S-Bahn + Regionalverkehr: KaBoN 2026 | Mobiltätswende (II), aus Senat

Frage 1:
Welche Ergebnisse hatte die vom Senat beauftragte Mobilitäts- und #Verkehrskonzeption für das #KaBoN-Gelände?
Warum wurden diese Ergebnisse nicht nach Fertigstellung im August 2021 der #Öffentlichkeit vorgestellt?
Antwort zu 1:
Die Mobilitäts- und Verkehrskonzeption für das geplante #Wohnquartier mit rd. 600 Wohnungen auf der westlichen Teilfläche des Geländes der ehemaligen #Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik wurde Anfang 2021 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beauftragt. Das Bezirksamt Reinickendorf und die GESOBAU AG waren beteiligt. Die Konzeption legt dar, wie das geplante Wohnquartier perspektivisch erschlossen werden kann
und ob bzw. in welchem Umfang die auf dem ehemaligen Klinikgelände vorhanden Straßen genutzt werden können. Zudem wurden überschlägige Kosten für einen möglichen Ausbau der Erschließungsstraße benannt.
Eine eigenständige Veröffentlichung der Untersuchung ist bisher nicht vorgesehen. Die Ergebnisse fließen jedoch in die weiteren Planungen zum geplanten Wohngebiet (Durchführung eines Werkstattverfahrens) ein.


Frage 2:
Welchen Vorteil sieht der Senat für Berufspendler, gehbehinderte Menschen und Familien mit mehreren Kindern bei
der Entwicklung eines weitgehend #autofreien Quartiers?
a. Welche Maßnahmen plant der Senat, um den #Autoverkehr mit emissionsarmen Antriebstechnologien rund
um das KaBoN-Gelände zu fördern?
b. Wie viele Ladesäulen für Elektrofahrzeuge sollen entstehen?
Antwort zu 2:
Das Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik ist sowohl mit U-/S-Bahn als auch durch diverse
Buslinien erschlossen. Die sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
bietet nicht nur eine besondere Chance, das Quartier autoarm und in Teilen autofrei zu
entwickeln, sondern für die genannten Gruppen sehr gute Möglichkeiten, die Mobilität über
öffentliche Verkehrsmittel sicherzustellen. Das erhöht auch den Wohnwert des geplanten
Wohnquartiers.
Die Quartiersentwicklung ist eingebettet in die stadtweiten Programme zur Entwicklung der
Elektromobilität und der Versorgung mit ausreichender Ladeinfrastruktur. Bei der weiteren
Planung des Wohnquartiers wird im Zusammenhang mit der Erstellung von notwendigen Stellplätzen deren Ausstattung mit Lademöglichkeiten geprüft werden.
In unmittelbarer Nähe des Karl-Bonhoeffer-Quartiers befindet sich derzeit im öffentlichen Raum
ein Standort für eine Ladeeinrichtung mit zwei Ladepunkten im Auftrag des Landes Berlin in
Prüfung.
Frage 3:
Welche Gespräche mit welchem Inhalt hat der Senat mit der BVG, um sich auf das städtebauliche
Qualifizierungsverfahren vorzubereiten, bislang geführt?
a. Wie bewerten der Senat und die BVG nach aktuellem Planungsstand die Schaffung von für
#Standardlinienbusse befahrbaren Straßenzügen auf dem KaBoN-Gelände?
b. Wieso würde ein #Kiezbus als Zubringer zu den Bahnhöfen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Eichborndamm
und Rathaus Reinickendorf (Ride-Sharing-System) aus Sicht des Senats und ggf. der BVG keine
geeignete Alternative mit Blick auf die zu erwartende Nachfrage und einen qualitätsvollen ÖPNV
darstellen?
Antwort zu 3:
Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Es sind senatsseitig aktuell keine Gespräche
mit der BVG zur Vorbereitung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahren bekannt.
Frage 4:
Was hat der Senat im Jahr 2022 bislang unternommen, damit eine Beschleunigung des #zweigleisigen Ausbaus der
#S25 sowie die Vorverlegung des S-Bahnhofes Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik an die Ollenhauer Straße erfolgen kann?
a. Welche Ergebnisse hatten die gemeinsamen Prüfungen des Landes Berlin mit Brandenburg, dem #VBB und
der Deutschen Bahn im Rahmen der Untersuchungen für das Entwicklungskonzept #i2030?
b. Wann werden die Untersuchungen zur #Trassierungsplanung sowie Voreinschätzungen zur
Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens, die Erstellung der Vor- und Entwurfsplanung und die
erforderlichen Nutzen-Kosten-Untersuchungen abgeschlossen?
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c. Wie lange würde die Herstellung von Barrierefreiheit im derzeitigen Bestandsgebäude des S-Bahnhofes
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik dauern?
d. Wie hoch wären die Kosten für eine solche kurzfristige Maßnahme im Verhältnis zu den Kosten des
Gesamtvorhabens auf der S25?
e. Inwiefern führt der „unverbindliche Ausblick für Mitte der 2030er“ für den Abschluss des Gesamtvorhabens
auf der S25 zu der Erkenntnis, dass sich ein barrierefreier Ausbau des S-Bahnhofs Karl-BonhoefferNervenklinik nicht lohnen würde?
f. Welches alternative #Mobilitätsangebot wird für gehbehinderte Menschen und Familien mit Kinderwagen
bis dahin geschaffen?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der in i2030 für den Korridor #Nord-West durchgeführten Untersuchungen wurden
die Umsetzungsmöglichkeiten der verkehrlichen Ziele „Direkteinbindung der Regionalverkehrslinien des #Prignitz-Express (#RE6, #RB55) von #Hennigsdorf über Berlin #Tegel nach Berlin
#Gesundbrunnen“ sowie „Ausbau der S25 zwischen #Schönholz und #Tegel für einen #10-MinutenTakt“ geprüft.
Im Ergebnis der im Rahmen der Grundlagenermittlung durchgeführten Untersuchungen musste
in diesem Jahr vom i2030-Lenkungskreis die Zielstellung „Direkteinbindung der Regionalverkehrslinien des Prignitz-Express (RE6, RB55) von Hennigsdorf über Berlin Tegel nach Berlin
Gesundbrunnen“ verworfen werden. Grund sind die hohen #Ausbaukosten im innerstädtischen
Umfeld, die für den Ausbau des Regionalverkehrs parallel zur S25 nötig wären. Damit wäre der
Nachweis einer notwendigen volkswirtschaftlichen Förderwürdigkeit gegenüber dem Bund
verfehlt worden. Neben der Förderwürdigkeit haben sich zunehmende Schwierigkeiten bei den
größeren Eingriffen im innerstädtischen Bereich sowie bezüglich Fahrplanrobustheit und Leitund Sicherungstechnik bei Mischbetrieb zwischen S-Bahn und Regionalverkehr auf einer
gemeinsamen Strecke – wie für den Abschnitt nördlich von Tegel ursprünglich vorgesehen –
herauskristallisiert. Zur Verbesserung der Schienenverbindung von Hennigsdorf in die Berliner
Innenstadt wurde durch den i2030-Lenkungskreis beschlossen, die Ausbauplanungen für die
S25 zu erweitern und den 10-Minuten-Takt der S-Bahn zwischen Berlin-Schönholz und
Hennigsdorf mit neuer Verkehrsstation Berlin #Borsigwalde zu planen.
Im Ergebnis der vorgenannten Entscheidung des i2030-Lenkungskreises ist vorgesehen, in
diesem Jahr einen Finanzierungsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und
den beteiligten #Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB über die Vorplanung abzuschließen,
um mit der Vorplanung beginnen zu können. Im Zuge der Vorplanung wird als eine Teilleistung
die Trassierung erstellt. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Vorplanung bis Ende 2025
abgeschlossen wird. Nach der Erstellung der Vorplanung schließt sich der Prozess der
abschließenden Variantenentscheidung und Finanzierungssicherung für die folgenden
Planungsphasen (Entwurfsplanung / Genehmigungsplanung) an. Verlässliche Zeitpläne für den
Abschnitt dieser Planungsphasen liegen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist ein laufender Prozess, in den kontinuierlich Erkenntnisse
aus der fortschreitenden Planung einfließen, der mit dem Bund als Fördermittelgeber
abgestimmt werden muss und der erst auf Basis der Ergebnisse der Genehmigungsplanung
abgeschlossen werden kann.
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Für die Planung der S25-Nord wird derzeit zur Verbesserung der Umsteigesituation und
Verkürzung der Umsteigewege eine Verschiebung der Verkehrsstation „Karl-BonhoefferNervenklinik“ in Richtung #Ollenhauerstraße unterstellt. Im Zuge der Errichtung der Verkehrsstation an einem geänderten Standort wird dort auch die #Barrierefreiheit hergestellt. Ein
barrierefreier Umbau der bestehenden Verkehrsstation „Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik“ ist nicht
Teil der aktuellen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der S25-Nord, so dass
dafür keine Erkenntnisse zu Zeitdauer und Kosten vorliegen.

Berlin, den 23.8.22
In Vertretung
Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

www.berlin.de