allg.: (Nicht) genutzte Bundesmittel für den ÖPNV, aus Senat

Frage 1:

Wie viel und wofür der Berlin zustehenden Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz (reguläre Mittel nach Anlage 1 und 2, ebenso die zusätzlichen Mittel nach § 5 Abs. 11) und den Corona- Sondermitteln 2020 und 2021 aus § 7) wurden 2020 und 2021 #abgerufen? Bitte getrennt nach:

  1. Leistungsbestellungen im SPNV (davon Trassenentgelte sowie Stationsentgelte)
    1. Leistungsbestellungen im ÖPNV
    1. Managementaufwand SPNV
    1. Managementaufwand ÖPNV
    1. Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV
    1. Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV
    1. Investitionen in Fahrzeuge SPNV
    1. Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV
    1. Tarifausgleiche für Verbundförderung und Ausbildungsverkehre

Antwort zu 1:

Im Rahmen der #Bahnreform 1994 ging die Zuständigkeit für den Schienengebundenen Personen-Nahverkehr (#SPNV) vom Bund auf die Länder über. Mit der Zuständigkeit wurden auch vom Bund entsprechende Mittel als finanzieller Ausgleich den Ländern zugeordnet, die diesen zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs zustehen. Deren Höhe ist im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes (#RegG) bis 2031 festgelegt.

Die Mittel nach dem RegG sind demnach keine Mittel, die von den Ländern abgerufen werden, sondern sie stehen den Ländern zur Erbringung insbesondere ihrer Aufgaben bei der Bestellung des SPNV, aber auch zur Finanzierung anderer Aufgaben im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu.

Mit der Regionalisierung wurde das Bestellerprinzip eingeführt, d.h. die zuständigen Behörden (Aufgabenträger) bestellen die Erbringung von Verkehrsleistungen bei Eisenbahnverkehrsunternehmen, aufgrund von europarechtlichen Vorgaben in  der Regel im Rahmen von wettbewerblichen Ausschreibungen. Durch wettbewerbliche Vergaben konnten und können günstigere Preise gegenüber den zuvor direkt vergebenen Verträgen erzielt werden, so dass die Länder Spielräume beim Einsatz der Regionalisierungsmittel haben.

Dem Land Berlin werden entsprechend Anlagen 1 bis 3 des RegG in den kommenden Jahren folgende Beträge zugewiesen:

2022202320242025202620272028202920302031
476,11489,77496,07502,42509,38516,42523,54530,76538,08547,76

Angaben in Mio. Euro

Diese Beträge werden über Kapitel 0730 Titel 23110 vereinnahmt und dienen der Finanzierung des ÖPNV primär des SPNV über die Titel 54080 Leistungen des Regionalverkehrs und 54081 Leistungen des S-Bahnverkehrs, wie in den Titelerläuterungen dargestellt. Darüber hinaus zur Verfügung stehende Mittel werden zur Finanzierung des innerstädtischen ÖPNV (BVG-Verkehrsvertrag) über den Titel 54045 sowie Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur über Titel 89102 eingesetzt.

Da nicht alle Mittel tatsächlich wie im Rahmen der Haushaltsplanung etatisiert verausgabt werden können (v.a. aufgrund von Nicht- und Schlechtleistungen der Verkehrsunternehmen), bleiben regelmäßig Mittel übrig. Da diese Regionalisierungsmittel für den ÖPNV zweckgebunden sind, können Sie nicht mit Abschluss eines Haushaltsjahres dem allgemeinen Haushalt zufließen, sondern werden üblicherweise als Reste in den jeweiligen Ausgabetiteln auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen. Ein Teil der verbleibenden Mittel wurde in der Vergangenheit auch der Rücklage in Kapitel 9730 Titel 10006 zugeführt und dienen dort v.a. der #Ertüchtigung der -Bahn-Altfahrzeuge der Baureihen #480 und #485, um deren #Verfügbarkeit für die Erbringung von S-Bahn-Verkehrsleistungen zu verlängern.

Über die #Mittelverwendung ist dem Bund nach §6 Abs. 2 RegG jeweils bis zum 30.9. des Folgejahres zu berichten. Dies ist für das Jahr 2020 auch erfolgt, der Bericht für das Jahr 2021 liegt noch nicht vor.

 Beträge in Euro (Zu Ziffern 1 – 7, 9, 10)
VerwendungszweckBerichtsjahr 2020Vorjahr IST
SOLLIST
a) Leistungsbestellungen im SPNV328.829.000,00350.790.061,13270.608.995,36
davon Trassenentgelte201.023.008,54184.912.258,48189.577.663,15
davon Stationsentgelte100.215.866,7992.014.222,1995.379.059,11
    
b) Leistungsbestellungen im ÖPNV83.065.000,0083.065.000,0055.745.000,00
    
c) Managementaufwand SPNV2.500.000,003.378.452,082.730.298,63
    
d) Managementaufwand ÖPNV2.500.000,002.993.846,312.467.548,74
    
e) Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV23.575.000,0027.350.598,3231.579.888,37
davon DB Netz AG16.075.000,0024.039.713,8823.752.129,87
davon DB Station & Service AG7.500.000,003.255.884,447.827.758,50
davon Sonstige0,0055.000,000,00
    
f) Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV9.875.000,006.099.401,681.870.111,63
    
g) Investitionen in Fahrzeuge SPNV17.565.791,7914.984.536,9113.433.804,32
davon DB AG17.565.791,7914.984.536,9113.433.804,32
davon NE-Bahnen0,000,000,00
    
h) Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV0,000,000,00
    
i) Tarifausgleiche0,005.425.000,000,00

Angaben in Euro

Frage 2:

