Schiffsverkehr: Teltowkanal als Verkehrsader?, aus Senat

Frage 1:
Welche Rolle misst der Senat der Nutzung des #Teltowkanals (einschließlich Stich- und Verbindungskanäle) als Entlastungsmöglichkeit für Probleme der #Verkehrsinfrastruktur bei?
Frage 2:
Welcher #Güterverkehr wird momentan über den Teltowkanal geführt, insbesondere mit Hinblick auf Tonnage, Anzahl und Frequenz der #Schiffe auf der #Wasserstraße?
Frage 5:
Inwieweit können im Rahmen größerer #Bauprojekte emissionsarme #Mobilitätsangebote auf dem #Teltowkanal ermöglicht werden?

Antwort zu 1, 2 und 5:
Der Teltowkanal (TeK) ist eine Binnenwasserstraße des Bundes der Wasserstraßenklasse IV, die
dem allgemeinen Verkehr dient. Er bildet die Südumfahrung Berlins und verbindet die UntereHavel-Wasserstraße (UHW) mit der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW). Der TeK wird
vorwiegend von der Güterschifffahrt genutzt, um den durch Fahrgast- und Sportschifffahrt hoch
frequentierten, längeren und nautisch schwierigen Wasserweg durch die Berliner Innenstadt zu
vermeiden (vgl. Verkehrsbericht 2020 der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt). Das
Land führt keine eigene Statistik zur Nutzung und Inanspruchnahme der Bundeswasserstraße.
Entsprechende Statistiken stellt die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zur
Verfügung (vgl.
https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Verkehrsberichte/Verkehrsbericht
_2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Welche Nutzungen oder Anwendungen im Bereich der Bundeswasserstraßen erlaubt oder
genehmigungspflichtig ist, regeln diverse Rechtsvorschriften u.ä. (vgl.
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Verzeichnis-Rechtsverordnungen-GesetzeRichtlinien/Verzeichnis-Rechtsverordnungen-Gesetze-Richtlinien-node.html). Innerhalb der
gesetzten Rahmenbedingungen sind Nutzungen möglich.
Frage 3:
Welche Pläne verfolgt der Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraße Teltow-Kanal?
Antwort zu 3:
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel teilte hierzu mit:
„Der Bund wird den Teltowkanal mit seinen Anlagen erhalten. Veränderung der
Eigentumsverhältnisse plant der Bund nicht.“
Frage 4:
Ist der Ausbau von Hafenanlagen und Umschlagsmöglichkeiten für Waren auf Berliner Gebiet oder im Umland
geplant und wenn ja, welche Pläne verfolgt der Senat dahingehend?
Antwort zu 4:
Die Sicherung und Erhaltung der urbanen Verkehrsinfrastruktur des Wirtschaftsverkehrs in
Umfang, Zustand und Nutzbarkeit ist eine der Kernherausforderungen in Berlin und der
gesamten Hauptstadtregion. Die planerische Sicherung leistungsfähiger, zukunftssicherer
Infrastruktur und der entsprechenden Umschlagknoten im Bereich der Wasserstraßen ist dafür
sicherzustellen, wie das im August 2021 beschlossene Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept
Berlin (IWVK, Drucksache 18/4120 vom 03.09.2021) darlegt. Bei einer Unterstützung der
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Nutzung bzw. einer Erhöhung der Kapazitäten der Binnenschifffahrt in Berlin ist dabei
gleichzeitig zu berücksichtigen, dass es sich bei den hierfür genutzten Wasserstraßen um
Gewässer handelt, die „in ihrer Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des
Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern sind“
(WHG § 6, Absatz 1, Nr. 1).
Am 07.09.2021 beschloss der Berliner Senat das Projekt „Ausbau Südhafen Spandau“. Mittels
der Maßnahme wird es zukünftig noch besser gelingen, den Wirtschaftsverkehr stadtverträglich
auf dem Wasser sicherzustellen und zukünftig neue und innovative Lösungen auf dem Wasser
zu ermöglichen.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg wies
insbesondere auf den Ausbau des Hafens in Königs Wusterhausen hin (vgl.
https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.728018.de).
Frage 6:
Welche Pläne zur Umgestaltung der Uferbereiche des Teltowkanals verfolgen Senat und/oder Bezirke?
Antwort zu 6:
Die Positionierung zu Uferbereichen, die im Eigentum und in der Unterhaltungspflicht des
Bundes liegen, sind in der Antwort zu Frage 3 dargestellt.
Die für die Unterhaltung landeseigener Uferwände zuständige Gewässerunterhaltung verfolgt
am Teltowkanal keine Pläne zur Umgestaltung von Ufern.
Das Bezirksamt Neukölln teilte mit:
„Für die gewidmeten, am Teltowkanal anliegenden Grünanlagen steht die Unterhaltung und
Pflege der bestehenden Flächen im Vordergrund.
Umgestaltungen bzw. Investitionen in die betreffenden Anlagen sind derzeit nicht geplant.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilte mit:
„Das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt (SGA) verfolgt hier keine eigene Planung.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilte mit:
„Im aktuellen Maßnahmenkatalog des Fachbereichs Grünflächen sind noch keine Vorhaben zu
Umgestaltungen an der Teltowkanal-Promenade aufgenommen.“
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Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilte mit:
„Die Uferkonzeption Treptow-Köpenick als Teilplan der bezirklichen
Bereichsentwicklungsplanung, Fachplan „Grün- und Freiraum“, Bezirksamtsbeschluss Nr.
