Bahnhöfe: FOTOBUCH Wie das Ostkreuz zum Mythos wurde Ein Bildband erzählt die Geschichte des Bahnknotens., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article214646155/Wie-das-Ostkreuz-zum-Mythos-wurde.html

Berlin. Da noch ein kleines Aufsichtshäuschen, dort noch ein paar Eisenpfeiler. Auch ein Teil der alten Fußgängerbrücke ist wieder aufgebaut. Mit dem 2006 begonnenen und kurz vor dem Abschluss stehenden Umbau des #Ostkreuzes gibt es nicht mehr allzu vieles, was an den alten #Bahnhof erinnert. Dabei ist die Station an der Grenze von Friedrichshain und Lichtenberg nicht nur einer der wichtigsten #Verkehrsknoten Berlins, sondern auch einer der ältesten Bahnstationen der Stadt.

Umso verdienstvoller, dass Autor Sven Heinemann und Fotograf Burkhard Wollny nun erzählen, wie der lange Zeit als „#Rostkreuz“ verrufene Bahnhof nicht nur für viele Berliner zum Mythos wurde. Der opulente und mit vielen Hintergrundinformationen ausgestattete Bildband zeigt bislang unveröffentlichte Fotos aus der wechselvollen Geschichte …

VBB: „VBB im Dialog“ in der Region Uckermark-Barnim: Ende der Baumaßnahmen auf RE 3, RE 66 und RB 12 in Sicht, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/vbb-im-dialog-in-der-region-uckermark-barnim-ende-der-baumassnahmen-auf-re-3-re-66-und-rb-12/1824468.html

Vergabeverfahren Netz #Elbe-Spree bringt mehr Sitzplätze in neuer #RB24 – neue VBB-Kompetenzstelle Bahnhof

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat auf der heutigen Fachkonferenz in Eberswalde die regionalen Änderungen im Bahn-Regionalverkehr zum #Fahrplanwechsel im Dezember 2018 vorgestellt. VBB-Chefin Susanne #Henckel eröffnete die Veranstaltung zusammen mit Dr. Wilhelm Benfer, Kommissarischer Leiter des Dezernates für Kreisentwicklung und Amtsleiter Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt.

Traditionell ein halbes Jahr vor dem Fahrplanwechsel im Dezember hat der VBB zum Austausch rund um den öffentlichen Nahverkehr in den Landkreisen Uckermark und Barnim eingeladen. Nach den Fachvorträgen von Detlef Höppe vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zum Landesnahverkehrsplan 2018, der VBB-Chefin Susanne Henckel zum Infrastrukturprojekt i2030 und zur neuen VBB-Kompetenzstelle Bahnhof sowie VBB-Abteilungsleiter Bernd Arm zur Entwicklung des Regionalverkehrs gab es Gelegenheit für Nachfragen und zur Diskussion. Ergänzt wurden die Beiträge um den Ausblick auf die Entwicklung am Karower Kreuz sowie aktuelle Bauarbeiten durch Olaf Schroeder, Leiter Regionales Projektmanagement Ost, DB Netz AG.

Baumaßnahmen werden abgeschlossen

Für die Fahrgäste gibt es durch das Ende der Bauarbeiten an den Strecken Bernau – Berlin sowie Löwenberg – Nassenheide Entlastungen auf den Linien #RE3, #RE66 und #RB12: Ab September fahren die Züge wieder durchgehend zwischen #Templin, #Oranienburg und Berlin Ostkreuz. Beim #RE3 entfällt ab dem 12. Oktober die Umleitung über #Berlin-Lichtenberg. Im Laufe des Jahres sollen zudem einzelne stark nachgefragte Fahrten der Linien #RB12 und #RB25 mit mehr Sitzplätzen verkehren.

Wettbewerbliche Vergabe Netz Elbe-Spree

Die #Verkehrsverträge im „Netz #Stadtbahn“ enden im Jahr 2022. Dieses geht in der Folge, umgestaltet und um etwa 25 Prozent vergrößert, im neuen „Netz Elbe-Spree“ auf. Für die anstehende wettbewerbliche Vergabe wurden schon jetzt erhebliche Angebotsverbesserungen festgeschrieben. Auch die in der Region verkehrende RB 24 ist Bestandteil des neuen Ausschreibungsnetzes und wird ebenfalls aufgewertet: Sie fährt neu von Eberswalde über Berlin-Lichtenberg und Berlin Ostkreuz in Richtung Flughafen BER. Die Anzahl der Sitzplätze soll sich von derzeit 300 auf mindestens 485 Sitzplätze erhöhen.

