Straßenverkehr: Verlängerung der Grünphasen von Lichtsignalanlagen, aus Senat

Frage 1:
Wie viele Sekunden #Grünphase gelten allgemein als ausreichend, um eine Straße zu überqueren?
Antwort zu 1:
In den bundesweit einheitlichen Richtlinien für #Lichtsignalanlagen (#RiLSA) wird eine
#Mindestgrünphasenlänge von 5 Sekunden für den #Fußverkehr empfohlen. An jede
Grünphase schließt sich eine #Räumzeit an, die gewährleistet, dass auch eine
Person, die erst in der letzten #Grünsekunde die Fahrbahn betritt, diese noch
gefahrlos überqueren kann, bevor der #Fahrzeugverkehr Grün erhält. Insofern ist
stets sichergestellt, dass die Straße sicher überquert werden kann.
Zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls für die zu Fuß Gehenden wird nach
den aktuellen Planungsvorgaben des Landes Berlin die Grünzeit einer einzelnen
Furt so bemessen, dass 2/3 der #Furtlänge zurückgelegt werden können. Bei
aufeinanderfolgenden baulich getrennten Furten soll die in #Laufrichtung zweite
Furt bis zur Hälfte bei Grün erreicht werden.


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Frage 2:
Wie lange ist die Räumzeit – also die Zeit zwischen auf „rot“ umspringenden Licht für die Fußgänger
und der auf „grün“ umspringenden Zeit für Kfz?
Antwort zu 2:
Die Räumzeit bemisst sich aus der Distanz zwischen den Bordkanten (Räumweg)
dividiert durch eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 Metern pro Sekunde. Die exakte
Dauer ist daher von der Fahrbahnbreite abhängig.
Frage 3:
Werden in Berlin die Richtlinien für Lichtsignalanlagen generell eingehalten?
Antwort zu 3:
Ja.
Frage 4:
Hält es der Senat für grundsätzlich erstrebenswert, alle LSA-Schaltungen dergestalt vorzunehmen,
dass eine Querung der Straße auch bei #breiter oder #doppelspuriger Verkehrsführung möglich ist?
Antwort zu 4:
Es ist nicht nur erstrebenswert, sondern es wird #gewährleistet.
Frage 5:
Für wie senioren-, kinder- bzw. behindertenfreundlich erachtet der Senat grundsätzlich die
Ampelanlagen und Ampelschaltungen in Berlin?
Antwort zu 5:
Die Steuerungen von Lichtsignalanlagen (LSA) orientieren auf eine
bedarfsgerechte Bedienung sämtlicher Verkehrsströme. Dabei werden die
bundesweit gültigen Berechnungsansätze verwendet. Die dabei inhaltlich wie
bedarfsbezogenen Spielräume zur Berücksichtigung von
Verkehrsteilnehmendengruppen, die mutmaßlich von der Durchschnittsnorm
abweichen, wie etwa Schulkinder oder Senioren, werden in Berlin an
entsprechenden Anlagen ausgeschöpft.
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Der barrierefreie Ausbau der Berliner LSA mittels bedarfsgerechter
Bordabsenkungen sowie taktilen und akustischen Signalgebern für Sehbehinderte
wird im Rahmen des dafür zur Verfügung stehenden Budgets kontinuierlich
fortgesetzt.
Frage 6:
Wie viele Sekunden Grünphase sollten im Idealfall pro Meter für Senioren, Kinder, bzw. Menschen
mit Behinderungen für das sichere Überqueren einer Straße berechnet werden, werden diese
Empfehlungen überall eingehalten und ggf. bis wann ist vollständige Abhilfe geschaffen?
Antwort zu 6:
Die unter Frage 1 erläuterten Mindestgrünphasenlängen beziehen sich auf eine
Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s. Diese Berechnungsgrundlage gilt in Berlin seit
dem Jahr 2016 und lag vorher bei 1,2 m/s. Die Anpassung der ca. 2.100 LSA in
Berlin erfolgt mit einer Rate von ca. 5-10 % pro Jahr, so dass noch nicht sämtliche
LSA im Land Berlin diesen neuen Maßstäben entsprechen. Eine genaue Prognose
zur vollständigen Umsetzung kann aufgrund der jährlichen Schwankungen in der
Anzahl umgesetzter Maßnahmen nicht gegeben werden, zumal die Anpassung
von Signalprogrammen aus wirtschaftlichen Gründen bevorzugt im
Zusammenhang mit anderen Maßnahmen an einer LSA, z. B. technischer
Modernisierung oder behindertengerechtem Ausbau, erfolgen soll.
Frage 7:
Wie viele Doppel-Lichtsignalanlagen gibt es in Berlin, die nicht in einer Grünphase überquert
werden können?
Antwort zu 7:
Eine Statistik hierüber wird nicht geführt.
Frage 8:
Wann und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen diese Lichtsignalschaltungen an welchen
Standorten verlängert werden? Und was bedeutet das im Umkehrschluss für andere
Verkehrsteilnehmer?
Antwort zu 8:
Die Anpassung erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen.
Neben den bereits unter Frage 6 genannten Maßnahmenprogrammen können
das beispielsweise auch die Umgestaltung von Kreuzungen für den Radverkehr,
Maßnahmen der Unfallkommission oder Beschleunigungsprojekte des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) sein.
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Die verlängerten Grünzeiten führen primär zur Verkürzung der Freigaben anderer
Verkehrsströme oder erfordert eine Verlängerung der Umlaufzeiten der LSAProgramme (Zyklus-Dauer eines Programm-Umlaufs). Im Allgemeinen verlängern
sich damit die durchschnittlichen Wartezeiten aller Verkehrsteilnehmenden.
Frage 9:
Mit welcher Begründung verhindert der Senat die Verlängerung von Lichtsignalschaltungen an
Berliner Lichtsignalanlagen?
Antwort zu 9:
Die Aussage, dass der Senat die Verlängerung von Grünphasen des Fußverkehrs
verhindert, trifft nicht zu. Wirtschaftliche Zwänge und begrenzte personelle
Ressourcen bei allen am Prozess Beteiligten lassen jedoch nur die Anpassung einer
begrenzten Anzahl von LSA im Jahr zu.
Frage 10:
Wie viele Kreuzungen oder Lichtsignalübergänge sind in Berlin durch ein hohes Unfallaufkommen
als gefährlich eingestuft?
Antwort zu 10:
Eine #Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn auf einer Kreuzung in drei Jahren mehr als
fünf #Verkehrsunfälle mit #Personenschaden oder in einem Jahr mehr als fünf Unfälle
gleichen Unfalltyps auftreten. Im Jahr 2020 wurden 1.275 #Unfallhäufungsstellen in
Berlin registriert.
Eine Unterscheidung zwischen Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen,
Lichtsignalübergängen oder Kreuzungen ohne Lichtsignalanlagen im Sinne der
Fragestellung erfolgt nicht. Valide Daten für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor.
Frage 11:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Schaffung eines angemessenen Zeitraums der
Grünphase bei der Lichtsignalanlage am Spandauer Damm auf der Höhe des Klausener Platzes,
um beide Fahrstreifen in einer Grünphase überqueren zu können?
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Antwort zu 11:
Die LSA Spandauer Damm (Klausener Platz) wurde am 30.07.2021 modernisiert.
Dabei wurde das #Signalprogramm neu projektiert, wobei #Grünphasenlängen
entsprechend der unter Frage 1 erläuterten Vorgaben im Signalprogramm
gewährleistet sind.
Berlin, den 25.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de