U-Bahn: Sanierungsbedarf des Berliner U-Bahnnetzes, aus Senat

25.10.2022

Frage 1:
Wie bewerten Senat und BVG den derzeitigen #Zustand des Berliner -Bahnnetzes und der -Bahnhöfe insgesamt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der „Zustand“ einzelner Abschnitte beziehungsweise Netzteile des Berliner U-Bahnnetzes setzt
sich aus einer Vielzahl von Faktoren zusammen. Hierzu gehören #Bauwerke, #Gleisanlagen,
#Stromversorgungsanlagen, #Zugsicherungsanlagen, #Kommunikations- und #IT-Anlagen sowie
maschinelle #Ausrüstung. Wir gehen davon aus, dass mit der Anfrage insbesondere die baulichen
Anlagen gemeint sind.
Der #bauliche Zustand des Berliner U-Bahnnetzes und der U-Bahnhöfe kann auf der Grundlage
der regelmäßigen #Bauwerksprüfung im Wesentlichen mit gut bis befriedigend bewertet werden.“
Der Senat teilt diese Einschätzung der BVG.

Frage 2:
Auf welche Summe wird nach derzeitigem Stand der #Sanierungsbedarf im Berliner U-Bahnnetz und der U-Bahnhöfe
insgesamt geschätzt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Sanierungsbedarf im Berliner U-Bahnnetz und der U-Bahnhöfe wird auf Basis der aktuellen
#Vorhabenplanung für den Zeitraum 2023 bis 2035 für alle Bautechnischen und
Elektrotechnischen Anlagen auf insgesamt 3.531,9 Mio. EUR geschätzt. Davon entfallen für
Bautechnische Anlagen 1.966,2 Mio. EUR und für Elektrotechnische Anlagen 1.565,7 Mio. EUR.
Risikozuschläge für noch nicht kalkulierbare Baupreissteigerungen sind hier nicht enthalten.“
Frage 3:
Welche Sanierungsbedarfe bestehen derzeit für die einzelnen U-Bahnlinien? (Ich bitte um Auflistung der nach der
jüngsten Zustandsbewertung nötigen Sanierungsmaßnahmen inklusive der geschätzten Bauzeit und Baukosten,
aufgeschlüsselt für die einzelnen U-Bahnlinien und getrennt nach Maßnahmen an Bahnhöfen bzw. an Tunnel- bzw.
Streckeninfrastruktur.)
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf allen U-Bahnlinien von der U1 bis zur U9 besteht ein gewisser baulicher Sanierungsbedarf.
Der Sanierungsbedarf im Kleinprofilnetz der Linien U1 bis U4 sowie auf den Altbauabschnitten
der Großprofillinien U5 bis U8 (Abschnitte der Vorkriegsstrecken) fällt aufgrund des Alters höher
aus. Im Großprofilnetz der Linien U5 bis U9 ist der Sanierungsbedarf aufgrund der jüngeren
Entstehungszeit (Abschnitte der Nachkriegsstrecken) insgesamt als etwas geringer
einzuschätzen.
Nach derzeitigem Planungsstand sind für den Zeitraum bis 2035 folgende Ansätze für die
Sanierung und Grunderneuerung der baulichen und elektrotechnischen Anlagen in der
Wirtschaftsplanung enthalten. Davon entfallen ca. 30% auf Bahnhöfe und ca. 70% auf
Streckenabschnitte:“
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Frage 4:
Welche Sanierungsmaßnahmen haben aus Sicht des Senates und der BVG die höchste #Priorität?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„#Sicherheitsrelevante Sanierungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen mit einer schlechten
Zustandsklasse haben aus Sicht der BVG die höchste Priorität. Darüber hinaus werden die
Maßnahmen zeitlich mit parallelen Baumaßnahmen anderer Verwaltungen koordiniert.
Die höchste Priorität im Hinblick auf die Standsicherheit haben aktuell die Maßnahmen:
· Damm- und #Brückensanierung #U6 Nord
· Neubau #Waisentunnel unter der Spree, Nähe Jannowitzbrücke
· #Tunnelsanierung #Karl-Marx-Straße bis Hermannplatz
· Tunnelsanierung #Chausseestraße
· Tunnelsanierung zwischen #Wittenbergplatz und Nollendorfplatz“
Summe in Tsd. EUR
U-Bahnlinie U1 213.077,7
U-Bahnlinie U2 334.231,3
U-Bahnlinie U3 133.178,7
U-Bahnlinie U4 22.668,0
U-Bahnlinie U5 266.722,1
U-Bahnlinie U6 469.552,3
U-Bahnlinie U7 322.269,0
U-Bahnlinie U8 207.207,0
U-Bahnlinie U9 100.792,8
Sammelansatz Netz 1.462.189,2
Summe 3.531.888,1
davon bauliche Maßnahmen * 1.966.159,5
davon elektrotechnische Maßnahmen ** 1.565.728,6

