Straßenverkehr: Wie ist der Stand der Planungen für den Ausbau der Kastanienallee in Rosenthal?, aus Senat

02.02.2023

Frage 1:

Wie ist nach Kenntnis des Senats der #Planungsstand des zweiten Bauabschnittes der #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal?

a.            Wann wurde der erste #Bauabschnitt der Kastanienallee fertiggestellt?  b.     Wie lange haben die #Bauarbeiten des ersten Bauabschnittes gedauert?

  • Wann wurde bzw. wird das #Planfeststellungsverfahren bezüglich des zweiten Bauabschnittes der Kastanienallee förmlich eröffnet?
  • Wann soll das Planfeststellungsverfahren für den zweiten Bauabschnitt planmäßig abgeschlossen werden?
  • Welche #HOAI-Leistungsphasen sind bereits abgeschlossen, welche sind begonnen und welche sollen wann begonnen werden?
  • Für wann ist der #Baubeginn des zweiten Bauabschnittes geplant?
  • Mit welcher #Bauzeit rechnet der Senat für den zweiten Bauabschnitt?
  • Mit welchen #Kosten kalkuliert der Senat für die Umbaumaßnahmen und aus welchen #Haushaltstiteln werden diese finanziert

Frage 4:

Wie soll der PKW- und LKW-Verkehr während der Bauzeit umgeleitet werden? Frage 5:

Sind für die Umleitung des PKW- und LKW-Verkehrs Ertüchtigungsmaßnahmen an anderen Straßen bzw. Änderungen an Verkehrsschildern oder Ampelschaltungen erforderlich und wenn ja, welche Maßnahmen sind das wo im Einzelnen?

Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 a. bis 1 h, 4 und 5. gemeinsam beantwortet.

Antwort zu 1, 4 und 5:

Der erste Bauabschnitt (1. BA) der Kastanienallee von der Hauptstraße bis Friedrich-Engels- Straße wurde 2011 fertiggestellt.

Die gemeinsamen Bauarbeiten mit den Berliner Wasserbetrieben (BWB) dauerten 2 Jahre – von 2009 bis 2011.

Bei der Planung der Kastanienallee zwischen Friedrich-Engels-Straße und Dietzgenstraße ergaben sich aufgrund der vorhandenen Straßenraumbreiten zwei Teilabschnitte (TA):

  1. TA Kastanienallee von der Friedrich-Engels-Straße bis zur Eschenallee
  2. TA Kastanienallee von der Eschenallee bis zur Dietzgenstraße

Die HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und 3 sind für den 1. TA abgeschlossen. Zurzeit erfolgt die Abarbeitung der Lp 4 und 5.

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll der Neubau des 1. TA voraussichtlich ab Herbst 2023 (Baumfällungen) bzw. ab Frühjahr 2024 gemeinsam mit den BWB (Straßen-und Leitungsbau) erfolgen.

Zur notwendigen Bauzeit können gegenwärtig noch keine Aussagen getroffen werden, da u. a. aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Entwurfsplanung der BWB noch nicht mit der Erarbeitung der notwendigen Bauphasenplanung und der Verkehrsführung während der Bauzeit begonnen werden kann.

Das Planfeststellungsverfahren kann unter anderem auch aufgrund einer fehlenden Entwässerungskonzeption noch nicht begonnen werden. Derzeit erarbeiten die BWB eine Entwässerungskonzeption für ein Gesamtgebiet um die Kastanienallee. Ein Ergebnis hierzu liegt noch nicht vor.

Frage 2:

Wie bewertet der Senat den aktuellen Stand der Planungen für den Umbau der Kastanienallee (zweiter Bauabschnitt)?

Antwort zu 2:

Die Planungen zum Ersatzneubau der Kastanienallee liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Pankow.

Der enge Straßenraum bedeutet für die Planungen besondere Herausforderungen, z.B. bezüglich der Einhaltung der Vorgaben, die sich aus dem Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) ergeben. Dies zeigt sich auch in den bisherigen Planungen, die diese Vorgaben nicht erfüllen.

Frage 3:

Welche Funktion hat die Kastanienallee für den PKW- und LKW-Verkehr und mit welchen Kapazitäten zu Zeiten des höchsten Verkehrsaufkommens kalkuliert der Senat für den aktuellen Zustand?

