Straßenverkehr: Wer blockiert den Weiterbau der A100?, aus Senat

24.01.2023

Frage 1:
Wie weit ist die Umsetzung des Inbetriebnahmekonzeptes für den 16. #Bauabschnitt der #A100 (Vgl. Drucksache 19/13685)?
a. Was genau soll mit dem #Inbetriebnahmekonzept geregelt werden?
b. Wie verteilen sich die #Zuständigkeiten von Bund und Land Berlin für den Anschluss des 16. Bauabschnitts an den städtischen Verkehr und die #Verteilung der Verkehrsmengen in die nachgeordneten Straßen, bspw.
Anschluss #B96, #Elsenbrücke, #Markgrafendamm?
c. Welche baulichen und nicht-baulichen #Verkehrsmaßnahmen sind nach Einschätzung des Senats im Umfeld der Anschlussstelle des 16. Bauabschnitts erforderlich?
d. Welche baulichen und nicht-baulichen Verkehrsmaßnahmen sind nach Kenntnis des Senats im Umfeld der Anschlussstelle des 16. Bauabschnitts für wann geplant?
e. Welche baulichen und nicht-baulichen Verkehrsmaßnahmen sind seitens des Senats im Umfeld der Anschlussstelle des 16. Bauabschnitts für wann geplant?
f. Haben bereits Gespräche zwischen der #Autobahn GmbH, der Verkehrsbehörde und der #Polizei des Bundeslandes Berlin stattgefunden?
g. Falls nein, warum nicht?
h. Falls ja, wann ist mit der Fertigstellung des Inbetriebnahmekonzeptes zu rechnen?


Antwort zu 1a bis 1h:
Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1a bis 1h gemeinsam beantwortet.
Seit dem 01.01.2021 verwaltet der Bund die Bundesautobahnen im Land Berlin. Hierzu zählt
der Neubau der A 100, als Maßnahme des Bundesverkehrswegeplans 2030.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Klarstellend ist zu unterscheiden zwischen dem Inbetriebnahmekonzept für die
Bundesautobahn (A 100, 16. BA) und einem bzw. mehreren dem Land Berlin obliegenden
Verkehrskonzept(en) für nachgeordnete (städtische) Straßen im Umfeld der A 100.
Das Inbetriebnahmekonzept des Bundes für den 16. BA beinhaltet die Prüfung der
Funktionsfähigkeit für die technischen Anlagen im Neubauabschnitt. Dazu zählen im
Wesentlichen die Verkehrstechnik, die Tunnelsteuerung sowie die Kopplung der
Lichtsignalanlagen an den Anschlussstellen. Verkehrliche Untersuchungen für den 16. BA
wurden im Rahmen der Planfeststellung gewürdigt und entschieden. Für den Anschluss des

