Straßenverkehr: Salvador-Allende-Brücke – Zeitplan, Kosten und Schadensregulierungen, aus Senat

16.11.2022

Frage 1:
Am 18. September #2017 erfolgte der erste #Spatenstich für den #Neubau der #Salvador-Allende-Brücke, die #Bauzeit wurde seinerzeit mit „2017 bis 2021“ mit einem #Kostenansatz von 37 Millionen Euro angegeben – wodurch ergaben
sich die #Verzögerungen mit Blick auf die #Brückenfreigabe im November 2022?
Antwort zu 1:
Die Ursachen für die Verzögerungen liegen bei einer komplexen #Baumaßnahme in verschiedenen Bereichen. Eine abschließende Bewertung zu den Ursachen und den Auswirkungen aus der eingetretenen Bauzeitverlängerung befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Zusammenfassend können als Ursachen bereits die folgenden Sachverhalte
mitgeteilt werden:

  • Auswirkungen aus der notwendigen #Vollsperrung der Brücke,
  • Auswirkungen aus dem Schadensereignis zur #Stromversorgung,
  • Hindernisse im #Baugrund,
  • witterungsbedingte Verschiebungen und Bauumstandsänderungen,
  • geänderte #Sperrpausenkonzeption der #Wasserstraßen-Schifffahrtsverwaltung,
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  • Notwendigkeit zur Anpassung des Leistungsumfanges durch zusätzliche und geänderte
    Leistungen,
  • Leistungserweiterungen der verschiedenen Leitungsbetriebe infolge festgestellten
    Bestandszustand,
  • Ausführungsmängel und bautechnologische #Fehlkoordination der ausführenden Unternehmen,
  • Auswirkungen der #Corona-Pandemie,
  • Auswirkungen der aktuellen #Marktsituation infolge Ukraine-Krieg und fehlender Lieferketten,
  • fehlende #Fachkräfte in der Bauwirtschaft, langfristige Planungen für #Spezialtiefbaufirmen und
    erforderlicher Personalwechsel bei den ausführenden Unternehmen.
    Frage 2:
    Welche Kosten sind bisher entstanden und von welchen Gesamtkosten wird nach vollständiger Fertigstellung
    ausgegangen?
    Antwort zu 2:
    Die Prüfung und Bewertung der Vielzahl an Einzelaufträgen zum Gesamtbauvorhaben ist noch
    nicht abgeschlossen. Die Gesamtkosten werden nach bisherigem Stand ca. 37 Mio. Euro
    betragen.
    Frage 3:
    Zu welchem Zeitpunkt sollen 100 % des Bauvorhabens – inklusive vollständige Nutzung für Fußgänger und
    Radfahrer – abgeschlossen sein?
    Antwort zu 3:
    Die Verkehrsfreigabe für das östliche Teilbauwerk der Salvador-Allende-Brücke ist am
    07.11.2022 erfolgt. Dadurch können jetzt die angrenzenden Verkehrsflächen, insbesondere im
    Mittelstreifen fertiggestellt werden. Darüber hinaus sind noch Teilflächen im Geh- und
    Radwegbereich auf der östlichen Brückenseite sowie die Zufahrten zu den Häusern Salvador-
    Allende-Straße 76 bis 78 auf der Südostseite herzustellen. Diese Flächen werden schrittweise bis
    Anfang Dezember 2022 freigegeben.
    Im Bereich der Häuser Salvador-Allende-Straße 84 bis 90 (Nordostseite) wird durch die Berliner
    Wasserbetriebe noch bis Ende Dezember 2022 ein neuer Schmutz- und Regenwasserkanal
    verlegt. Anschließend wird dort die Straße wiederhergestellt.
    Unterhalb der Brücke sind noch in Teilbereichen die Uferspundwände zu erneuern,
    Wartungswege herzustellen und die Arbeitsebenen zurückzubauen. Die gesamthafte
    Fertigstellung einschließlich Rückbau und Wiederherstellung der Baustelleneinrichtungsflächen
    auf der Nordostseite erfolgt voraussichtlich bis Mai 2023. Anschließend werden im Frühjahr noch
    die Ersatzpflanzungen durchgeführt und über mehrere Jahre gepflegt.
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    Frage 4:
    Inwieweit sind im Zusammenhang mit dem Brückenneubau Schäden an umliegenden Gebäuden, Fahrzeugen,
    Wegen und Straßen sowie an weiteren Sachen entstanden? Bitte um Auflistung!
    Antwort zu 4:
    Im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Salvador-Allende-Brücke sind bislang vier
    Schadensanzeigen eingegangen, welche die folgenden Feststellungen beinhalten.
    4a) Salvador-Allende-Straße: mehrere Stromkabel durchbohrt
    4b) Salvador-Allende-Straße: Schäden am Nebengebäude