Antwort zu 3:

Der gesamte Straßenzug der Kastanienallee ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes des Landes Berlins und dort als örtliche Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe  III klassifiziert.

Aufgrund der beschriebenen Netzzugehörigkeit hat die Kastanienallee nominell die verkehrliche Funktion, die übergeordneten Verkehre aufzunehmen bzw. abzuleiten und ihn damit aus den anliegenden Nebenstraßen, herauszuhalten. Generell sind diese Hauptverkehrsstraßen auch für die Aufnahme und Abwicklung des LKW-Verkehrs vorgesehen. Der Kfz-Verkehr insgesamt liegt bei ca. 7.900 Kfz pro Werktag.

Frage 6:

Welche Umleitungskapazitäten sind zu Zeiten des höchsten Verkehrsaufkommens für den PKW- und LKW-Verkehr jeweils erforderlich?

Frage 7:

Sieht der Senat mit Blick auf die erforderlichen Umleitungen Engstellen oder Engpässe auf den Umleitungswegen und welche freien Kapazitäten für den PKW- und LKW-Verkehr sind zu Zeiten des höchsten Verkehrsaufkommens auf den Umleitungswegen jeweils vorhanden?

Frage 8:

Welche Funktion soll die Kastanienallee für den PKW- und LKW-Verkehr nach dem Umbau übernehmen und mit welchen Kapazitäten für den PKW- und LKW-Verkehr kalkuliert der Senat jeweils?

Antwort zu 6, 7und 8:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 bis 8 gemeinsam beantwortet:

Wie bereits beschrieben (Antwort zu Frage 3) handelt es sich bei der Kastanienallee um eine Straße des übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetzes, welche dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet ist. Anhand der Antwort zu Frage 3 ist auch bereits ersichtlich, in welcher Größenordnung sich die Querschnittsbelastung in der Kastanienallee bewegt.

In Abhängigkeit von eventuellen Einschränkungen im Querschnitt / Verkehrsfluss in der

Kastanienallee, z.B. durch Bautätigkeiten / Verkehrsunfälle, kann es zu Verkehrsverlagerungen kommen.

Aus den bereits genannten Gründen (Antwort zu Frage 1) wurde für den Ersatzneubau der Kastanienallee noch nicht mit der Erarbeitung der notwendigen Bauphasenplanung und der Verkehrsführung während der Bauzeit begonnen. Eine Bewertung ggf. notwendiger Umleitungsstrecken erfolgt im Rahmen der Abstimmungen zum ausstehenden Konzept für die Verkehrsführung während der Bauzeit.

Unabhängig von der konkreten Planung zur Verkehrsführung während der Bauzeit, drängt sich bei einer ersten Betrachtung des umliegenden Straßennetzes keine Variante auf. Daher sind noch weitere Analysen für die Erarbeitung eines Umleitungskonzepts nötig.

Gemäß dem aktuell gültigen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) hat die Kastanienallee die Aufgaben einer Straße der Stufe III im übergeordneten Straßennetz.

Frage 9:

Welche Funktion hat die Kastanienallee für den Radverkehr und mit welchen Kapazitäten zu Zeiten des höchsten Verkehrsaufkommens kalkuliert der Senat für den aktuellen Zustand?

Antwort zu 9:

Lt. Radverkehrsnetz gemäß Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) mit Stand 27.06.2022 ist die Kastanienallee zwischen Hauptstraße und Friedrich-Engels-Straße Teil einer Ergänzungsroute. Im weiteren Verlauf ist sie zwischen Friedrich-Engels-Straße und Schönhauser Straße als Teil des Radverkehrs-Vorrangnetzes eingestuft.

Aktuell gibt es keine Prognoseberechnungen für das Radverkehrsaufkommen.

Frage 10:

Wie soll der Radverkehr während der Bauzeit umgeleitet werden?

Frage 11:

Sind für die Umleitung des Radverkehrs Ertüchtigungsmaßnahmen an anderen Straßen bzw. Änderungen an Verkehrsschildern oder Ampelschaltungen erforderlich und wenn ja, welche Maßnahmen sind das wo im Einzelnen?

Frage 12:

Welche Umleitungskapazitäten sind zu Zeiten des höchsten Verkehrsaufkommens für den Radverkehr jeweils erforderlich?

