BVG: „ÖPNV-Offensive“ der BVG, aus Senat

Frage 1:
Inwieweit müsste der #Fuhrpark der #BVG erweitert werden, um die von der BVG im März 2022
vorgestellten Pläne einer „#ÖPNV-Offensive“ umzusetzen – insbesondere was die Einführung eines
flächendeckenden #10-Minuten-Takts anbelangt?
Frage 2:
Wann sollen diese Pläne nach Vorstellung von Senat und BVG Wirklichkeit werden?
Frage 3:
Welcher Betrag müsste ungefähr für die Anschaffung der zusätzlichen Busse aufgewendet werden?
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Frage 4:
Wie viel zusätzliches #Personal müsste eingestellt werden und welche Mehrkosten fielen dafür an?
Frage 5:
Wie sollen diese #Mehrkosten finanziert werden: durch Mehreinnahmen, Erhöhung der Zuschüsse des
Landes Berlin aus dem Landeshaushalt? In welchem Umfang wäre das Einwerben von #Fördermitteln
denkbar?


Antwort zu 1, 2, 3, 4 und 5:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam
beantwortet.
Die BVG hat dem Senat ein Ideenpapier zu einem Ausbau des Angebots des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vorgelegt, welches über die bereits
durch den Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin beschlossenen, ambitionierten
Ausbauplanungen hinausgeht. Ein flächendeckender 10-Minuten-Takt ist allerdings
nicht Bestandteil dieses Papiers. Die BVG schlägt vielmehr vor, auf „allen wichtigen
Buslinien“ einen 10-Minuten-Takt einzuführen und damit für 93 Prozent der Berliner
Bevölkerung ein fußläufig sehr gut erreichbares Angebot im 10-Minuten-Takt zu
schaffen. Hierfür hat die BVG in dem #Ideenpapier neben der #Neueinstellung von
Fahrerinnen/Fahrern auch die #Beschaffung von bis zu 70 bis 80 Bussen als
erforderlich benannt.
Der Bedarf an zusätzlichen Fahrpersonalen würde laut BVG erst ermittelt werden,
wenn es eine Verständigung zwischen Aufgabenträger und BVG gäbe, in
welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten die vorgeschlagenen
Angebotsverbesserungen – hierzu zählen auch Taktverdichtungen außerhalb der
Hauptverkehrszeit ohne Fahrzeugmehrbedarf und eventuelle
Angebotsverbesserungen ins Umland – realisiert werden sollten. Hinsichtlich der
möglichen Beschaffung von Bussen werden laut BVG derzeit verschiedene
Beschaffungs- und Finanzierungsvarianten sowie die damit jeweils verbundenen
Kosten geprüft. Laut BVG befinden sich verschiedene Finanzierungsoptionen in
Prüfung (Finanzierung über zusätzliche Fahrgelderlöse durch neue Stammkunden
aus dem 9-Euro-Ticket, zusätzliche Zuschüsse des Landes Berlin etc.).
Der Senat weist darauf hin, dass eine Bestellung von umfangreichen
Mehrleistungen, die über das vertraglich bisher festgelegte Leistungsvolumen für
das Jahr 2022 hinausgehen, grundsätzlich einer zusätzlichen Finanzierung aus dem
Landeshaushalt bedarf und aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nicht
zulässig ist. Es können nur unbedingt notwendige Ausgaben getätigt werden.
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Es wird derzeit davon ausgegangen, dass das Haushaltsgesetz im 3. Quartal 2022
in Kraft treten wird. Sofern dann die haushalterische Absicherung für die Umsetzung
von zusätzlichen Mehrleistungen gewährleistet ist, kann danach eine Bestellung
erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen könnte laut BVG in der Regel 20-50
Wochen nach Bestellung (je nach Komplexität) erfolgen. Sofern keine
haushalterische Absicherung für die Umsetzung von zusätzlichen Mehrleistungen
gewährleistet ist, bleibt es beim verkehrsvertraglich festgelegten Bestellvolumen.
Frage 6:
Wie hoch sind die Zuschüsse des Landes Berlin in den Jahren 2020 und 2021 gewesen und in
welcher Höhe sind diese für die Jahre 2022 bis 2026 vorgesehen?
Antwort zu 6:
Für Leistungen aus den bis 31.8.2020 bzw. ab dem 1.9.2020 geltenden
Verkehrsverträgen mit der BVG wurden im Jahr 2020 512.639.151,18 Euro und im
Jahr 2021 634.138.672,22 Euro aus dem Landeshaushalt geleistet. Für den Ausgleich
von pandemiebedingt entstandenen Schäden wurden im Jahr 2020
101.336.669,69 Euro und im Jahr 2021 78.459.969,44 Euro an die BVG ausgezahlt.
In den Jahren 2022 bis 2026 wird mit folgendem Mittelbedarf (in Euro) (ohne
Pandemieschäden) gerechnet:
2022 2023 2024 2025 2026
834.467.000 777.484.000 842.332.000 973.147.000 946.074.000
Im derzeit vorliegenden Haushaltsentwurf sind im Jahr 2022 293.000.000 Euro und im
Jahr 2023 107.000.000 Euro für den Ausgleich von Pandemieschäden der Jahre
2021, 2022 und 2023 zusätzlich vorgesehen.
Zuschüsse an die BVG für Investitionen, für den Ausgleich von Tarifermäßigungen
nach SGB IX bzw. für das Berlin-Ticket S, Ruhegeldaufwendungen sowie Zuschüsse
an die BVG aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)
sind in den obigen Angaben nicht enthalten.