    4c) Salvador-Allende-Straße: Schäden am Gebäude
    4d) Salvador-Allende-Straße: Schäden am Gebäude
    Frage 5:
    Welchen Sachstand gibt es jeweils zur Schadensregulierung gemäß Auflistung zu 4.? Bitte hierbei um Angaben
    bezüglich Datum der Feststellung des Schadens!
    Frage 7:
    Inwieweit ist dokumentiert, in welchem konkreten Zusammenhang die jeweiligen Schäden entstanden sind und
    welche Haftungen und Wiedergutmachungsansprüche daraus resultieren?
    Antwort zu 5 und 7:
    Es handelt sich bei allen vorliegenden Schadensanzeigen um laufende Verfahren, so dass eine
    detaillierte und abschließende Beantwortung nicht möglich ist.
    Zunächst wird darauf hingewiesen, dass vor Beginn der Baumaßnahmen ein gutachterliches
    Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde. Hierbei wurden alle relevanten Objekte (u.a.
    Gebäude, Wege und Straßen) mit einer Zustandsaufnahme erfasst und bewertet. Fortlaufend zur
    Bauausführung wurden weitere Beweissicherungen und auch Maßnahmen zur Vermessung und
    Bestandsaufnahme vorgenommen. Sollten während der Bauzeit durch Schadensanzeigen oder
    andere Erkenntnisse ein Sachverhalt angezeigt werden, so wird eine gutachterliche Bewertung
    zur Beweissicherung vorgenommen und mit den vorliegenden Unterlagen abgeglichen. Im
    Ergebnis werden die Erkenntnisse mit den Eigentümern erörtert und ggf. an Hand von
    Wertgutachten eine Entschädigung vereinbart.
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    Nachfolgend die Termine der Schadensanzeigen entsprechend der Zuordnung unter 4.)
    4a) Februar 2019
    4b) Juni 2021
    4c) August 2022
    4d) August 2020 / August 2021
    Frage 6:
    Aus welchen Gründen und offenen Klärungspunkten sind welche Schäden aus 4. jeweils noch nicht reguliert?
    Frage 8:
    Mit welchen Zeit- und Kostenplänen wurden und werden die Schäden zu 4. Reguliert? Bitte um Auflistung!
    Antwort zu 6 und 8:
    Zu 4a) Die Regulierung wird in Kürze abgeschlossen werden.
    Zu 4b) Die Regulierung wird in Kürze abgeschlossen werden.
    Zu 4c) Die Bearbeitung des Vorgangs inklusive Besichtigung des Objekts benötigt noch Zeit.
    Zu 4d) Es wird gemäß Absprache der Abschluss der Maßnahme abgewartet.
    Frage 9:
    Mit welchem Zeit- und Kostenplan wird die Arbeit der SG Hirschgarten e.V. wieder vollständig sichergestellt,
    nachdem ein von diesem Sportverein genutztes Gebäude auf dem Grundstück des Bezirksamtes Treptow-Köpenick
    wegen baubedingter Beschädigungen abgerissen werden musste?
    Antwort zu 9:
    Es handelt sich bei der vorliegenden Schadensanzeige um ein laufendes Verfahren, so dass eine
    detaillierte und abschließende Beantwortung nicht möglich ist. Gemeinsam mit der
    Grundstückseigentümerin und auf Basis der vorliegenden Gutachten erfolgt die Prüfung und
    Bewertung nach Abschluss der Baumaßnahme in diesem Bereich.
    Frage 10:
    Wie wird sichergestellt, dass entsprechend festgelegte Zeitwerte und mögliche Wiedergutmachungsbeträge
    geeignet sind, die realen Wiederherstellungskosten abzudecken?
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    Antwort zu 10:
    Die Entschädigungssummen werden anhand von gutachterlichen Stellungnahmen bzw. anhand
    von Kostenvoranschlägen ermittelt.
    Frage 11:
    Welche Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Bezirks, des Senats, der Wiedergutmachungsstelle und etwaiger
    Haftungsansprüche gegenüber Dritten wurden mit welchen Ergebnissen geprüft?
    Antwort zu 11:
    Es liegen keine schriftlichen Unterstützungsanfragen vor.
    Frage 12:
    Welche kurzfristigen Hilfen gibt es für die SG Hirschgarten e.V., da sich die Heizungsanlage im inzwischen
    abgerissenen Gebäude befand, welche auch das Hauptgebäude mit Wärme versorgte?
    Antwort zu 12:
    Nach hiesigem Kenntnisstand erfolgt eine Wärmezufuhr in das Hauptgebäude.

    Berlin, den 15. November 2022
    In Vertretung
    Dr. Meike Niedbal
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de