  1. BA an das Stadtstraßennetz verantwortet der Bund als Vorhabenträger demnach die
    bauliche Umgestaltung der Anschlussstellen sowie die Anpassung von Lichtsignalanlagen im
    Bereich der AS Treptower Park in Abstimmung mit der zuständigen Landesverkehrsbehörde
    gem. gültigem Planfeststellungsbeschluss. Technische Abstimmungen haben hierzu mit dem
    Land Berlin stattgefunden. Die Anpassung der Lichtsignalanlagen an den Anschlussstellen
    wurde einvernehmlich abgestimmt und die zugehörige Planung liegt vor. Die Beteiligung der
    Berliner Polizei liegt im Zuständigkeitsbereich der Berliner Verkehrsbehörde. Ziel der Autobahn
    GmbH ist, das Inbetriebnahmekonzept für die A 100, 16. BA im IV. Quartal 2023, d.h.
    rechtzeitig vor Verkehrsfreigabe, fertigzustellen. Die bekannte Zusage des Bundes – über das
    ihm obliegende Inbetriebnahmekonzept für die A 100 hinaus – auch an potenziellen
    konzeptionellen Überlegungen des Landes Berlin für das nachgeordnete städtische
    Straßennetz mitzuwirken, gilt unverändert.“
    Das Land Berlin befindet sich im regen Austausch mit der Autobahn GmbH des Bundes und
    wartet derzeit die ersten Ergebnisse des Inbetriebnahmekonzeptes des Bundes ab, die bisher
    nicht vorliegen, um daran anknüpfend weitere, erforderliche Schritte zu eruieren und
    einzuleiten, die für das nachgeordnete Netz erforderlich sein werden. Inwiefern bauliche oder
    nicht-bauliche Verkehrsmaßnahmen im Umfeld des 16. Bauabschnitts erforderlich sein werden,
    hängt von den Ergebnissen des Inbetriebnahmekonzeptes des Bundes ab.
    Im Zuge der Planung und Anordnung von Verkehrsmaßnahmen wird die Polizei Berlin im Wege
    des Anhörungsverfahrens grundsätzlich beteiligt.
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    Frage 2:
    Gibt es über das Inbetriebnahmekonzept hinaus weitere Verkehrsmaßnahmen, zum Beispiel zum nachgeordneten
    Straßennetz, die für die Fertigstellung des 16. Bauabschnitts der A100 relevant sind?
    a. Welche baulichen und nicht-baulichen Maßnahmen hält der Senat für zweckmäßig und geboten?
    b. In wessen Zuständigkeit liegen diese Maßnahmen jeweils?
    c. Für wann ist die Umsetzung jeweils geplant?
    d. Sollten noch keine baulichen oder nicht-baulichen Verkehrsmaßnahmen in der Zuständigkeit des Senats
    geplant sein: Wann beginnt der Senat mit einer Untersuchung zu erforderlichen Maßnahmen sowie mit der
    Planung der Umsetzung?
    e. Sieht der Senat weiteren Regelungsbedarf für das nachgeordnete Straßennetz?
    Antwort zu 2:
    Dem Senat liegt das Inbetriebnahmekonzept des Bundes noch nicht vor. Die weiteren
    Verkehrskonzepte- und Maßnahmen hängen vom Inbetriebsnahmekonzept ab. Weiterführend
    wird auf die Antwort zu den Fragen 1a bis 1h verwiesen.
    Frage 3:
    Kann der Senat seinen Zeitplan mit Blick auf die Eröffnung des 16. Bauabschnitts der A100 in 2024 einhalten und
    auf welche Kosten schätzt der Senat inzwischen die in seiner Zuständigkeit geplanten baulichen und nichtbaulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verkehrserschließung des 16. Bauabschnitts der A100?
    Antwort zu 3:
    Das Land Berlin befindet sich im regen Austausch mit der Autobahn GmbH des Bundes und
    wartet derzeit die ersten Ergebnisse des Inbetriebnahmekonzeptes des Bundes ab, die bisher
    nicht vorliegen, um daran anknüpfend weitere, erforderliche Schritte zu eruieren und
    einzuleiten, die für das nachgeordnete Netz erforderlich sein werden.
    Eine Feinplanung des Zeit- und Kostenplans kann erst im Anschluss an die ersten Ergebnisse
    des Inbetriebnahmekonzeptes des Bundes erfolgen.
    Frage 4:
    Wie weit sind die vom Senat angekündigten Pläne, den Flächennutzungsplan für das Land Berlin zu ändern, um
    das Bauvorhaben für den 17. Bauabschnitt der A100 zu verunmöglichen?
    a. Welche konkreten Verfahrensschritte wurden bereits eingeleitet und für wann ist der Abschluss vorgesehen?
    b. Welche konkreten Verfahrensschritte stehen als nächstes für wann an?
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    Antwort zu 4:
    Die Prüfung einer Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) befindet sich in der politischen
    Klärung. Zuständig wäre die SenSBW.
    Frage 5:
    Gibt es bereits Ideen beim Senat, was aus den beplanten Flächen werden soll, sofern die Verlängerung der A100
    um den 17. Bauabschnitt nicht erfolgt?
    a. Wenn ja, wie sehen die Ideen aus?
    b. Wer ist bislang in die Ideenphase eingebunden worden?
    c. Wurden die Pläne bereits mit dem Bund besprochen?
    Antwort zu 5:
    Nein. Die Flächenbedarfe im Land Berlin sind allerdings generell groß. Flächen werden
    generell benötigt unter anderem für Wohnungsbau, Grünflächen, Entsiegelung und soziale
    Infrastruktur.
    Frage 6:
    Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
    relevant sind?
    Antwort zu 6:
    Keine.
    Berlin, den 23.01.2023
    In Vertretung
    Dr. Meike Niedbal
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de