Bahnhöfe + Straßenbahn + Straßenverkehr: Eine Verkehrslösung für Mahlsdorf, aus Senat

Für ein einheitliches Verständnis der nachstehenden Antworten ist der Begriff der „Verkehrslösung Mahlsdorf“ eindeutig zu beschreiben. Da dieser Begriff mehrere Maßnahmen umfasst, sind die drei wichtigsten hier genannt:
#Regionalverkehrshalt #Berlin-Mahlsdorf (#Vorhabenträgerin DB AG, Inbetriebnahme Dezember 2017)
 Neubau der Neuen #Straßenverbindung – Straße An der Schule vom Kreuzungspunkt Hönower Str. / Pestalozzistraße bis zum Gutspark Mahlsdorf (Vorhabenträger Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz; Abt Tiefbau, Planrechtsverfahren gemäß #BerlStrG)
#Zweigleisiger Ausbau der #Straßenbahn im Straßenzug Hönower Straße – Hultschiner Damm zwischen dem Bahnhof Mahlsdorf und der #Straßenbahnhaltestelle Rahnsdorfer Straße (Vorhabenträger #BVG, #Planrechtsverfahren gemäß Personenbeförderungsgesetz
(#PBeFG))

In der Beantwortung der 25 Fragen wird zwischen den einzelnen Projekten unterschieden.


Frage 1:
Wie sieht der konkrete Zeit-Maßnahmen-Plan für die Verkehrslösung Mahlsdorf aus?
Frage 2:
Wann ist mit einem Baubeginn der Verkehrslösung Mahlsdorf zu rechnen?
Frage 3:
Wann ist mit einer Fertigstellung der Verkehrslösung Mahlsdorf zu rechnen?
Frage 9:
Wann soll das Genehmigungsverfahren für die Durchbindung der Straße an der Schule starten?
Frage 10:
Wie lange wird das Genehmigungsverfahren für die Durchbindung der Straße an der Schule dauern?
Frage 14:
Wann ist mit einem Baubeginn dieses Bauabschnitts der Verkehrslösung Mahlsdorf zu rechnen? Bitte unter Angabe
von Bauabschnitten und Zeitplänen.
Frage 21:
Wann erfolgt die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für die Schienentrasse?
Antwort zu 1, 2, 3, 9, 10, 14 und 21:
Die Fragen 1, 2, 3, 9, 10, 14 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Straße An der Schule werden aktuell die Planfeststellungsunterlagen erstellt. Die
Einreichung (Antrag an Anhörungsbehörde) ist im III. Quartal 2022 vorgesehen.
Das Planfeststellungsverfahren wird von einer (weisungs-) unabhängigen Behörde geführt – der
Vorhabenträger hat keinen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens. Gemessen an bestehenden
Erfahrungswerten werden mindestens 1,5 Jahren veranschlagt. Gerichtliche Einsprüche gegen
den Planfeststellungsbeschluss können zu vorab nicht einschätzbaren Verzögerungen führen.
Ein Baubeginn kann dementsprechend seriös derzeit noch nicht benannt werden. Es wird von
einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren ausgegangen.
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In Abstimmung mit der BVG wird für das Straßenbahnprojekt folgender Terminplan
vorgesehen:
Für die Straßenbahnmaßnahme wird derzeit die Genehmigungsplanung durchgeführt. In 2023
soll das Planfeststellungsverfahren beantragt werden. Aus Erfahrung wird mit einer Dauer von
ca. 2 Jahren gerechnet. Aufgrund von Unvorhergesehenem kann die Dauer jedoch abweichen.
Die Bau- und Inbetriebnahme der Strecke wird für 2028 angestrebt.
Frage 4:
Wann wurden durch wen die Planungsgrundsätze für die Durchbindung der Straße an der Schule beschlossen?
Frage 5:
Welche Planungsgrundsätze wurden für die Durchbindung der Straße an der Schule beschlossen?
Frage 6:
Wie erfolgt die Informationsweitergabe der beschlossenen Planungsgrundsätze an die Öffentlichkeit?
