Schiffsverkehr: Güterumschlag Westhafen und Berliner Häfen, aus Senat

07.03.2023

  1. Wie entwickelt sich der #Güter- und #Warenumschlag in Berlins #Häfen und besonders im #Westhafen seit 5 Jahren?

Zu 1.: Die Gesamtumschlagszahlen in den Häfen der #BEHALA in den letzten 5 Jahren haben sich wie folgt entwickelt:

2018: 4.861.102 t

2019: 4.778.836 t

2020: 4.524.929 t

2021: 4.524.609 t

2022: 4.498.840 t

  • Ist mit einer Steigerung zu rechnen?

Zu 2.: Im Zeitraum 2020 bis 2022 war der Rückgang der Gütermengen coronabedingt und die BEHALA erwartet ab 2023 wieder steigende Umschlagszahlen.

  • Richtet sich Berlin künftig auf eine Steigerung bestimmter Waren- und Güterumschlagmengen ein, ist bspw. die Erweiterung der Voraussetzungen des Containerumschlags in Planung?

Zu 3.: Die BEHALA erwartet in den kommenden Jahren insbesondere im Containerverkehr weiter steigende Mengen. In 2023 wird mit der Erweiterung des Containerterminals im

3. Bauabschnitt begonnen und so können ab 2025 Umschlagkapazitäten bis zu 300.000 Containereinheiten pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.

  • Sind sonstige Erweiterungsmaßnahmen für die Berliner Häfen geplant?

Zu 4.: Die Eisenbahninfrastruktur im Westhafen wird weiter ausgebaut, in 2023 beginnt der Ausbau des Südhafens mit der Infrastruktur im Unterhafen und nach der Inbetriebnahme der neuen Schleuse in Neukölln beginnt der Ausbau des Hafens Neukölln.

  • Sind Verringerungen oder Schließungen von Standorten und/oder Teilstandorten an Berlins Häfen geplant?

Zu 5.: Nein.

  • Sind bei etwaigen Erweiterungen und Kapazitätszuwächsen gleichfalls Erweiterungen der Berliner Schleusen geplant, bzw. haben hierzu Gespräche mit dem Land Brandenburg und/oder Behörden des Bundes stattgefunden?

Zu 6.: Einzig die Schleuse Neukölln befindet sich auf den Landeswasserstraßen von Berlin und nur diese fällt somit in den Zuständigkeitsbereich des Berliner Senats. Wegen des ungenügenden baulichen Zustands der Schleuse Neukölln laufen gegenwärtig hausinterne Abstimmungen bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zu deren Ersatzneubau. Da diese noch nicht final abgestimmt sind, können diesbezüglich aktuell keine Aussagen betreffend Erweiterungen und Kapazitätszuwächsen getroffen werden. Betreffend die übrigen Schleusen im geographischen Einzugsbereich des Bundeslandes Berlins liegen dem Senat mangels Zuständigkeit keine Erkenntnisse betreffend Erweiterungen, Kapazitätszuwächsen und Gesprächen mit dem Land Brandenburg und/ oder Behörden des Bundes vor.

Über den Neubau der Schleuse Neukölln hinaus ist kein weiterer Schleusenneubau geplant.

Berlin, den 6. März 2023

In Vertretung Tino S c h o p f

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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