Bahnindustrie: Diskriminierung alleinerziehender Mütter bei der BVG?, aus Senat

20.04.2023

  1. Ist dem Senat der aktuelle Fall einer jungen #Mutter bekannt, welcher eine #Beschäftigung als #Busfahrerin nach Ende ihrer #Ausbildung aufgrund ihrer Situation als #Alleinerziehende #verwehrt wurde (siehe
    Berichterstattung der B.Z. vom 29.3.2023, S. 6)? Wie bewertet der Senat diesen Fall?
    Zu 1.: Dem Senat ist die Berichterstattung in der B.Z. bekannt. Nach Mitteilung der BVG war nicht der #Familienstand Grund für die Ablehnung der Bewerbung. Weder die familiäre Situation noch der Familienstand werden im #Bewerbungsprozess abgefragt, da diese Angaben für eine Entscheidung über eine Einstellung nicht erheblich sind. Der Senat ist davon überzeugt, dass die BVG Einstellungsverfahren #diskriminierungsfrei durchführt.
  1. Sind dem Senat weitere vergleichbare Fälle bei der BVG bekannt? Wenn ja, wie viele und in welchen
    Betriebsbereichen?
    Zu 2.: Weitere vergleichbare Fälle bei der BVG sind dem Senat nicht bekannt.
  2. Wird der aktuelle Fall aufgearbeitet? Wenn ja, mit welchen Methoden und wie ist der aktuelle Stand? Bitte
    darstellen. Wenn nein, warum nicht?
    Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass der Fall aufgearbeitet wird und nimmt dies auch zum Anlass,
    die Standards zu Recruitingprozessen und Auswahlentscheidungen innerhalb der BVG zu
    reflektieren. Aus Datenschutzgründen kann öffentlich zu einzelnen Personalien keine
    Äußerung erfolgen.
    Selbstverständlich stellt die BVG diskriminierungsfrei ein. Der Familienstand ist bei der
    Entscheidung, ob Bewerberinnen oder Bewerber eingestellt werden, vollkommen
    unerheblich. Die familiäre Situation wird im Bewerbungsprozess in keiner Weise abgefragt.
    Über die Rahmenbedingungen im Schichtdienst werden die Bewerberinnen und Bewerber
    informiert.
  3. Wie viele alleinerziehende Elternteile sind als Fahrzeugführerin bei der BVG angestellt? Bitte ins Verhältnis setzen mit der Gesamtzahl aller angestellten Fahrzeugführerinnen und nach Geschlecht aufschlüsseln.
    Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass die Anzahl alleinerziehender Elternteile in den verschiedenen
    Berufsgruppen der BVG nicht erfasst wird. Die BVG erhält darüber nur Kenntnis, wenn
    Beschäftigte bzw. Bewerbende dies von sich aus mitteilen. Es erfolgt daraufhin keine
    Speicherung dieser Information. Diese spielt auch keine Rolle für die Personal- und
    Recruitingprozesse sowie für die Auswahlentscheidungen.
  4. Wie setzt die BVG das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und das Landesantidiskriminierungsgesetz
    (LADG) bei Einstellungen um?
    Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass die sich aus dem LGG Berlin ergebenden Verpflichtungen im
    gesamten Auswahlprozess bis zur Einstellung berücksichtigt werden. Bei den
    Stellenausschreibungen wird auf die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Eignung
    hingewiesen, im Auswahlverfahren erhält die Frauenvertretung regelmäßig das Angebot zur
    Teilnahme an den Auswahlgesprächen und bei der Einstellung der erfolgreichen Bewerberin/
    des Bewerbers erfolgt die Beteiligung der Schwerbehinderten- und
    Personalvertretung.
    Das LADG verfolgt eine etwas andere Zielsetzung und setzt ein öffentlich-rechtliches
    Handeln voraus. Im Zusammenhang mit den Einstellungsverfahren achtet die BVG auf ein
    diskriminierungsfreies Auswahlverfahren. Hier gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
    (AGG).
  5. Mit welchen Maßnahmen stellt die BVG sicher, dass alleinerziehende Elternteile bei der Einstellung und
    während ihrer Erwerbsarbeit im Betrieb nicht diskriminiert werden? Gibt es eine unterschiedliche
    Handhabung nach Geschlecht?
    Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass das Unternehmen in der Regel keine Kenntnis darüber hat,
    inwieweit eine Person alleinerziehend ist. Im Rahmen des Recruitingprozesses greift neben

der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des AGG, LGG, SGB IX, PersVG die
Vorstandsverfügung „Standard der Personalauswahl“. Die Prozesse sind so organisiert, dass
die rechtlichen Rahmenbedingungen und hohe Qualitätsanforderungen im Auswahlprozess
eingehalten werden. Konkret zählen dazu:

  • Klare, transparente Standardprozesse und Instrumente für die Personalauswahl
  • Mindestens Vier-Augen-Prinzip in Auswahlprozessen
  • Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen
  • Frauenförderplan zur Förderung von Frauen und Stärkung von Chancengleichheit
    sowohl in Recruitingprozessen als auch während der Erwerbstätigkeit.
    Die BVG ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber und seit 2009 durchgehend im audit
    berufundfamilie zertifiziert. Kolleginnen und Kollegen, die ihre familiäre Situation von sich
    aus thematisieren oder bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Unterstützungsbedarf
    haben, erhalten entsprechend verschiedene Angebote.
  1. Mit welchen Maßnahmen sorgt die BVG für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihr im Schichtdienst
    arbeitendes Personal?
    Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass es essentiell ist, dass die Beschäftigten über ausreichend
    Möglichkeiten verfügen, ihre Kinder während der Arbeitszeit betreuen zu lassen. Aus diesem
    Grund arbeitet die BVG aktuell an einer Kooperation, um ab 2024 Belegkitaplätze anbieten
    zu können. Darüber hinaus informiert die BVG die Beschäftigten regelmäßig über
    bestehende Angebote, wie z. B. über das richtige Vorgehen, um einen Kita-Platz zu erhalten,
    den Großelterndienst des Vereins Berliner Frauenbund 1945 oder das Angebot des Vereins
    Kinder an die Macht, der Ferienbetreuung anbietet und von der BVG finanziell unterstützt
    wird. Aktuell wird die breite Kommunikation der Betreuungsmöglichkeiten über das Projekt
    MoKiS Berlin geplant, das Kinderbetreuung für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten anbietet.
    Die verantwortlichen Dienstzuteilerinnen und Dienstzuteiler achten in den jeweiligen
    Fachbereichen bei den Dienstzuteilungen darauf, auf die individuelle Lebenssituation der
    Beschäftigten einzugehen und die Dienste im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so
    zuzuweisen, dass die Betreuung von Kindern, teilweise aber auch von zu pflegenden
    Angehörigen, gesichert werden kann.
    Berlin, den 19. April 2023
    Stephan S c h w a r z
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    Senator für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

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