Fahrplan + Bus: Fahrplananpassungen für den Busverkehr der BVG, aus Senat

25.11.2022

Frage 1:
Gilt die seit dem 22. August 2022 laufende #Fahrplananpassung für über 30 #Buslinien der BVG noch immer in diesem Umfang oder sind seitdem neue Linien hinzugekommen oder einige Linien wieder in den #Normalbetrieb
zurückgekehrt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die #Angebotsreduzierung konnte noch nicht zurückgenommen werden. Im September, nach Abschluss der Ersatzverkehre bei der S-Bahn auf der S25/26, wurde die Linie 186 und im Oktober am Wochenende die Linie 100 reduziert.“

Frage 2:
Wie viel Prozent der betroffenen Buslinien verkehren in den Außenbezirken?
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Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Aus unserer Sicht verkehren 17 (M44, M45, M76, M82, X7, X33, 112, 130, 154, 172, 186, 188,
191, 237, 271, 283, 372) der 33 Linien und damit rund die Hälfte der angepassten Linien
teilweise in Außenbezirken.
Jedoch stellt sich hierbei die Grundfrage, was als Außenbezirk gilt. Die Schlossstraße in Steglitz
liegt zwar außerhalb des S-Bahnrings, aber ist mitnichten im Außenbereich. Auch stellt die Linie
an sich kein alleiniges Merkmal dar, sondern hier ist es von Bedeutung, in welchem Abschnitt
und zu welcher Tageszeit die Linienleistung angepasst wurde.“
Frage 3:
Teilt der Senat die Ansicht, dass Worte (Angebots- und Taktverdichtungen für eine bessere ÖPNV-Anbindung der
Außenbezirke) und Taten (Kürzungen der Angebote und Takte vorwiegend in den Außenbezirken) in einem klaren
Widerspruch zueinanderstehen?
Antwort zu 3:
Die aktuellen Angebotsanpassungen beruhen nicht auf Abbestellungen seitens des Senats. Der
Senat steht mit der BVG in engem Austausch, damit die Fahrplaneinschränkungen
schnellstmöglich wieder zurückgenommen werden. Auf den betroffenen Buslinien wird derzeit
personalbedingt nach einem Ausnahmefahrplan gefahren, der als Konsequenz der im Laufe
des Sommers zunehmenden Zahl ausfallender Fahrten im Buslinienverkehr der BVG eingeführt
worden ist. Die Betriebsbereiche U-Bahn und Straßenbahn sind vom Personalmangel nicht im
gleichen Ausmaß betroffen, weshalb dort weiterhin nach dem regulären Fahrplan gefahren
wird. Um den – für die Fahrgäste unplanbaren – Fahrtausfällen im Busbereich
entgegenzuwirken, vereinbarten der ÖPNV-Aufgabenträger und die BVG daher, das Angebot
auf ausgewählten Buslinien zu reduzieren.
Bedingt durch die Struktur des Berliner ÖPNV-Netzes stellen die schienengebundenen
Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn) das Rückgrat für die Abwicklung der Verkehre in
die innere Stadt und innerhalb der inneren Stadt dar. Dem Busverkehr kommt vorwiegend in
denjenigen Außenbezirken, die über kein Straßenbahnnetz verfügen, eine große Bedeutung zu.
Infolgedessen kann die subjektive Wahrnehmung entstehen, dass sich der derzeitige
Ausnahmefahrplan dort stärker auswirkt als bspw. in der inneren Stadt. Dies ist aber den
vorstehend geschilderten Rahmenbedingungen geschuldet. Aus diesem Grunde ist die gestellte
Frage zu verneinen.
Frage 4:
Bis wann soll die Fahrplananpassung fortdauern?