Darüber hinaus werden bei der wettbewerblichen Vergabe zusätzliche Qualitätsmerkmale verbindlich fixiert, wie beispielsweise WLAN im Zug und das Konzept „Rad im Regio“. Weitere Informationen zu den Vergabe-Standards und den künftigen Liniennetzen auf VBB.de/nes, zu Rad im Regio auf VBB.de/radimregio.

Projekt #i2030: mehr Schiene für Berlin und Brandenburg

Gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der DB Netz AG wird in mehreren Teilprojekten der weitere Ausbau der Schiene in der Hauptstadtregion geprüft. Im Teilprojekt „Nordbahn/Heidekrautbahn“ wurden in dieser Woche erste Entscheidungen getroffen. Unter anderem soll die Planung für die Stammstrecke der Heidekrautbahn bis nach Berlin-Wilhelmsruh beschleunigt anlaufen. Mit diesen Überlegungen erhält auch die Erweiterung der Strecke nach Gesundbrunnen eine Perspektive.

Im Oktober 2017 hatten die Länder Berlin und Brandenburg und die DB Netz AG unter Koordination der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH das Infrastrukturprojekt i2030 ins Leben gerufen. Die Länder stellen darin Finanzmittel für vorbereitende Untersuchungen und Planungen zur Ertüchtigung und Erweiterung der Eisenbahninfrastruktur in der Hauptstadtregion bereit. In i2030 sind insgesamt acht Teilprojekte definiert.

Neue Kompetenzstelle #Bahnhof beim VBB (VBB.de/ksb)

Viele ehemalige Bahnhofsgebäude im Land Brandenburg sind in einem vernachlässigten Zustand. Nicht immer sind die Eigentumsverhältnisse klar oder die Besitzer brauchen Unterstützung, um ein sinnvolles Nutzungskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Um hier Hilfestellung zu leisten, beauftragte die Brandenburger Landesregierung die VBB GmbH, eine Kompetenzstelle Bahnhof einzurichten. Diese hat im Juni ihre Arbeit aufgenommen. Großer Handlungsbedarf wurde bereits bei den Bahnhofsgebäuden in Angermünde (Uckermark) und Bernau (Barnim) festgestellt. Weitere Bahnhöfe: siehe Liste in der Anlage.

Liste der Bahnhöfe „Kompetenzstelle Bahnhöfe für die Planungsregion „Uckermark-Barnim“: siehe Anlage.

Bahnhöfe + U-Bahn: Denkmalschutz auf der U5 – Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/11816, aus Senat

