Straßenbahn: Straßenbahnhaltestelle contra Gartendenkmal am Kurpark Friedrichshagen?, aus Senat

Frage 1:
Wessen Idee ist die #Verlegung der #Straßenbahnhaltestelle am -Bahnhof #Friedrichshagen Höhe #Kurpark und von wem wurde diese präferiert und unterstützt? Seit wann existiert diese Idee?
Antwort zu 1:
Die Verbesserung von #Umsteigebeziehungen im öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV) und die damit verbundene #Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes ist ein wichtiges Ziel im Rahmen der #Verkehrsentwicklung des Landes Berlin. Dies wird durch die zuständigen Stellen des Landes ausdrücklich unterstützt.
Darüber hinaus teilt die #SRS mit, dass sie seit 10 Jahren intensiv an den
entsprechenden Planungen und notwendigen Abstimmungen mit den
verschiedenen Akteuren und Träger öffentlicher Belange arbeitet.


Frage 2:
Welche Kosten sind mit der Maßnahme verbunden und wo sind diese etatisiert?
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Antwort zu 2:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Aufgrund der derzeit nicht genau abschätzbaren Kostenentwicklungen gehen wir
für die Gesamtmaßnahme von einem Kostenvolumen von ca. 1 Mio. € aus.“
Frage 3:
Wie ist der Stand des notwendigen Planfeststellungsverfahrens?
Antwort zu 3:
Die Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für
das „Straßenbahnvorhaben Haltestelle S-Bahnhof Friedrichshagen“ in dem Bezirk
Treptow-Köpenick von Berlin endete am 13.04.2022 und die Einwendungsfrist
endete am 27.04.2022. Anschließend werden die Einwendungen sowie die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange an die Vorhabenträgerin
Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS) zur Auswertung und
Erwiderung übergeben.
Frage 4:
Entspricht es der Tatsache, dass gemäß Planung für die Errichtung einer neuen Haltestelle für die
brandenburgische Tramlinie 88 am S-Bahnhof Friedrichshagen Teile des Gartendenkmals Kurpark
beansprucht werden müssen?
Frage 6:
Gibt es keine mildere Möglichkeit, auf die Inanspruchnahme des über 100 Jahre alten Kurparks zu
verzichten, und den gewünschten Fahrgastwechsel zwischen Tram 88 und S-Bahn zum Beispiel
durch eine zusätzliche Fußgängerbedarfsampel abzusichern?
Antwort zu 4 und 6:
Hierzu teilt die SRS mit:
„[…] Im Rahmen der Umfeld Anpassungen sind minimale Eingriffe von Nöten. Um
Ersatzparkplätze einrichten zu können und einen entsprechenden kombinierten
Radweg anordnen zu können ist ein geringfügiger Eingriff in den Kurpark
Friedrichshagen mit einem Streifen von ca. 0,3 m notwendig […].“
Frage 5:
Wie ist die Haltung der Unteren Denkmalschutzbehörde Treptow-Köpenick und des
Landesdenkmalamts zur Inanspruchnahme und damit Beschädigung des bedeutenden
Gartendenkmals Kurpark Friedrichshagen bei einer nur marginalen Verbesserung der
Umsteigebeziehungen für die Fahrgäste der Straßenbahn?
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Antwort zu 5:
Aus Sicht des Bezirksamts verbessern sich die Umsteigebeziehungen zwischen
Straße und S-Bahn durch die geplante Verlegung der Straßenbahnhaltestelle nicht
nur marginal.
Allerdings berührt die Planung tatsächlich Belange von Denkmalschutz und
Denkmalpflege.
Die Untere Denkmalschutzbehörde bittet daher in ihrer Stellungnahme im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens die Vorhabenträger um die Prüfung von
Alternativen, die die Hecke selbst und die Hecke in ihrer Flucht in Gänze erhalten.
Insbesondere soll geprüft werden, ob in diesem Bereich statt Schrägparker
Längsparker zur Ausführung kommen können.
Alle anderen mit der Haltestelle verbundenen Einrichtungen (Masten,
Haltestellenhaus etc.) stellen optische Beeinträchtigungen für das Gartendenkmal
dar. Wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses werden diese Bedenken
jedoch zurückgestellt. Diese Stellungnahme erging im Einvernehmen mit dem
Landesdenkmalamt.
Frage 7:
Wie viele PKW-Stellplätze entfallen durch die geplante Einrichtung der neuen Tramhaltestelle, und
wie viele Stellplätze werden im Umfeld des Bahnhofs Friedrichshagen zum Ausgleich geschaffen?
Antwort zu 7:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Für die Errichtung einer flächennahen Entwässerung über belebte Bodenzonen ist
die Errichtung von Sickermulden erforderlich, wodurch 63 Pkw Stellplätze verdrängt
werden. Durch eine Verringerung des anschließenden Straßenquerschnittes der
Dahlwitzer Landstraße auf das Sollmaß und der Umwidmung der dortigen
Längsparkplätzen zu Schrägparkplätzen ist eine Kompensation mit 49 Stellplätzen
bei gleichzeitiger erheblicher Flächenentsieglung möglich. Auch hierzu gab es
entsprechende Variantenuntersuchungen und Abstimmungen mit dem
bezirklichen Bauamt.“
Frage 8:
Gibt es bereits Verkehrsuntersuchungen, wie sich das Queren der Dahlwitzer Landstraße durch anund abfahrende Straßenbahnen auf den ohnehin in Hauptverkehrszeiten stark beeinträchtigten
Verkehrsfluss an dieser Stelle auswirkt (Zufahrt zur B1/B5 und damit der Autobahn)?
Antwort zu 8:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Im Rahmen der Planungen erfolgte eine Verkehrstechnische Untersuchung. Jede
Erhöhung der Verkehrssicherheit hat Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des
Knotenpunktes (Fußgänger-Lichtsignalanlage (LSA) oder kombinierte Rot Dunkel
LSA mit Straßenbahn). Die Beste Durchlassfähigkeit bietet hierbei die jetzt
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angeschobene Planung. Bezogen auf die gesamte Stadt stellt nur eine Änderung
des Model-Split (auch durch verbesserte Umsteigebeziehungen beim ÖPNV),
einen Weg zur Stauvermeidung und damit zur Verbesserung der
Lebensverhältnisse, dar.“
Berlin, den 03.05.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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