Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow endlich voranbringen, aus Senat

Frage 1: Welchen konkreten #Zeitplan sieht die #Autobahn GmbH (als zuständiger Straßenbaulastträger) zur Realisierung der #Ortsumfahrung #Malchow vor?

Antwort zu 1: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (#BMDV) teilt hierzu mit: „Die Maßnahme Ortsumfahrung (OU) Malchow ist im #Bundesverkehrswegeplan 2030 unter der Nr. 2 als Maßnahme im #Vordringlichen Bedarf (VD) vom Land Berlin gemeldet und aufgenommen worden. Details zur Maßnahme sind auf der Online-Präsenz der Projekte im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) zu finden (https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html). Bis auf die #Machbarkeitsuntersuchung zur Anmeldung im BVWP gibt es noch keine weiteren Planungen und auch keine Projektunterlagen. Seit 01.01.2021 hat die Autobahn GmbH des Bundes die Aufgaben der Auftragsverwaltung für die Autobahnen und auch für die freien Strecken der #Bundesstraßen in Berlin übernommen. Somit liegt die zukünftige OU Malchow im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH, Niederlassung Nordost. Die internen Vorbereitungen für den baldigen #Planungsbeginn für das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr befürworteten vordringlichen Bundesfernstraßenprojekts laufen.“

Frage 2: Wann ist mit dem Beginn des Projektes zu rechnen und welche Bauzeit ist hierfür vorgesehen?

Antwort zu 2: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit: „Mit dem Planungsprozess der OU Malchow soll nach jetzigem Stand im 1. Quartal 2023 begonnen werden. Für ein derartiges Projekt rechnet die Autobahn GmbH des Bundes derzeit mit mindestens acht Jahren Planungszeit bis zur Vergabe einer Bauleistung. Allein für das notwendige Raumordnungsverfahren (Linienbestimmung) und das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechtes sind jeweils zwei Jahre zu kalkulieren.“ Frage 3: Wie sind die Verzögerungen des Baustarts durch die Autobahn GmbH zu begründen? Antwort zu 3: Dem Senat sind keine Verzögerungen bekannt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit: „Mit den Aktivitäten (gemäß Antworten zu Fragen 1 und 2) werden Verzögerungen des Baustarts vermieden.“ Frage 4: Welche Abstimmungen müssen noch getroffen werden? 2Antwort zu 4: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit: „Alle erforderlichen Abstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange und Privaten werden innerhalb des in der Antwort zur Frage 2 erwähnten Verwaltungsverfahrens, d. h. im Rahmen des Planungsprozesses geführt.“ Frage 5: Was wurde seitens der Senatsverwaltung dafür getan, um den Baustart voranzubringen? Frage 6: Steht die Senatsverwaltung in Ihrer Eigenschaft der Auftragsverwaltung diesbezüglich im regelmäßigen Austausch mit der Autobahn GmbH? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet. Antwort zu 5 und 6: Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen Flächennutzungsplan (FNP) enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose für den Prognosehorizont 2025. Im Ergebnis wurde diese Straßenbaumaßnahme in den BVWP 2030 (bis 2017 als BVWP 2015 betitelt) als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf mit aufgenommen. Zwischenzeitlich hat das Land Berlin die Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen und anbaufreien Bundesstraßen zum 01.01.2021 an den Bund abgeben. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz steht im regelmäßigen Austausch mit der Autobahn GmbH des Bundes. Frage 7: Welche Streckenführungen wurden für die Umfahrung untersucht? Für welche Variante hat man sich entschieden? Frage 8: Wurde im Zuge der Planung für die Ortsumfahrung Malchow das Wohnungsbauprojekt im Blankenburger Süden berücksichtigt? Wenn ja, inwiefern? Frage 9: Wie wurden die Anwohnerinnen und Anwohner an der Entscheidung beteiligt? 3Frage 10: Welche verkehrlichen Einschränkungen sind während der Baumaßnahme zu erwarten? Antwort zu 7 bis 10: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7, 8, 9 und 10 gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit: „Derartige Details werden Gegenstand des dargestellten Planungsprozesses sein.“ Frage 11: Wie bewertet der Senat die Idee, dass im Zuge der groß angelegten Baumaßname gleichzeitig die 110-kVFreileitungen des Verteilnetzbetreibers Stromnetz Berlin aus der Ortslage Malchow in die neue Trasse der Ortsumfahrung Malchow, unterirdisch verlegt werden könnten? Antwort zu 11: Dem Senat liegen grundsätzliche Kenntnisse über eine 110kV-Freileitung im Zusammenhang mit dem Ortsteil Malchow vor. Der Senat besitzt jedoch keine Erkenntnisse über eine 110kVFreileitung die in die neue Trasse der Baumaßnahme OU Malchow unterirdisch verlegt werden sollte. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19/10206 verwiesen. Berlin, den 08.06.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz

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