www.berlin.de

1. Ist bereits die #Eintragung der #Bahnhöfe der Linie #U5 in die #Denkmalliste erfolgt? Wenn nein, warum
nicht?
Zu 1.:
Die Eintragung der Bahnhöfe der Linie U5 ist noch nicht erfolgt. Das #Landesdenkmalamt
Berlin zieht wegen des größeren Umbaudrucks bei Bahnhöfen der Nachkriegszeit
auf den Strecken der Linien #U6, #U7 und #U9 deren Eintragung vor.
2. Konnte mittlerweile eine Einigung zwischen dem Landesdenkmalamt Berlin mit den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) hinsichtlich der Leitlinien zum denkmalgerechten Umgang mit den Bahnhöfen,
die der Vereinfachung und Verkürzung der denkmalpflegerischen Abstimmungsprozesse dienen sollen,
erfolgen? Falls nicht, warum nicht und bis wann ist mit einer Einigung zu rechnen?
Zu 2.:
Die Ergänzung der Grundsatzvereinbarung von 2001 zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) und dem #Landesdenkmalamt Berlin (#LDA) um die Bahnhöfe
der Nachkriegszeit ist bereits formuliert.
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Die Abstimmungen zwischen BVG und LDA zu den Bahnhöfen der Linien U6, U7
und U9 sind abgeschlossen. Eine Abstimmung zu den Bahnhöfen der Linie U5 steht
bevor.
3. Welche inhaltlichen Festlegungen sollen in den Leitlinien getroffen werden?
Zu 3.:
Die vorgesehene erweiterte Grundsatzvereinbarung zu den Bahnhöfen der Nachkriegszeit
enthält für alle wesentlichen Bauteile jedes Bahnhofs, der in die Denkmalliste
eingetragen werden soll, Angaben zum Erhalt und zum möglichen Ersatz von
Materialien sowie allgemeine Angaben zu notwendigen neuen Einbauten.
4. Werden an allen Bahnhöfen Aufzüge angebracht werden können?
5. Inwiefern ist gewährleistet, dass der Anbau von Aufzügen an den lediglich mit Rampen ausgestatteten
U5-Bahnhöfen nahtlos nach dem Ausbau der Bahnhöfe, die aktuell weder barrierefrei noch
barrierearm sind, erfolgen kann?
Zu 4. und 5.:
Maßnahmen zur Sicherheit und Barrierefreiheit sind notwendig und werden grundsätzlich
nicht durch den Denkmalschutz behindert.
6. Welche Maßnahmen sollen konkret nach bisherigem Planungsstand im Rahmen der Sanierung auf
den Bahnhöfen der Linie U5 (siehe Schriftliche Anfrage 18/10910) erfolgen?
Zu 6.:
Derzeit sind keine Maßnahmen geplant.
Für die Bahnhöfe auf dem Streckenabschnitt Biesdorf-Hönow muss in den nächsten
Jahren auf allen Bahnhöfen der Einbau eines Blindenleitsystems erfolgen. Hierzu ist
die Erneuerung der Bodenflächen notwendig. Des Weiteren müssen sämtliche elektrotechnischen
Anlagen erneuert werden, gleichermaßen wie alle Treppen, da diese
nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Wie bereits beim Bahnhof
Kienberg erfolgt, müssen alle statischen Bauteile genau untersucht werden, um
Mängel ausschließen zu können oder ggf. entsprechende Sanierungen einzuleiten.
7. Inwiefern kann auch eine optische Aufwertung an den Bahnhöfen unter den Auflagen des Denkmalschutzes
erfolgen?
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Zu 7.:
Unzählige sanierte Denkmale, darunter auch viele Verkehrsdenkmale, in der Stadt
bezeugen die Leistungen der Denkmalpflege und Baupflege für die Verbesserung
des Straßen- und Stadtbildes von Berlin.
Berlin, den 16.06.2018
In Vertretung
Gerry Woop
Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Bahnhöfe + Bahnverkehr + S-Bahn: Bauvorbereitende Arbeiten an der Dresdner Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand der bauvorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf die Errichtung der #Dresdner
Bahn?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Baufeldfreimachungen in #Lichtenrade und #Marienfelde wurden planmäßig
abgeschlossen. Seit Mai und bis Juli 2018 erfolgt die Umverlegung der 30 kV
#S-Bahnstromversorgung.
Derzeit erfolgen die #Kampfmittelsondierung der #BWB im Bereich Bahnübergang (BÜ)
#Säntisstraße. Beginn der Leitungsumverlegung ist im Juli 2018. Ebenfalls im Juli wird vom
13. bis 17.07. der Durchlass am Lichtenrader Graben unter Sperrung der S-Bahn in
diesem Bereich erneuert. Im Bereich der Wolziger Zeile werden die BWB die Leitungen ab
09/2018 umverlegen.
Die Ausschreibung der Bauhauptleistungen im Land Berlin wird derzeit erstellt und soll im
4. Quartal 2018 veröffentlicht werden.“
2
Frage 2:
Welcher Zeitplan liegt mit welchen Baumaßnahmen vor?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die #bauvorbereitenden Maßnahmen haben in 10/2017 begonnen und sollen bis Ende
2019 abgeschlossen sein. Anschließend werden die #Bauhauptleistungen bis vsl. 12/2025
umgesetzt, in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses
im Abschnitt #Blankenfelde-Mahlow.“
Frage 3:
Welche Bestrebungen von Seiten des Senats gibt es, um den unter Denkmalschutz stehenden Bahnhof
#Lichtenrade“ zu erhalten?
Frage 4:
Welche Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof „Lichtenrade“ sind vom Bau der Dresdner Bahn
betroffen und welche Bestrebungen gibt es hier, dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen?
Antwort zu 3 und zu 4:
„Der Bahnhof Lichtenrade ist in der #Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, #Bahnhofsgebäude und #Beamtenwohnhaus, 1892;
Mittelbahnsteig mit Mobiliar, #Bahnsteighäuschen, #Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe
Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als #Baudenkmal ausgewiesen.
Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im
Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am
Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch
den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem
Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit
Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die
#Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und
räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse
gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss
des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom
13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen
zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“
Frage 5:
Welche Planungen sind beim Bahnhof #Buckower Chaussee vorgesehen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Planungen zur Erneuerung des Bahnhofs Buckower Chaussee wurden mit dem
Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 1 – Marienfelde in 05/2017 genehmigt. Die
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Baumaßnahmen umfassen die Auflösung des Bahnübergangs und Ersatz durch eine
Straßenüberführung, die in Federführung des Landes Berlin realisiert wird sowie die
Verschiebung der S-Bahnsteige unterhalb der neu zu errichtenden Straßenüberführung
bei gleichzeitiger Errichtung barrierefreier Bahnsteigzugänge.“
Berlin, den 13.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: U 9 in Wilmersdorf Zwei Jahre für Aufzugsbau im U-Bahnhof Spichernstraße, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/u-9-in-wilmersdorf-zwei-jahre-fuer-aufzugsbau-im-u-bahnhof-spichernstrasse/22699160.html

