zu Fuß mobil + Radverkehr: Spreeufer für alle: Provisorischer Spreeuferweg, aus Senat

Frage 1:
Wie ist der Stand der #Bauarbeiten des sogenannten Spreeuferwegs von #Jannowitzbrücke bis #Schillingbrücke und wann sind diese abgeschlossen?
Antwort zu 1:
Zwischen der Schillingbrücke und dem #Wilhelmine-Gemberg-Weg haben im November die bauvorbereitenden Maßnahmen für das sogenannte #Provisorium #Spreeuferweg begonnen. In den Wintermonaten folgen Baumpflege- und Fällarbeiten. Die Garten- und #Landschaftsbaumaßnahmen werden nach der Vorlage der #Ausschreibungsergebnisse voraussichtlich im
März/April starten und bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Der 2. Bauabschnitt vom Wilhelmine-Gemberg-Weg bis zur #Michaelbrücke ist noch bis Ende 2024 durch die #Baustelleneinrichtung für das Vorhaben „#Elements“ blockiert. Dann kann auch dieser Teil realisiert werden. Der Abschnitt zwischen Michaelbrücke und Jannowitzbrücke soll folgen. Die konkrete Planung für diesen Bereich ist noch nicht erarbeitet.

Frage 2:
Liegt ein Nutzungsvertrag für das soziokulturelle Projekt „Teepeeland e.V.“ vor und wie viele Jahre ist deren
Nutzungszeit gewährleistet?
Antwort zu 2:
Es gibt eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Stattbau GmbH, die für den „Holzuferblock“
treuhänderisch die Bauherrenfunktion übernommen hat, und Teepeeland e. V. die eine Nutzung
bis Ende des Jahres 2026 vorsieht.
Frage 3:
Wann gibt es einen #Wettbewerb zur dauerhaften #Umgestaltung des Spreeuferwegs und welcher Zeitplan ist für die
vollständige Erschließung avisiert?
Antwort zu 3:
Es gibt Überlegungen, einen Wettbewerb durchzuführen, der die Gestaltung des Uferbereiches
zwischen Jannowitz- und Schillingbrücke nach Erneuerung der #Uferstützwände durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (ca. ab 2030) zum Inhalt
hat. Diese Verfahrensweise ist bisher nicht mit allen Entscheidungsebenen abgestimmt. Es wird
eine öffentliche #Nutzbarkeit (für zu #Fuß Gehende und #Radfahrende) durch die Herstellung von
Provisorien vor der endgültigen Herstellung des Uferbereichs angestrebt.
Frage 4:
Sind alle Fragen zu den Eigentumsverhältnissen für einen frei zugänglichen Spreeuferweg bereits geklärt?
Antwort zu 4:
Es sind noch 3 Teilgrundstücke zur Umsetzung des Uferweges gemäß B-Plan I-81 und
B-Planentwurf I-32aa zu erwerben.

Berlin, den 21.12.2022
In Vertretung
Dr. Silke Karcher
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de