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Antwort zu 4:
Grundsätzlich gilt die Fahrplananpassung so lange, bis genügend Fahrpersonal zur Verfügung
steht, um den Regelfahrplan stabil fahren zu können. Um schnellstmöglich wieder die im
Verkehrsvertrag vereinbarte Fahrleistung zu erbringen, setzt die BVG alles daran, den
Krankenstand abzusenken und neues Fahrpersonal, auch durch Recruiting von ausländischen
Fachkräften, zu gewinnen. Darüber hinaus wurde bei der BVG geplanter Ersatzverkehr
ausgeschrieben und an Subunternehmen vergeben, um den Fahrdienst zu entlasten.
Insbesondere das Recruiting wirkt sich jedoch nicht unmittelbar auf den Fahrbetrieb aus, da
durch den Recruitingprozess selbst als auch die anschließende Fahrschulausbildung mehrere
Monate vergehen. Die Fahrschule alleine dauert im Regelfall bis zu sechs Monate.
Der ÖPNV-Aufgabenträger und die BVG stehen hinsichtlich der Rückführung des
Ausnahmefahrplans in den Regelfahrplan in engem Austausch miteinander. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt kann jedoch nur mitgeteilt werden, dass die BVG zugesagt hat, dem
Senat vor dem Jahreswechsel eine zeitliche Perspektive zur Rückführung des
Ausnahmefahrplans in den Regelfahrplan aufzuzeigen.
Frage 5:
Ist eine schrittweise Rückkehr zum Normalbetrieb geplant? Wenn ja, wie sieht diese aus?
Antwort zu 5:
Ja, derzeit werden mögliche Szenarien für eine schrittweise Rückkehr zum Normalfahrplan
entwickelt. Aufgrund des aktuell laufenden Abstimmungsprozesses können hierzu keine Details
mitgeteilt werden.
Frage 6:
Welche Angebotsverbesserungen werden mit dem Inkrafttreten des Winterfahrplans verbunden sein?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Berliner Stadtgebiet wird es zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 einige
Verbesserungen im BVG Liniennetz geben. Diese haben wir nachfolgend aufgeführt:
U9, Taktverdichtung.
Auf der gesamten Linie wird montags bis freitags in der Zeit von ca. 7:00 bis 10:00 Uhr und von
ca. 13:00 bis 19:00 Uhr neu ein 4-Minuten-Takt angeboten (bisher 4⅔-Minuten-Takt) (nicht in
den Sommerferien).
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18, Linienverlängerung.
Die Linie wird von S Springpfuhl über Allee der Kosmonauten, Herzbergstraße, Karl-Lade-
Straße und Landsberger Allee nach Landsberger Allee/Petersburger Str. verlängert. Auf dem
neuen Abschnitt wird montags bis freitags in der Zeit von ca. 6:00 bis 9:30 Uhr und von ca.
13:30 bis 20:00 Uhr ein 10-Minuten-Takt, und montags bis freitags von ca. 9:30 bis 13:30 Uhr
und von ca. 20:00 bis 22:00 Uhr sowie samstags von ca. 10:00 bis 18:00 Uhr ein 20-Minuten-
Takt angeboten.
Zusätzlich wird die Taktreduzierung in den Ferien abgeschafft. Als Kompensation wird auf der
M8 auf dem Streckenabschnitt S Springpfuhl – Landsberger Allee/Petersburger Str. montags
bis freitags in der Zeit von ca. 6:00 bis 10:00 Uhr und von ca. 13:30 bis 20:00 Uhr das Angebot
vom 5-Minuten-Takt auf einen 10-Minuten-Takt reduziert.
106, Taktverdichtung.
Zwischen Lindenhof und S Südkreuz wird samstags in beiden Richtungen in der Zeit von ca.
11:00 bis 19:00 Uhr neu ein 10-Minuten-Takt angeboten (bisher 20-Minuten-Takt).
246, Taktverdichtung.
Zwischen U Alt-Tempelhof und S+U Hermannstr. wird montags bis freitags in beiden
Fahrtrichtungen zwischen ca. 13:00 und 14:00 Uhr neu ein 10-Minuten-Takt angeboten (bisher
20-Minuten-Takt).
197, Betriebszeitenausweitung.