Gut zwei Jahre soll der Einbau eines #Aufzuges in der Station dauern. Das hängt mit den komplizierten Auflagen beim laufenden Betrieb der #U9 zusammen.
Damit es später einfacher wird, wird es jetzt erst mal schwieriger. Der Einbau eines Aufzugs auf dem #U-Bahnhof #Spichernstraße zwingt umsteigende Fahrgäste nicht nur seit Wochen zwischen den Linien U 3 (Warschauer Straße– Krumme Lanke) und U 9 (Osloer Straße–Rathaus Steglitz) zu langen Wegen, sondern jetzt muss die BVG auch noch zeitweise den Verkehr auf einem Abschnitt der U 9 einstellen: Von Montag an bis voraussichtlich zum 5. Juli fahren sonntags bis donnerstags nach 23 Uhr keine Züge zwischen den Stationen Zoologischer Garten und Güntzelstraße; als Ersatz setzt die BVG Busse ein, die bis zum Bahnhof Berliner Straße fahren, um dort ein barrierefreies Umsteigen zu ermöglichen. Weitere Sperrungen folgen.
Gearbeitet wird nur in der nächtlichen #Betriebspause von zwei Stunden

Der Einbau des Aufzuges ist kompliziert – als Bauzeit hat die BVG gut zwei Jahre angesetzt. Sie will vorwiegend in der nächtlichen Betriebspause von nur zwei Stunden …

