Straßenverkehr: Aktueller Stand des Planungsverfahrens zur B2-Anbindung in Karow / Pankow– weitere Wohnbebauung, Erhalt der Kleingärten, aus Senat

Frage 1:
Inwiefern ist beabsichtigt, den #Kleingartenverein „Alt-Karow“ e.V. in das Verfahren zur #B2-Anbindung einzubeziehen? Wann findet die Einbeziehung der betroffenen Kleingärten in den gesamten Prozess statt?
Frage 2:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Kleingartenanlage „Alt-Karow“ für eine wohnliche und / oder infrastrukturelle Bebauung in Anspruch zu nehmen?
Frage 3:
Inwiefern steht im Raum, die Kleingartenanlage vollständig oder nur teilweise in Anspruch zu nehmen?

Frage 4:
Aus welchem Grund erfolgt die Planung im Sinne eines umfassenden Planungsermessen ausschließlich nur mit einer
Inanspruchnahme (Verdrängung) der Kleingartenanlage und nicht im Sinne einer Bestandserhaltung und Integration,
damit der dörfliche Charakter von Karow erhalten bleibt?
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Frage 5:
Wie und wo würden #Ersatzflächen für die betroffenen Kleingärten geschaffen?
Frage 6:
Wie würden die Ersatzflächen beschaffen sein? Wie wäre die Erschließung?
Frage 7:
Wer trägt die Kosten für Beschaffung und Herstellung einer Kleingarten-Ersatzfläche?
Frage 8:
Sollte ein Umzug auf Ersatzflächen notwendig werden – wie würde sichergestellt, dass die Ersatzflächen rechtzeitig
bezugsbereit wären?
Frage 10:
Wie sieht der aktuelle Planungsstand aus?
Antwort zu 1 bis 8 und 10:
Das #Planfeststellungsverfahren nach Berliner #Straßengesetz (#BerlStrG) wird für die B2-
Verbindungsstraße vom #Knotenpunkt #Blankenburger Chaussee – Alt-Karow / #Bahnhofstraße bis
zur Straße Am #Luchgraben fortgeführt. Die neue Straße verbindet #Malchow und #Lindenberg und
schließt direkt an die #Bundesstraße B2 an.
Derzeit werden die #Antragsunterlagen für das Verfahren hinsichtlich der Ergebnisse aus dem
Erörterungstermin vom 27.11.2017 überarbeitet und mit den Unterlagen aus dem laufenden
Verfahren zusammengeführt. Als Schwerpunkt der notwendigen Planungsanpassung gegenüber
2017 erfolgt die Planung einer separaten #Radwegführung unter Berücksichtigung neuer Gesetze
und Regelwerke (z.B. Mobilitätsgesetz, Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege). Alle
Umweltgutachten müssen in diesem Zusammenhang bezüglich ihrer Aktualität geprüft und
überarbeitet werden.
Die wiederholte Auslegung der Planungsunterlagen mit anschließendem Erörterungstermin für
die von der Planung Betroffenen wird im 2. Halbjahr 2023 angestrebt.
Für den Bau der Verbindungsstraße als Infrastrukturmaßnahme des Landes Berlin
(infrastrukturelle Bebauung) sind nach derzeitigem Planungsstand Flächen von 9
Kleingartenanlagen-Parzellen in Anspruch zu nehmen und zu erwerben. Gespräche mit allen
Betroffenen, u.a. dem Kleingartenverein „Alt-Karow“ e.V., werden kurzfristig nach Vorliegen der
Planungsunterlagen aufgenommen.
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In einem formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahren (FAR) für das Projekt
„Verbindungsstraße Karow“ wurden 2017 verschiedene Varianten im Hinblick auf erwünschte
und unerwünschte Auswirkungen (Vorteile/Nachteile) ausführlich untersucht und entsprechend
ausgewertet. Im Ergebnis haben u.a. Gründe der Verkehrswirksamkeit und Stadtplanung im
Abwägungsprozess zur Vorzugsvariante geführt. Die Inanspruchnahme von Teilflächen der
Kleingartenanlagen ist Ergebnis des den Vorschriften entsprechenden FAR-Verfahrens unter
Abwägung aller Randbedingungen des geplanten Bauvorhabens. Fragen bezüglich der
Bereitstellung, Erschließung und Finanzierung von Ersatzflächen für Kleingärten können zum
jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Frage 9:
Inwiefern ist der von der Senatsumweltverwaltung in Aussicht gestellte Baubeginn 2024 bereits festgelegt? Inwiefern
ist ein solcher Baubeginn im Jahr 2024 überhaupt realistisch, wenn man den gegenwärtigen Verfahrensstand zu
Grunde legt und die Erfahrungswerte bei anderen vergleichbaren Baumaßnahmen heranzieht (Ausschreibung,
Materialbeschaffung, Baukostensteigerung)?
Antwort zu 9:
Der Baubeginn steht im kausalen Zusammenhang zum Vorliegen eines bestandskräftigen
Planfeststellungsbeschlusses und ist daher nicht konkret bestimmbar.
Frage 11:
Inwiefern gibt es einen rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss? Wann ist ein rechtsgültiger
Planfeststellungsbeschluss zu erwarten?
Frage 14:
Wann wird es einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid gegeben?
Antwort zu 11 und 14:
Der zu erwartende bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss ist aufgrund
verfahrenstechnischer Abhängigkeiten im Vorfeld nicht konkret bestimmbar. Nach derzeitiger
Einschätzung ist ein Beschluss frühestens in 2024 denkbar.
