Bahnverkehr: Berlin als Drehkreuz für Nachtzugverbindungen in Europa, aus Senat

Frage 1:

Welche #Nachtzugverbindungen von, durch oder nach Berlin bestehen aktuell (Bitte aufgeschlüsselt nach #Zuglinien und Betreiber sowie konkreten Laufzeiten bei temporären oder saisonalen Angeboten)?

Antwort zu 1:

Aktuell    werden     nach    Kenntnis   des   Berliner    Senats   im    Fahrplanjahr     2022   folgende Nachtzugverbindungen mit Schlaf- bzw. #Liegewagen von, durch oder nach Berlin angeboten:

BetreiberLaufwegVerkehrstage
Österreichische Bundesbahnen (#ÖBB)Berlin – #Breslau#Wien#Graztäglich
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)Berlin– #Frankfurt (Main) – #Basel#Zürichtäglich
#SnälltågetBerlin – Hamburg – #Malmö#Stockholmbis 24.09.2022 täglich, dann an Einzeltagen

Wie  ist  die  derzeitige  Auslastung  und  Pünktlichkeit  dieser  Nachtzugverbindungen  (Bitte  aufgeschlüsselt  nach Zuglinien und Betreiber)?

Antwort zu 2:

Der #Schienenpersonenfernverkehr (#SPFV) und somit auch Nachtzugverbindungen werden in Deutschland #eigenwirtschaftlich durch die #Eisenbahnverkehrsunternehmen (#EVU) erbracht. Die Erhebung und Auswertung von Nachfrage- und Pünktlichkeitsdaten liegt im SPFV – anders als im #Schienenpersonennahverkehr (#SPNV), für den das Land Berlin als Aufgabenträger zuständig ist

– einzig  im  Geschäftsbereich  der  jeweils tätigen  EVU. Dem  Senat  liegen  keine  Daten  zu Auslastung und Pünktlichkeit der Nachtzugverbindungen vor.

Frage 3:

Welche  Nachtzugverbindungen von, durch oder  nach Berlin sind  zurzeit  in Planung  (Bitte  aufgeschlüsselt  nach Zielbahnhof, Linienverlauf, Planungsstand und geplantes Eröffnungsdatum)?

Antwort zu 3:

Der Berliner Senat hat Kenntnis von folgenden öffentlich bekanntgemachten Planungen:

BetreiberLaufweg
#European Sleeper#Brüssel#Amsterdam – Hannover – Berlin – Dresden – #Prag
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)Berlin – Mannheim – Brüssel/ #Paris

Dem Senat sind keine Details zum #Planungsstand und zur geplanten Betriebsaufnahme bekannt. Die Betreiber haben dahingehend derzeit keine Informationen veröffentlicht.

Frage 4:

Inwieweit kann die Dauer der Planung und Einrichtung von Nachtzugverbindungen durch das Land Berlin oder die Bundesregierung  beschleunigt werden?

Frage 5:

Inwiefern   werden   Kooperationen   mit    anderen   Städten   angedacht,   um    das   Nachtzugnetz   für    Berlin weiterzuentwickeln?

Frage 6:

Inwiefern  bestehen  Kooperationen  oder  andere  Formen  der  Unterstützung  von  Unternehmen  wie  „ European Sleeper“ oder Initiativen wie „ Back on track“ ?

Welche weiteren Maßnahmen hat der Senat auf Grundlage der Studie „ Berlin als europäischer #Nachtzug-Hub?“ ergriffen, um den Standort Berlin im europäischen #Nachtzugverkehr besser zu verankern?

Antwort zu 4 bis 7:

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 7 gemeinsam beantwortet.

Der Senat hat ein großes Interesse an einer attraktiven Anbindung des Landes Berlin  im Nachtzugnetz. Nachtzugverbindungen stellen eine klimafreundliche Alternative zum #Flugverkehr dar und sollten weiter ausgebaut werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Klima- und Verbraucherschutz steht mit den Agierenden im Themenbereich im Austausch, u.a. auch den in Frage 6 genannten.

Eine Unterstützung einzelner EVU kommt für das Land Berlin jedoch aus regulatorischen Gründen nicht in Betracht. Der SPFV und somit auch Nachtzugverbindungen werden in Deutschland aufgrund bundespolitischer Regelungen eigenwirtschaftlich durch die EVU erbracht, denen auch die Planung der Verbindungen obliegt. Das Land Berlin hat insofern keinen direkten Einfluss auf die Dauer der Planung und Einrichtung von Nachtzugverbindungen. Eine unmittelbare Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Nachtzugnetzes ergibt sich daher auch aus der Kooperation mit anderen Städten nicht. Derartige Kooperationen mit Städten oder Initiativen können in Bezug auf Nachtzugverkehre lediglich dazu  dienen, Bedarfe zu evaluieren, ein gemeinsames Verständnis zu erlangen oder Interessen gemeinsam zu artikulieren. Tatsächliche Angebote im Nachtzugverkehr können jedoch in Deutschland –wie dargestellt- nur eigenwirtschaftlich durch die EVU geschaffen werden.

Im Ergebnis einer vom Senat  beauftragten #Machbarkeitsstudie „ Berlin als Drehkreuz eines europäischen Nachtzugnetzes“ wurde dargestellt, dass die wesentlichen Handlungsfelder zur Etablierung von zusätzlichen Nachtzugverbindungen im Bereich der Eisenbahninfrastruktur und deren Nutzungsbedingungen und somit im Wirkungsbereich des Bundes liegen.

Daher setzt sich der Berliner Senat gegenüber dem Bund für eine entsprechende Ausgestaltung der Rahmenbedingungen ein, um Anreize für die Etablierung von zusätzlichen Nachtzugverbindungen von und nach Berlin zu schaffen.

Berlin, den 05.07.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de