Wie erklärt sich der Senat die nicht abgerufenen Mittel? Wie kann ein Nichtabruf verhindert werdern?

Antwort zu 2:

Da in Berlin üblicherweise Doppelhaushalte beschlossen werden, hat die Planung der jeweiligen Haushalte einen Vorlauf von bis zu zwei Jahren. Gegenüber der tatsächlichen Mittelverwendung können sich hierdurch gewisse Abweichungen ergeben. Bei der Haushaltsplanung ist aus Gründen der haushalterischen Vorsicht davon auszugehen, dass die Verkehrsunternehmen die bestellten Verkehrsleistungen vollständig erbringen und diese entsprechend vollständig aus dem Haushaltsansatz finanziert werden müssen. Tatsächlich ergeben sich aber praktisch im Rahmen aller geschlossenen Verkehrsverträge Ansprüche gegenüber den Verkehrsunternehmen aufgrund von vertraglichen Kürzungsregelungen bei Nicht- und Schlechtleistungen. Deren Umfang ist allerdings im Vorfeld nicht kalkulierbar. Dadurch ergeben sich zum Ende eines Jahres regelmäßig  Restbeträge, die dann nach Abrechnung des Vertragsjahres mit einer z.T. mehrjährigen Verzögerung in den Folgejahren zusätzlich zur Verfügung stehen, dort aber nicht eingeplant sind. Beträge, die sich auf diese Weise ansammeln wurden   in der Vergangenheit beispielsweise für die Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen verwendet, für kurzfristige Mehrbestellungen von Verkehrsleistungen oder Qualitätsverbesserungen. Der größte Teil der Mittel wird

aber insbesondere über die ÖPNV-Rücklage 9730/10006 zur Ertüchtigung der S-Bahn-Altfahrzeuge verwendet.

In anderen Bundesländern werden nicht verausgabte Regionalisierungsmittel auch angespart, um Finanzierungslücken in der Zukunft zu decken. Diese resultieren daraus, dass die Regionalisierungsmittel des Bundes pro Jahr insgesamt nur mit 1,8 % steigen (in Berlin 2022-2030 nur 1,4 %), die Kostenentwicklung im Verkehrssektor v.a. aufgrund hoher Personalkostensteigerungen in den vergangenen Jahren und hohen Energiekostensteigerungen nicht nur in 2022 deutlich darüber liegen.

Frage 3:

Für welche Vorhaben hat das Land Berlin Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes 2020 und 2021 abgerufen? Bitte mit entsprechender Höhe der Mittel und nach vom Vorhaben betroffenen Bezirken aufschlüsseln.

Antwort zu 3:

Das Land Berlin hat in den Jahren 2020 und 2021 für folgende Projekte Mittel aus dem #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (#GVFG) Bundesprogramm erhalten:

ProjektBezirkeIst 2020Ist 2021
11 G 50 T #Grunderneuerung U- Bahn #U2, #U5, #U8Pankow, Mitte, Friedrichshain- Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln3,002,79
11 G 52 T #Grunderneuerung #Straßenbahn NSTLichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick7,005,49
11 G 7043 A #Grunderneuerung U-Bahn #U6Reinickendorf, Mitte, Friedrichshain- Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg 5,93
Gesamt 10,0014,21

Angaben in Mio. Euro

Frage 4:

Welche Pläne existieren für das aktuelle Jahr 2022?

Antwort zu 4:

Im Jahre 2022 sollen die in Frage 3 genannten Projekte fortgeführt werden. Zusätzlich befindet sich ein Antrag für die Grunderneuerung der U-Bahnlinien U1/U3 in Erarbeitung, der noch im Jahre 2022 beim Bund zur Aufnahme in das GVFG- Bundesprogramm beantragt wird.

ProjektBezirkePlan 2022
11 G 50 T Grunderneuerung U- Bahn U2, U5, U8Pankow, Mitte, Friedrichshain- Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln12,55
11 G 52 T Grunderneuerung Straßenbahn NSTLichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick13,83
11 G 7043 A Grunderneuerung U-Bahn U6Reinickendorf, Mitte, Friedrichshain- Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg16,35
Grunderneuerung U-Bahn #U1 / #U3Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof- Schöneberg, Charlottenburg- Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf5,90
Gesamt 48,63

Angaben in Mio. Euro

Frage 5:

Ist den Antworten vonseiten des Senats etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 5: Nein.

Berlin, den 25.04.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de