Straßenbahn: Langsam-Fahrstelle auf der Straßenbahn-Neubaustrecke Adlershof, aus Senat

Frage 1:
Wurden bei der #Genehmigung der #Straßenbahn-Neubaustrecke #Adlershof durch die #Planfeststellungsbehörde alle
derzeit geplanten #Wohnungsbauvorhaben entlang der Strecke berücksichtigt und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1:
Bei dem Vorhaben wurden alle bis zu Beginn der 1. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen
(11.06.2018) vorhandenen und genehmigten Wohnungsbauvorhaben sowie die festgesetzten
und die zu Beginn der Auslegung im Verfahren befindlichen #Bebauungspläne berücksichtigt.
Mit Beginn der Auslegung tritt die nach § 28a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
festgelegte Veränderungssperre in Kraft, wonach auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu
ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen
erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen.


Frage 2:
Welche Abstimmungsgespräche zwischen dem Senat, der technischen Aufsichtsbehörde und der BVG haben
inzwischen stattgefunden, um die vom Pressesprecher der BVG in einer RBB-Abendschau-Berichterstattung zur
#Lärmbelastung durch die Straßenbahn zugesicherte „#Feinjustierung“ zum Zwecke der nachhaltigen
#Lärmminderung herbeizuführen? Was ist das Ergebnis?
2
Antwort zu 2:
Durch die BVG wurden die #Schienenkopfkonditionierungsanlagen zwischenzeitlich derart
eingestellt, dass im Ergebnis #Kurvengeräusche nicht mehr wahrnehmbar sind.
Frage 3:
Liegt dem Senat bzw. der Planfeststellungsbehörde zwischenzeitlich ein Nachweis der BVG als Vorhabenträgerin
über die Einhaltung der zulässigen und genehmigten #Lärmwerte vor und welche Defizite beim #Lärmschutz wurden
ggf. festgestellt?
Antwort zu 3:
Nach Eingang von #Lärmbeschwerden wurde die #schalltechnische Untersuchung nochmals von
der für Immissionen zuständigen #Fachbehörde geprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass die
eingereichte Untersuchung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und lediglich der
Nachweis der Wirksamkeit der eingebauten Schienenkopfkonditionierungsanlagen noch zu
erbringen ist (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2). Der abschließende Nachweis der
Wirksamkeit ist bei der Vorhabenträgerin in Arbeit und wird zeitnah erwartet.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die in seiner Antwort auf die entsprechende Schriftliche Anfrage vom
22.12.2021 beschriebenen passiven Schallschutzmaßnahmen weitgehend bereits von den Gebäudeeigentümern
erbracht wurden, selbige aber z.B. keine Reduzierung der Lärmemission bei geöffneten Fenstern und in den
Außenbereichen von Wohnungen erbringen können?
Antwort zu 4:
Der passive #Schallschutz bedeutet einen Eingriff in das Bauwerk, hier ist der
Anspruchsberechtigte der Gebäudeeigentümer. Die Ansprüche auf passiven Schallschutz
sowohl für Innenwohnbereiche als auch für Außenwohnbereiche wurden im
Planfeststellungsbeschluss unter A II.8.1.2 (Seite 13 und 14) dem Grunde nach festgesetzt.
Der konkrete Anspruch ergibt sich aus einer Bewertung des Gebäudes, in der die dem Grunde
nach zugesprochene Schallschutzmaßnahme mit dem bestehenden Schalldämmwert des
Gebäudes und der Nutzung der einzelnen Räume verglichen wird. Sofern sich hieraus ein
konkreter Anspruch ergibt, ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, die Schallschutzmaßnahme auf
Verlangen des Eigentümers umzusetzen. Die Mitwirkung des Eigentümers ist hierbei
unerlässlich.
Für den Fall, dass passive Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich oder untunlich sind, was bei
Außenwohnbereichen nicht auszuschließen ist, wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss
festgelegt, dass eine Entschädigung in Geld zu erfolgen hat. Anspruchsberechtigter ist auch
3
hier der Gebäude- bzw. Grundstückseigentümer. Das privatrechtliche Verhältnis zwischen
Eigentümer und Nutzer bleibt hiervon unbenommen.
Frage 5:
Hat die Wohnungsbaugenossenschaft Altglienicke eG inzwischen eine positive Rückmeldung zu ihrer Bitte
erhalten, zwischen den Haltestellen Johannisthal und Karl-Ziegler-Straße eine Langsamfahrstelle mit einer
Durchfahrtgeschwindigkeit von max. 30 km/h einzurichten, da die Lärmbelästigungen offenkundig in erster Linie
von der Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Straßenbahnen abhängen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz liegt kein Schreiben
der Wohnungsbaugenossenschaft Altglienicke eG, mit der Bitte vor, zwischen den Haltestellen
Johannisthal und Karl-Ziegler-Straße eine Langsamfahrstelle mit einer
Durchfahrtgeschwindigkeit von max. 30 km/h einzurichten. Auf Anfrage teilen die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) mit, dass ihr ein entsprechendes Schreiben der
Wohnungsbaugenossenschaft Altglienicke eG vorliegt und sie sich derzeit um einen zeitnahen
Ortstermin bemüht.
Berlin, den 24.05.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de