Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung in Treptow-Köpenick II – Gaslaternenaustausch, LEDLeuchten-Installation, Wartung und Fördermöglichkeiten, aus Senat

12.01.2023

Frage 1:
Mit welchen regulären und welchen zusätzlichen finanziellen und personellen Mitteln intensiviert der Senat im Hinblick auf die globale #Energiesituation seine Bemühungen bei der Umstellung von #Gaslaternen auf #energiesparende #LED-Leuchten in Berlin?
Antwort zu 1:
Die im Doppelhaushalt 2022/2023 im Kapitel 0740 Titel 720 14 Neubau von elektrischen #Straßenbeleuchtungsanlagen für die #Umrüstung der Gasleuchten eingestellten Mittel stehen unverändert zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Land #Fördermittel beantragt und diese wurden letztmalig bis 2023 bewilligt. Bei #Förderprojekten tragen das Land Berlin und der
Fördermittelgeber 50 Prozent der Kosten. Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 ist über zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zu entscheiden.

Frage 2:
Mit welchen Prioritäten wird hier vorgegangen, welche Rolle kommt hierbei den Außenbezirken zu?
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Antwort zu 2:
Alle Bezirke, in denen Gasleuchten betrieben werden, sind in den #Gasumrüstungsprojekten
vertreten. Anhand des Zustands und Größe der Anlagen (Gebiete oder Straßenzüge haben
Vorrang vor Einzelstandorten) wird über die Priorität der Umrüstungsmaßnahme entschieden.
Frage 3:
Welche Fördermöglichkeiten, Ansprech- und Beratungsstellen gibt es für die private und öffentliche Umstellung im
Kontext Energiegewinnung und Beleuchtung?
Antwort zu 3:
Die Fördermöglichkeiten des Bundesumweltministeriums und des Berliner Programmes für
Nachhaltige Entwicklung (#BENE) wurden in der Vergangenheit für die Umrüstung der öffentlichen
Straßenbeleuchtung genutzt.
Frage 4:
Wie viele Gaslaternen gibt es aktuell noch in #Treptow-Köpenick? Bitte um Angabe nach Ortsteilen!
Frage 6:
Wie viele der Gaslaternen in Treptow-Köpenick stehen unter #Denkmalschutz und was ergibt sich konkret daraus?
Bitte um Angabe nach Ortsteilen!
Frage 8:
Wie viele Gasleuchten in Treptow-Köpenick sollen noch durch energiesparende LED-Leuchten ersetzt werden und
bis wann erfolgt diese #Umrüstung?
Antwort zu 4, 6 und 8:
Im Bezirk gibt es noch 438 Gasleuchten, davon 26 im Ortsteil #Alt-Treptow, 228 in #Köpenick und
184 in #Schmöckwitz.
Von diesen 438 Gasleuchten sind 162 im Ortsteil Köpenick gasbetrieben zu erhalten. Die
verbleibenden 276 Gasleuchten werden in Abhängigkeit verfügbarer Ressourcen mittelfristig
umgerüstet.
Frage 5:
Wie viele der Gaslaternen zu 4. sind entweder als „#Dauerbrenner“ oder ohne #Leuchtfunktion dauerhaft defekt?
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Antwort zu 5:
Derzeit sind sieben Leuchten #defekt, keine ist im Dauerbetrieb.
Frage 7:
Wie viele ehemalige Gasleuchten in Treptow-Köpenick wurden bereits durch energiesparende LED-Leuchten
ersetzt?
Antwort zu 7:
44 Gasleuchten wurden im Bezirk umgerüstet, 60 LED-Leuchten sind im Zuge der Maßnahmen
entstanden.
Frage 9:
Wie viele Straßenlaternen (alle Varianten) sind in Treptow-Köpenick gegenwärtig defekt? Mit welchem konkreten
Zeitplan werden diese wieder instandgesetzt und wohin wendet man sich, wenn die angegebenen sieben Tage teils
Wochen oder Monate überschritten werden?
Antwort zu 9:
Derzeit sind im Bezirk insgesamt 208 Leuchten nicht im Regelbetrieb. Die Dauer der
Störungsbeseitigung erfolgt insbesondere auch in Abhängigkeit von den Lieferfristen der
Leuchten- und Masthersteller und der Fehlerbeseitigung durch die Netzbetreiber Strom und Gas.
Alle Hinweise können telefonisch der Hotline unter 0800 110 2010, per Mail an
berlinlicht@stromnetz-berlin.de oder per App unter Stoerung24.de übermittelt werden.
Frage 10:
An welchen Stellen in Treptow-Köpenick sieht der Senat Verbesserungsbedarf bei der Straßenbeleuchtung und mit
welchem konkreten Zeitplan sollen hier Maßnahmen erfolgen? Bitte um Angabe nach Ortsteilen!
Antwort zu 10:
Die Beleuchtungsanlagen sind entsprechend der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden
Vorgaben zu planen. Seit 2011 erfolgen die Planungen nach dem Lichtkonzept von Berlin, siehe
Link:
https://www.berlin.de/sen/bauen/baukultur/regelwerke-stadtgestaltung/.
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Es ist davon auszugehen, dass insbesondere in Wohngebieten mit Bestandsbeleuchtung von vor
1990 (z.B. Betonmaste, Freileitungsanlagen) Handlungsbedarf besteht. Betroffen sind alle
Ortsteile Berlins. Bauvorhaben werden nach verfügbaren Kapazitäten initiiert.

Berlin, den 11.01.2023
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de