Straßenverkehr: Errichtung von Parklets im öffentlichen Straßenland, aus Senat

Frage:
Wie viele sogenannte #Parklets wurden seit Juli 2021 in Berlin unter Inanspruchnahme eines von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eigens aufgelegten Förderprogramms auf öffentlichen Straßen in Berlin errichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)?
Antwort:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Bezirk Errichtet bis 27.04.22
Friedrichshain-Kreuzberg 22
Mitte 6
Charlottenburg-Wilmersdorf 2


Frage:
Welche #Kriterien müssen Vorschläge von Initiativen für Standorte von Parklets erfüllen, um eine Genehmigung zu erhalten?
Antwort:
Die Kriterien sind in einer sogenannten „#Checkliste“ zusammengefasst, die unter
folgendem Link abgerufen werden kann:
https://www.berlin.de/parklets/_assets/kiez-parklets/checkliste-fuer-parkletantragsteller-fuer-das-strassenrechtliche-erlaubnisverfahren.pdf.
Frage:
Gibt es einen #Genehmigungsanspruch für die Einrichtung von Parklets, wenn diese Kriterien
eingehalten werden?
Antwort:
Nein.
Frage:
Wie erklärt sich der Senat die unterschiedliche Resonanz in den Bezirken auf die Inanspruchnahme
des Förderprogramms?
Antwort:
Von den nichtteilnehmenden Bezirken wurden insbesondere fehlende personelle
Kapazitäten für die Nichtteilnahme am Förderprogramm genannt.
Frage:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass es Bezirke gibt, in denen die Errichtung von Parklets generell
eher behindert denn gefördert wird?
Frage:
Wenn ja, für welche Bezirke träfe das zu?
Antwort:
Die beiden vorgenannten Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Senat hat das Förderprogramm für alle Bezirke konzipiert, drei Bezirke haben am
Förderprogramm 2021 teilgenommen. Zur Nichtteilnahme der übrigen Bezirke wird
auf die Antwort zu der vorhergehenden Frage verwiesen.
3
Frage:
Hat die Fördergeberin Einwirkungsmöglichkeiten darauf, ob und wo Parklets errichtet werden, wenn
das Genehmigungsverfahren ausschließlich in der Hoheit der Bezirksämter erfolgt, und wenn ja, wie
nutzt sie diese?
Antwort:
Die vom Antragstellenden beantragten Parklets werden vom jeweiligen Bezirk und
der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
gemeinsam gemäß ihrem Nutzen für die Allgemeinheit bewertet. Parklets für
öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Kitas, Schulen oder Bibliotheken, werden dabei
bevorzugt behandelt. Sollten bereits Parklets in der unmittelbaren Nachbarschaft
bewilligt worden sein, werden diese Parkletanträge gegenüber anderen Anträgen
depriorisiert. Jedem teilnehmenden Bezirk wird die gleiche Anzahl an möglichen
Parklets zugewiesen. Sollte diese nicht voll ausgeschöpft werden können, werden
die verfügbaren Mittel auf die anderen Bezirke verteilt. Im Anschluss beurteilt der
jeweils zuständige Bezirk die verkehrliche und bauliche Genehmigungsfähigkeit im
Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis.
Da die Anzahl aller eingegangenen Anträge im Jahr 2021 unter 100 lag (maximale
Anzahl von zu fördernden Parklets), konnten die Prüfschritte deutlich reduziert
werden. Maßgeblich ist die Sondernutzungserlaubnis der Bezirke.
Frage:
Wenn, nein, wie soll dem starken Ungleichgewicht in der Inanspruchnahme des Programms in den
einzelnen Bezirken begegnet werden?
Antwort:
Der Senat wird im Falle einer Fortsetzung des Förderprogramms weiter um die
Teilnahme der übrigen Bezirke werben. Vorhandene Mittel werden so gerecht wie
möglich auf alle teilnehmenden Bezirke verteilt.
4
Frage:
Wird das entsprechende Förderprogramm von Senat verlängert, wenn die Zielzahl von 100 Parklets
in Berlin erreicht wurde?
Antwort:
Die Fördermittel standen im Haushalt 2021 zur Verfügung. Ende 2021 wurde
entschieden, einen Teil der Mittel auch in 2022 bereitzustellen, so dass die in 2021
eingegangenen und bewilligungsfähigen Anträge positiv beschieden werden
konnten. Nach heutigem Stand werden ca. 63 Parklets aus dem Programmaufruf
2021 umgesetzt. Die Fortsetzung des Parkletprogramms ist derzeit im Entwurf des
Doppelhaushalts 2022/23 nicht enthalten.
Berlin, den 03.05.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de