Bahnhöfe: Grunderneuerung des S-Bahnhofs Nöldnerplatz durch DB AG, aus Senat

Frage 1:
Wann ist der Baubeginn für die geplante #Grunderneuerung und den barrierefreien Ausbau des -Bahnhofs #Nöldnerplatz und welche #Bauzeit wird veranschlagt?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Baumaßnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Nöldnerplatz sollen nach
derzeitiger Planung im Jahr 2027 erfolgen.“
Frage 2:
Welche Maßnahmen werden im Einzelnen im Rahmen der Bauarbeiten realisiert?


Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nach aktueller Bestelllage handelt es sich um den Neubau einer
#Personenunterführung in neuer Lage sowie um den Neubau des Treppenaufganges
und des #Personenaufzugs zwischen Personenunterführung und #Bahnsteig. Weiterhin
wird beidseitig der neuen Personenunterführung eine #Rampenanlage auf das
#Straßenniveau hergestellt. Derzeit wird untersucht, ob in diesem Zusammenhang
auch eine Bahnsteigerneuerung sowie eine Erneuerung des Bahnsteigdachs
durchgeführt werden kann.“
Frage 3:
Welche Entscheidung wurde bezüglich des Baus eines zweiten Ausgangs für den -Bahnhof
getroffen?
Antwort zu 3:
Zwischen der DB AG und dem Land Berlin wurde eine #Vorzugsvariante abgestimmt,
die den Neubau einer weiter östlich gelegenen Personenunterführung mit
barrierefreien Ausgängen auf der Nord- und Südseite vorsieht. Der heutige
Bahnhofstunnel wird anschließend verschlossen und rückgebaut. Durch die in
Richtung Bahnsteigmitte verschobene neue Lage des Bahnhofszugangs wird kein
zusätzlicher Ausgang geplant.
Frage 4:
Werden öffentliche Flächen für die #Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Aufgrund der beengten Platzverhältnisse müssen öffentliche Flächen in Anspruch
genommen werden. Konkrete Untersuchungen erfolgen im Rahmen der weiteren
Planungen.“
Frage 5:
Wenn ja, ist auch der öffentliche Spielplatz am Nöldnerplatz ganz oder teilweise davon betroffen?
Frage 6:
Wenn ja, welche Beeinträchtigungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Spielplatzes wird es geben?
Frage 7:
Was wurde im Falle einer Beanspruchung für die Herrichtung der Fläche des Spielplatzgrundstücks
nach dem Ende der Bauarbeiten vereinbart?
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Frage 8:
Welche Alternativen wurden zur etwaigen Nutzung des Spielplatzgrundstücks als
Baustelleneinrichtung geprüft und mit welchen Ergebnissen?
Antwort zu 5 bis 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen als Baustelleneinrichtungsflächen soll
vermieden werden.“
Frage 9:
Mit welchen Beeinträchtigungen haben Reisende und Anwohnende im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben zu rechnen?
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Es kommt zu Einschränkungen im #Zugverkehr durch #Gleissperrungen. Weiterhin wird
der Personenverkehr während der Baumaßnahme umgeleitet. Die
#Querungsmöglichkeit durch den vorhandenen Personentunnel bleibt während der
Bauzeit weitestgehend erhalten. Erst nach Fertigstellung des neuen Personentunnels
wird der alte verschlossen.“
Frage 10:
Inwiefern und wann werden die Anwohnerinnen und Anwohner im Rahmen des Planungsprozesses
beteiligt bzw. über das Vorhaben informiert?
Antwort zu 10:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Im Rahmen des Planrechtsverfahrens erfolgt eine Beteiligung der betroffenen
Anwohnerinnen und Anwohner.“


Berlin, den 11.05.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de