Radverkehr: Wie läuft der Winterdienst auf Radwegen?, aus Senat

14.10.2022

Frage 1:
Für welche #Radwege ist auf welcher Länge für den #Winter 2022/2023 im Rahmen des #Pilotversuchs ein #Winterdienst für die #Beseitigung von #Schnee und #Eis geplant? (bitte nach Bezirken getrennt ausweisen)
Frage 1a:
Welche Kosten sind hierfür eingeplant?
Frage 1b:
Anhand welcher Kriterien wurden diese Radwege im Einzelnen ausgesucht und was unterscheidet diese Radwege
untereinander, damit Aussagen unter verschiedenen Bedingungen abgeleitet werden können?
Frage 1c
Welche Elemente des Pilotversuchs spielen bei welchen der Radwege eine besondere Rolle?


Frage 1d:
Gibt es eine Vergleichsgruppe an Radwegen, auf denen kein Winterdienst geplant ist?
Frage 1e:
Finden Verkehrszählungen auf den Radwegen mit Winterdienst und der Vergleichsgruppe ohne Winterdienst statt?
2
Frage 1f:
In welcher Form wird das Pflanzenschutzamt involviert und welche Personalressourcen sind dort eingeplant?
Frage 1g:
Welche anderen Dritte sind in welcher Form und zu welchem Zweck beteiligt?
Frage 1h:
Wie viele Bäume und Sträucher stehen entlang der Radwege, auf denen der Pilotversuch stattfindet, und welche
Arten sind es im Einzelnen?
Frage 1i:
Wie werden Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Öffentlichkeit über den Winterdienst informiert?
Frage 1j:
Welche Geräte, Maschinen und Chemikalien / Enteisungsmittel werden eingesetzt?
Frage 2b:
Welche Leistungen werden im Rahmen des Pilotversuchs beim Winterdienst umgesetzt, bspw. Schneebeseitigung,
Enteisung, Streu von Sand bzw. Rollsplit, und nach welchen Kriterien werden diese Leistungen auf welchen Radwegen umgesetzt?
Frage 2d:
Sind im Rahmen des Pilotversuchs Sanktionen bei Minderleistung vorgesehen und wenn ja, was ist im Einzelnen
möglich?
Frage 3:
Wann wird die Auswertung des Pilotversuchs vorgelegt?
Frage 4:
Welche Kriterien und Indikatoren werden für die Bewertung des Pilotversuchs zu Grunde gelegt und fand eine Baseline-Untersuchung statt?
Frage 5
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
relevant sind?
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Antwort zu 1 – 1j, 2b und 2d, 3, 4 und 5:
Mit der vorgelegten 8. Novelle des #Straßenreinigungsgesetzes (#StrReinG) würden die Berliner
#Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) die Möglichkeit erhalten, auf den sogenannten #Hochbordradwegen im Rahmen eines Pilotversuches die Auswirkungen von Sole als #Auftaumittel auf die #Straßenbäume unter wissenschaftlicher Begleitung durch das #Pflanzenschutzamt zu untersuchen.
Der Pilotversuch würde auf insgesamt drei Radwegen mit einer Gesamtlänge von rund 12 Kilometern stattfinden.
Die Vorlage über die 8. Novelle StrReinG liegt dem Abgeordnetenhaus vor. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 die Vorlage des Senats über das o. g. Gesetz in
erster Lesung beraten und den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Mobilität, den Hauptausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz überwiesen. Eine Beratung
in den Ausschüssen hat bisher nicht stattgefunden. Die #Durchführung des Pilotprojekts ist aufgrund des nötigen Vorlaufs für den Winter 2022/2023 nicht mehr möglich.
Frage 2:
In welchen Monaten findet der Winterdienst statt?
Antwort zu 2:
Der Winterdienst ist durchzuführen, wenn es aufgrund winterlichen Wetters angezeigt ist. Eine
Beschränkung auf bestimmte Monate ist im StrReinG nicht enthalten.
Frage 2a:
Innerhalb welcher Zeit nach einem Schneefall findet der Winterdienst auf den Radwegen an Werktagen bzw. am
Wochenende und Feiertagen statt?
Antwort zu 2a:
Der Winterdienst findet unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem #Schneefall in angemessenen Zeitabständen statt. Der Winterdienst durch die Anliegerinnen und Anlieger auf den #Gehwegen ist bei Schneefall über 20 Uhr hinaus oder nach Auftreten
von Schneefall oder Glättebildung nach dieser Zeit bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr durchzuführen.
Hinsichtlich des Winterdienstes auf den Straßen durch die BSR gibt es im StrReinG keine zeitliche Regelung. Der Winterdienst ist rechtzeitig morgens vor Beginn des allgemeinen Verkehrs
durchzuführen. Bei extremen Wetterlagen räumen die BSR rund um die Uhr.
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Frage 2c:
An wen können sich Bürgerinnen und Bürger auf einem barrierefreien Weg wenden, wenn der Winterdienst nicht
oder nicht ausreichend durchgeführt wurde?
Antwort zu 2c:
Bürgerinnen und Bürger können sich bei nicht oder unzureichend durchgeführtem Winterdienst
auf Gehwegen an die jeweiligen #Ordnungsämter der Bezirke wenden. Für den Winterdienst im
#Straßenland und auf #Radwegen ist die BSR zuständig.

Berlin, den 12.10.2022
In Vertretung
Dr. Silke Karcher
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de