Straßenverkehr: Wird beim Neubau der Elsenbrücke der 17. Bauabschnitt der BAB 100 eingeplant?, aus Senat

Frage 1: Gemäß Drucksache 18/22806 wurde mit den #Planungsgrundlagen für den #Ersatzneubau der #Elsenbrücke der Weiterbau der #BAB100 und damit die #Spreequerung planerisch zwar nicht vorbereitet, allerdings nach damaligen Kenntnisstand auch nicht verhindert. Ist dieser Sachverhalt nach wie vor zutreffend? a. Falls nicht, welche Planungsänderungen wurden seit 2020 konkret vorgenommen? b. Inwiefern wurde bei den Planungsänderungen auf die Kompatibilität mit der BAB 100 geachtet?

Antwort zu 1: Dieser Sachverhalt ist nach wie vor zutreffend. Die vorhandenen #Planungsrandbedingungen haben sich nicht geändert und somit erfolgten keine Planungsänderungen.

Frage 2: Gab es in der Zwischenzeit zur Elsenbrücke Abstimmungen mit der #Autobahn GmbH? a. Wenn ja, wann haben diese im Einzelnen stattgefunden und welche Ergebnisse sind hierbei festgehalten worden? b. Wenn nein, warum wurden bislang keine Abstimmungen mit der Autobahn GmbH vorgenommen, um die die Kompatibilität der Elsenbrücke mit dem Weiterbau der BAB 100 zu sichern?

Antwort zu 2: Es gab bislang keine Abstimmungen zum Ersatzneubau der Elsenbrücke mit der Autobahn GmbH des Bundes (AdB). Die AdB ist bisher nicht mit Planungsvorstellungen zum Weiterbau der BAB 100 an das Land Berlin herangetreten, welche Abstimmungen bezüglich der Kompatibilität zwischen Elsenbrücke und Weiterbau BAB 100 ermöglichen könnten. Frage 3: Werden die Planungen für den Ersatzbau der Elsenbrücke vor dem Hintergrund der öffentlichen Ausschreibung für den 17. Bauabschnitt der BAB 100 neu bewertet? a. Wenn ja, welche Auswirkungen ergeben sich hierdurch für die laufenden Bauphasen? b. Wenn nein, welche Pläne verfolgt der Senat, um die Bauplanungen des Landes mit den Bauplanungen des Bundes zu harmonisieren? Antwort zu 3: Die Planungen für den Ersatzneubau der Elsenbrücke werden nicht neu bewertet. Aktuell wird die Notwendigkeit zur Harmonisierung der Planungen mit der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) nicht gesehen. Frage 4: Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind? Antwort zu 4: Es ergeben sich aktuell keine weiteren Informationen. Berlin, den 08.06.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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