Frage 12:
Wie und wo kann Einsicht in die Planungsunterlagen genommen werden?
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Antwort zu 12:
Die fortgeschriebene Planfeststellungsunterlage kann von Betroffenen im Rahmen der Auslegung
und des Erörterungstermins eingesehen werden. Bei Gesprächen mit Betroffenen vor der
Auslegung besteht zudem die Möglichkeit der Einsichtnahme.
Frage 13:
Welche Priorität hat das Bauvorhaben derzeit, und was sagt diese Priorität konkret aus?
Antwort zu 13:
Anlass für den Neubau der Verbindungsstraße vom vorhandenen Anschluss an die B 2 bis zum
Knotenpunkt Alt-Karow / Bahnhofstraße in Berlin Pankow, Ortsteil Karow, sind sowohl die im
Nordosten von Berlin unbefriedigende gegenseitige Verknüpfung des Straßennetzes und die
unzulängliche Anbindung der neu entstandenen Wohnquartiere in Karow-Nord, als auch der
innerhalb des Bebauungsplangebietes XVIII-25a befindlichen und geplanten Wohnbauflächen
in Karow.
Mit dem Lückenschluss von der Straße Am Luchgraben bis zur Bahnhofstraße wird das
Straßennetz mit einer tangentialen, übergeordneten Straßenverbindung der Stufe II ergänzt.
Im Stadtentwicklungsplan Mobilität/ Verkehr (Step MoVe) gemäß Senatsbeschluss vom
02.03.2021 ist die geplante Straßenverbindung enthalten und ist somit – auch im Hinblick auf
zukünftige Wohnbebauung – von hoher infrastruktureller Priorität. Sie dient der Beseitigung
struktureller Netzprobleme. Für den Ortsteil Karow ist der Neubau der Verbindungsstraße zur
Öffnung des Raumes in östlicher Richtung und zur stadtverträglichen Verteilung der
Verkehrsströme maßgeblich.
Frage 15:
Inwieweit ist eine Einbeziehung des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Berlin-Weißensee erfolgt und wann?
Antwort zu 15:
Die erneute Einbeziehung der Betroffenen ist noch nicht erfolgt. Es wird eine Einbeziehung nach
Überarbeitung der planrechtlichen Antragsunterlagen und vor Stellung des Antrages angestrebt.
Frage 16:
Wie sollen die Verkehre durch Alt-Karow geleitet werden, ohne dabei den dörflichen Charakter des Ortsteils zu
zerstören oder das Verkehrsaufkommen noch zu erhöhen?
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Antwort zu 16:
Die Erörterung in 2017 ergab die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Linienführung zur
Berücksichtigung des denkmalgeschützten Ortskerns Karow. Eine Verschiebung der Straße
Richtung Süden trägt dieser Forderung Rechnung und berücksichtigt das denkmalgeschützte
Ensemble „Alt-Karow“.
Frage 17:
Wie wird sichergestellt, dass die B2-Anbindung nicht zu einer Umgehungsstrecke der Maut wird?
Antwort zu 17:
Die tangentiale Straßenführung der Verbindungstraße lässt keine Maut-Umgehungsverkehre
gegenüber der radialen Führung der Bundesstraße B2 erwarten. Darüber hinaus wird die
Verbindungsstraße Karow baulich so gestaltet, dass sie für den mautpflichtigen
Schwerlastverkehr zur Nutzung als Umleitungsstrecke unattraktiv wird.
Frage 18:
Wie würden betroffene Kleingärtner/innen entschädigt werden (BKleingG, BauGB)?
Antwort zu 18:
Die Entschädigungsleistungen werden nach den gesetzlichen Regelungen und Verordnungen in
einem eigenständigen Entschädigungsverfahren geregelt.
Frage 19:
Der Bereich Karow am Teichberg und auch die Fläche der Kleingartenanlage sowie die umgebenden Felder sind
nach der Klimaanalysekarte der Senatsumweltverwaltung eine Kaltluftleitbahn (Kaltluftschneise) für die Stadt. – Wie
wird dieser wichtige Umstand zur Belüftung der Stadt in der Gesamtplanung und einer etwaigen Bebauung
berücksichtigt?
Antwort zu 19:
Aus dem Straßenbauvorhaben ist keine Beeinträchtigung der Kaltluftleitbahn erkennbar.
Die Betrachtungen der Thematik im Hinblick auf etwaige Bebauungen erfolgen in
entsprechenden Bebauungsplanverfahren.
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Frage 20:
Nach der Biotopverbundplanung des Umwelt- und Naturschutzamts Pankow (Oktober 2016) haben diverse
besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten ihr Habitat am Teichberg und in der nahen Umgebung. Weiter handelt
es sich danach um Überschwemmungsflächen, die mit anderen Biotopflächen der Umgebung verbunden werden
sollen. – Wie wird durch den Straßenbau und durch eine eventuelle Wohnbebauung der Habitatschutz sichergestellt,
um einen Verdrängungseffekt der Eingriffe / Maßnahmen zu vermindern und auszuschließen?
Antwort zu 20:
Das beauftragte Umweltplanungsbüro wird im Zuge des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
(LBP) geeignete Maßnahmen in den Maßnahmenblättern in enger Absprache mit den
zuständigen Projektbeteiligten festlegen. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen werden geplant
und durchgeführt. Eine Umweltbaubegleitung (UBB) sorgt für die Einhaltung der geplanten
Maßnahmen.
Berlin, den 05.09.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de