Bus: Ein Rufbus für das Siedlungsgebiet in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

Frage 1:
Wann startet das #Rufbus-Angebot in Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 1:
Derzeit wird zwischen #Aufgabenträger und #BVG abgestimmt, wann der #Betriebsstart erfolgt.
Frage 2:
Wie erfolgt die Bewerbung des Angebots?
Antwort zu 2:
Hierzu erklärt die BVG:
„Über die Angebote wird im Vorfeld aktiv informiert. Hierzu gehört auch die #Information an die zuständigen Behörden, Politik und Presse. Nach Betriebsstart erfolgen auch Einzeltermine vor Ort, bspw. in Seniorenzentren.“

Frage 3:
Wie erfolgt die #Evaluation?
Antwort zu 3:
Zur Evaluation erfolgt ein #projektbegleitendes Monitoring einschließlich der Befragung der
Nutzerinnen und Nutzer.
Frage 4:
Anhand welcher Kriterien wird der Erfolg oder Misserfolg des Rufbusses bewertet werden?
Antwort zu 4:
Hier sind insbesondere folgende Kriterien, die sich aus dem #Nahverkehrsplan (NVP) und dem
#Mobilitätsgesetz ableiten, zu berücksichtigen:
· Verbesserung der #Erschließung insbesondere der gemäß NVP unterversorgten Gebiete
(Nachfrage, Akzeptanz)
· Verringerung des #Verkehrsaufwands (Fahrzeugkilometer) in Berlin, soweit es sich um
Gebiete mit ausreichender ÖPNV-Erschließung handelt
· #Reduzierung CO2 und NOx Ausstoß
· #Stärkung des Umweltverbunds durch Nutzung des Rufbusses als Zu- bzw. Abbringer zum
„klassischen“ ÖPNV
· #Vermeidung von Behinderungen der Verkehrsmittel des Umweltverbundes.
Ausgewertet werden zudem potentielle Auswirkungen des neuen Angebots auf den #Taxiverkehr.
Frage 5:
Wie viele Busse, mit welcher Fahrgastkapazität, werden in welchem Gebiet eingesetzt?
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Antwort zu 5:
Hierzu erklärt die BVG:
„Es werden zum Betriebsstart insgesamt 10 #Mercedes-Fahrzeuge für je zwischen fünf und
sieben Fahrgäste zur Verfügung stehen.“
Das Bediengebiet umfasst über 60 #Quadratkilometer im Osten der Stadt.
Frage 6:
Welche #Fahrtzeiten werden die Rufbusse haben?
Antwort zu 6:
Das Angebot wird 24/7 verfügbar sein. Die konkrete Fahrtzeit hängt dann davon ab, wann der
Rufbus für welche Strecke gebucht wird und davon, ob aufgrund des Poolings mit anderen
Fahrtanfragen gewisse #Umwegfahrten erforderlich sind.
Frage 7:
Welche Möglichkeiten zur #Bezahlung wird es geben?
Frage 10:
Ist eine Barzahlung möglich?
Antwort zu 7 und 10:
Zu Betriebsstart gibt es mindestens die Möglichkeit, per Lastschrift oder Kreditkarte in der App
zu zahlen. Später folgen weitere Zahlungsmöglichkeiten wie der Einsatz der bar erwerbbaren
BVG Guthabenkarte.
Frage 8:
Welche persönlichen Daten werden im Falle einer ausschließlich digitalen Bezahlung erfasst?
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Antwort zu 8:
Hierzu erklärt die BVG:
„Kreditkarte
• Vor- und Nachname des Kreditkarteninhabers
• Kreditkartennummer
• Prüfziffern der Kreditkarte
Sepa-Lastschriftmandat
• Vor- und Nachname des Kontoinhabers
• IBAN des Kontos
Paypal
• Weiterleitung auf die Website von Paypal“
Frage 9:
Ist eine EC-Zahlung möglich?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 11:
Welche Möglichkeiten sieht das #Buchungssystem des Rufbusses vor?
Antwort zu 11:
Es werden Direktfahrten von virtueller Haltestelle zu virtuellen Haltestellen im Bediengebiet
buchbar sein sowie Zu- und Abbringerfahrten zu/von Haltestellen des ÖPNV.
Frage 12:
Inwiefern sind bei den Möglichkeiten zur Buchung auch Menschen, insbesondere ältere Bürger, berücksichtigt, die
nicht auf digitale #Endgeräte zurückgreifen können?