Antwort zu 4 bis 6:
Die Fragen 4 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Beginn der Planungsarbeiten für die Verkehrslösung Mahlsdorf begann gemeinsam mit
dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Anfang der neunziger Jahre mit dem Ziel, die
städtebaulichen und verkehrlichen Defizite in der Ortslage Mahlsdorf zu beseitigen. Es wurde
ein städtebauliches Konzept erarbeitet, das Teile der historischen Ortslage erhalten, aber auch
eine städtebauliche Verdichtung und bedarfsgerechte Entwicklung ermöglichen sollte. Die
Planung der Umfahrung der engen Ortslage mit der Durchbindung der Straße An der Schule
über die Bundesstraße B 1/5 wurde gemäß dem Flächennutzungsplan und den
Verkehrsentwicklungsplänen einschließlich der Planung der Straßenbahninfrastruktur
aufgenommen, um die verkehrlichen Defizite zu beseitigen und eine dem Stand der Technik
entsprechende Infrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den
Straßenverkehr herzustellen. Es folgte die Einleitung und Durchführung entsprechender BPlanverfahren einschl. der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der politischen Gremien und
Ausschüssen in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und dem Abgeordnetenhaus. In den
letzten Jahren ab 2018 erfolgten mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen, um den
Planungsstand zu vermitteln und mit der Öffentlichkeit zu diskutieren.
Aktuell ist am 11.07.2022 mit der Drucksache DS 19/0432 dem Abgeordnetenhaus die
Information über die Grundsätze der Planung zur Neuen Straßenverbindung – Straße
An der Schule als Teil der Verkehrslösung Mahlsdorf entsprechend § 22 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) zur Kenntnis gegeben worden. Hierzu gehört eine entsprechende
Pressemitteilung.
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Frage 7:
Gibt es zu diesem Sachverhalt ein Verkehrsgutachten? Wenn ja, bitte übermitteln.
Frage 8:
Gibt es ein allgemeines Verkehrsgutachten in Bezug auf die Planung der Verkehrslösung Mahlsdorf? Wenn ja, bitte
übermitteln.
Antwort zu 7 und 8:
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es handelt sich bei der Verkehrslösung Mahlsdorf um ein langjähriges, komplexes
Planungsgeschehen, so dass es nicht nur ein Verkehrsgutachten oder eine Machbarkeitsstudie
gibt. Verschiedene Nachweisführungen und Bewertungen waren und sind erforderlich, um eine
genehmigungsfähige Planung für die Straßenbahn als auch für den Straßenbau auf den Weg
zu bringen.
Generell werden den Antragsunterlagen beider Vorhaben zur Einleitung der
Planrechtsverfahren entsprechende Untersuchungen und Gutachten beigefügt werden.
Diese werden im Zuge der Auslegung zu den Planfeststellungsverfahren öffentlich.
Frage 11:
Wer wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens alles angehört?
Antwort zu 11:
Adressaten des Planfeststellungsverfahrens sind die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie
Träger öffentlicher Belange.
Frage 12:
Geht der Senat von einem positiven Bescheid des Baugenehmigungsverfahrens aus?
Antwort zu 12:
Ja.
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Frage 13:
Welche Konsequenzen hätte ein negativer Bescheid im Genehmigungsverfahren für das gesamte Projekt
„Verkehrslösung Mahlsdorf“?
Antwort zu 13:
Ein negativer Bescheid wird nicht erwartet.
Frage 15:
Wann und durch wen werden die Bürger über die Planungen informiert?
Antwort zu 15:
Die Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mittels diverser
Medien über Ort und Dauer der Auslage der Pläne sowie den anschließenden
Erörterungstermin informiert.
Frage 16:
Wie hoch sind die eingeplanten Mittel für die Planungs- und Genehmigungsverfahren?
Frage 17:
Wo sind diese Mittel im Haushalt eingestellt? Unter Angabe der Titel.
