerichtet werden?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
 „3 Haltestellenpaare im Zuge der Mühlenstraße (davon eine Verschiebung der
Haltestelle East-Side-Gallery) im Zuge der geplanten Änderung der Linienführung Bus
248 (neu 300) zum U Schlesischen Tor. Grund: Baumaßnahmen Oberbaumbrücke und
künftiger Schienenersatzverkehr (SEV) U1/U3 sowie Radwegeplanung. Verschiebung
bis Anfang 2021.
 Betriebshaltestellen am U Johannisthaler Chaussee für Änderung der Linienführung
M46. Grund: VLB-Planung einer Lichtsignalanlage.
 Betriebshaltestelle Heerstr./ Nennhauser Damm für M32. Grund: Derzeit keine
Planungskapazität im Bezirk.
 Betriebshaltestelle im Dorfkern Wartenberg für Linie 256. Grund: Derzeit keine
Planungskapazität im Bezirk.
 Endstelle am S+U Wedding in der Lynarstraße für verlängerte Buslinie 147. Grund:
Noch kein Konsens mit Bezirk bezüglich der Linienführung.
 Haltestellenpaar Am Seegraben/ A.-Meißner-Str. zur verbesserten
Gebietserschließung. Grund: Keine Standortgenehmigung, sondern Forderung einer
Busbucht wegen Kfz-Verkehr auf der B96a.
 Florastr., Hechelstr. und Hermann-Hesse-Str. sind geplant, können aber derzeit
aufgrund fehlender Finanzierung noch nicht umgesetzt werden.“
Berlin, den 05.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Unsere S75 in Hohenschönhausen Teil 2 – Ausbau nach Pankow endlich beginnen!, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit sind die Planungen des Senates gediehen, die S-Bahnlinie 75 über die Endstation #Wartenberg
hinaus zu verlängern und die Bezirke Lichtenberg und Pankow damit besser zu verbinden?
Antwort zu 1:
Die #S-Bahnverlängerung über den S-Bahnhof Wartenberg hinaus ist Bestandteil des
Gemeinschaftsprojektes „#i2030“. Derzeit erfolgt die Grundlagenermittlung und die
Projektkonsolidierung im Rahmen des Teilprojekts „#Engpassbeseitigung /
#Weiterentwicklung #S-Bahnnetz“ für dieses Vorhaben.
Frage 2:
Wie genau soll die #Streckenführung aussehen?
Antwort zu 2:
Das Vorhaben sieht eine Verlängerung vom S-Bahnhof Wartenberg zum geplanten
#Turmbahnhof Karower Kreuz vor.
Frage 3:
Soll mit dem Ausbau der #S75 auch die Region #Margaretenhöhe endlich an den ÖPNV angebunden werden?
Wenn ja: Wie sieht die konkrete Planung aus? Wenn nein: Warum nicht und wie soll die Region an den
ÖPNV in diesem Fall alternativ bis wann angebunden werden?
2
Antwort zu 3:
Im Rahmen der Planung wird die Anbindung der Region Margaretenhöhe untersucht
werden. Ein möglicher Halt ist im Bereich der B 2 im Flächennutzungsplan freigehalten.
Ob dieser realisiert werden kann, ist zu prüfen und unter anderem von der
Wirtschaftlichkeit abhängig.
Frage 4:
Wie ist der konkrete Zeitplan für die Umsetzung der Verlängerung?
Antwort zu 4:
Aufgrund der frühen Vorhabensphase liegt noch kein Zeitplan für die Umsetzung vor.
Frage 5:
Was sind die nächsten konkreten Schritte, um eine zeitnahe Verlängerung der S75 zu ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die Projektkonsolidierung soll in 08/2019 für das Teilprojekt „Engpassbeseitigung /
Weiterentwicklung S-Bahnnetz“ abgeschlossen sein. Anschließend wird begonnen, die
verkehrliche Aufgabenstellung für dieses Projekt zu erarbeiten, die Aufschluss über die
Umsetzung des Projektes geben wird. Es müssen beispielsweise Machbarkeiten
(technisch, fahrplantechnologisch, betriebswirtschaftlich u.a.) nachgewiesen und eine
Vorzugsvariante ermittelt werden. Belastbare Untersuchungsergebnisse sind erst nach
Abschluss dieser ersten Leistungsphase zu erwarten.
Berlin, den 24.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz