20.04.2023
- Ist dem Senat der aktuelle Fall einer jungen #Mutter bekannt, welcher eine #Beschäftigung als #Busfahrerin nach Ende ihrer #Ausbildung aufgrund ihrer Situation als #Alleinerziehende #verwehrt wurde (siehe
Berichterstattung der B.Z. vom 29.3.2023, S. 6)? Wie bewertet der Senat diesen Fall?
Zu 1.: Dem Senat ist die Berichterstattung in der B.Z. bekannt. Nach Mitteilung der BVG war nicht der #Familienstand Grund für die Ablehnung der Bewerbung. Weder die familiäre Situation noch der Familienstand werden im #Bewerbungsprozess abgefragt, da diese Angaben für eine Entscheidung über eine Einstellung nicht erheblich sind. Der Senat ist davon überzeugt, dass die BVG Einstellungsverfahren #diskriminierungsfrei durchführt.
- Sind dem Senat weitere vergleichbare Fälle bei der BVG bekannt? Wenn ja, wie viele und in welchen
Betriebsbereichen?
Zu 2.: Weitere vergleichbare Fälle bei der BVG sind dem Senat nicht bekannt. - Wird der aktuelle Fall aufgearbeitet? Wenn ja, mit welchen Methoden und wie ist der aktuelle Stand? Bitte
darstellen. Wenn nein, warum nicht?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass der Fall aufgearbeitet wird und nimmt dies auch zum Anlass,
die Standards zu Recruitingprozessen und Auswahlentscheidungen innerhalb der BVG zu
reflektieren. Aus Datenschutzgründen kann öffentlich zu einzelnen Personalien keine
Äußerung erfolgen.
Selbstverständlich stellt die BVG diskriminierungsfrei ein. Der Familienstand ist bei der
Entscheidung, ob Bewerberinnen oder Bewerber eingestellt werden, vollkommen
unerheblich. Die familiäre Situation wird im Bewerbungsprozess in keiner Weise abgefragt.
Über die Rahmenbedingungen im Schichtdienst werden die Bewerberinnen und Bewerber
informiert. - Wie viele alleinerziehende Elternteile sind als Fahrzeugführerin bei der BVG angestellt? Bitte ins Verhältnis setzen mit der Gesamtzahl aller angestellten Fahrzeugführerinnen und nach Geschlecht aufschlüsseln.
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass die Anzahl alleinerziehender Elternteile in den verschiedenen
Berufsgruppen der BVG nicht erfasst wird. Die BVG erhält darüber nur Kenntnis, wenn
Beschäftigte bzw. Bewerbende dies von sich aus mitteilen. Es erfolgt daraufhin keine
Speicherung dieser Information. Diese spielt auch keine Rolle für die Personal- und
Recruitingprozesse sowie für die Auswahlentscheidungen. - Wie setzt die BVG das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und das Landesantidiskriminierungsgesetz
(LADG) bei Einstellungen um?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass die sich aus dem LGG Berlin ergebenden Verpflichtungen im
gesamten Auswahlprozess bis zur Einstellung berücksichtigt werden. Bei den
Stellenausschreibungen wird auf die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Eignung
hingewiesen, im Auswahlverfahren erhält die Frauenvertretung regelmäßig das Angebot zur
Teilnahme an den Auswahlgesprächen und bei der Einstellung der erfolgreichen Bewerberin/
des Bewerbers erfolgt die Beteiligung der Schwerbehinderten- und
Personalvertretung.
Das LADG verfolgt eine etwas andere Zielsetzung und setzt ein öffentlich-rechtliches
Handeln voraus. Im Zusammenhang mit den Einstellungsverfahren achtet die BVG auf ein
diskriminierungsfreies Auswahlverfahren. Hier gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG). - Mit welchen Maßnahmen stellt die BVG sicher, dass alleinerziehende Elternteile bei der Einstellung und
während ihrer Erwerbsarbeit im Betrieb nicht diskriminiert werden? Gibt es eine unterschiedliche
Handhabung nach Geschlecht?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass das Unternehmen in der Regel keine Kenntnis darüber hat,
inwieweit eine Person alleinerziehend ist. Im Rahmen des Recruitingprozesses greift neben
der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des AGG, LGG, SGB IX, PersVG die
Vorstandsverfügung „Standard der Personalauswahl“. Die Prozesse sind so organisiert, dass
die rechtlichen Rahmenbedingungen und hohe Qualitätsanforderungen im Auswahlprozess
eingehalten werden. Konkret zählen dazu:
- Klare, transparente Standardprozesse und Instrumente für die Personalauswahl
- Mindestens Vier-Augen-Prinzip in Auswahlprozessen
- Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen
- Frauenförderplan zur Förderung von Frauen und Stärkung von Chancengleichheit
sowohl in Recruitingprozessen als auch während der Erwerbstätigkeit.
Die BVG ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber und seit 2009 durchgehend im audit
berufundfamilie zertifiziert. Kolleginnen und Kollegen, die ihre familiäre Situation von sich
aus thematisieren oder bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Unterstützungsbedarf
haben, erhalten entsprechend verschiedene Angebote.
- Mit welchen Maßnahmen sorgt die BVG für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihr im Schichtdienst
arbeitendes Personal?
Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass es essentiell ist, dass die Beschäftigten über ausreichend
Möglichkeiten verfügen, ihre Kinder während der Arbeitszeit betreuen zu lassen. Aus diesem
Grund arbeitet die BVG aktuell an einer Kooperation, um ab 2024 Belegkitaplätze anbieten
zu können. Darüber hinaus informiert die BVG die Beschäftigten regelmäßig über
bestehende Angebote, wie z. B. über das richtige Vorgehen, um einen Kita-Platz zu erhalten,
den Großelterndienst des Vereins Berliner Frauenbund 1945 oder das Angebot des Vereins
Kinder an die Macht, der Ferienbetreuung anbietet und von der BVG finanziell unterstützt
wird. Aktuell wird die breite Kommunikation der Betreuungsmöglichkeiten über das Projekt
MoKiS Berlin geplant, das Kinderbetreuung für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten anbietet.
Die verantwortlichen Dienstzuteilerinnen und Dienstzuteiler achten in den jeweiligen
Fachbereichen bei den Dienstzuteilungen darauf, auf die individuelle Lebenssituation der
Beschäftigten einzugehen und die Dienste im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so
zuzuweisen, dass die Betreuung von Kindern, teilweise aber auch von zu pflegenden
Angehörigen, gesichert werden kann.
Berlin, den 19. April 2023
Stephan S c h w a r z
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Senator für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
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