Straßenbahn: Wie ist der aktuelle Stand der Planung für die Verlängerung der M10 von der Warschauer Straße zum Hermannplatz?, aus Senat

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der #Planung?
a. Welche #Verfahrensschritte sind bereits abgeschlossen?
b. Welche Verfahrensschritte befinden sich aktuell in Umsetzung und bis wann werden
diese jeweils planmäßig abgeschlossen?
i. Wer sind jeweils die #Beteiligten?
c. Welche Verfahrensschritte folgen als nächstes?
d. Gab es bislang #Verzögerung im Verfahren und wenn ja, wie lange waren diese
Verzögerungen jeweils?


Antwort zu 1:
a. Die #Grundlagenuntersuchung mit Erarbeitung der planerisch zu bevorzugenden
#Trasse ist abgeschlossen. Die Weiterführung der Planung wurde durch einen
Senatsbeschluss bestätigt.
b. Derzeit wird die #Vorplanung vorbereitet.
i. Beteiligte an der Planung sind der Senat, die Bezirke, Träger öffentlicher Belange.
Parallel ist ein #Partizipationsverfahren vorgesehen.
c. Die Verfahrensschritte ergeben sich aus den #HOAI-Leistungsphasen. Nach der
Vorplanung folgen die #Entwurfsplanung, die #Genehmigungsplanung, das
#Planfeststellungsverfahren, die #Ausführungsplanung, die Vorbereitung und
#Durchführung der #Vergabe, #Bau und #Inbetriebnahme.
d. Es gab geringfügige Verzögerungen. Die Planungszeiten ergeben sich aus den
notwendigen und umfangreichen Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen
mit den jeweiligen Beteiligten.
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Frage 2:
Bis wann rechnet der Berliner Senat mit der Inbetriebnahme der #Tramlinie #M10?
Antwort zu 2:
Nach aktuellem Stand ist im Jahr 2028 mit der Inbetriebnahme zu rechnen.
Frage 3:
Welche und wie viele Haltestellen sind geplant (bitte einzeln die Stationen auflisten)?
Antwort zu 3:
Es sind insgesamt fünf neue #Straßenbahnhaltestellen geplant: #Falckensteinstraße,
#Reichenberger Straße, #Framstraße, #Pannierstraße, #Hermannplatz. Diese
Haltestellennamen sind #Arbeitstitel.
Frage 4:
Welche Hindernisse sind dem Senat bekannt, die eine zügige Fertigstellung der Tramlinie M10
verhindern könnten?
Frage 5:
Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat bereits ergriffen, um diese Hindernisse zu beseitigen und
welche Maßnahmen befinden sich noch in der Planung (bitte einzeln auflisten)?
Frage 6:
Wie beurteilt der Berliner Senat die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen (bitte einzeln auflisten)?
Antwort zu 4 bis 6:
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des thematischen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Grundlagenuntersuchung wurden projektspezifische Themenkomplexe
benannt. Notwendige Abstimmungen dazu werden im Terminplan berücksichtigt.
Nach derzeitigem Stand sind keine weiteren Hindernisse bekannt.
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Frage 7:
In welchen Streckenabschnitten wird die M10 planmäßig auf einem exklusiven Gleisbett verlaufen?
Frage 8:
In welchen Streckenabschnitten wird sich die M10 planmäßig das Gleisbett mit dem motorisierten
Individualverkehr teilen?
Antwort zu 7 und 8:
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des thematischen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Eine genaue Aussage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Im Rahmen der
Vorplanung wird die Straßenraumaufteilung inkl. der Führungsart der Straßenbahn
erarbeitet.
Frage 9:
In welchen Streckenabschnitten wird der motorisierte Individualverkehr ausgeschlossen bzw. auf den
Anliegerverkehr begrenzt (bitte einzeln darstellen)?
Antwort zu 9:
Eine Aussage dazu ist erst in den nächsten Planungsschritten möglich.
Frage 10:
Wie viele Parkplätze werden in den einzelnen Straßen auf der Strecke entfallen bzw. wie viel Meter
weniger Parkraum steht künftig zur Verfügung (geschätzte Zahlen sind ausreichend)?
a. Wie viele Behindertenparkplätze sind betroffen bzw. müssen verlegt werden?
b. Wie viele Ladepunkte für Elektroautos befinden sich an Parkplätzen bzw. an Parkraum, der
entfällt?
Antwort zu 10:
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde eine Stellplatzbilanz von rund -255
Stellplätzen entlang des Trassenverlaufs ermittelt.
Zu a. und b.:
Der Bedarf an Behindertenparkplätzen und Ladepunkten für Elektroautos wird im
weiteren Planungsverfahren mit dem Bezirk abgestimmt.
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Frage 11:
Die Kostenermittlung für Infrastrukturvorhaben ist bundeseinheitlich geregelt, da sie die Grundlage
für Finanzierungsbeihilfen des Bundes bildet. Nach der Methode der standardisierten Bewertung ist
die Verwendung eines einheitlichen Preisstandes – hier des Jahres 2006 – vorgegeben. Danach
beläuft sich das Netto-Investitionsvolumen für die ca. 2,9 km lange Strecke auf ca. 61,6 Millionen Euro.
Ist das nach Kenntnis des Berliner Senats noch der aktuelle Stand der Planung?
Antwort zu 11:
Ja, dies ist der aktuelle Stand.
Berlin, den 03.05.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de