Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn: Verkehrschaos in Treptow III: Baumschulenweg, aus Senat

10.01.2023

Frage 1:
Wurden für Maßnahmen in #Baumschulenweg durch den #Bezirk Treptow-Köpenick im Jahr 2022 Mittel aus den Haushaltstiteln 52131 (Maßnahmen zur #Stadtverschönerung) sowie 54010 lfd. Nrn. 1 bis 4 in Kapitel 2707
abgerufen bzw. verausgabt? Wurde vom Bezirk Bedarf für das Jahr 2023 angemeldet? Falls ja: Wofür genau und in welcher Höhe jeweils?
Antwort zu 1:
Dem Senat sind keine konkreten Maßnahmen in Baumschulenweg bekannt, die im Haushaltsjahr 2022 aus Kapitel 2707, Titel 52131 „Maßnahmen für die Stadtverschönerung“ finanziert wurden. Für das Haushaltsjahr 2023 hat der Bezirk Treptow-Köpenick insgesamt einen Bedarf in Höhe von 2.005.000,00 € gemeldet (Stand 08/2022): Beschaffung und Einbau von Baumpollern
(Baumschutz) 100.000,00 €, Fräsen von Stubben als Vorbereitung für Neupflanzungen bzw. Vergrößerungen von Baumscheiben bei Neuanlagen 200.000,00 €, Jungbaumschnitt 200.000,00 €, Baumanstriche 100.000,00 €,