allg. + Infrastruktur: Mobilitätshubs, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welches Konzept verbirgt sich hinter den von der BVG angekündigten „Mobilitätshubs“, die die
Mobilitätsangebote in der Stadt weiterentwickeln sollen?
Antwort zu 1:
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Umweltfaktoren sowie der steigenden
Nachfrage nach alternativen Mobilitätsangeboten und deren individueller Kombination in
der Stadt, sieht die BVG die Herausforderung, und Chance zugleich, neue
#Mobilitätsangebote zu entwickeln sowie diese mit bestehenden und externen
Mobilitätsdienstleistungen zu vernetzen. Die Mobilitätshubs der BVG sollen Kunden
komfortable Wahlmöglichkeiten entsprechend ihrer individuellen Mobilitätsbedürfnisse
sowie die Möglichkeit des einfachen Wechselns des Transportmittels, zum Beispiel von
privaten Rädern oder Bike- und #Carsharing zur Weiterfahrt mit dem Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV), bieten. Somit leisten Mobilitätshubs einen entscheidenden
Beitrag zur Stärkung des Umweltverbundes der Stadt Berlin sowie zur Verkehrs- und
Stadtentwicklung.
2
Frage 2:
Woraus bestehen „Mobilitätshubs“? Woraus bestehen die unterschiedlichen Varianten und welche Kosten
sind damit jeweils verbunden?
Antwort zu 2:
Im Bereich der öffentlich zugänlichen Verkehrsmittel ist eine zunehmende Diversifizierung
und Anbietervielfalt über den #ÖPNV und den #Taxiverkehr hinaus zu beobachten. Neben
#Fahrradverleihsystemen und #Carsharingangeboten etablieren sich auch sog.
#Ridesharingangebote mehr und mehr am Markt. Die Herausforderung hierbei ist die
tarifliche und räumliche Integration und die intermodale Verknüpfung. Neben der tariflichen
Verknüpfung von ÖPNV und anderen Mobilitätsdienstleistern sowie der Entwicklung
digitaler Mobilitätsplattformen bieten Mobilitätsstationen bzw. Mobilitätshubs die
Möglichkeit, diese Angebote besser zu verknüpfen und räumlich zu erleichtern. Aufgrund
der vorgenannten Anforderung geht die Gestaltung und Flächennutzung von
Mobilitätsstationen bzw. Mobilitätshubs deutlich über die bisherigen Ansätze intermodaler
Verknüpfung in Form von #Park+Ride und #Bike+Ride-Plätzen sowie #Taxistellplätzen
hinaus. Neben der Integration von Sharing-Angeboten steht auch die Einbeziehung von
Angeboten der #Elektromobilität, bspw. in Form von öffentlich nutzbarer #Ladeinfrastruktur,
im Fokus der Diskussion zu Mobilitätshubs.
Eine detaillierte Kostenermittlung einzelner Ideen für Mobilitätshubs liegt noch nicht vor.
Frage 3:
Welcher Planungs- und Bauhorizont wird für die Realisierung der unterschiedlichen Varianten veranschlagt?
Frage 4:
Welche Flächen eignen sich grundsätzlich für die zusätzliche Realisierung von „Mobilitätshubs“?
Frage 5:
Wann und wo werden die ersten „Mobilitätshubs“ errichtet werden können?
Frage 6:
Inwiefern wird es eine Testphase und Evaluation geben?
Antwort zu 3 bis 6:
In Berlin sind bereits von verschiedenen Seiten entsprechende Vorschläge zur
Entwicklung von Bahnhöfen und Knotenpunkten zu Mobilitätshubs gemacht worden. In der
Laufzeit des Nahverkehrsplan Berlin 2019 – 2023 wird daher durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft werden, welche Anforderungen aus
gesamtstädtischer Sicht an die Auswahl, Planung und Ausgestaltung von Mobilitätshubs
zu stellen sind und an welchen #Bahnhöfen und #Haltestellen des ÖPNV geeignete
Anknüpfungspunkte für die Entwicklung von Mobilitätshubs bestehen. Dabei ist auch zu
klären, welche Mobilitätsangebote sinnvoll sind – auch aus verkehrspolitischer Sicht – und
in die jeweiligen Standorte einbezogen werden können. Generell sind dabei zwei
Randbedingungen erforderlich:
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 Grundsätzlich müssen entsprechende Flächen an den jeweiligen ÖPNV-Zugangsstellen
verfügbar und nutzbar sein, ohne dass dies zu Lasten der bereits vorhandenen
Angebote und Infrastrukturanforderungen des Umweltverbunds geht.
 Die jeweiligen Mobilitätsangebote an öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln müssen in
den jeweiligen Stadträumen geeignet sein, die verkehrspolitischen Zielsetzungen
Berlins, insbesondere gemäß §§ 4, 5 und 7 bis 9 des geplanten Mobilitätsgesetzes
(MobG), zu unterstützen.
Quintessenz ist, dass Mobilitätshubs und die dort jeweils sinnvollen Angebote den
stadträumlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Dies bedeutet bspw., dass
privilegierte Pkw-Angebote, etwa Stellplätze für stationsungebundene Carsharing-
Angebote (sogenanntes Free floating) im Innenstadtbereich in der Regel verkehrspolitisch
nicht sinnvoll sind, da sie dort vor allem in Konkurrenz zum ÖPNV stehen, ohne diesem
gegenüber verkehrliche und ökologische Vorteile zu bieten. Dagegen können solche
Angebote an Mobilitätshubs im Vorortbereich durchaus im Sinne der verkehrspolitischen
Zielerreichung sein. Aus Sicht des ÖPNV sind im Rahmen dieser Prüfung und der
Auswahl potenziell geeigneter Standorte vor allem folgende Aspekte wichtig, die
überwiegend die angesichts der aktuellen Entwicklungen in Berlin als wachsender Stadt
oftmals zu erwartende Flächenkonkurrenz im Bereich potenzieller Mobilitätshubs
betreffen:
 Die jeweiligen ÖPNV-Verknüpfungspunkte müssen entsprechende Flächenreserven
bieten, um zusätzliche Angebote – einschließlich der dadurch indizierten zusätzlichen
Nachfrage – bewältigen zu können.
 Der ÖPNV muss weiter in der Lage sein, die wachsende Nachfrage an den jeweiligen
Verknüpfungspunkten zu bewältigen, er benötigt daher ausreichend dimensionierte
Haltestellen und Verkehrsflächen einschließlich der jeweils betrieblich erforderlichen
Infrastruktur (Betriebshaltestellen, Reserven für Spitzenlast und zusätzliche Verkehre).
Diese Flächen dürfen nicht zugunsten anderer Angebote eingeschränkt werden.
 Die zusätzlichen Mobilitätsangebote sollen keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung
des Umweltverbunds und damit des ÖPNV sein, sie sollen nicht zu Fahrgastverlusten
und Verlagerungseffekten weg vom Fahrrad und dem ÖPNV führen.
 Es sind vor allem solche ergänzenden Angebote sinnvoll, die auch tariflich in die bereits
vorhandenen Angebote eingebunden werden können und durch digitale
Mobilitätsplattformen mit dem ÖPNV und den öffentlichen Radverkehrsangeboten
verknüpft sind.
 Mobilitätshubs müssen grundsätzlich anbieteroffen sein, sowohl hinsichtlich der
Mitnutzung durch die im Einzugsbereich jeweils aktiven ÖPNV-Unternehmen als auch
der verschiedenen Anbieter von Sharing-Angeboten.
Im Rahmen der Untersuchung sind zudem auch mögliche institutionelle Strukturen sowie
Anbieter- und Vertragsformen zu betrachten.
Frage 7:
Welche Standorte werden als potentiell geeignet eingestuft? Welche Gespräche fanden mit den
Bezirksämtern diesbzgl. statt und welche Rückmeldungen gab es?
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Antwort zu 7:
Aufgrund der positiven Zusammenarbeit mit den Bezirken steht der BVG eine Reihe an
potentiellen Standorten zur Verfügung, welche es auf Einflussfaktoren, wie zum Beispiel
die Einfachheit der Umsetzung, zu untersuchen gilt. Aufgrund der noch laufenden
Abstimmungen können zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine finalen Standorte benannt
werden. Die BVG achtet hierbei darauf, stadtweit Realisierungsflächen zu prüfen und zu
berücksichtigen.
Berlin, den 11.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Verzögerung Bauarbeiten dauern an: Oranienburger Bahnhof wird später fertig, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1662841/

