Straßenverkehr: Verlängerung des Brunsbütteler Damms bis zur L20, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann hat der Senat mit dem Land Branden-burg zuletzt Gespräche über die #Verlängerung des an der Berliner #Stadtgrenze in Spandau endenden #Brunsbütteler Damms und dessen Anbindung an die #L20 auf dem Ge-biet der Gemeinde #Dallgow-Döberitz geführt und was war deren Ergebnis? Antwort zu 1: Eine Verlängerung bzw. Anbindung war in den Terminen der derzeitigen Abteilungsleiter vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt kein Thema. Frage 2: Wie beurteilt der Senat das Potenzial der in Frage 1 genannten Anbindung dafür, den Nennhauser Damm und die Falkenseer Chaussee in Spandau sowie die Spandauer Straße in Falkensee von Schwerlastverkehr zu entlasten? Antwort zu 2: Die Verlängerung des Brunsbütteler Dammes bis zur Landesstraße L 20 im Land Branden-burg/Gemeinde Dallgow-Döberitz ist eine Planung, die seit Anfang der 1990er Jahre besteht. Durch diese neue Straßenverbindung würden  die Heerstraße und Teilstrecken des Nennhauser Dammes entlastet,  sich die Verbindungen von Teilen Spandaus (ein-schließlich von Gewerbegebieten) mit dem Land Brandenburg, besonders der Gemeinde Dallgow-Döberitz, verbessern,  die Flächen des ehemaligen Flugplatzes Staaken an eine überörtliche Straße L 20 und an das Berliner Straßennetz angebunden. Die letzten flächendeckenden Verkehrszählungen aus 2009 (s. Verkehrsmengenkarte 2009) ergeben folgende Lkw-Belastungen auf den angeführten Straßen: Die Daten machen deutlich, dass die Lkw-Anteile in Größenordnungen liegen, die für die Straßentypen und die angrenzenden Nutzungen (Zeppelinpark, Gewerbe u.a. am Brunsbüttler Damm) als erwartbar einzuschätzen sind. Die Zählungen machen auch deutlich, dass von nicht unerheblichen Zielverkehren in diesen Bereichen auszu-gehen ist. Verlagerungspotenziale des Lkw-Verkehrs ergäben sich vermutlich am ehesten für den Nennhauser Damm. Frage 3: Was unternimmt der Senat, um die inakzep-table Lücke im havelländischen Verkehrsnetz am in Frage 1 genannten Ort zu schließen? Antwort zu 3: Der Senat hat mit dem Bau bis zur Lan-desgrenze seinen Beitrag geleistet. Er ist nicht zuständig für das „havelländische Verkehrsnetz“. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2014)