Antwort zu 12:
Die Bestellung des Rufbusangebots durch das Land Berlin bei der BVG umfasst, dass neben
einer #barrierefrei zugänglichen und nutzbaren #App für Buchungs- und Informationszwecke
alternativ eine telefonische Buchung über eine #Buchungszentrale (#Call-Center) ermöglicht
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werden muss, die während der gesamten Betriebszeit sowie eine halbe Stunde vor
Betriebsbeginn erreichbar ist.
Frage 13:
Können reguläre BVG-Tickets zur Bezahlung verwendet werden?
Frage 14:
Haben BVG-Abonnements im Rufbus Gültigkeit?
Frage 15:
Inwiefern wird zusätzlich zum BVG Ticket ein zusätzliches Beförderungsgeld zu zahlen sein?
Antwort zu 13 bis 15:
Die finale Ausgestaltung der Beförderungsentgelte befindet sich in Abstimmung und wird
rechtzeitig vor Betriebsstart kommuniziert.
Frage 16:
Wie werden ältere Menschen über das Angebot informiert?
Frage 17:
Erachtet der Senat die geplanten Informationsangebote für Senioren als ausreichend?
Antwort zu 16 und 17:
Der Aufgabenträger hat der BVG zur Kommunikation vorgegeben, dass sie das Rufbuskonzept
auf Bezirksebene mittels persönlicher Termine, der Teilnahme in Verkehrsrunden der Ämter und
Infoblätter erklärt sowie die Möglichkeiten der Zugänge und der Nutzung vermittelt. Zudem
wird die BVG im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten auf Anforderung das Rufbusangebot
ausgewählten Nutzergruppen und weiteren Akteuren (bspw. bezirklichen
#Behindertenbeauftragten und Beiräten, bezirklichen Seniorenvertretungen, Stadtteilzentren etc.)
vorstellen.
Zur Rufbus-Betriebsaufnahme informiert die BVG ferner über ihre üblichen Informationswege.
Das entsprechende Kommunikationskonzept und die begleitende Pressearbeit sind zuvor mit
dem Aufgabenträger abzustimmen.
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Frage 18:
Ist der Rufbus barrierefrei in motorischer und sensorischer Hinsicht?
Antwort zu 18:
Hierzu erklärt die BVG:
„• 50 % der Flotte des Rufbus sind für Menschen im Rollstuhl zugänglich. Durch das
intelligente #Flottenmanagement, das über einen Algorithmus gesteuert wird, wird es
auch für Menschen mit Rollstuhl annähernd gleiche Wartezeiten geben wie bei der
Buchung nicht barrierefreier Fahrzeuge.
• Alle Fahrzeuge verfügen über
o Einstiegshilfe (Tritt)
o ausreichend Haltestangen /-griffe
o Sitzerhöhung
o einen kontrastreichen Innenraum
o Mitnahmemöglichkeiten für Rollatoren
• Das #Fahrpersonal ist im Umgang mit #mobilitätseingeschränkten Personen geschult
• Zur App
o Ist vollständig auf eine Sprachausgabe aller Text-Bausteine und Buttons
ausgelegt („VoiceOver“, „TalkBack“), so dass die genaue Information, wo der
Haltepunkt ist, vorgelesen werden kann. Die Haltepunkte sind klar bezeichnet,
entweder über Hausnummern oder Points of Interest.
o Die Fahrgäste können mit dem Fahrpersonal über die App Kontakt aufnehmen,
so dass eine direkte Kommunikation und ein gegenseitiges Finden am virtuellen
Haltepunkt erleichtert ist
• Ab Verfügbarkeit des Call-Centers
o Service-Anfragen werden über das Call-Center bearbeitet
o Möglichkeit der Buchung
• Registrierung: per App oder über Call-Center“
Frage 19:
Besteht im Rufbus die Möglichkeit #Kinderwagen, #Rollatoren und #Fahrräder mitzunehmen?
Antwort zu 19:
Gepäckstücke, die größer sind als #Handgepäck, müssen zuvor angemeldet werden. Nach
Anmeldung besteht insofern auch die Möglichkeit, Kinderwagen und Rollatoren mitzunehmen.
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Vollständig zusammengeklappte Klappräder gelten als Handgepäck. Darüber hinaus ist die
Mitnahme von Fahrrädern nicht möglich.
Berlin, den 08.07.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de