Die #Bauarbeiten im #Bahnhof #Oranienburg dauern länger als geplant. Auf der Baustelle wird es richtig eng, wenn die Bahnkunden wegen der bevorstehenden Streckensperrungen in die S-Bahn umsteigen müssen.

Die #Treppe vom #Bahnhofstunnel zum #S-Bahnsteig ist gesperrt. In Pink ist der Hinweis freihändig auf Bretter gesprüht worden. Auch die Wegweiser zu den beiden anderen Bahnsteigen sind provisorisch, wobei der mittlere Bahnsteig derzeit gar nicht angefahren wird. Wann die Bauarbeiten abgeschlossen werden, konnte die Bahn auf Nachfrage nicht mitteilen. Eigentlich sollte das Empfangsgebäude nach dreimonatiger Bauphase fertig sein.

Im Bahnhof Oranienburg wird seit fast drei Monaten gebaut. Dort, wo neuer Putz auf die Wände gespritzt wird, werden Holzständer und Planen aufgebaut. Fahrgäste müssen sich daran vorbei schlängeln. Die Treppe zum Bahnsteig und Gleis 20 war zeitweise nur einen spaltbreit geöffnet. Das Nadelöhr wurde spätestens beim Tragen eines Kinderwagens zum Problem, denn auch der …

barrierefrei + Bahnhöfe: „Auf und Ab“ in der Spichernstraße, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2594

Für den #barrierefreien Zugang zum #U-Bahnhof #Spichernstraße baut die BVG dort #Aufzüge ein. Im Zeitraum von Montag, dem 18. Juni bis Donnerstag, dem 5. Juli 2018 finden vorbereitende Baumaßnahmen statt, für die vorübergehend der Zugverkehr auf der Linie #U9 unterbrochen werden muss.

Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, erfolgen die Sperrungen jeweils nur sonntags bis donnerstags von ca. 23 Uhr bis Betriebsschluss. Zwischen den U-Bahnhöfen Zoologischer Garten und Güntzelstraße fahren statt der U-Bahnen Ersatzbusse. Um ein barrierefreies Umsteigen zu gewährleisten, wird der Ersatzverkehr bis zum U-Bahnhof Berliner Straße verlängert. Weitere Sperrzeiten sind für Sonntag, 26. August bis Donnerstag, 13. September sowie Montag, 3. bis Donnerstag, 20. Dezember 2018 vorgesehen.

Für den Aufzug, der künftig die drei Ebenen Bahnsteig U9, U3-Bahnsteig Richtung Krumme Lanke und die Straßenebene miteinander verbindet, muss zunächst eine Hilfskonstruktion geschaffen werden, da tragende Wände von den Baumaßnahmen betroffen sind. Zudem werden an dieser Stelle für den Einbau des Aufzugs die Bahnsteigtreppe und die Fahrtreppe entfernt. Aufgrund der Arbeiten ist der direkte Übergang zwischen U9 und #U3 bis Mitte 2020 gesperrt. Der Weg für Umsteiger ist vor Ort ausgeschildert. Die Inbetriebnahme des Aufzugs ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

Ein weiterer Aufzug, der den U3-Bahnsteig Richtung Warschauer Straße mit der Straßenebene verbindet, wird parallel gebaut. Hier ist eine Inbetriebnahme im Jahr 2019 geplant.

Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG-App FahrInfo Plus, auf BVG.de, im BVG Navi sowie an den Aushängen vor Ort.

barrierefrei + Bus: Riesige Hürde Der Bus ist barrierefrei – die Haltestelle aber nicht, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/riesige-huerde-der-bus-ist-barrierefrei—die-haltestelle-aber-nicht-30604934

Der Ausbau eines #barrierefreien #Haltestellen-Netzes in Berlin verläuft nur schleppend. Besonders hart trifft es den #Busverkehr. Hier müssten Tausende #Haltestellen umgebaut werden, wie aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des Linken-Politikers Kristian Ronneburg hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Einen zentralen Überblick über den #Ausbauzustand des Netzes der #Bushaltestellen gibt es der Antwort der Innenverwaltung zufolge gar nicht. Das liege vor allem daran, dass die Bezirke für den Ausbau zuständig seien.

