Seilbahn: Wo plant Berlin neue Seilbahnen?, aus Senat

25.11.2022

Frage 1:
Wann erfolgte die Ausschreibung für die im #Koalitionsvertrag angekündigte #Potentialstudie, mit der geprüft werden soll, ob weitere #Seilbahnen in Berlin eine sinnvolle Ergänzung für den #ÖPNV darstellen?
Frage 2:
Wer hat den Zuschlag für die Erstellung der Potentialstudie erhalten?
Frage 3:
Welche Fragen, Themenkomplexe und Ziele sollen im Einzelnen mit der Studie beantwortet und geprüft werden?
(bitte hilfsweise den Ausschreibungstext beifügen)
Frage 4:
Welche weiteren Institutionen sind ggf. in die Erstellung der Studie eingebunden und warum?

Antwort zu 1 bis 4:
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Untersuchung ist nach Verabschiedung des aktuellen Doppelhaushalts 2022/2023 noch nicht ausgeschrieben oder vergeben worden. Aktuell liegen die Prioritäten auf der #Fortschreibung des #Nahverkehrsplans 2019-2023 für die Jahre 2024-2028.
Frage 5:
Aus welchem Titel im Haushalt wird die Potentialstudie finanziert?
Antwort zu 5:
Grundsätzliche Aspekte zur Entscheidungsvorbereitung werden entweder über Kapitel 0730 Titel 54010 oder wenn es sich um die Vorbereitung von Sachverhalten des Schienenverkehrs handelt über Kapitel 0730 Titel 54220 finanziert.
Frage 6:
Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Potentialstudie?
Antwort zu 6:
Entfällt.
Frage 7:
Wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie zu rechnen?
Antwort zu 7:
Entfällt.
Frage 8:
Welche weiteren Schritte plant der Senat nach der Veröffentlichung der Studie, um den Ausbau von Seilbahnen in
Berlin voranzutreiben?
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Antwort zu 8:
Der Senat begleitet das Thema Seilbahnen über die Bundesaktivitäten. Das Bundesministerium
für Digitales und Verkehr (BMDV) wird noch in diesem Monat die Ergebnisse der vor zwei
Jahren begonnenen Studie über die „stadt- und verkehrsplanerische Integration urbaner
#Seilbahnprojekte“ in Form des Leitfadens „Urbane Seilbahnen im öffentlichen #Nahverkehr
veröffentlichen. In Abhängigkeit von den dortigen Erkenntnissen wird über das weitere
Vorgehen entschieden.
Frage 9:
Wie weit sind die Pläne des Senats, die Seilbahn an den #Gärten der Welt in den #ÖPNV zu integrieren?
a. Ist eine Integration der #Seilbahn in den ÖPNV in dieser Legislaturperiode überhaupt realisierbar,
wenn laut Drucksache 19/10927 zunächst eine Prüfung und Aktualisierung des Nahverkehrsplans
2024-2028 erforderlich ist?
b. Falls nein, welchen Zeitplan verfolgt der Senat?
c. Mit welchen Kosten rechnet der Senat in 2023 und den darauf folgenden Jahren für die
Integration der Seilbahn in den ÖPNV?
Antwort zu 9:
Wie in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 19/10927 dargestellt, wäre zunächst eine
Integration in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Zuge der Neuerstellung des
Nahverkehrsplans 2024-2028 zu prüfen. Davon unabhängig sind jedoch engere
Kooperationen zwischen den Verkehrsunternehmen und der Grün Berlin GmbH, wie sie derzeit
bereits erfolgen.
Die Grün Berlin GmbH hat darüber hinaus hierzu mitgeteilt:
„Die landeseigene Grün Berlin hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates und nach Freigabe der
erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen durch die Senatsverwaltung für Finanzen am
27.10.2022 den Vertrag zum Betrieb der Seilbahn mit der Leitner Seilbahn Berlin GmbH
verlängert. Der Vertrag beginnt am 01.01.2023 und endet frühestens zum 31.12.2033. Der
Betrieb der Seilbahn als nachhaltiges und attraktives Verkehrsmittel und direkte Anbindung an
den öffentlichen Personennahverkehr zur Erschließung der Gärten der Welt, des Kienbergparks
und des umliegenden Wuhletals ist somit für mindestens 10 Jahre gesichert. Die erforderlichen
Mittel sind im Landeshaushalt durch Verpflichtungsermächtigungen in Titel 0750, Titel 682 03,
Unterkonto 201 abgesichert.
Eine Übernahme der Seilbahn durch die Berliner Verkehrsbetrieb (BVG) wurde durch die BVG
nicht befürwortet. Auch die BVG müsste – ebenso wie die Grün Berlin – den technischen Betrieb
an die Leitner Seilbahn Berlin GmbH beauftragen. Eine Kostenersparnis für den Landeshaushalt
wäre somit nicht gegeben.
Ein Betrieb aus Eigenregie der BVG ist genehmigungsrechtlich sowie nach Abstimmung der
Grün Berlin mit der BVG technisch und personell durch die BVG nicht zu gewährleisten.
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Die BVG und die Grün Berlin haben sich bereits im Juli 2022 verständigt, mögliche
Kooperationsformate zu prüfen und umzusetzen.
Derzeit wird folgendes geprüft: Integration in die Fahrplanauskunft und Ticketvertrieb von VBB
und BVG, Integration Seilbahn in BVG-Netzpläne und ein Sonderangebot für BVGAbonnent*
innen ähnlich zur bestehenden Kooperation mit der S-Bahn Berlin.“
Parallel prüft der Senat, ob das Ziel einer für die Fahrgäste nahtlosen Nutzung von Seilbahn
und bisherigem ÖPNV-Angebot auch auf alternativen Wegen erreicht werden kann.
Frage 10:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
relevant sind?
Antwort zu 10:
Entfällt.

Berlin, den 22.11.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de