Frage 13:

Sieht der Senat mit Blick auf die erforderlichen Umleitungen Engstellen oder Engpässe auf den Umleitungswegen und welche freien Kapazitäten für den Radverkehr sind zu Zeiten des höchsten Verkehrsaufkommens auf den Umleitungswegen  jeweils vorhanden?

Antwort zu 10, 11, 12 und 13:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 bis 13 gemeinsam beantwortet:

Aus den bereits genannten Gründen wurde für den Ersatzneubau der Kastanienallee noch nicht mit der Erarbeitung der notwendigen Bauphasenplanung und der Verkehrsführung während der Bauzeit begonnen.

Frage 14:

Welche Funktion soll die Kastanienallee für den Radverkehr nach dem Umbau übernehmen und mit welchen Kapazitäten für den Radverkehr kalkuliert der Senat jeweils?

Antwort zu 14:

Die geplante Netzfunktion der Kastanienallee lt. Radverkehrsnetz gemäß Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) wurde bereits in der Antwort zur Frage 9 beschrieben.

Der Straßenumbau soll sicherstellen, dass die Kastanienallee der vorgesehenen Funktion im Rahmen des Radverkehrsnetzes gerecht werden kann.

Frage 15:

An welchen Stellen sind in welchem Umfang Maßnahmen zur Entsiegelung vorgesehen?

Frage 16:

An welchen Stellen sind in welchem Umfang Maßnahmen zur Regenwasserversickerung durch Mulden, Rigolen u.ä. vorgesehen?

Frage 17:

An welchen Stellen sind in welchem Umfang Maßnahmen für Baumfällungen, Ersatzpflanzungen oder Neupflanzungen von Straßenbäumen vorgesehen?

Frage 18:

An welchen Stellen sind in welchem Umfang Maßnahmen für die Beseitigung oder Neupflanzung von Sträuchern vorgesehen?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 15 bis 18 gemeinsam beantwortet: Antwort zu 15, 16, 17 und 18:

Die Planungen zum Ersatzneubau der Kastanienallee liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Pankow.

Die aktuellen Unterlagen des Ausführungsentwurfs (Stand 09/ 2022) für den ersten 1. TA des zweiten Bauabschnittes für den Ersatzneubau der Kastanienallee sind auf der Internetseite des Bezirksamtes einsehbar.

Aus den Unterlagen sind die geplanten Maßnahmen zur Entsiegelung von bestehenden befestigten Flächen, zur Regenwasserversickerung, Baumfällungen und Baumneupflanzungen im Rahmen des Ersatzneubaus der Kastanienallee im o.g. Abschnitt erkennbar.

Konkrete quantitative Angaben zu den genannten Maßnahmen sowie zum Umfang von Ersatzpflanzungen liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.

Frage 19:

Inwiefern birgt der zweite Bauabschnitt der Kastanienallee Gefahren für Verkehrsteilnehme-rinnen und – teilnehmer?

Antwort zu 19:

Die Querschnittslösung des Arbeitsstandes 2019 entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen für Rad- und Fußverkehr.

Es besteht ein verkehrsplanerischer Zielkonflikt aus der Überlagerung verschiedener Funktionen für die Kastanienallee (übergeordnetes Straßennetz Stufe III / Radvorrangnetz / Fußwege) und der geringen zur Verfügung stehenden Straßenraumbreite.

Hauptaugenmerk für die Lösungsfindung ist vorrangig die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Frage 20:

Welche Aufteilung der Verkehrsflächen ist auf den einzelnen Abschnitten der Kastanienallee geplant? (Bitte Breite der jeweiligen Verkehrsflächen für unterschiedliche Verkehrsträger auf den unterschiedlichen Abschnitten angeben gemäß des aktuellen Planungs-stands)

Frage 21:

An welchen Stellen weicht der geplante Radweg auf der Kastanienallee von den Soll-Vorgaben des Mobilitätsgesetzes ab und wie werden die Abweichungen im Einzelnen begründet?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 20 und 21 gemeinsam beantwortet: Antwort zu 20 und 21:

Die aktuellen Unterlagen des Ausführungsentwurfs für den Ersatzneubau der Kastanienallee sind für den ersten Teilabschnitt (Stand 09/ 2022) und für den zweiten Teilabschnitt (Stand 03/ 2019) auf der Internetseite des Bezirksamtes einsehbar.

