allg.: Auswirkungen von Energiepreiserhöhungen im öffentlichen Nahverkehr, aus Senat

Frage 1:
In welcher Höhe fallen derzeit #Energiekosten bei den Berliner Verkehrsbetrieben an? Bitte getrennt
nach Energieträger.
Antwort zu 1:
Der Bedarf der #BVG an Energie liegt aktuell bei rd. 50 Mio. Litern Dieselkraftstoff im
Jahr sowie rund 504 GWh elektrischer Energie. Die Kosten für die bezogene Energie
betrugen im Jahr 2021 für elektrische Energie rund 58 Mio. Euro, für Treibstoffe rund
43 Mio. Euro und für sonstige Energieträger rund 7 Mio. Euro.
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Frage 2:
Inwiefern wirken sich Preissteigerungen bei #Strom und #Sprit auf das Ergebnis der Berliner
Verkehrsbetriebe aus?
Antwort zu 2:
Die BVG hat ein #Risikobeschaffungs- und -sicherungssystem entwickelt und sichert
daher schon seit einigen Jahren die Beschaffung von #Kraftstoffen und #elektrischer
Energie langfristig ab. Beim Strom hat die BVG für die Jahre 2022 und 2023 bereits
rd. 90 % und für 2024 rd. 45 % der geplanten Menge in der Vergangenheit über
Risikobeschaffungen gekauft. Die aktuellen Marktentwicklungen treffen die BVG
daher derzeit noch nur sehr begrenzt und nur bezogen auf die noch offenen
Mengen.
Beim Dieselkraftstoff sind bereits Mengen für 2022 (rd. 90 %) und 2023 (rd. 60 %) des
geplanten Volumens durch Finanzinstrumente gesichert. Eine Sicherung erfolgt
hierbei nur für den Anteil des Rohstoffs an den Kraftstoffkosten. Den höheren
Einkaufspreisen am Markt stehen dadurch Ausgleichszahlungen aus den
Finanzinstrumenten gegenüber. Ein Teil der derzeit erhöhten Preise beim
Dieselkraftstoff ist aber nicht auf die Entwicklungen am Rohstoffmarkt, sondern auf
höhere Transportkosten und gestiegene Margen der Lieferanten zurückzuführen.
Der Ansatz hierfür lag im ersten Quartal 2022 mit rund 21 Eurocent je Liter deutlich
höher als in der ursprünglichen Wirtschaftsplanung mit 6 Eurocent je Liter. Dieser Teil
kann nicht abgesichert werden und belastet das Ergebnis der BVG.
Frage 3:
Welcher Betrag müsste zur haushaltsneutralen Deckung des geplanten 9-Euro-Tickets für den
Zeitraum von drei Monaten vom Bund erstattet werden?
Frage 5:
Welche Erwartungen gibt es für das geplante 9-Euro-Ticket mit Bezug auf die Fahrgastzahlen?
Antwort zu 3 und 5:
Wegen Ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 5 gemeinsam
beantwortet.
Zur Entwicklung der Fahrgastzahlen und der Erstattung können noch keine
qualifizierten Aussagen getroffen werden. Auch wenn zwischenzeitlich die
eigentlichen Rahmenbedingungen für das Angebot (Gültigkeitsbeginn,
Gültigkeitsbereich, Umgang mit Bestandsabonnements) weitgehend geklärt sind,
kann insbesondere hinsichtlich der Zahl der Nutzenden des Angebots, deren
tatsächlicher Inanspruchnahme (fahren sie nur ein- oder zweimal oder nutzen Sie
das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) voll aus) und auch
einer veränderten Inanspruchnahme durch die Bestandskunden (etwa im
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Freizeitverkehr) gegenwärtig allenfalls eine Schätzung erfolgen. Danach ist für
Berlin eine Mehrnachfrage im Bereich von voraussichtlich bis zu 10 % anzunehmen.
Die Verkehrsunternehmen und der Verkehrsverbund gehen davon aus, dass die
durch das 9-Euro-Ticket entstehende Mehrnachfrage mit dem bestehenden
Verkehrsangebot gut bedient werden kann. Die aktuelle Verkehrsnachfrage im
ÖPNV hat noch nicht wieder das Vor-Pandemie-Niveau erreicht, das gefahrene
Verkehrsangebot beruht aber weiterhin auf den kontinuierlich aufwachsenden
Planungen.
Eine Aussage zur finanziellen Deckung der in Berlin entstehenden Kosten kann aus
den geschilderten Gründen aktuell nicht seriös getroffen werden. Es zeichnet sich
ab, dass zwischen dem Bund und den Ländern eine Regelung analog des ÖPNVRettungsschirms vereinbart wird, bei der es zeitnah Abschlagszahlungen an die
Länder zur Sicherung der Liquidität bei den Verkehrsunternehmen geben könnte
und im Nachgang im Rahmen einer Spitzabrechnung – voraussichtlich im Jahr
2023 – die tatsächlichen Aufwände ermittelt und abgerechnet werden.
Frage 4:
Entstehen zur Einführung des geplanten 9-Euro-Tickets neben #Einnahmeausfällen weitere Kosten?
Antwort zu 4:
Es entstehen #Verwaltungskosten zur #Organisation des 9-Euro-Tickets bei
Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden, die allerdings
nicht separat ermittelbar sind.
Weitere Kosten können durch eventuell notwendige #Mehrbestellungen entstehen,
soweit diese überhaupt möglich sind sowie aus notwendigen Begleitmaßnahmen,
wie z.B. flankierende Verkehrserhebungen oder zusätzliche Schulungen für das
Prüfpersonal aufgrund der bundesweiten Gültigkeit.
Berlin, den 25.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de