496/16 vom 18.10.2016 und Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick
Nr. 0066/06/17 vom 30.03.2017 legt generalisierend die Entwicklungsziele für die Uferlagen
im Bezirk fest. In Konkretisierung der Strategie des Flächennutzungsplans (FNP) spielen
insbesondere die angrenzenden Ufernutzungen eine entscheidende Rolle für die Interpretation
auf der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanungsebene und werden Handlungsrichtlinien und
-erfordernisse für die Umsetzung in den nachfolgenden Planungsebenen formuliert.
Für den Teltowkanal gelten allgemein die Anforderungen, beidseitig einen Grünzug mit einer
öffentlichen Wegeverbindung herzustellen. Entsprechend der angrenzenden Ufernutzungen
werden verschiedene Chiffren für die Ausprägung der Flächen erzeugt und weitere
Anforderungen (Wegeanbindung in die umliegenden Gebiete, Barrierefreiheit, Aufenthalt etc.)
dargestellt, die im Weiteren dann zu konkretisieren sind.“
Frage 7:
Welches Freizeit- und Tourismuskonzept verfolgen Senat und/oder Bezirke bei der Nutzung des Teltowkanals?
Antwort zu 7:
Auf Grundlage einer gesamtstädtischen wassertouristischen Erhebung wird derzeit in den
Berliner Bezirken der Bestand der freizeittouristischen Angebote in Ufernähe ermittelt. Ziel ist
es, die bereits vorhandenen Angebote stärker bewerben zu können und diese in bestehende
landeseigene Wasserkarten, Apps und Webseiten zu integrieren. Im nächsten Schritt soll – auf
Grundlage der Ergebnisse der Bestandserhebung – ein berlinweites Wassertourismuskonzept
entwickelt werden. Dieses wird auch die Frage behandeln, wie die Berliner Ufer stadtverträglich
und nachhaltig genutzt bzw. weiterentwickelt werden können. Als Grundlage für das geplante
Wassertourismuskonzept dient hier u.a. das Berliner Tourismuskonzept 2018+.
Das Bezirksamt Neukölln teilte hierzu mit:
„Das Bezirksamt Neukölln hat 2019 das Neuköllner Tourismuskonzept veröffentlicht. Die
Dampferanlegestelle Britz/Delfterufer liegt direkt am Teltowkanal. Entsprechend des
Tourismuskonzeptes sind jedoch keine weitergehenden Nutzungen des Teltowkanals
vorgesehen. Naturgemäß dienen gewidmete Grünanlagen der Erholung. Neben einer
übergeordneten Verkehrsfunktion für den Fuß- und auch Radverkehr sind die Anlagen am
Kanal für viele Menschen in der unmittelbaren Nachbarschaft ein Ruhe- und Erholungsraum. Es
ist aus Sicht des Bezirks nicht zielführend, hier weitere Angebote zu schaffen, auch um den
Naturraum langfristig zu erhalten.“
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Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilte hierzu mit:
„Das bezirkliche Tourismuskonzept befindet sich gerade in der Erstellung und umfasst den
gesamten Bezirk Tempelhof-Schöneberg.
Ergänzend ist in diesem Jahr gemeinsam mit den anderen Berliner Bezirken und der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine wassertouristische
Bestandsaufnahme geplant. Diese bezieht sich inhaltlich auf den Fokus „Wassertourismus
stärken“ aus dem berlinweiten Konzept für einen stadtverträglichen und nachhaltigen BerlinTourismus 2018+ „12 mal Berlin I er I Leben“ mit dem Ziel des Aufbaus einer Website zur
bezirksübergreifenden Vermarktung der Wasserwanderrouten Berlins.
Auf Grund der Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Tourismus- und Kongresswirtschaft
hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe das berlinweite Tourismuskonzept
durch das Programm „Neustart Wirtschaft „ergänzt und priorisiert. Betont werden
beispielsweise die Aspekte „Pandemiesicherheit“, „Qualitätstourismus“ sowie „Digitalisierung
der Tourismusbranche“.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilte mit:
„Es gibt kein konkretes Freizeit- und Tourismuskonzept für den Teltowkanal.
Für den Bezirk ist der Teltowkanal eine wichtige und wesentliche Wasserstraße für die
wasserseitige Verbindung von Treptow-Köpenick nach Potsdam und gleichermaßen in
umgekehrte Richtung. Sie wird auch rege von allen Wasserfahrzeugen – Sportboot, Segelboot
(natürlich ohne aufgespanntes Segel), Kanus und Hausbooten – genutzt. Diese Nutzung soll
auch im Bestand bleiben und entsprechend vermarktet werden.
In der Tourismusstrategie des Bezirks 2020+ spielt insbesondere der Wassertourismus eine
große Rolle. Dazu gehört auch die bezirksübergreifende und überregionale Zusammen- und
Netzwerkarbeit.
Das wäre mit dem Teltowkanal gegeben, auch wenn es kein speziell auf ihn abgestimmtes
Freizeit- und Tourismuskonzept gibt. Er ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes.“
Frage 8:
Welche Rolle spielt die Erschließung der wassernahen Bereiche am Teltowkanal für Freizeit und Alltag auch im
nicht-kommerziellen Bereich?
Antwort zu 8:
Der Teltowkanal hat wie alle großen Berliner Wasserstraßen eine hohe Bedeutung für Freizeit
und Alltag, insbesondere durch die mehr als hundertjährige Geschichte der Infrastruktur. Eine
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dezidierte Darstellung bedeutender Standorte / Punkte mit entsprechender Bedeutung entlang
des Kanals stellt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel zur Verfügung (vgl.
https://www.wsa-spree-havel.wsv.de/Webs/WSA/SpreeHavel/DE/01_Wasserstrassen/02_Bundeswasserstrassen/59_Teltowkanal/Geschichte.html?nn
=1726338).
Berlin, den 02.06.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de