Antwort zu 16 und 17:
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Straßenbaumaßnahme ist im Kapitel 0740 –Tiefbau –, im Titel 72002 – Maßnahmen im
Zusammenhang mit Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen und des Straßenbaus
außerhalb des zentralen Bereichs –, Unterkonto 174 enthalten. Die Kosten der
Genehmigungsplanung sind in den Gesamtkosten enthalten, jedoch nicht separat
ausgewiesen.
Für das Planfeststellungsverfahren sind pauschaliert Haushaltsmittel von der
Anhörungsbehörde für die Straßenbaumaßnahme im Haushalt 2022/2023 in Kapitel 1260 /
Titel 53121 und 54010 berücksichtigt sowie von der Planfeststellungsbehörde für beide
Vorhaben in Kapitel 0730 Titel 53121 vorgesehen.
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Für die Straßenbahnbaumaßnahme sind Gesamtkosten von 20 Mio. € im Kapitel 0730; Titel
89102 – Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs – eingeplant. Mittel
für Planungs- und Genehmigungsverfahren sind in diesen enthalten und nicht explizit
aufgeschlüsselt.
Frage 18:
Wie erfolgt die Kommunikation und Planung zwischen Bezirksamt und Senat mit der BVG in Bezug auf die
Verkehrslösung Mahlsdorf?
Antwort zu 18:
Im Rahmen des Planungsprozesses erfolgt eine permanente Abstimmung zwischen der Bezirksund Senatsverwaltung. Auch finden regelmäßige Planungsrunden mit Senat, BVG und
Bezirksamt statt.
Frage 19:
Welche konkreten Maßnahmen sind mit der BVG bereits besprochen, geplant und finanziert?
Antwort zu 19:
Die BVG ist mit dem zweigleisigen Ausbau der Straßenbahnverbindung von der Rahnsdorfer
Straße bis zum Bahnhof Mahlsdorf beauftragt. Dies beinhaltet auch den Neubau einer
Kehranlage am Bahnhof Mahlsdorf.
Es erfolgen enge Abstimmungen zwischen den Vorhabenträgern Senatsverwaltung für Umwelt,
Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (Abt V) und BVG insbesondere hinsichtlich der
Überschneidungsbereiche an den gemeinsamen Knotenpunkten. Diverse übergeordnete
Planungsleistungen (Verkehrsuntersuchungen, Raumverteilungsplanung, Beleuchtungsplanung)
wurden federführend von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und
Klimaschutz für das gemeinsame Gesamtprojekt beauftragt.
Frage 20:
Durch wen erfolgt die Entwurfsplanung zur Schienentrasse?
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Antwort zu 20:
Vorhabenträgerin für das Straßenbahnprojekt ist die BVG.
Frage 22:
Wann und durch wen werden die Bürger über die Pläne bezüglich der Schienentrasse informiert?
Antwort zu 22:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens wird eine Anwohnerinformationsveranstaltung
geplant.“
Die Öffentlichkeit wird darüber hinaus über das förmliche Planfeststellungsverfahren informiert
und beteiligt.
Frage 23:
Ist der Anliegerverkehr bei der Schienentrasse auf der Hönower Straße frei?
Antwort zu 23:
Die BVG teilt hierzu mit: „Ja.“
Frage 24:
Wie will der Senat wirksam verhindern, dass auch der Individualverkehr der Schienentrasse folgt?
Antwort zu 24:
Der Motorisierte Individualverkehr (MIV) wird entsprechend der vorgesehenen Verkehrsführung
entlang der neuen Straße An der Schule geführt. Dafür werden die Kreuzungsbereiche
Pestalozzistraße / Hönower Straße sowie Hönower Straße / Alt-Mahlsdorf (B1/5) / Hultschiner
Damm baulich umgestaltet und die Verkehrsführungen geändert.
Frage 25:
Wie will der Senat wirksam die Umgehung über den Wilhelmsmühlenweg verhindern?
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Antwort zu 25:
Durch die konsequente Ableitung des MIV über Pestalozzistraße – Straße An der Schule gibt es
keine Umgehung von Norden. Auch für die Gegenrichtung wird es – sofern erforderlich –
verkehrsorganisatorische Maßnahmen geben, die eine Umgehung unattraktiv machen.

Berlin, den 25.07.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de