Bewässerung 300.000,00 €, Beseitigung von Stock und Stammausschlägen 170.000,00 €, Bänke in Grünanlagen und Stadtplätzen 50.000,00 €, Tiefbau 585.000,00 €, Baumpflanzungen 300.000,00 €.
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die aktuelle #Verkehrssituation in Baumschulenweg und mit welchen Entwicklungen ist in
den kommenden 5 Jahren zu rechnen? Geht der Senat von einer Zunahme des Individualverkehrs aus und wenn
ja, aus welchen Gründen?
Antwort zu 2:
Der Straßenzug #Späthstraße#Baumschulenstraße zwischen der Bundesautobahn #A113
Anschlussstelle Späthstraße (im Westen) und der #B96a #Köpenicker Landstraße (im Osten)
gehört als übergeordnete Straßenverbindung zum übergeordneten #Straßennetz des Landes
Berlins, d.h. die dortige Verkehrssituation steht im räumlichen Kontext von Entwicklungen und
Maßnahmen nicht nur in Baumschulenweg.
Die heute bereits angespannte Verkehrssituation in Baumschulenweg ist dem Senat bekannt
und wurde deshalb zum Inhalt verschiedener Planwerke (z.B. Lärmminderungsplanung,
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr – Maßnahmenkatalog).
Die zukünftige Verkehrsbelastung in Baumschulenweg ist wesentlich abhängig von der
geplanten Gebietsentwicklung im Wirkungsbereich des Straßenzuges Späthstraße –
Baumschulenstraße und dem Verkehrserfolg flankierender Planungen/Maßnahmen im Bereich
des Umweltverbundes.
Frage 3:
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (#ISEK) für das Fördergebiet Baumschulenstraße – Köpenicker
Landstraße benennt hinsichtlich des Straßenverkehrs für Baumschulenweg große Probleme, insbesondere für die
Aufenthalts- und Lebensqualität für das Ortsteilzentrum Baumschulenstraße. Welche Maßnahmen wurden in
Baumschulenweg entsprechend des Konzepts bereits vorgenommen und wann? Welche Verbesserungen konnten
dadurch erreicht werden?
Antwort zu 3:
Das Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet
Baumschulenstraße – Köpenicker Landstraße wurde durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick
erstellt. Senatsseitig liegen hierzu keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
3
Frage 4:
Welche Maßnahme plant der Senat für den #Busverkehr in der Baumschulenstraße? Bitte auflisten.
Frage 5:
Ist eine #Taktverdichtung der Buslinien #165, #166, #170, #265, #365, #N65 und #N70 geplant?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Der Senat hat in den letzten Jahren bereits Taktverdichtungen bei der BVG beauftragt und
umsetzen lassen. Damit wurden in Baumschulenweg insbesondere die Linien 165 und 365
verdichtet. In Umsetzung der Vorgaben des Nahverkehrsplans plant der Senat weitere
Taktverdichtungen beim Busverkehr in Baumschulenweg, wobei konkrete Linien und
Umsetzungszeitpunkte sich noch in Abstimmung mit der BVG befinden. Es wird hierzu auch auf
die Ausführungen in Kapitel V.1.1.3 des Nahverkehrsplans verwiesen.
Frage 6:
Wann wird der Senat eine Neubewertung des #Straßenverkehrslärms entlang der Baumschulenstraße vornehmen
und dort Maßnahmen zur Einhaltung der durch die World Health Organization (WHO) empfohlenen #Lärmpegel
treffen?
Antwort zu 6:
Die Lärmaktionsplanung nach BImSchG § 47 d bewertet die #Lärmbelastung von
Hauptlärmquellen und entwickelt Maßnahmen, wo dies erforderlich und möglich ist. Die
Lärmaktionsplanung wird im Fünfjahresturnus fortgeschrieben. Die nächste Fortschreibung ist
für Juli 2024 geplant. Ob und wie dabei die WHO-Empfehlungen berücksichtigt werden
können, ist derzeit offen. Ziel aller Bemühungen des Senats ist es, die Lärmbelastung der
Bevölkerung durch Verkehrslärm auf ein akzeptables Maß zu beschränken. Daher gibt der
aktuell gültige Lärmaktionsplan 2019-2023 vor, ein Tempo-30-Konzept zu erarbeiten. Anlass
ist die anhaltend hohe Lärmbelastung der Bevölkerung an Hauptverkehrsstraßen. Trotz großer
Anstrengungen des Berliner Senats in der Vergangenheit (siehe dazu
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermaktionsplan-berlin-2019-2023/ ) und
Nutzung aller zur Verfügung stehenden #Lärmminderungsmaßnahmen (siehe ebenda) konnte
bisher die Lärmbelastung in der Stadt nicht in ausreichendem Maße reduziert werden. In dem
Tempo-30-Konzept werden die Straßen des übergeordneten Verkehrsnetzes untersucht, so
auch die im Gebiet Baumschulenweg. Ergebnisse werden für 2023 erwartet.
4
Frage 7:
Das ISEK beinhaltet, dass für die Baumschulenstraße und das nähere Umfeld ein Verkehrskonzept erarbeitet wird
(S. 96). Wann wird dieses Verkehrskonzept fertiggestellt sein? Wird das Verkehrskonzept sich nur auf die
Baumschulenstraße beziehen, oder auch den gesamten Blick auf die zusammenhängende Verkehrsproblematik im
ganzen Bezirk Treptow-Köpenick (u.a. Abschluss des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn (BAB) 100,
#Spreepark, #Späthsfelde, Bauprojekte #Adlershof, Wohnungsbau #Wendenschloss, Entwicklungsgebiet #Güterbahnhof
Köpenick) werfen und eine Gesamtstrategie entwickeln, um eine weitere Zunahme des Verkehrs zu verhindern?
Antwort zu 7:
Im Rahmen des ISEK wurde Ende 2020 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die
eingegangenen Vorschläge und Hinweise werden ausgewertet um ein Verkehrskonzept für
diesen Raum zu entwickeln und mit den Beteiligten in Berlin abzustimmen.
Frage 8:
Wie wird das Entwicklungsgebiet Späthsfelde verkehrlich erschlossen?
Antwort zu 8:
Für das Entwicklungsgebiet Späthsfelde ist eine Untersuchung in Vorbereitung, die neben der
städtebaulichen Entwicklung auch die Frage der verkehrlichen Erschließung klären soll.
Frage 9:
Welche Auswirkungen sieht der Senat durch die Eröffnung des Spreeparks auf die Baumschulenstraße, Köpenicker
Landstraße und Späthstraße als Zubringer zur Anschlussstelle Späthstraße an die #BAB113?
Antwort zu 9:
Für eine Beurteilung bedarf es zunächst weiterführender Analysen.
Frage 10:
Wie ist der Stand für die Planung bzw. das Trassenfindungsverfahren und den Bau der #Straßenbahnstrecke
Schöneweide – Potsdamer Platz durch Baumschulenweg? Welcher Zeitplan ist vorgesehen?
Antwort zu 10:
Der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 sieht die
Inbetriebnahme der Strecke als vordringlichen Bedarf bis 2035 vor. Es ist vorgesehen, die
Grundlagenermittlung im Jahr 2023 aufzunehmen.
5
Frage 11:
Wird die Tram über die #Marggraffbrücke fahren?
Antwort zu 11:
Die Streckenführung der Straßenbahn steht noch nicht fest; die #Trassenfindung ist Bestandteil
der Grundlagenermittlung.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die Situation für #Radfahrende in Baumschulenweg? Welche Maßnahmen zur Verbesserung
sind geplant? Bitte inklusive des Zeitplans der Einrichtung auflisten.
Antwort zu 12:
Die Situation für den #Radverkehr im Gebiet Baumschulenweg ist dadurch geprägt, dass die
meisten Hauptverkehrsstraßen noch gar nicht über Radverkehrsanlagen verfügen und die
vorhandenen Straßenbreiten deren Herstellung oft auch nicht ohne Grunderwerb zulassen.
Zudem entsprechen auch die existierenden #Radverkehrsanlagen in der Regel nicht den nach
dem #Mobilitätsgesetz verlangten Standards. Maßnahmen zur Verbesserung sind zwar in einigen
Straßen geplant, belastbare Zeitpläne für die Umsetzung lassen sich angesichts der
unzureichenden personellen Ausstattung des zuständigen bezirklichen Straßen- und
Grünflächenamts und der meist komplizierten planerischen Voraussetzungen (fehlende
Regenentwässerungen, Flächenmangel, hohe Verkehrsbelastungen insbesondere im Falle der
Köpenicker Landstraße und der Späthstraße) allerdings noch nicht angeben.
Vorplanungen in einem frühen Planungsstadium oder Straßenquerschnittdiskussionen für
mögliche Projekte zur Anlage von Radverkehrsanlagen gibt es nach Kenntnisstand der
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz für die Kiefholzstraße
und die Köpenicker Landstraße.

Berlin, 06.01.2023
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de