Drei Viertel der Bushaltestellen müssen noch umgebaut werden

Rund drei Viertel der Haltestellen müssen noch umgebaut werden, damit das Netz als barrierefrei gilt. Von den insgesamt 6481 Bushaltestellen in Berlin müssten bis 2022 jährlich rund 1500 Haltestellen umgebaut werden.

Die Bezirke seien allerdings oft nicht in der Lage, das Ziel schnell umzusetzen, so die Innenverwaltung. Geld sei zwar vorhanden, aber die Personalsituation in den Bezirken erschwerten Planung und Umsetzung.

Fördermittel-Verfahren oft zu kompliziert

Finanziert werden die Umbauten unter anderem durch Fördermittel. Zudem steht Geld aus dem milliardenschwere Investitionsfonds Siwana …

Bahnhöfe: Barrierefreiheit auf U-Bahnhöfen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #U-Bahnhöfe verfügen aktuell nicht über einen #Aufzug? Wann werden diese Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet werden können?
Antwort zu 1:
Aktuell sind 118 U-Bahnhöfe stufenlos mit Aufzügen oder #Rampen erschlossen. Vor dem Hintergrund, dass der nicht barrierefreie U-Bahnhof Französische Straße (U6) mit der Inbetriebnahme des neuen, barrierefreien U-Bahnhofs Unter den Linden (U5) geschlossen wird, müssen rechnerisch noch 54 U-Bahnhöfe (172-118=54) mit Aufzügen ausgestattet werden.
Da an einem einzelnen U-Bahnhof teilweise mehr als nur ein Aufzug erforderlich ist (z.B. bei Seitenbahnsteigen oder an Umsteigebahnhöfen), sind in der nachfolgenden Aufzählung der geplanten Maßnahmen einzelne Bahnhöfe mehrmals aufgezählt.
2
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG arbeitet mit Hochdruck daran, das gemeinsame Ziel der vollständigen Barrierefreiheit aller noch verbleibenden 54 U-Bahnhöfe zeitnah/bis 2020 zu erreichen.
Für alle noch zu errichteten Aufzugsanlagen sind bereits mindestens vorbereitende Maßnahmen getroffen worden. Entweder befinden sich die Aufzüge bereits im Bau, kurz vor der Bauphase oder in der Planungs- bzw. Genehmigungsphase.
Die konkreten Umsetzungstermine hängen in vielen Fällen von externen Faktoren, wie z.B. der Dauer der Genehmigungsverfahren, Auflagen aus dem Brandschutz und dem Denkmalschutz, verkehrlichen Maßnahmen während der Bauzeit, den Vergabeverfahren sowie den verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen ab. Hierdurch können Verschiebungen zwischen den Jahresplanungen entstehen.
Zurzeit sehen wir voraussichtlich die folgenden Fertigstellungs-Termine vor:
Im Jahr 2018 werden nach derzeitigen Planungen die folgenden Bahnhöfe mit einem Aufzug ausgestattet:
Kurfürstenstraße (U1)
Rüdesheimer Platz (U3)
Oskar-Helene-Heim (U3)
Freie Universität (Thielplatz) (U3)
Podbielskiallee (U3)
Viktoria-Luise-Platz (U4)
Adenauerplatz (U7)
Blissestraße (U7)
Parchimer Allee (U7)
Jakob-Kaiser-Platz I (U7)
Karl-Marx-Straße (U7)
Halemweg (U7)
Nauener Platz (U9)
Friedrich-Wilhelm-Platz (U9)
In den Jahren 2019 bis 2020 werden nach derzeitigen Planungen die folgenden Bahnhöfe mit einem Aufzug ausgestattet:
Möckernbrücke I (U1)
Schlesisches Tor I + II (U1)
Görlitzer Bahnhof (U1)
Möckernbrücke II (U1)
Sophie-Charlotte-Platz I (U2)
Ernst-Reuter Platz I + II (U2)
Hausvogteiplatz (U2)
Sophie-Charlotte Platz II (U2)
Neu Westend (U2)
Kaiserdamm I + II (U2)
Klosterstraße (U2)
Rosa-Luxemburg-Platz (U2)
Augsburger Straße (U3)
Spichernstraße (U3)
Rathaus Schöneberg (U4)
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Bayerischer Platz (U4)
Platz der Luftbrücke I (U6)
Alt-Tempelhof (U6)
Platz der Luftbrücke II (U6)