  • Tunnel, Brücken, Bahnhöfe, Gleise
    ** Stromversorgung, Signalanlagen, Kommunikationstechnik
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    Der Senat teilt grundsätzlich diese Einschätzung. Zusätzlich ist aus Senatssicht den laufenden
    Grundinstandsetzungsmaßnahmen von U-Bahnhöfen höchste Priorität einzuräumen, die bereits
    seit längerer Zeit laufen und die Bahnhöfe gegenwärtig in einem unansehnlichen Zustand
    präsentieren (z.B. Grenzallee, Yorckstraße).
    Frage 5:
    Welche Sanierungsmaßnahmen sind aus Sicht des Senates und der BVG mittelfristig umzusetzen?
    Antwort zu 5:
    Die BVG teilt hierzu mit:
    „Sanierungsmaßnahmen, deren Zustandsbewertung gut bis ausreichend bewertet werden, sind
    aus Sicht der BVG mittelfristig umzusetzen.
    Hierzu zählen u.a.:
    · Sanierung #Rampenbauwerk #Kurfürstenstraße
    · Tunnelsanierung im Bereich #Spittelmarkt
    · Neubau #Brücke über den #Gleisdreieckpark (U1/U3)
    · Tunnelsanierung #Müllerstraße von U-Bhf. #Wedding bis U-Bhf. Seestraße
    · Tunnelsanierung im Bereich #Weinmeisterstraße
    · Tunnelsanierung im Bereich #Tempelhofer Damm von U-Bhf. #Platz der Luftbrücke bis S-Bhf.
    #Tempelhof
    · Tunnelsanierung im Bereich #Klosterstraße
    Der Senat teilt diese Einschätzung.
    Frage 6:
    Welche Sanierungsmaßnahmen sind aus Sicht des Senates und der BVG langfristig umzusetzen?
    Antwort zu 6:
    Die BVG teilt hierzu mit:
    „Sanierungsmaßnahmen, deren Zustandsbewertung mit neuwertig bis gut bewertet werden, sind
    aus Sicht der BVG langfristig umzusetzen.
    Grundsätzlich sind langfristig wesentliche Teile der Tunnel- und Brückenanlagen des
    Vorkriegsnetzes (Baujahr bis 1930), die noch nicht saniert wurden, instand zu setzen. Auch
    müssen längerfristig Tunnelabschnitte aus den 1950er und 1960er Jahren punktuell saniert
    werden.
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    Eine konkrete Festlegung der langfristigen Maßnahmen erfolgt nach Auswertung der
    Bauwerksprüfung in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre.“
    Der Senat teilt diese Einschätzung.
    Frage 7:
    Über welche Finanz- und Personalressourcen verfügt die BVG aktuell, um den Sanierungsbedarf im Berliner UBahnnetz abzubauen?
    Frage 8:
    Bis wann wäre mit der derzeitigen Ausstattung an Personal und Finanzen mit einem Abbau des Sanierungsstaus zu
    rechnen?
    Frage 10:
    Welche zusätzlichen finanziellen Mittel sind notwendig, um den Sanierungspfad zu beschleunigen?
    Antwort zu 7, 8 und 10:
    Die BVG teilt hierzu mit:
    „Das Berliner U-Bahnnetz ist über 100 Jahre alt. Demnach kann der Sanierungsbedarf nicht zu
    einem bestimmten Zeitpunkt abgebaut sein, es werden in den kommenden Jahren neue
    Abschnitte hinzukommen.
    Aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels können nicht alle vorhandenen Stellen wie gewünscht
    besetzt werden. Das Grundgeschäft der Bauwerkssanierung ist derzeit noch gesichert, eine
    Ausweitung der Maßnahmen jedoch nur bedingt möglich.
    Die Finanzierung der Maßnahmen in Höhe von rund 3,5 Mrd. EUR ist durch Vereinbarungen mit
    dem Land Berlin sowie durch Fördermöglichkeiten des Bundes weitgehend gesichert.“
    Frage 9:
    Welcher Aufwuchs an Personal ist notwendig, um den Sanierungspfad zu beschleunigen?
    Frage 11:
    Welches sind aktuell die größten Hindernisse bei der Erreichung dieses Ziels?
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    Antwort zu 9 und 11:
    Die BVG teilt hierzu mit:
    „Neben den fehlenden Fachkräften und finanziellen Mitteln spielen auch andere Ressourcen wie
    beispielsweise Materiallieferungen, Verfügbarkeit externer Baufirmen (Fachkräftemangel) und
    Personalsituation in beteiligten Verwaltungen eine wesentliche Rolle bei der künftigen Sanierung
    des U-Bahnnetzes.“

    Berlin, den 20.10.2022
    In Vertretung
    Dr. Meike Niedbal
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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