Aus den Unterlagen sind die die Angaben zur Querschnittsaufteilung für die einzelnen

Abschnitte und die Zuordnung zu den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden entsprechend dem Bearbeitungsstand zu entnehmen.

Die Planungen entsprechen in großen Teilen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen für Rad- und Fußverkehr. Ursache dafür ist die wesentlich geringere zur Verfügung stehende Straßenraumbreite in diesem Teilabschnitt der Kastanienallee.

Daher laufen zurzeit Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt und der SenUMVK, um unter Abwägung aller Betroffenheiten eine gangbare Lösung zu erarbeiten.

Frage 22:

Hat der Senat Kenntnis von Rückmeldungen von Anwohnerinnen, Anwohnern oder Nutzerinnen und Nutzern der Kastanienallee zur aktuellen Planung?

a.            Wie groß ist das Radverkehrsaufkommen in dem betroffenen Abschnitt der Kastanienallee aktuell? b.  Ist in dem betroffenen Abschnitt im Moment nach Einschätzung des Senats ein sicherer Radverkehr

möglich?

  • Inwieweit kann der Umbau der Kastanienallee der Zunahme des Radverkehrs dienen?
  • Liegen dem Senat Prognosen für das Radverkehrsaufkommen für die Zeit nach dem Umbau der Kastanienallee vor und wenn ja, wie lauten die wesentlichen Parameter?

Frage 23:

Welche Einwendungen zu den aktuellen Planungen des zweiten Bauabschnitts der Kastanienallee sind dem Senat bekannt und wie bewertet der Senat diese Einwendungen?

Antwort zu 22 und 23:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 22 und 23 zusammen beantwortet: Die Planung des Ersatzneubaus der Kastanienallee, einschließlich der Durchführung von

Öffentlichkeitsveranstaltungen und/ oder der Veröffentlichung von Unterlagen der aktuellen Planungsstände, liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Pankow.

Rückmeldungen / Einwendungen dazu erfolgen dem entsprechend an das Bezirksamt, in dessen Zuständigkeit auch deren Auswertung und Beantwortung liegt.

Der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz liegen Bürgeranfragen zur aktuellen Planung des Ersatzneubaus vor.

Diese betrafen bisher überwiegend Fragen der Querschnittsgestaltung, der Lärmbelastung, der Geschwindigkeitsbegrenzung, Möglichkeiten zur Reduzierung des schweren Lkw-Verkehrs in der Kastanienallee sowie zu Möglichkeiten der Verhinderung von Umfahrungsverkehren durch das Nebennetz aufgrund der aktuellen Nutzungseinschränkungen in der Kastanienallee.

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 22 a – 22 d zusammen beantwortet:

Das Radverkehrsaufkommen beträgt laut der letzten vorliegenden Verkehrszählung für den Abschnitt im Knotenpunkt Kastanienallee / Schönhauser Straße vom 18.10.2018 insgesamt 137 Radfahrende innerhalb 12h.

Die Verkehrssicherheit für Radfahrende ist aufgrund der aktuellen Querschnittsgestaltung in und dem schlechten Fahrbahnzustand nur eingeschränkt gegeben, was erfahrungsgemäß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Grund für das bisher niedrige Radverkehrsaufkommen ist. Zur zukünftig besseren Gewährleistung der Verkehrssicherheit sehen die Planungen für den Ersatzneubau der Kastanienallee den Bau von Radverkehrsanlagen vor.

In der Folge des Umbaus der Kastanienallee wird von einem Anstieg des Radverkehrsaufkommens ausgegangen, da erfahrungsgemäß der Radverkehr in Hauptverkehrsstraßen zunimmt, wenn dort Radverkehrsanlagen neu angelegt werden. Neben der Verbesserung der objektiven Sicherheit bringt die Schaffung von

Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen insbesondere eine Verbesserung der subjektiven Sicherheit für den Radverkehr mit sich, die üblicherweise ebenfalls eine Zunahme des Radverkehrs zur Folge hat.

Frage 24:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 24: Keine.

Berlin, den 01.02.2023 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de