Zwischen S Mehrower Allee und Falkenberg beginnt sonn- und feiertags der Betrieb im 30-
Minuten-Takt bereits um ca. 6:00 Uhr (bisher ca. 7:00 Uhr).
Die Maßnahmen auf den Buslinien 106 und 246 und der U-Bahnlinie 9 betreffen hierbei
speziell auch die in Frage 8 angesprochenen südlichen Berliner Ortsteile.“
Frage 7:
Ist dem Senat und der BVG bewusst, dass in wenigen Wochen das (Vor-)Weihnachtsgeschäft starten wird und
traditionell die Einkaufsstraßen und die dort verkehrenden Buslinien erheblich stärker frequentiert sein werden?
Antwort zu 7:
Senat und BVG ist dies bekannt.
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Frage 8:
Welche Anstrengungen werden BVG und Senat unternehmen, um insbesondere die Fahrplananpassungen bei den
zahlreichen Buslinien an der Steglitzer Schlossstraße (Linien X76, X83, M76, M82, 181 und 283) rechtzeitig zum
Weihnachtsgeschäft zumindest auszusetzen und ausreichend Buskapazitäten auf den Strecken nach Lankwitz,
Marienfelde, Mariendorf und Lichtenrade anzubieten?
Antwort zu 8:
BVG und Senat unternehmen erhebliche Anstrengungen, um den Ausnahmefahrplan
schnellstmöglich wieder zurücknehmen zu können. Hierzu wird auch die Antwort auf Frage 4
verwiesen. Beispielsweise wurde die BVG auf ein vierzehntägiges Reporting über die Situation
im Bereich Omnibus verpflichtet, dass vom Aufgabenträger ausgewertet wird. Auf dieser
Grundlage werden mit der BVG in verschiedenen Gesprächsformaten die notwendigen Schritte
zur Rückführung auf den Normalfahrplan erörtert. Eine vorzeitige Aussetzung der
Fahrplananpassungen ist nicht möglich, weil für den Regelfahrplan nicht genügend
Fahrpersonal zur Verfügung steht.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Fahrplananpassungen auf den Buslinien M76, M82 und 181 betreffen die
‚Berufsverkehrszeiten‘, aber die Linien verkehren weiterhin in einem 10-Minuten-Takt. Beim X83
wird lediglich am Sonntag an beiden Außenästen ein 20-Minuten-Takt gefahren. Für das
‚Weihnachtsgeschäft‘ in der Steglitzer Schlossstraße – und hier ist insbesondere der Samstag zu
nennen – ergeben sich somit kaum Auswirkungen. Lediglich die Zurückziehung des X76 nach
Alt-Mariendorf kann als eine ‚Verschlechterung‘ im Einkaufsverkehr interpretiert werden.“
Frage 9:
In welcher Höhe sind der BVG bislang die Zuschüsse aus dem Landeshaushalt durch diese Angebotsreduzierung
reduziert worden?
Frage 10
Gab es in diesem Jahr weitere Tatbestände, die zu einer Kürzung der Zuschüsse an die BVG geführt haben? Wenn
ja, was waren die Gründe und wie hoch ist der jeweilige Kürzungsbetrag?
Antwort zu 9 und 10:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 zusammen beantwortet:
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Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/13501 dargestellt, erfolgt die
Abrechnung der Leistungen verkehrsvertragsgemäß im Folgejahr 2023, weil erst dann die
Leistungserbringung für das Berichtsjahr 2022 vollständig erfasst ist und entsprechend den
Vertragsregelungen in #Schlussabrechnung und #Gesamtbericht der BVG dargelegt wird. Auf die
unterjährigen Abschlagszahlungen des Landes Berlin an die BVG hatte die
Angebotsreduzierung bislang keine Auswirkungen, weil den nicht zu bezahlenden
Nichtleistungen auch Mehraufwendungen der BVG an anderer Stelle gegenüberstehen.
Grundsätzlich wird nach #Verkehrsvertrag der BVG die Nichtleistung bzw. die anteilige
#Nichtleistung bestellter Fahrten nicht #vergütet.

Berlin, den 22.11.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de