Frage 7:
Reichen die bislang vorgesehen Mittel aus, um den #Neubau von #Bus-Betriebshöfen und die
#Decarbonisierung (Vison Zero) der #Busflotte nach bisheriger Planung bis 2030 umzusetzen oder gibt
es hier noch Finanzierungslücken?
Antwort zu 7:
Grundlage für die bisherige Finanzierung der Dekarbonisierung bilden
Finanzierungspakete, die mit der BVG 2020 im geschlossenen Verkehrsvertrag
2020–2035 fixiert wurden und denen konkrete Maßnahmen zugeordnet sind.
Bislang gibt es das „Basispaket“ mit einem Volumen von 330 Mio. € sowie das
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„Paket Elektromobilität 2025“ mit einem Volumen von 350 Mio. €. Im „Paket
Elektromobilität 2025“ ist der Neubau der zwei Betriebshöfe (Verbund Süd-Ost und
Säntisstraße) enthalten. Die weiteren notwendigen Ausbaustufen werden durch
entsprechende Vertragsergänzungen durch das Land bei der BVG bestellt und
bedürfen einer zusätzlichen Finanzierung in den jeweiligen Landeshaushalten.
Die BVG und der ÖPNV-Aufgabenträger verständigen sich kontinuierlich zu den
Prämissen, welche den Dekarbonisierungsprozess maßgeblich beeinflussen. Die
aktualisierten Annahmen werden in einem jährlichen „Ergebnisbericht der
Dekarbonisierung“ festgehalten und den sich ändernden Gegebenheiten und
neuen Erkenntnissen angepasst. Da der technische Fortschritt und die
Marktentwicklung nicht bereits mehrere Jahre im Voraus vorhergesehen werden
können und die Planungen daher noch nicht (abschließend) umfassend
durchgeführt werden konnten, ist heute eine Festlegung aller Maßnahmen bis 2030
nicht möglich. Weitere Maßnahmenpakete werden sukzessive vereinbart und
vertraglich festgehalten, soweit sie in den entsprechenden Haushaltsjahren
finanziell abgesichert sind. Der offene Finanzierungsbedarf, um eine vollständige
Dekarbonisierung zu erreichen, beläuft sich nach aktuellen Schätzungen auf rund
570–1.610 Mio. €.
Anmerkung: Unter „Vision Zero“ versteht man das Ziel, Verkehrstote oder
Schwerverletzte im Verkehr zu verhindern. Bei der Dekarbonisierung der Busflotte
sollen hingegen keine CO2-Emissionen verursacht werden.
Frage 8:
Ist damit zu rechnen, dass entgegen der ursprünglichen Planung die Kosten für neue E-Busse
aufgrund der aktuellen Situation ansteigen werden und sich die Auslieferung verzögern könnte?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Preise für die Lieferungen der aktuellen Bestellung sind fest verhandelt. Ob
sich die kalkulierten Preise für die nächsten Ausschreibungen verändern, ist
derzeitig nicht absehbar. Die Auslieferung für die aktuellen Busbeschaffungen wird
im engen Austausch mit dem Hersteller überwacht. Es besteht zurzeit auch bei der
BVG das Risiko, dass fehlende Zulieferteile zu einer Verzögerung in der Auslieferung
führen können.“
In diesem Jahr sollen planmäßig 90 Elektrobusse ausgeliefert werden. Weitere
Busbeschaffungen sind dann erst ab 2024 vorgesehen, da zunächst die
notwendige Infrastruktur aufgebaut werden muss.
Frage 9:
Welche Linien sollen zu welchen Tageszeiten alle 10 Minuten fahren?
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Antwort zu 9:
Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin benennt in den Kapiteln V.1.1.3 und V.6.3
die bestehenden Planungen des Landes Berlin zur Verdichtung von ÖV-Linien vom
20-Minuten-Takt auf einen ganztägigen und verlässlichen 10-Minuten-Takt
(sogenanntes 10-Minuten-Netz).
Die BVG skizziert in Ihrem Ideenpapier Überlegungen, wie die Umsetzung der
geplanten Maßnahmen gegebenenfalls zeitlich vorgezogen oder auf weitere
Linien ausgedehnt werden kann. Außerdem wird von der BVG überprüft, einige
Linien im 20-Minuten-Takt mindestens in der Hauptverkehrszeit auf einen 10-
Minuten-Takt zu verdichten. Die konkreten Linien befinden sich jeweils noch in der
Abstimmung. Die Möglichkeit der Umsetzung hängt maßgeblich von den in der
Antwort zu den Fragen 1 bis 5 beschriebenen finanziellen Rahmenbedingungen
ab.
Frage 10:
Mit welcher Zunahme des #Fahrgastaufkommens wird nach einer „ÖPNV-Offensive“ gerechnet?
Antwort zu 10:
Aufgrund der Anzahl der Menschen, die in den betroffenen Gebieten wohnen,
wird das Potential als relativ hoch erachtet. Bei einer Umsetzung des
umfangreichen Gesamtpakets der Maßnahmen wird daher eine signifikante
Zunahme an Fahrten prognostiziert.
Frage 11:
Welche Verbesserungen im Rahmen der „ÖPNV-Offensive“ sind konkret für den Ortsteil Lichtenrade
geplant, was Taktdichte, Streckenführung, Busnetzergänzung, etc. anbelangt und wie sollen die
ausgedehnten Wohngebiete Lichtenrades fernab des Liniennetzes besser an den ÖPNV
angebunden werden?
Antwort zu 11:
Die sogenannte „ÖPNV-Offensive“ ist ein Ideenpapier der BVG und noch nicht bis
ins Detail der konkreten #Angebotsmaßnahmen durchgeplant. Zur Finanzierung wird
auf die Antwort zu Frage 1 bis 5 verwiesen.
Berlin, den 29.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de