Westphalweg (U6)
Seestraße I (U6)
Eisenacher Straße (U7)
Altstadt Spandau (U7)
Bayerischer Platz (U7)
Grenzallee (U7)
Gneisenaustraße (U7)
Rohrdamm (U7)
Zwickauer Damm (U7)
Konstanzer Straße (U7)
Jakob-Kaiser Platz II (U7)
Mierendorffplatz (U7)
Paulsternstraße (U7)
Residenzstraße (U8)
Schönleinstraße (U8)
Franz-Neumann-Platz (U8)
Heinrich-Heine Straße (U8)
Moritzplatz (U8)
Pankstraße (U8)
Weinmeisterstraße (U8)
Birkenstraße (U9)
Schloßstraße I (U9)
Güntzelstraße (U9)
Spichernstraße (U9)
Schloßstraße II (U9)
Einige wenige Bahnhöfe werden – vor dem Hintergrund komplexer bautechnischer Lösungen und/oder zur Eintaktung in laufende Baumaßnahmen und damit Vermeidung von Doppelsperrungen – voraussichtlich erst in 2021/2022 mit einem Aufzug ausgestattet. Dies betrifft die folgenden Bahnhöfe:
Deutsche Oper (U2)
Holzhauser Straße (U6)
Borsigwerke (U6)
Seestraße II (U6)
Möckernbrücke I+II (U7)“
Frage 2:
Welche U-Bahnhöfe sind bisher nur über eine Rampe barrierefrei zu erreichen? Wann werden dort nachträglich Aufzüge angebracht werden können?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die folgenden U-Bahnhöfe auf der U-Bahnlinie 5 sind nur mit einer Rampe stufenlos erreichbar:
4
Biesdorf-Süd
Elsterwerdaer Platz
Wuhletal
Kaulsdorf-Nord
Cottbusser Platz
Hellersdorf
Louis-Lewin-Straße
Hönow
Entsprechend der Vorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Prioritätenlisten der Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ für den Aufzugseinbau in Berliner U-Bahnhöfen sind diese Bahnhöfe nicht Teil des aktuellen, vom Senat finanzierten, Aufzugsprogramms. Danach hat der barrierefreie Ausbau der U-Bahnhöfe, die bisher gar nicht stufenlos erreichbar sind, Priorität.
Der Wunsch, auch diese U-Bahnhöfe möglichst schnell mit Aufzügen auszustatten, ist gut nachvollziehbar, wird jedoch erst nach Abschluss des Aufzugsprogramms umgesetzt werden können.“
Frage 3:
Welche U-Bahnhöfe verfügen bisher nicht über ein Blindenleitsystem? Wann ist an diesen Bahnhöfen konkret mit einer Realisierung zusätzlicher Leitsysteme zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zurzeit sind bereits mehr als 2/3 der Berliner U-Bahnhöfe mit einem Blindenleitsystem ausgestattet.
Auf den folgenden U-Bahnhöfen werden im Zuge des barrierefreien Ausbaus in den nächsten Jahren noch Blindenleitsysteme eingebaut:
Möckernbrücke (U1/U7)
Senefelderplatz (U2)
Rosa-Luxemburg-Platz (U2)
Klosterstraße (U2)
Hausvogteiplatz (U2)
Mohrenstraße (U2)
Zoologischer Garten (U2)
Deutsche Oper (U2)
Bismarckstraße (U2)
Sophie-Charlotte-Platz (U2)
Kaiserdamm (U2)
Neu Westend (U2)
Augsburger Straße (U3)
Spichernstraße (U3/U9)
Heidelberger Platz (U3)
Bayerischer Platz (U4/U7)
Biesdorf-Süd (U5)
5
Elsterwerdaer Platz (U5)
Wuhletal (U5)
Kaulsdorf-Nord (U5)
Cottbusser Platz (U5)
Hellersdorf (U5)
Louis-Lewin-Straße (U5)
Hönow (U5)
Kurt-Schumacher-Platz (U6)
Seestraße (U6)
Hallesches Tor (U6)
Platz der Luftbrücke (U6)
Alt-Tempelhof (U6)
Ullsteinstraße (U6)
Westphalweg (U6)
Alt-Mariendorf (U6)
Altstadt Spandau (U7)
Paulsternstraße (U7)
Rohrdamm (U7)
Halemweg (U7)
Mierendorffplatz (U7)
Konstanzer Straße (U7)
Eisenacher Straße (U7)
Yorckstraße (U7)
Gneisenaustraße (U7)
Lipschitzallee (U7)
Zwickauer Damm (U7)
Paracelsus-Bad (U8)
Residenzstraße (U8)
Franz-Neumann-Platz (U8)
Pankstraße (U8)
Schönleinstraße (U8)
Birkenstraße (U9)
Hansaplatz (U9)
Güntzelstraße (U9)
Friedrich-Wilhelm-Platz (U9)
Schloßstraße (U9)“
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz