Stationen: Fünf Wochen für zwei Haltestellen? – Bauarbeiten mit Vollsperrung auf der Fürstenwalder Allee in Rahnsdorf, aus Senat

Frage 1:
Was ist der Hintergrund der fünfwöchigen #Sperrung – 7. Juli bis 18. August 2022 – der #Fürstenwalder Allee in #Rahnsdorf unmittelbar an der Landesgrenze zu Brandenburg?
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Wie das Bezirksamt in einer Pressemitteilung am 16.06.2022 die Öffentlichkeit informierte, umfassen die #Straßenbauarbeiten in der Fürstenwalder Allee (Höhe Mausohrweg) den Neubau von zwei #barrierefreien #Bushaltestellen, den Einbau einer Querungshilfe, die grundhafte Erneuerung der #Zufahrt #Mausohrweg zum Wohngebiet Dämeritzsee und die Erneuerung des
Rad- und Gehweges im Einmündungsbereich.“

Frage 2:
Hält die zuständige Senatsverwaltung die fünfwöchige Sperrung einer überregionalen Verbindung zwischen Berlin
und Brandenburg und dem Zugang zur Autobahn für Berliner aus dem Raum Köpenick, Friedrichshagen,
Rahnsdorf für angemessen?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Im Ergebnis einer nochmaligen gemeinsamen Prüfung und Abwägung am 08.07.2022
stimmen die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und das
Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks überein, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
und vorhandenen Breiten der Verkehrsflächen sowie unter Verkehrssicherheitsaspekten gemäß
dem technischen Regelwerk zur Durchführung von Baustellen im öffentlichen Straßenland (RSA
21 – „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ sowie ASR
A 5.2 – „Technische Regel für Arbeitsstätten“) eine temporäre Vollsperrung der Fürstenwalder
Allee alternativlos ist. Die vorhandenen Verkehrsraumbreiten lassen es aus Sicherheitsgründen
sowohl für die Verkehrsteilnehmenden als auch für die vor Ort am Bau Tätigen nicht zu,
während des Bauens den Verkehr an der Baustelle vorbeizuführen. Das Einrichten einer
sogenannten Engstellen-LSA (Lichtsignalanlage) ist aus Platzgründen und der nicht gesicherten
Leistungsfähigkeit nicht möglich. Die Bauzeit ist bereits auf das Notwendigste reduziert.“
Frage 3:
Wurde die Sperrung dieser Verbindung mit der Nachbargemeinde Erkner und dem Land Brandenburg
abgestimmt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Es erfolgte eine enge und konstruktive Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des
Landkreises LOS (Landkreis Oder-Spree) und dem Bauamt in Erkner. Es liegt eine
verkehrsrechtliche Anordnung für die im Land Brandenburg befindlichen Vorwegweiser vor.“
Frage 4:
Warum wurde keine leistungsfähige, möglichst kurze Umleitung eingerichtet?
Antwort zu 4:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Nach Abwägung mit der Straßenverkehrsbehörde LOS wurde auf eine
Umleitungsbeschilderung verzichtet, da moderne Navigationssysteme Umleitungen individuell
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ausweisen. Auf eine Vorwegweisung auf der Autobahn A10 wurde seitens der zuständigen
Autobahn GmbH verzichtet.“
Frage 5:
Warum wurde zur Verkürzung der Bauzeit keine Schichtarbeit angeordnet, bei der das Tageslicht ausgenutzt
werden könnte?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Ein Zwei-Schichtbetrieb wurde aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausgeschrieben. Individuelle
Vereinbarungen mit der Baufirma über Überstunden und Samstagsarbeit wurden getroffen, um
die Bauzeit innerhalb der Sommerferien einzuhalten.“
Frage 6:
Wer ist Auftraggeber der Baumaßnahmen und nach welchen Kriterien wurde die Firma ausgewählt?
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick hat nach einer beschränkten
Ausschreibung die Straßenbauleistungen beauftragt.“
Frage 7:
Um welche Firma handelt es sich?
Antwort zu 7:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die beauftragte Straßenbaufirma ist Dalhoff GmbH, Straßen- und Tiefbau.“
Frage 8:
Wie wurde sichergestellt, dass sie die Kapazität für das Vorhaben besitzt?
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Antwort zu 8:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Ein abgestimmter und vertraglich vereinbarter Bauablaufplan stellt die Bereitstellung der
Kapazitäten der Baufirma sicher.“

Berlin, den 02.08.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de