Straßenverkehr: Verbindungsstraße zur B2 im Pankower Ortsteil Karow III, aus Senat

Frage 1:
Wann genau wurde die #Erörterung im Jahr 2017 durchgeführt
Antwort zu 1:
Die Erörterung fand am 27.11.2017 und 28.11.2017 statt.
Frage 2:
Gibt es ein #Protokoll dieses Erörterungstermins? Wenn ja, bitte beilegen.
Antwort zu 2:
Ja es gibt ein #Wortprotokoll zum Erörterungstermin, welches im Auftrag des Senats erstellt wurde
(siehe Anlage).

Frage 3:
Welche #Umweltgutachten wurden erarbeitet und ggf. aktualisiert bzw. überarbeitet? (Bitte in der jeweils aktuellen
Fassung beilegen.)
Antwort zu 3:
Folgende Umweltgutachten (Umweltfachliche Untersuchungen) waren Bestandteil der
#Planfeststellungsunterlage und Gegenstand der Erörterung in 2017:
§ #Landschaftspflegerischer Begleitplan
§ #Artenschutzbeitrag
§ #Umweltverträglichkeitsbericht
§ Faunistische Kartierungen (Amphibien und Fledermäuse, Brutvögel).
Folgende Gutachten wurden aktualisiert bzw. befinden sich noch in der Überarbeitung:
§ Landschaftspflegerischer Begleitplan (befindet sich in der Überarbeitung)
§ Artenschutzbeitrag (befindet sich in der Überarbeitung)
§ Umweltverträglichkeitsbericht (befindet sich in der Überarbeitung)
§ Faunistische Kartierungen erstellt im Auftrag des Senats (Amphibien und Fledermäuse,
Brutvögel, Reptilien, Xylobionte Käfer; aktualisiert mit Stand vom 22.12.2021, siehe
Anlage).
Frage 4:
Welche Vorkommen geschützter Biotope sowie geschützter Arten im 100 Meter breitem Streifen entlang der
geplanten #B2-Anbindung, den sieben geplanten Amphibientunnel, der zwei Straßenunterführungen
(Grabenquerungen über Waldgraben Malchow und Karower Entwässerungsgraben) und der einen Leiteinrichtung
a) wurden geprüft,
b) welche wurden festgestellt, und
c) welche Maßnahmen wurden zu deren Berücksichtigung vorgesehen bzw. vorgeschlagen?
Antwort zu 4:
a) Es werden alle Biotoptypen laut Anhang 1 der Biotoptypenliste aus dem „Berliner
Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin“ und geschützen
Arten der durchgeführten Kartierungen geprüft.
b) Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden alle Biotoptypen und geschützten Arten
ausgewiesen. Dieser befindet sich derzeit noch in der Überarbeitung (siehe Antwort 3).
c) Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden die vorgesehenen Maßnahmen zur
Berücksichtigung ausgewiesen. Dieser befindet sich derzeit noch in der Überarbeitung
(siehe Antwort 3).
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Frage 5:
Wo sind die aktualisierten bzw. überarbeiteten Umweltgutachten für die Öffentlichkeit einsehbar?
Antwort zu 5:
Die aktualisierten bzw. überarbeiteten Umweltgutachten werden als Bestandteil der erneut
auszulegenden #Planfeststellungsunterlage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Eine
entsprechende Ankündigung erfolgt vorab in diversen Medien.
Frage 6:
Wurde der einer Umweltverträglichkeitsstudie vorausgehende UVP-Bericht des Vorhabenträgers gemäß §16, Abs.
(1), Nr. 7 der zuständigen Behörde bereits vorgelegt?
a) Wenn nein, wann wurde der UVP-Bericht des Vorhabenträgers fertiggestellt?
b) Wenn ja, wann wird der UVP-Bericht des Vorhabenträgers durch die zuständige Behörde der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht?
Antwort zu 6:
a) Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des hier zur Anwendung
kommenden Planfeststellungsverfahrens. Der UVP-Bericht ist mit Überarbeitung der
Planungsunterlagen ebenfalls zu aktualisieren. Er wird als integraler Bestandteil der
Planfeststellungsunterlage der zuständigen Behörde vorgelegt.
b) Siehe Antwort 5
Frage 7:
Sieht es die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) als sinnvoll an, ein
Planfeststellungsverfahren für eine tangentiale übergeordnete #Straßenverbindung der Stufe II ohne Vorliegen eines
übergreifenden Mobilitätskonzeptes für den Pankower Nordosten fortzuführen?
Antwort zu 7:
Die Realisierung der Verbindungsstraße zur B2 ist im Stadtentwicklungsplan Mobilität und
Verkehr (StEP MoVe, Senatsbeschluss vom 02.03.2021) als erforderliche Maßnahme für den
Nord-Ost-Raum definiert. Das Planfeststellungsverfahren zur B2 Verbindungsstraße ist
unabhängig von einem übergreifenden #Mobilitätskonzept zu sehen, welches in erster Linie dazu
dient, zusätzliche Maßnahmen zu entwickeln, die einen Modal Split zugunsten des
Umweltverbundes erreichen.
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Frage 8:
Welche Gründe sprechen aus Sicht der SenSBW dafür, eine übergeordnete Straßenverbindung der Stufe II mit
Transitverkehr mitten durch die Karower Ortsmitte am Knotenpunkt #Bahnhofstraße / Alt- Karow als auch durch das
zukünftige Wohngebiet Am #Teichberg zu planen?
Antwort zu 8:
Der Neubau der Verbindungsstraße vom vorhandenen Anschluss an die B 2 bis zum Knotenpunkt
Alt-Karow / Bahnhofstraße in Berlin Pankow, Ortsteil Karow erfüllt aus Sicht von SenSBW im
Wesentlichen eine Verbindungs- und Erschließungsfunktion und dient unter anderem zur
Beseitigung vorhandener, struktureller Netzprobleme sowie Netzlücken -insbesondere im
östlichen und südöstlichen sowie der südwestliche Randbereich von Karow.
Mit der Ergänzung des Straßennetzes mit einer tangentialen übergeordneten Straßenverbindung
der Stufe II erfolgt ein Lückenschluss von der Straße Am Luchgraben bis zur Bahnhofstraße und
eine Verbesserung der Anbindung innerhalb des Ortsteils Karow, so auch für die innerhalb des
Bebauungsplangebietes XVIII-25a befindlichen Wohnbaupotenziale Am Teichberg.
Die Verbindungsstraße zur B2 stellt zudem als inner- und überbezirkliche Verbindungsstraße
sowohl erweiterte Verknüpfungen zwischen inneren und äußeren Stadtbereichen als auch zum
Brandenburgischen Umland her.

Berlin, den 12.09.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de